Protokoll der Sitzung vom 04.10.2006

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Datenverarbeitungsverbundgesetzes – Drucks. 16/6058 –

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Ich gebe aber dem Innenminister das Wort zur Einbringung.

Frau Präsidentin,meine Damen,meine Herren! Mir ist im Vorfeld der Beratung dieses Punktes übermittelt worden, dass Einmütigkeit im Hause besteht. Deswegen möchte ich mich auf wenige Punkte beschränken und das Gesetz für die Landesregierung hier einbringen.

Das Datenverarbeitungsverbundgesetz ist das juristische Rückgrat der gesamten Datenverarbeitung sowohl für die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung als auch für die Kommunalen Gebietsrechenzentren. Es läuft zum 31.12. dieses Jahres aus und muss deshalb erneut in Kraft gesetzt werden.

Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen, die neu sind. Wir haben zum einen unter Beachtung des Gesichtspunktes der Gewaltenteilung eine jetzt im Gesetzentwurf geänderte Regelung, die bislang nur in der Satzung der HZD vorgesehen war. Es geht hier darum, dass für den Bereich der Justiz die fachaufsichtliche Zuständigkeit des Justizministeriums jetzt ausdrücklich festgeschrieben wird und dass darüber hinaus die Verantwortung für die Daten der justiziellen Verfahren bei den Gerichten und den Justizbehörden selbst verbleibt. Beides sind Punkte, die insbesondere im Gerichtswesen besondere Bedeutung haben.

Ich möchte auf einen zweiten neuen Gesichtspunkt hinweisen. Sie werden sich erinnern, das Kommunale Gebietsrechenzentrum Wiesbaden hat eine Reihe von Besonderheiten und Schwierigkeiten. Dieses Kommunale Gebietsrechenzentrum ist nach seiner Auflösung nur noch in Abwicklung. Nach diesem Gesetzentwurf soll das KGRZ als Abwicklungsverband nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit weiter bestehen. Im Übrigen ist es auch die Grundlage für das E-GovernmentProgramm der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, nachdem mir vermittelt wurde, dass alle Fraktionen des Hauses dem Gesetzentwurf grundsätzlich zustimmen werden, sind Sie sicherlich damit einverstanden, dass ich mich im Übrigen auf die schriftliche Begründung der Gesetzesvorlage beziehe. Ich bitte das Haus um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die Einbringung, Herr Innenminister. – Der Gesetzentwurf ist damit eingebracht und wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss und mitberatend an den Haushaltsausschuss überwiesen. Ist das so?

(Zuruf von der SPD: Nur an den Innenausschuss!)

Der Gesetzentwurf wird also nur an den Innenausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz – Drucks. 16/6061 –

Zunächst erhält Frau Ministerin Lautenschläger zur Einbringung des Gesetzentwurfs das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vor. Damit werden drei Ziele verfolgt: erstens die weltanschaulich vielfältige, kompetente und ortsnahe Beratungslandschaft sicherzustellen, zweitens die Förderung der Beratungsstellen auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen und drittens die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

(Unruhe)

Entschuldigen Sie bitte, Frau Ministerin. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. Wenn Sie unbedingt Gespräche führen müssen, bitte ich Sie, hinauszugehen, weil es anstrengend ist, gegen eine Geräuschkulisse anzureden.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein besonderes Anliegen der Hessischen Landesregierung. Dafür brauchen wir ein breites und plurales Beratungsangebot. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf dauerhaft absichern. Die Frage der öffentlichen Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hat in den letzten Jahren in allen Bundesländern, denen die Ausführung obliegt, zu vielen Diskussionen über den angemessenen Umfang der Förderung und eine gerechte Verteilung für ein plurales Beratungsangebot weltanschaulich unterschiedlicher Träger gesorgt.

Auch hier in Hessen haben wir aufgrund der gewachsenen Struktur der Beratungsangebote und der immer neu, zum Teil verwaltungsrechtlich zu überprüfenden Fördermodelle den Weg zu einem Konsensmodell mit diesem Lösungsvorschlag freigemacht. Der Weg war sicherlich, wenn man die vergangenen Jahre betrachtet – hier muss man weit in die Neunzigerjahre hinein zurückgehen –, nicht immer einfach.

Bisher gab es in Hessen ein Modell, das eine Pauschale je Beratungsfall vorsah und das in der Vergangenheit unter den Trägern auch sehr umstritten war. Wir haben in den vergangenen Jahren die Fördermittel aufgestockt und mit

den Trägern einen Gesetzentwurf verhandelt, der auf der einen Seite Rechtsfrieden für die Zukunft bringt und der auf der anderen Seite ein plurales und ein unterschiedliches weltanschauliches Angebot sicherstellt. Ich gehe davon aus, dass wir auch mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf bei den Trägern, die dieses Beratungsangebot in Hessen schon in den vergangenen Jahren sehr umfangreich sichergestellt haben, eine große Akzeptanz erreichen werden. Der Gesetzentwurf stellt einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung dar. Er entspricht den Vorgaben, die die Auslegung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hat.

Der bundesgesetzliche Rahmen legt die wesentlichen Parameter der Ausgestaltung und Ausführung der Förderung durch die Länder fest. In den Jahren 2003 und 2004 hat das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterliche Urteile gefällt.Danach haben anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an wohnortnaher und pluraler Beratung erforderlich sind, einen Anspruch auf öffentliche Förderung in Höhe von mindestens 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten. Dies gilt für alle Formen der Beratung, die das Gesetz vorsieht, also auch für Beratungsstellen, die sich nicht an der Konfliktberatung mit Beratungsschein beteiligen.

Wir haben uns in Hessen ganz klar dafür entschieden, ein breit gefächertes und weltanschaulich plurales Beratungsangebot bereitzustellen, das von den Trägern der katholischen Kirche über donum vitae, über die evangelische Kirche, über kommunale Beratungsstellen und viele andere Träger bis hin zu pro familia als einem der größten Träger reicht.

Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht klar und deutlich festgelegt, dass objektive Kriterien in einem Landesgesetz normiert werden müssen, wenn eine Auswahl von Beratungsstellen erfolgen soll und muss. Nach dem Personalschlüssel des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind die Länder verpflichtet, eine Personalberatungsstelle pro 40.000 Einwohner zu fördern.

Für Hessen wären das derzeit 152 Stellen. Wir haben im Moment mehr als 152 Stellen. Das sichert unser Beratungsangebot ab. Aber wenn in Zukunft Förderanträge darüber hinausgehen, ist es wichtig, eine gesetzliche Grundlage zu haben. Nur mit einer solchen gesetzlichen Grundlage kann überhaupt entschieden und eine Auswahl getroffen werden,wenn es Überhänge gibt.Das Hessische Ausführungsgesetz, das ich Ihnen heute vorlege, soll diesem Vorbehalt Rechnung tragen und damit zweierlei bewirken: auf der einen Seite eine Planbarkeit für den Haushaltsgesetzgeber und auf der anderen Seite eine nachvollziehbare und verlässliche Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Auswahlermessens, das vom Gesetz vorgegeben wird,wenn Entscheidungsbedarf ansteht.

Frau Ministerin, ein freundlicher Hinweis: Die vereinbarte Fraktionsredezeit ist abgelaufen.

Ich beeile mich und komme zum Ende. Es ist aber ein doch zu ernstes Thema.

Der Entwurf sieht dabei die Übertragung der Zuständigkeit für das Auswahlermessen auf das Regierungspräsidium Kassel vor, das bisher für die Durchführung zuständig war. Das Sozialministerium wird weiterhin die Fachaufsicht wahrnehmen.Damit wird dem Prinzip eines möglichst einheitlichen Verwaltungsvollzuges Rechnung getragen.

Der mit dem Gesetz entwickelte Förderrahmen einer Kostenpauschale für die vorhandenen Beratungsstellen gilt bereits ab dem Jahre 2006. Dies erscheint aus unserer Sicht sinnvoll und geboten, weil die vorherige Berechnung nach Fallpauschalen dem Anspruch der Träger auf die Höhe der öffentlichen Förderung nicht gerecht wurde. Wir haben versucht, mit den Trägern einen gesetzlichen Rahmen zu erreichen, der von der Pauschale pro Beratungsfall weggeht, der durchaus vom Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Bereichen anerkannt wurde. Wir haben aber klar gesagt:Wir wollen eine größtmögliche Sicherheit, die es ermöglicht, diese 80 % abzudecken, wie es die Träger wünschen.

Wir hatten in den vergangenen Jahren viele Rechtsstreitigkeiten, die aus den Neunzigerjahren kommen, mit den Trägern zu verhandeln. Wir wollen neben der Besserstellung der Träger vor allem eine Klarheit für die Träger schaffen. Wir haben inzwischen mehr Beratungsstellen. Wir sichern mit diesem Gesetz ab,dass das breite Angebot in Hessen von Ärzten bis zu weltanschaulich unterschiedlichen Trägern erhalten bleibt. Wir sichern auch ab, dass der Gesetzgeber in Zukunft vernünftige Rahmenbedingungen hat. Es würde mich freuen, wenn dieses Verfahren,das bei den Trägern auf große Akzeptanz gestoßen ist, auch im Landtag positiv begleitet wird.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Lautenschläger. – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Erste Wortmeldung, Frau Kollegin Fuhrmann für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst ganz klar feststellen: Die SPD-Fraktion ist immer für ein plurales Beratungsangebot eingetreten, in dessen Rahmen diese schwierigen Entscheidungen sozusagen ohne Sanktionen und ohne Druck getroffen werden können. Das wird sich auch nicht ändern. Insbesondere ist es uns sehr wichtig, dass dieses Angebot wohnortnah vorgehalten wird und wirklich plural ist – auch im ländlichen Raum.

(Beifall bei der SPD und der Abg.Margaretha Höll- dobler-Heumüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Ein paar Bemerkungen. Nach Jahren, in denen uns die Träger der Beratungsstellen immer vorgetragen haben, dass sie mit den Pauschalen nicht auskommen, muss man sagen: Insbesondere die Caritas hat in dieser Frage gegen die Landesregierung geklagt.

(Ministerin Silke Lautenschläger: Das stammt noch von Rot-Grün, auch die Rechtsstreitigkeiten!)

Das ist so. Auch die Rechtsstreitigkeiten stammen aus früheren Zeiten.Die Träger haben gesagt:Das Geld reicht uns nicht.

(Ministerin Silke Lautenschläger:Wir haben aufge- stockt!)

Das ist über Jahre so gegangen. Ich empfinde es für uns in der Politik insgesamt als Armutszeugnis, dass wieder einmal ein Gericht – in diesem Fall das Bundesverwaltungsgericht – Politik macht und der Politik ins Stammbuch schreibt, was sie künftig zu tun und zu lassen hat. Eigentlich sind wir dafür gewählt, dies selbst zu tun.

Künftig sollen 80 % der notwendigen Sach- und Personalkosten der Beratungsstellen übernommen werden. Nach meinen ersten Erkundigungen nach Vorlage des Gesetzes bin ich der Auffassung, dass das wahrscheinlich für die meisten Träger erträglich sein wird.Wir werden das in der Anhörung nachfragen.

Ein anderer Punkt ist mir sehr wichtig.Sie haben zu Recht gesagt:Wir müssen objektive Kriterien haben,nach denen vorgegangen wird. – Eine Beratungsvollzeitstelle je 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner, wie es im Bundesgesetz vorgesehen ist, kann im ländlichen Raum ein Problem sein. Ob wir dann das Ziel einer pluralen Beratung in allen Teilen des Landes haben – –

(Ministerin Silke Lautenschläger: Man kann mehr, und wir haben mehr!)

Man kann mehr, richtig.Wir haben mehr.Aber es ist sozusagen erst einmal ein Fragezeichen anzubringen, ob wir es damit schaffen können. Ich will gar nicht weiter kritisieren.

Ein anderer Punkt ist mir aufgefallen. Mir erscheint es zumindest nach erster Durchsicht dieses Gesetzes ein etwas dürres Gerippe, wenn in dem Gesetz nicht auch die Kriterien für die Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen nachvollziehbar sind. Das soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Wir werden in der Anhörung dazu interessierte Fragen stellen.

Ein letzter Punkt ist die Frage der Anrechnung von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung. Das ist ein objektives Problem. Man kann nicht davon ausgehen, dass hier Vollzeitstellen zur Verfügung stehen, sondern das sind bestenfalls Stellenanteile von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Dies ist eine Grauzone. Unter Umständen werden hier zugunsten der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Beratung wiederum die bestehenden Beratungsstellen gefährdet.

(Ministerin Silke Lautenschläger schüttelt den Kopf.)

Sie schütteln den Kopf. Es ist nicht Ihre Intention. Das habe ich gar nicht unterstellen wollen. Ich sage nur: Das scheint mir bei dem Gesetzentwurf ein Problem zu sein. Das könnte man lösen. Wenn ich richtig informiert bin, rechnet z. B. Bremen Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich nicht auf diesen Schlüssel an. Unter Umständen wäre dies ein Modell für Hessen und alle umliegenden Länder, die sich mit diesem Thema befassen.

Abschließend sind wir sehr gespannt auf die Anhörung und auf das, was die Träger dazu sagen. Ich denke, zumindest kann man nicht sagen, dass wir es negativ begleiten. Die Tendenz ist das positive Begleiten dieses Gesetzes. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Fuhrmann. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.