Zum Ersatzschulfinanzierungsgesetz durfte ich im Jahr 2002, als wir die erste Novelle gemacht haben, auch sprechen.
Ich habe damals gesagt, dass das nicht das Ende ist, sondern dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode die Ersatzschulfinanzierung weiterentwickeln wollen. Ich denke, wir haben Wort gehalten. Wir zeigen heute, dass wir uns der Sache weiter angenommen haben und dass wir zu den Privatschulen stehen, die eine wichtige Ergänzung unseres staatlichen Bildungssystems sind, die uns auch etwas wert ist.
Ich brauche auf die Investitionszuschüsse nur noch einmal kurz hinzuweisen. Man kann darüber streiten, ob das eine Sache ist, die wir als Land wirklich machen müssen. Wir machen das freiwillig, weil wir sagen: Wir müssen einen Weg finden, kurzfristig auch den Schulen in privater Trägerschaft eine Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu geben, obwohl das originäre Aufgabe des Schulträgers wäre.
Die Ersatzschulbeiträge sind hier angesprochen worden. Ich erinnere nur ganz kurz an das Jahr 2002. Damals haben wir durchgesetzt, dass die Ersatzschulbeiträge nicht erst ab dem 20. Kind geleistet werden, sondern ab dem ersten. Schon das ist eine Fortentwicklung und Verbesserung für die Schulen in freier Trägerschaft. Jetzt wollen wir den Betrag auf 75 % anheben.
Ich habe von den Kolleginnen und Kollegen nichts mehr gehört. – Doch, Frau Henzler hat ganz kurz darüber nachgedacht, indem sie gesagt hat, wenn es nicht konnexitätsrelevant ist, dann könnten wir auf 100 % anheben. Ich meine, dass es hierzu auch von anderen Fraktionen Anträge gegeben hat, die gesagt haben, wir sollten sofort auf 100 % anheben.
Ich denke zum einen, dass wir uns die finanzielle Lage der Landkreise ganz ehrlich anschauen müssen. Zum anderen kann ich mir aber auch vorstellen – darauf habe ich in der letzten Diskussion, die wir im Juni geführt haben, bereits hingewiesen –, welche Diskussion Sie in Ihren eigenen Parteien haben müssen, wenn wir die Gastschulbeiträge auf 100 % anheben, gerade wenn ich mir anschaue, was die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN in meinem Landkreis sagen.
Die Investitionskostenzuschüsse und die Erhöhung der Gastschulbeiträge ergeben zusammen ein zusätzliches Plus von fast 10 Millionen c für die Schulen in privater Trägerschaft in Hessen. Herr Handwerk, mit dem ich manche Diskussion darüber geführt habe, sitzt dort oben auf der Besuchertribüne. Es sind nicht alle Wünsche erfüllt worden, die die Schulen an uns herangetragen haben. Wir sind aber auf dem richtigen Weg. Wenn wir neue Berechnungen anstellen, dann benötigen wir verlässliche Zahlen. Das geht vom System her derzeit noch nicht. Wir sind aber gern bereit, das umzusetzen, wenn uns die Zahlen vorliegen. Dazu benötigen wir keine Fünfjahresfrist, sodass wir erst nach fünf Jahren eine Novelle auf den Weg
bringen, sondern wir sind als Landtag jederzeit in der Lage, bereits vorher eine Novelle zu beschließen. Die Fünfjahresfrist gilt nur als Ultima Ratio, dass danach die Gesetzgebung überprüft werden muss.
Gestern Abend hatte ich die Möglichkeit, mit einem Repräsentanten der konfessionellen Schulen im Lande Hessen zu sprechen, der gesagt hat, dass er das, was wir vorgelegt haben, uneingeschränkt und hundertprozentig begrüßt. Er hätte gar nicht geglaubt, dass wir das in diesen schwierigen finanziellen Zeiten so hinbekommen. Das habe ich gern vernommen.
Liebe Frau Kultusministerin, Sie sind eine Person, die den Privatschulen aufgrund ihrer eigenen Biografie nicht fern steht. Wir freuen uns, dass wir das gemeinsam mit Ihnen auch in Zukunft positiv für unsere Schulen in freier Trägerschaft weiterentwickeln können. – Herzlichen Dank.
Dann setze ich Ihr Einverständnis voraus, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes, Drucks. 16/5941, zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Kulturpolitischen Ausschuss überweisen. – Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Geschäftsführer haben mir vorhin signalisiert,dass wir als Nächstes nicht Punkt 9, sondern Punkt 11 der Tagesordnung aufrufen sollen. Das sei so vereinbart. – Herr Wintermeyer, bitte schön.
Frau Präsidentin, wir haben vorhin festgestellt, dass heute Abend der Ausschuss tagen wird und unter anderem das Privatrundfunkgesetz diskutieren wird. Das heißt, wir müssen diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen. Vielleicht können wir uns aufgrund der Kürze der Zeit darauf einigen, dass wir uns mit den Redebeiträgen etwas kürzer fassen.
Sind alle damit einverstanden, dass wir Punkt 9 der Tagesordnung aufrufen und eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbaren?
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk – Drucks. 16/5942 –
Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung erteile ich Herrn Minister Grüttner das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe für die Hessische Landesregierung den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk ein, der dazu dienen soll, das Gesetz an geänderte rechtliche, wirtschaftliche und medienpolitische Rahmenbedingungen anzupassen. Ursprünglich war geplant, dies gemeinsam mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu tun. Dabei gibt es noch vielfältigen Abstimmungsbedarf in anderen Ländern, sodass es hierbei einer zeitlichen Verschiebung bedarf. Deswegen sollte die Einbringung dieses Gesetzentwurfs aber nicht auf sich warten lassen.
Ich darf auf ein paar Änderungen, die mit diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, besonders hinweisen. Die Frequenzzuordnungsregelung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes wird geändert und in mehreren Punkten aktualisiert. So wird mit § 3 Abs. 5 ein Impuls dahin gehend gesetzt, dass sich die Bedarfsträger der Frequenzen – diese sind der Hessische Rundfunk, das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesanstalt für privaten Rundfunk – über eine möglichst ökonomische Frequenznutzung, insbesondere durch den Abbau von Doppelversorgungen, verständigen. Wir alle wissen, dass das UKWFrequenzband inzwischen sehr dicht belegt ist, sodass Spielräume für die Vergabe weiterer Frequenzen immer enger werden. Deshalb ist vorgesehen, dass neben der Frage von Doppelversorgungen auch bei nicht genutzten Frequenzen ein Rückfallrecht an die Staatskanzlei vorgesehen werden kann, damit die Frequenzen neu vergeben werden können. Das bezieht sich auf die Widerrufsmöglichkeiten, die in § 3 Abs. 10 dargelegt sind.
Die Landesregierung ist nicht den Weg gegangen, eine Änderung dergestalt vorzunehmen, wie sie mehrfach diskutiert worden ist, nämlich es dem landesweiten Veranstalter eines privaten Rundfunks neben zwei Plusprogrammen zu ermöglichen, weitere Plusprogramme im analogen Bereich zu veranstalten, sondern es bleibt bei dem Status quo. Es ist aber Vorsorge getroffen worden für die Frage der digitalen Welt, in der es mehr Möglichkeiten gibt. Insofern können im digitalen Bereich weitere Programmangebote vorgenommen werden.
Ebenso präzisiert dieser Gesetzentwurf die Vorgaben für das Hörfunkspartenprogramm Wirtschaftsberichterstattung. Es wird festgelegt, dass die Berichterstattung in dem Programm werktäglich in der Zeit von 7 bis 9 Uhr das wesentliche Gepräge geben muss und dass dabei Werbung außer Betracht bleibt. Gleichzeitig wird in dem Gesetzentwurf dargestellt, dass eine bereits erteilte, möglicherweise etwas liberalere Lizenz bis zum Auslaufen dieser Lizenz bestehen bleibt, weil keine Möglichkeit des Eingriffs in bestehende Lizenzen gegeben ist. Im Anschluss daran wird eine entsprechende Präzisierung eines Hörfunkspartenprogramms mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsberichterstattung vorgenommen.
Die Regelungen zur analogen und digitalen Kanalbelegung werden dahin gehend modifiziert, dass im analogen Bereich die Belegungsspielräume des Kabelanlagenbetreibers vergrößert werden. Künftig kann er über bis zu fünf Kanäle im Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung frei entscheiden. Zugleich wird in das Gesetz eine Regelung integriert, die der Landesanstalt eine moderierende Funktion beim Umstellungsprozess von der analogen auf die digitale Übertragungstechnik zuweist.
Zwei Punkte sind von besonderem politischen Interesse und sind intensiv diskutiert worden. Dies betrifft zum einen die Fragestellung der Beibehaltung oder Abschaffung des Werberegionalisierungsverbots.Zunächst zur Begründung, weshalb sich die Hessische Landesregierung für die Beibehaltung des Werberegionalisierungsverbots ausgesprochen hat. Es ist hinlänglich bekannt, dass im vorbereiteten Referentenentwurf, den die Staatskanzlei den betroffenen Institutionen, Organisationen und Rundfunkveranstaltern zur Stellungnahme zugeleitet hat, zunächst die Aufhebung vorgesehen war.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen haben allerdings sehr stark überrascht. Allein ein privater Hörfunkveranstalter, nämlich Sky-Radio mit Sitz in Kassel, hat die Streichung dieser Vorschrift begrüßt. Der landesweite Hörfunkveranstalter Hitradio FFH, der Hessische Rundfunk und der Verband Hessischer Zeitungsverleger haben sich nachdrücklich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ausgesprochen. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und die sonstigen in Hessen zugelassenen privaten Hörfunkveranstalter haben sich zu diesem Thema überhaupt nicht geäußert.
Die hessischen Zeitungsverleger haben in ihrer Stellungnahme geltend gemacht, die Streichung des Werberegionalisierungsverbots führe zu Erlösverlusten für regionale Abonnementzeitungen in Hessen zwischen 6,5 und 9,7 Millionen c. Hierdurch werde der wirtschaftliche Druck auf Zeitungshäuser weiter anwachsen, sodass die Gefahr bestehe, dass insbesondere kleinere regionale Ausgaben von Zeitungen, die stark zur regionalen und kulturellen Identität beitragen können, eingestellt werden müssten.
Mit Blick auf den überraschenden Befund, dass diejenigen, zu deren Vorteil die Streichung des Werberegionalisierungsverbots dienen sollte, dieser Änderung größtenteils leidenschaftslos gegenüberstanden, hat die Landesregierung darauf verzichtet, diese Streichung vorzuschlagen.
Mit der Digitalisierung der Übertragungswege und der Verschlüsselung von Programmen wird es demnächst möglich sein, z. B. Werbebotschaften in Programmen auf einen Nutzer hin konkret zu adressieren.Spätestens dann, wenn solche Techniken konkrete Gestalt annehmen, wird über die Regelung des § 32 Abs. 2 erneut zu diskutieren sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Landesregierung jedoch keinen Änderungsbedarf.
Der zweite sicherlich kontrovers zu diskutierende Bereich betrifft die Veränderung der Regelungen über die Aufgaben der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk. Dies wird in § 57 Abs. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs normiert.
Es bleibt bei der Mittelzuweisung an die Landesanstalt für privaten Rundfunk und den Hessischen Rundfunk im Verhältnis von 62,5 : 37,5 %. Der Landesanstalt für privaten Rundfunk wird eine neue Aufgabe zugewiesen, nämlich zur Förderung des Medienstandorts Hessen medienbezogenen Veranstaltungen auszurichten und sich an medienbezogenen Veranstaltungen und Projekten Dritter zu beteiligen.
Der Gesetzentwurf verzichtet darauf, die bisher vorgesehene Fixierung der Mittel für Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen mit 25 % einerseits und die Vorgabe, für andere Aufgaben 37,5 % der Mittel zu verwenden, fortzusetzen. Für die Zulassungs- und Aufsichtsfunktion entfallen jegliche quotalen Vorgaben. Nach Auffassung der
Hessischen Landesregierung sind sie stets vor die Klammer gezogen als Kardinalaufgabe der Landesanstalt für privaten Rundfunk vorab zu finanzieren, und zwar in dem Umfang, in dem Mittel bereitgestellt werden.
Damit es zu einer Aufgabenverschiebung innerhalb der Landesanstalt bei der Wahrnehmung der Aufgaben kommen kann, wird vorgegeben, dass der Bereich Medienkompetenz – unter „Medienkompetenz“ wird all das gefasst, was bisher seitens der LPR als Medienkompetenz dargestellt worden ist, nämlich offene Kanäle, nicht kommerzielle lokale Hörfunkveranstaltungen und die Medienkompetenzfördermaßnahmen im engeren Sinne – in einem Punkt zusammengefasst wird und in der Summe dafür nicht mehr Mittel verwandt werden als für Aufgaben entsprechend den in den Punkten A, B und D vorgesehenen Förderzwecken.
Die LPR weist in ihren Stellungnahmen darauf hin, das sei hier nicht verhehlt, dass dies zu drastischen Einsparungen führen müsste, ohne dass die Gesamtsumme der Mittel gekürzt wird, was in der Aufgabenwahrnehmung aber möglicherweise die Folge hat, dass zwei offene Kanäle und nicht kommerzieller lokaler Rundfunk in Hessen daraus nicht mehr finanziert werden könnten.
Ich kann und will an dieser Stelle die Aussage der LPR nicht kommentieren. Es erscheint mir allerdings durchaus überlegenswert, im Zusammenhang mit dem Selbstverständnis, das die Versammlung hat, unter Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion der LPR, die außer Frage steht, Überlegungen anzustellen, wie ökonomisch und wie – an dieser Stelle – zielgerichtet auch die Medienkompetenz in Zukunft gefördert werden kann und möglicherweise in dem Umfang wie bisher offene Kanäle, NKLs, andere Medienbausteine oder die Medienkompetenzförderung im engeren Sinne nicht mehr betrieben werden können.
Das ist mit diesem Gesetzentwurf intendiert. Es bleibt aber auch der Landesanstalt für privaten Rundfunk selbst überlassen, an dieser Stelle eigene Schwerpunkte zu setzen oder durch eine Schwerpunktverschiebung die Chance zu haben, dass dieser Förderzweck auch in Zukunft in diesem Maße weitergeführt werden kann.
Ich weiß, dass dies politisch kontrovers diskutiert werden wird. Deshalb spreche ich das bei der Einbringung des Gesetzentwurfs an, für den ich um gute Beratung und um Zustimmung bitte.
Vielen Dank für die Einbringung.– Das Präsidium schlägt Ihnen vor, dass wir für die Fraktionen eine Redezeit im Umfang von fünf bis sieben Minuten vorsehen. Keiner muss die Redezeit ausfüllen, aber wir schlagen Ihnen vor, dass die Redner bis zu sieben Minuten in Anspruch nehmen können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich an diese Vorgabe halten und auf zwei Aspekte eingehen. Die Frage der Werberegelung haben Sie angesprochen, Herr Staatsminister Grüttner. Sie wis
sen,dass die FDP-Fraktion hier anderer Auffassung ist.Es gibt einen Gesetzentwurf, mit dem wir eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes in der Weise vorgeschlagen haben, dass regionale Werbung ermöglicht wird.
Wir haben bislang davon abgesehen, diesen Gesetzentwurf in die Anhörung zu bringen. Wir werden wahrscheinlich beide Gesetzentwürfe gemeinsam in der Anhörung haben.
Herr Kollege Hoff hat seinerzeit als Abgeordneter zu dieser Frage Stellung genommen. Ich will noch einmal daran erinnern. Er hat damals gesagt: Wenn wir heute neue Möglichkeiten bezüglich regionaler Werbung eröffnen würden, wäre aus Sicht der CDU-Fraktion die Gefahr sehr groß, dass Werbeeinschaltungen von den Zeitungen abgezogen würden,was auf den Zeitungsmarkt,gerade im Rhein-Main-Gebiet, einen negativen Einfluss hätte. – Meine Damen und Herren, genau dies ist nicht die Position der FDP. Nach unserer Auffassung ist es nicht Aufgabe des Staates, den Werbemarkt zu regeln, sondern wir wollen diesen Markt öffnen.