Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Wir haben nunmehr über den weiteren Fortgang zu entscheiden.
Zunächst beschäftigen wir uns mit dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 9. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Siebentes Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes, Drucks. 16/6067, wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Ebenso wird der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes, Drucks. 16/6069, dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Er soll ebenfalls dem Ausschuss überwiesen werden. – Der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Zukunft der hessischen Sparkassen sichern,Zusammenarbeit mit Partnerland Thüringen nicht weiter beschädigen, Drucks. 16/5769, wird zur weiteren Behandlung ebenfalls dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Ich rufe zunächst einen Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD auf, der auf Ihren Plätzen verteilt worden ist, betreffend Wirtschaftsminister Rhiel muss Farbe bekennen beim Flughafenausbau, Drucks. 16/6110. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 60 und kann,wenn dem nicht widersprochen wird, mit dem Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann verfahren wir so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Reform des Naturschutzrechts, zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 16/6041 zu Drucks. 16/5549 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes ist ein Gesetzentwurf,der nach unserer Geschäftsordnung im Regelfall in zwei Lesungen zu behandeln ist. Der Gesetzentwurf gehört nicht zu den Gesetzentwürfen, zu denen die Geschäftsordnung eine dritte Lesung vorsieht. Eine dritte Lesung erfolgt normalerweise dann, wenn man am Ende der zweiten Lesung feststellt, dass eine weitere Lesung aufgrund eines Fraktionsantrags notwendig ist.
Meine Damen und Herren, das, was wir hier beim Naturschutzgesetzentwurf erleben, hat nichts mehr mit einer ordnungsgemäßen Durchführung eines Gesetzgebungsverfahrens zu tun.
Ich möchte das ganz klar begründen und gleichzeitig den Antrag stellen, diesen Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss zurückzuüberweisen, damit dieser Ausschuss die zweite Lesung vernünftig vorbereiten kann.
Was ist denn geschehen? Der Gesetzentwurf zur Reform des Naturschutzrechts ist eingebracht worden, der zuständige Ausschuss hat beschlossen, wie es sich gehört, eine Anhörung durchzuführen. Eine umfassende Anhörung ist durchgeführt worden. Ich will die Anhörung jetzt gar nicht bewerten, obwohl ich sie relativ einfach bewerten könnte. Im Grunde genommen ist dieser Gesetzentwurf durchgefallen, wie Sie wissen, Herr Minister.
Wenn eine solch umfassende Anhörung stattfindet,gehört es zum guten Stil, diese Anhörung auszuwerten und anschließend dem Plenum eine Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses vorzulegen. Meine Damen und Herren, was aber ist geschehen? Im Grunde genommen hat man nur ein Artikelgesetz bezüglich des Elektroschrotts angehängt. Im Übrigen hat man beschlossen, obwohl viele Verbände angehört worden sind, diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Deshalb sage ich für meine Fraktion:Kehren Sie zu einem ordnungsgemäßen Verfahren zurück. Eine zweite Lesung muss so vorbereitet werden, dass eine Anhörung ausgewertet werden kann. Es ist schon abenteuerlich, festzustellen, dass immer die Regierungsfraktion eine dritte Lesung beantragt, weil sie in der zweiten Lesung nicht hinkommt. Das stellt die Dinge auf den Kopf. Normalerweise beantragt die Opposition eine dritte Lesung.
(Norbert Schmitt (SPD): Das ist unglaublich! – Jörg-Uwe Hahn (FDP):Normal ist in diesem Hause gar nichts!)
Wenn Sie alles das, was mit Ehrenamtlichkeit zu tun hat, ernst nehmen und die Naturschutzverbände auffordern, Stellungnahmen in der Anhörung abzugeben: Ich habe es probiert und bin zu einigen Naturschutzverbänden hingegangen und habe gefragt, was passiert ist. Passiert ist, dass diese Landtagsmehrheit im Ausschuss beschlossen hat, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen – mit anderen Worten,die Auswertung dieser Anhörung zu ignorieren. Das kann so nicht sein.
Deswegen sage ich: Kehren Sie zu einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zurück. Deswegen beantragen wir, dass sich der Ausschuss mit der Auswertung der Anhörung beschäftigt, damit gegebenenfalls Änderungsanträge gestellt werden können und die Angehörten ernst genommen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt überhaupt nichts daran zu deuteln, dass dies ein ordnungsgemäßes Verfahren ist. Wir widersprechen offiziell Ihrem Antrag.
Ich weise darauf hin, dass die erste Lesung am 15. Mai stattgefunden hat. Am 8. Juni hat der Umweltausschuss selbst beschlossen, die zweite Lesung solle im Oktober stattfinden. Es gab eine klare Verabredung. Am 6. September hat die Anhörung stattgefunden.Die Behauptung, man könne die Anhörung nicht auswerten, ist angesichts der Tatsache, dass der Umweltausschuss am 8. Juni beschlossen hat, dass die Anhörung im September und die zweite Lesung im Oktober stattfinden, sehr weit an den Haaren herbeigezogen.
Wir als CDU-Fraktion haben keinen Zweifel daran gelassen, dass wir eine dritte Lesung beantragen werden, um die Anhörung auswerten zu können.
Das wird nachher unsere fachpolitische Sprecherin beantragen. Zunächst sprechen wir zur Geschäftsordnung.Wir
Wir nehmen alle Einwände, die in der Anhörung vorgetragen worden sind, absolut ernst. Genauso würden wir es ernst nehmen, wenn Sie als Opposition einmal anständige Anträge stellen und hier nicht nur Klamauk machen würden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller Ruhe, aber mit Nachdruck in Richtung Mehrheitsfraktion sprechen. Welches Bild gibt der Landtag gegenüber denjenigen Institutionen und Menschen ab, die wir um ihre Meinung bitten, damit wir uns unsere Meinung bilden können, wenn wir deutlich machen, nachdem sie ihre Meinung geäußert haben, dass sie uns im normalen Verfahren eigentlich gar nicht interessiert? Wir werden dadurch nur erreichen, dass sie sich auch keine Mühe mehr geben. Das kann der Qualität unserer Arbeit nun wirklich nicht helfen.
Meine Damen und Herren, das reißt doch ein.Wir hatten es beim Gesetzentwurf über Studiengebühren, und wir haben es jetzt wieder beim Gesetzentwurf zum Naturschutzrecht. Beides sind keine „Pipifax-Themen“, sondern sehr wichtige Weichenstellungen.
Im Falle des Gesetzentwurfs zur Reform des Naturschutzrechts führt man eine siebenstündige Anhörung durch. Das ist keine Kritik gegenüber der Kanzlei, aber das Protokoll über die Anhörung liegt noch nicht vor.Wie soll man das vernünftig auswerten, was über die schriftlichen Stellungnahmen hinaus gesagt worden ist? Das kann man nicht. Das geben Sie, Herr Wintermeyer, auch zu, wenn Sie bereits jetzt eine dritte Lesung ankündigen.
Herr Kollege Kahl hat es völlig zu Recht gesagt:Die dritte Lesung ist nicht dafür da,etwas zu reparieren,was man im normalen Verfahren schon hätte machen können,sondern die dritte Lesung ist dafür da, zusätzliche Aspekte einzubauen, die später hinzugekommen sind. Meine Bitte an Sie ist: Was soll denn schiefgehen, wenn wir es vernünftig vorbereiten und den Ausschuss vernünftig auswerten lassen, damit er uns Vorschläge unterbreiten kann, und wir dann in die zweite Lesung eintreten, um hier den Gesetzentwurf entsprechend geordnet weiter zu beraten?