ich lade Sie gern in verschiedene Streuobstbestände ein –, weil die Naturschutzbehörden in der Vergangenheit häufig die Ersatzpflanzungen völlig überalterter Einzelbäume oder ganzer Bestände untersagten und damit zum Sterben von Streuobstbeständen beitrugen, weil sie ein völlig falsches Verständnis von Naturschutz hatten.
Sie waren der Meinung, in dem Moment, wenn wir die „Käseglocke“ über die Streuobstbestände stülpen, können wir die Streuobstbestände schützen.Das Gegenteil ist der Fall gewesen.Wir haben heute nur noch einen Bruchteil der ehemals 8 Millionen hochstämmigen Apfelbäume in Hessen aus Streuobstbeständen. Wenn wir hier nicht durch ein neues Naturschutzgesetz gegensteuern, in dem wir die Nutzung ebenso betonen wie den Schutz dieser Streuobstbestände, haben wir in zehn Jahren keinen einzigen hochstämmigen Apfelbaum aus hessischen Streuobstbeständen mehr, der überhaupt noch trägt.
Mit den Änderungsanträgen der CDU-Fraktion wollen wir erreichen, dass die Nutzung dieser Streuobstbestände stärker betont wird, indem wir deutlich machen: Streuobstbestände sind weiterhin in der Liste der gesetzlich geschützten Biotope, wie auch die Alleen.Allerdings stellen wir die Ersatzpflanzungen von behördlicher Genehmigung frei. Darüber hinaus werden wir im Rahmen von Haushaltsänderungsanträgen zwei Förderprogramme in Gang setzen: ein Förderprogramm für die Anpflanzung hochstämmiger alter Apfelsorten, damit Ersatzpflanzungen mit diesen hochwertigen Sorten durchgeführt werden können; und wir werden ein Vermarktungsprogramm in Gang setzen, mit dem Produkte aus hessischen Streuobstbeständen gesondert beworben werden, damit auch die Nachfrage der Verbraucher ganz gezielt nach diesen Produkten stattfindet.
Mit einigen Änderungsvorschlägen haben wir den Diskussionen, die auch im Rahmen der Anhörung stattgefunden haben,breiten Raum gewidmet.Die Aspekte,die vorgetragen wurden, haben wir entsprechend gewürdigt.Wir betonen hier ganz klar: Schutz und Nutzung der Natur sind für uns gleichrangig.Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit unseren Änderungsanträgen am heutigen Tag unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Apel, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, und ein paar Änderungen der CDU-Fraktion machen aus einem Naturnutzgesetz noch immer kein Gesetz zum Schutz der Natur und der hessischen Landschaft.
Ihre Änderungen machen den Entwurf zu keinem Gesetz, das den Menschen in Hessen die Lebensgrundlage erhält. Wenige Nutzer werden zulasten aller Menschen die Natur und die Landschaft in Hessen verändern.Nicht nur unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt wird das merken, sondern auch die Menschen, die dann aus den Ballungsräumen kommend in der nahen Natur Erholung suchen.
Meine Damen und Herren, es ist doch nur dem Druck der Umweltverbände, von uns GRÜNEN und von denen, die
sich hier engagiert haben, zu verdanken, dass Sie wenigstens in einigen Punkten zum Nachdenken gekommen sind und in allerletzter Minute einen Änderungsantrag nachgeschoben haben. Das kann man auch gut darstellen und loben.Wenn Sie aber glauben, dadurch wird der schlechte Gesetzentwurf zu einem guten, dann irren Sie sich gewaltig.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen weiteren Änderungsantrag erwähnen. Auch die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag vorgelegt. Ich muss sagen, ich war schier entsetzt.Aufgrund der Pressedarstellung von Herrn Hahn aus dem Jahr 2001 hatte ich gehofft, dass er einen Sinneswandel vollzogen hat und sich auch für die Streuobstwiesen in Hessen einsetzen will, dass die FDP von sich aus eine Initiative ergreifen will, um die Streuobstwiesen zu schützen.
Denn der Antrag, der jetzt von der FDP-Fraktion eingebracht wurde, zeigt, dass der Schutz der Streuobstwiesen eben nicht gewünscht wird.
Die Platte hängt eben nicht, sehr geehrter Herr Kollege, sondern Ihre Glaubwürdigkeit hängt an einem seidenen Faden.
Meine Damen und Herren, es ist doch positiv, dass jetzt zumindest die Alleen wieder unter besonderem Schutz stehen, und es ist gut, dass Teile der sogenannten Positivliste von der CDU wieder ins Gesetz aufgenommen worden sind.
Herr Hahn, ich merke, es tut Ihnen schon weh.Aber ich bohre nicht weiter in der Wunde, es ist jetzt allen bekannt.
Das würde ich gerne. Dann hätten wir vielleicht eine Möglichkeit, diesen Gesetzentwurf noch zu verändern.
Lassen Sie mich zu diesem Teil zurückkommen. Die Wiederaufnahme der Streuobstwiesen in den gesetzlichen Biotopschutz wäre ein Grund zum Jubeln gewesen, wenn Sie nicht diesen wirtschaftlichen Aspekt so hoch gehängt hätten. Denn künftig stehen sie zwar unter einem besonderen Schutz,aber Sie haben sie aus der Eingriffsregelung herausgenommen. Das heißt also – und das haben Naturschutzverbände erkannt –, Sie laden direkt zur Rodung ein.
Sie haben in diesem Gesetzentwurf formuliert,dass Streuobstwiesen eben nicht mehr unter die Eingriffsregelung fallen.Meine Damen und Herren,ich sage Ihnen,das wird Auswirkungen haben. Wenn jetzt schon zu lesen ist, es gebe 2 Millionen alte Bäume, die im Grunde genommen nicht mehr in der Landschaft stehen sollten, sondern für die jetzt junge, ertragreiche Bäume nachgepflanzt werden sollten, dann heißt das, unsere Landschaft wird sich auch in diesem Bereich verändern.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass Sie alle Änderungen nur dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Nutzung schulden. Sie haben den Naturschutzaspekt vollkommen außer Acht gelassen.Das werfen wir Ihnen vor.
Es ist so:Alte, schöne Apfel-, Birn- und Kirschbäume, die uns Menschen mit ihrer Blütenpracht gerade im Frühling erfreuen, spielen für Sie keine Rolle.
Bisher hatte die untere Naturschutzbehörde eine Möglichkeit, wenn es um besonders schöne alte Obstwiesen ging, Rodungen entgegenzutreten. Sie nehmen der unteren Naturschutzbehörde jetzt diese Möglichkeit weg. Das heißt, hier wird etwas in seinem Sinn verkehrt.
Die Sorge um den Erhalt der hessischen Natur und Landschaft kommt in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht zum Ausdruck. Sie haben mit Ihrem jetzt vorliegenden Änderungsantrag der Naturzerstörung sogar zusätzlich Raum gegeben.Ich sage das ganz deutlich.Sie haben in einem Paragrafen festgezurrt, dass künftig bei bestimmten Eingriffen in Natur und Landschaft keine Umweltverträglichkeitsprüfungen mehr durchgeführt werden. Ich nenne hier beispielhaft den Wegfall der UVP bei der Gewinnung von Bodenrohstoffen, z. B. Sanden, Kies, Steinen oder Lehm, auf einer Fläche von 25 ha, bei der Rodung von Wald auf einer Fläche von 10 ha zugunsten einer anderen Nutzung oder – das finde ich ganz besonders bedenklich – bei der Intensivierung einer landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich gesetzlich geschützter Biotope auf bis zu 5 ha. Ich halte das für hoch problematisch, dass Sie hier die Umweltverträglichkeitsprüfung, ein wichtiges Instrument, wegnehmen wollen.
Uns liegt der Erhalt der 15 großen Landschaftsschutzgebiete in Hessen am Herzen. Meine Damen und Herren von der CDU, wider besseres Wissen treiben Sie hier den Wegfall dieser Gebiete voran. Ihre Argumente, das habe ich Ihnen schon in der letzten Plenardebatte gesagt, sind absolut falsch. Es handelt sich nicht um alte Landschaftsschutzgebiete, sondern um unter der Regierung Koch entsprechend eng abgegrenzte Landschaftsschutzgebiete mit neu gefassten Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Sie halten aber weiterhin an Ihren unwahren Behauptungen fest. Es schert Sie überhaupt nicht, dass man Ihre Behauptungen durch Ihren Gesetzentwurf widerlegen kann.
Reden Sie doch einmal mit den Leitern der Naturparke. Wir haben in Hessen zehn Naturparke. Wenn die Landschaftsschutzgebiete wegfallen, dann stehen die Naturparke zur Disposition. Ich sage ganz deutlich, damit verstoßen Sie auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz,Herr Minister.Sie wissen ganz genau,im Bundesnaturschutzgesetz ist festgehalten, dass Naturparke explizit über Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete abgesichert werden. Das Paradoxe ist: In Ihrem Entwurf, der jetzt zur Abstimmung steht, haben Sie das so festgehalten. Schauen Sie sich einmal § 25 des Gesetzentwurfs an. Dort wird explizit darauf verwiesen, dass die Naturparke über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete abgesichert werden. Sie verstoßen also sogar gegen Ihr eigenes Gesetz.
Lassen Sie mich zu den Naturparken zurückkommen.Wer Veranstaltungen in diesem Bereich durchgeführt und mit Menschen gesprochen hat, die hier tätig sind – ich habe das getan –, der bekommt ganz, ganz klare Aussagen. Beispielsweise hat mir Tilman Kluge, Fachbereichsleiter Umwelt im Hochtaunuskreis, CDU, auf die Frage, welche Konsequenz der Wegfall der Landschaftsschutzgebietsverordnung für die Naturparke hätte, gesagt – das können Sie in einer Presseveröffentlichung nachlesen –: Sie wären weg.
Aber auch der Geschäftsführer des Geoparks BergstraßeOdenwald, Herr Diehl, sieht diese Gefahr. Er befürchtet den Wegfall des UNESCO-Prädikats für den Geopark Bergstraße-Odenwald.
Wir haben ein weiteres Kleinod in Hessen, den Nationalpark Kellerwald-Edersee. In seiner Außenzone befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet. Auch dieses setzen Sie aufs Spiel. Sie nehmen eine Beeinträchtigung auf einer Fläche in unmittelbarer Nähe des Nationalparks in Kauf.