Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 116. Plenarsitzung am 21. November 2006, heiße Sie herzlich willkommen und wünsche einen schönen guten Morgen.
Meine Damen und Herren, ich stelle zunächst die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das auch so.
Ich teile Folgendes mit: Erledigt sind die Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 7, 11, 12, 14, 21, 22, 24, 39, 60 und 62.
Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP betreffend Wirtschaftsförderung in Hessen effizienter gestalten – Hessen-Agentur und IBH zusammenführen, Drucks. 16/6369. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird der Antrag Tagesordnungspunkt 63 und kann mit Einzelplan 07 aufgerufen werden. – Dem widerspricht auch niemand. Dann verfahren wir so.
Wir tagen heute bis 19 Uhr, ohne Mittagspause. Wir werden uns heute den ganzen Tag mit dem Haushalt beschäftigen, bis zu der genannten Zeit. In Verbindung mit den Einzelplänen werden diverse Anträge mit aufgerufen. Zum Verfahren sage ich nachher noch etwas.
Ich darf Sie jetzt schon darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Strukturierung der Tagesordnung morgen doch eine Mittagspause machen – das ist mit den Geschäftsführern vereinbart –, sodass Sie sich darauf einstellen können und Ihr Butterbrot nicht in den Landtag mitbringen müssen.
Die Fraktion der GRÜNEN, habe ich gehört – zu einem vegetarischen Mittagsmahl. Herr Kollege Kaufmann, das wäre doch etwas.
Meine Damen und Herren, nachher wird sich Herr Hoff zum Zwecke seiner Dienstausübung nach Berlin begeben.
a) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) – Drucks. 16/6338 zu Drucks. 16/6011 –
b) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2007 – Drucks. 16/6339 zu Drucks. 16/6012 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2007 unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6291 – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen die in der Drucksache aufgelisteten Beschlüsse zu fassen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 112.Plenarsitzung am 4.Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss am 9., 10., 13., 14. und 15. November 2006 vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 9. Oktober bis zum 3. November 2006 die kursorische Lesung der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 15. November 2006 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge in seiner Sitzung am 15. November 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – So viel zum Entwurf des Haushaltsgesetzes.
Ich berichte jetzt zum Finanzausgleichsgesetz. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 112.Plenarsitzung am 4.Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 15. November 2006 angehört.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. November 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst. – So viel zu den Berichten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie der Anlage zur Tagesordnung entnehmen können, werden verschiedene Tagesordnungspunkte zu den Einzelplänen aufgerufen. Die Abstimmung über die Einzelpläne findet allerdings vereinbarungsgemäß erst am Ende der Beratungen über alle Einzelpläne statt, also heute Abend.
Ebenfalls ist der Anlage zu entnehmen,dass sich die Fraktionen im Ältestenrat auf eine Redezeit von 120 Minuten je Fraktion ohne Begrenzung der einzelnen Rednerinnen oder der einzelnen Redner bei der Aussprache über den jeweiligen Einzelplan verständigt haben. Dazu haben uns die Fraktionen ihre fraktionsinternen Redezeiten mitgeteilt. Der Zettel liegt hier vor. Die Dienstleistungsgruppe, die hier oben sitzt, wird darauf achten, dass Sie Ihre eigenen Redezeiten einhalten. – Das ist das Angebot, ohne Kostenberechnung. So machen wir das.
auf.Vereinbarungsgemäß wird hier keine Aussprache vorgenommen. – Damit ist dieser Einzelplan gelesen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Wahrung des parlamentarischen Budgetrechts – Drucks. 16/6168 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Wiedereinführung der Vermögensteuer in Hessen – Drucks. 16/6292 –
Alle drei Anträge werden mit Einzelplan 02 beraten.Vereinbarungsgemäß ist die Reihenfolge der Redner wie folgt: SPD, GRÜNE, FDP, CDU.
In diesem Sinne erteile ich jetzt dem Vorsitzenden der Fraktion der SPD, Herrn Kollegen Walter, das Wort.
Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, erst einmal guten Morgen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Hause beklagen die momentane Schwäche unseres Landes Hessen. Für diese Schwäche unseres Landes machen wir Sie, Herr Ministerpräsidenten Koch, und die Landesregierung verantwortlich.
Jetzt wird von Ihrer Seite eingewandt, das sei ein starker Satz gleich am Anfang. Herr Milde, Sie erwarten, dass ich das, was ich jetzt gesagt habe, auch belege. Da wir in einer Haushaltsdebatte sind, macht man so etwas sinnvollerweise anhand des konkret vorgelegten Haushalts. Ich würde dies auch gerne tun und mich mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf auseinandersetzen. Aber dies ist nur sehr eingeschränkt möglich, weil dieser vorliegende Haushaltsplanentwurf eigentlich nicht beratungsfähig ist.