Herr Minister Rhiel, dies wird für Sie zu einem Glaubwürdigkeitstest. Kommen wir zum Hauptargument der Atomkraftwerksbetreiber und der CDU- und FDPAtomkraftgläubigen. Für sie sind doch die Atomkraftwerke der Retter des Klimas. Aber hier möchte ich auch noch einmal die Warnung des Präsidenten des Umweltamtes Andreas Troge weitergeben. Er ist CDU-Mitglied. Der Präsident traf in der „Frankfurter Rundschau“ am 14.06. folgende Aussage:
Eine längere Laufzeit vertagt das Problem nur. Denn irgendwann muss der Ausstieg ja doch kommen. Aber man nimmt den Innovationsdruck weg, der zu einem moderneren Energiesystem führt, was sich aus vielfältigen Energiequellen speist.
Meine Damen und Herren, seien Sie doch ehrlich: Das Klimaproblem mit der Atomkraft lösen zu wollen, würde bedeuten, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben zu wollen.
Es ist doch absolut absurd, zu glauben, dass dadurch dem Klimawandel wirksam entgegengetreten werden kann. Da, wo wirklich massiv Kohlendioxid eingespart werden kann, versagte doch die CDU ganz jämmerlich. Das halte ich Ihnen an dieser Stelle auch wieder vor.
Bei der Neufestlegung der Luftverschmutzungsrechte für das klimaschädliche Kohlendioxid wurden die Verschmutzungsrechte für die Stromlobby in Höhe von 482 Millionen t Kohlendioxid erneut kostenlos zugeteilt. Das sind sogar mehr als die im Jahr 2005 real emittierten 474 Millionen t Kohlendioxid. Hier hätte die Neuzuteilung der Verschmutzungsrechte wirklich ein deutliches Signal durch Reduktion setzen können.
Man hätte deutlich mehr reduzieren können als die von Herrn Boddenberg immer wieder vorgebrachten 18 Millionen t CO2 für Biblis. Im Übrigen hat sich auch hier der Ankündigungsminister Rhiel nicht durchgesetzt, der die grüne Forderung nach einer Versteigerung der Emissionshandelzertifikate aufgegriffen hat. Aber ich fordere Sie auf: Jammern Sie nicht darüber, sondern setzen Sie sich für eine Neufeststellung des Nationalen Allokationsplans II ein – mit dem Ziel einer deutlichen CO2-Reduktion für den Klimaschutz.
Im Übrigen hat der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits 80 Millionen t Kohlendioxid einsparen können.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Das weiß er doch gar nicht!)
So kommt auch die Enquetekommission des Deutschen Bundestages im Jahr 2002 zu der Aussage, dass zur Realisierung anspruchsvoller CO2-Minderungsziele ein Rückgriff auf die Kernenergie nicht erforderlich ist.Wenn man der Logik der hessischen CDU und der Atomlobby folgen würde, würde dies bedeuten, dass statt der weltweit 442 AKWs – im Übrigen lediglich ein Anteil am weltweiten Energieverbrauch von 2,5 % – mehrere Tausend neue Atomkraftwerke gebaut werden müssten.
Auch für die Versorgungssicherheit ist das AKW Biblis nicht notwendig. Die bereits abgeschalteten Atomkraftwerke wie Stade und Obrigheim haben zusammen rund 7 Millionen Megawattstunden pro Jahr erzeugt. Bei Biblis A kommt man auf knapp 7 Millionen Megawattstunden. Das heißt, dass wir insgesamt 14 Millionen Megawattstunden pro Jahr hier haben. Die erneuerbaren Energien hatten jedoch allein zwischen 1998 und dem Jahr 2005 einen Zuwachs von 35 Millionen Megawattstunden. Rechnerisch deckt Block A in Biblis ca. 20 % des hessischen Stromverbrauchs ab. Der Ausfall des Blocks A vom 12.04. bis 30.12.2003 hat doch auch gezeigt, dass die Stromproduktion problemlos ersetzt werden kann. Selbst der zeitgleiche Ausfall des Blocks B vom 12.04. bis zum 14.05.2003 hat die Stromversorgung weder in Hessen noch in Deutschland gefährdet.Es ist doch kein Licht ausgegangen.
Auch die Halbjahresbilanz 2006 des Verbandes der Netzbetreiber in Deutschland bestätigt Exportüberschüsse der letzten Jahre. So weist Deutschland in den ersten sechs Monaten dieses Jahres trotz Stilllegung von Stade und Obrigheim einen Exportüberschuss von 12,2 Millionen Megawattstunden aus.
Im Vergleich dazu produzierte Biblis A im selben Zeitraum durchschnittlich gerade einmal 3,5 Millionen Megawattstunden. Deutschland ist – das muss man feststellen – ein Exportland für Strom. Trotzdem suggerieren CDU und FDP, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland durch das Abschalten der alten Atomkraftwerke zum Problem werde.
Diese Erhöhung ist auch darauf zurückzuführen, dass die Produktion der erneuerbaren Energien von 25,2 Millionen Megawattstunden im Jahr 1998 auf 60,4 Millionen Megawattstunden im Jahr 2005 gestiegen ist. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und die im Energiegipfel angekündigten Investitionen in Höhe von bis zu 40 Milliarden c hängen nun davon ab, ob die Investitionen durch die Fortsetzung des Atomausstiegs auch weiterhin Planungssicherheit haben werden.
Im Interesse einer zukunftsfähigen und sicheren Energieversorgung fordern wir daher CDU und FDP auf, sich nicht für die Profitinteressen der Stromkonzerne zu engagieren, sondern sich für eine zukunftsfähige Energiepoli
Ich beantrage im Namen der Fraktion, dass eine namentliche Abstimmung über den CDU-Antrag vorgenommen wird.Denn ich denke,es muss auch später erkennbar sein, wer für den Weiterbetrieb der hoch problematischen Atomkraftwerke gestimmt hat.– Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hammann, Sie können gleich wieder nach vorn kommen. Ich will nämlich nur eine Frage stellen. Sie haben von Vertragsbruch gesprochen, und Sie haben davon gesprochen, dass dieser Antrag von RWE aufgrund der gesetzlichen Situation – ich glaube, es ist § 7, da haben Sie einmal kurz reingeschaut – nicht statthaft sei.
Können Sie vielleicht einmal die Frage beantworten, warum der Bundesumweltminister jetzt ankündigt, dass er sechs Monate Beratungs- und Prüfzeit braucht?
Sehr geehrter Herr Kollege Boddenberg, ich denke, das, was im Gesetz steht, ist Ihnen klar. Das bedeutet, es kann eben keine Übertragung auf Biblis A vorgenommen werden.Aber wir sind in einem Rechtsstaat, und ein Umweltminister hat jeden Antrag, der kommt, auf diese Sicht hin zu prüfen. Das ist ein Rechtsstaat, und das ist ganz üblich.
Das Ergebnis kann nur so aussehen, dass es eben nicht zu einer Übertragung kommen kann, Herr Boddenberg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir die Zeitung von heute lesen – „Hessen legt sich mit Stromrie
sen an“ –, dann sehen wir genau das Gegenteil von dem, was Sie beschreiben, Frau Hammann, dass wir hier nämlich Lobbyismus betreiben.Vielmehr setzen wir uns dafür ein,dass die Bürger kostengünstig Strom bekommen,dass die Versorgungssicherheit gewährleistet wird und dass hier keine überhöhten Preise zugrunde gelegt werden.
Deshalb haben wir uns in der Vergangenheit auch immer wieder für die Verlängerung der Laufzeit ausgesprochen, was Biblis A und was Biblis B betrifft, wenn der Antrag gestellt wird. Herr Hahn hat das richtig ausgeführt. Das Ganze ist auf rechtsstaatlicher Grundlage vorzunehmen, nicht durch ideologische Vorfestlegungen zur Seite zu drängen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht um hohe Gewinne, aber nicht um niedrige Preise!)
Aufgrund der Ausführungen in den letzten Plenardebatten ist es nur folgerichtig, dass wir hier zunächst einmal grundsätzlich den Antrag von RWE begrüßen. Erwartungsgemäß hitzig war es dann auch auf der Seite. Sie haben das auch immer in der Situation beschrieben. Das unterstreicht einfach, dass die sachliche Debatte in diesem Punkt mit Ihnen nicht möglich ist. Das zeige ich Ihnen auch an dem Punkt.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch wirklich unglaublich! Projektion heißt das Phänomen!)
Herr Al-Wazir, hören Sie zu. Dann haben Sie eine Chance, dazuzulernen. – Das zeige ich Ihnen auch an diesem Punkt.
Wir können hier Anlage 3 heranziehen. Auch sie ist nur ein Teil des Atomgesetzes.Wir müssen die Anlage 3 schon im Zusammenhang mit § 7 Atomgesetz lesen.Nur dann ist das nämlich sinnvoll.
Konkret beziehe ich mich jetzt auf § 7 Abs. 1a und Abs.1d Atomgesetz. Da ist das sehr kompliziert beschrieben. § 7 Abs. 1b Satz 1 bis 3 Atomgesetz besagt, dass grundsätzlich die Übertragung von Elektrizitätsmengen auf andere Kraftwerke ohne das Erfordernis der Zustimmung möglich ist. Darin besteht der entscheidende Unterschied, der sich ergibt, wenn man in die Anlage 3 schaut. Elektrizitätsmengen können also ohne das Erfordernis der Zustimmung auf andere Kernkraftwerke übertragen werden, wenn das empfangende Kernkraftwerk „den kommerziellen Leistungsbetrieb später“ – als die abgebende Anlage – „begonnen hat“.
Ich habe das jetzt verkürzt dargestellt. Aber so ist zunächst einmal die Regelung. Eine Übertragung ohne Zustimmung ist von alten auf neue Kernkraftwerke möglich.
Weiterhin ist geregelt, dass nur mit Zustimmung des „Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Re