Wir begrüßen das, was Sie zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesagt haben, und dass Sie etwas dazu gesagt haben. Es war uns allerdings etwas dünn. Wir hätten es lieber etwas konkreter, sodass an der Stelle auch Rechtssicherheit gegeben wäre.Wir hätten z. B. gern auch klare Aussagen zu den Themen Recht auf Teilzeitbeschäftigung, Führungsaufgaben in Teilzeit, Rückkehr von Frauen an ihre Arbeitsplätze und Qualifizierung.
Zum Schluss komme ich auf die Rechte der Frauenbeauftragten zu sprechen. Frau Pauly-Bender hat schon darauf hingewiesen, dass sowohl im Bundesgesetz als auch in Baden-Württemberg weiter gehende Regelungen getroffen worden sind, dass es dort ein Klagerecht gibt, dass es aber nicht zu den befürchteten Klagewellen gekommen ist, sodass man sagen kann, dass das ein sinnvolles Instrument ist. Die Einführung eines Klagerechts hätte die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens unter Beweis gestellt.
Ich komme zum Schluss.– Dieses Gesetz dokumentiert eines: Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Frauen sind Ihr Ziel nicht. Sie machen ein Gesetz, das nur eine geringe Wirkung entfalten kann, das mehr Schein als Sein ist. Es interessiert Sie nicht, dass Befristungen die Möglichkeit bieten würden, das Ganze zu evaluieren. Das Gesetz führt vor Augen, dass Sie an vielen Stellen das Interesse an einem geordneten, fachlich fundierten Gesetzesverfahren verloren haben. Die Interessen der Frauen werden von der Hessischen Landesregierung
nicht ernst genommen, nicht vertreten, leider auch nicht von den Frauen in der CDU. Von denen habe ich noch kein mutiges Wort an der Stelle gehört. Frau Ravensburg, wenn Sie die Männer ansprechen:Von denen habe ich erst recht kein mutiges Wort gehört.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, vielen Dank für diese nette Begrüßung. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung hat relativ klar ergeben, dass in vielen Verbänden und Institutionen Frauenpolitik nach einem sehr alten Muster diskutiert wird.Auch gerade eben konnte man erleben, dass zwischen Gender-Mainstreaming und Frauenförderplänen ein relativ großer Unterschied besteht und dass bei einigen Kollegen in diesem Hause dieser Unterschied noch nicht richtig angekommen ist.
Einer der grundsätzlichen Unterschiede zwischen der FDP-Fraktion und zwei weiteren Fraktionen in diesem Hause ist, dass wir als Liberale das Thema Gender-Mainstreaming mittlerweile ernst nehmen
und erkannt haben, dass es nicht darum geht, Frauenförderpläne nach altem Muster zu machen, sondern die verschiedenen Lebenssituationen von Frauen und Männern zu akzeptieren, zu realisieren und aus diesen verschiedenen Lebenssituationen heraus eine Förderung auch im öffentlichen Dienst zu betreiben.– Herr Kollege Dr.Jürgens schüttelt den Kopf. Das kann nur bedeuten, dass er sich entweder bei dem Thema auskennt oder nicht auskennt. Ich würde in dieser Debatte auf das Zweite tippen, Herr Kollege Dr. Jürgens.
Ich freue mich aber sehr über die Kurzintervention, die Sie auf meinen Beitrag hin wahrscheinlich machen werden. Es belebt eine solche Debatte, wenn sich viele Leute beteiligen, und ich freue mich darüber.
Mit dem, was die Landesregierung im Jahre 2001 mit dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und seiner Experimentierklausel eingeführt hat, hat man viel erreicht. Die Experimentierklausel hat dazu geführt, dass man im RP Kassel auf relativ unkonventionellem Weg in Richtung eines Gender-Budgets gekommen ist. Das sollte auch denjenigen, die sich vorhin kritisch geäußert haben, Anlass geben, darüber nachzudenken, ob die Experimentierklausel nicht viel besser ist als das, was wir bisher hatten.
Dazu komme ich noch, Frau Kollegin Fuhrmann. Diese Rede wird noch eine Wendung nehmen. Diese Überraschung haben Sie jetzt leider schon fast zerstört.
Ich glaube, dass das, was die Landesregierung hier gemacht hat, richtig war. Die Experimentierklausel hat es in den vergangenen Jahren vielfach ermöglicht, dass unkonventionelle Wege abseits der alten Frauenförderpläne gegangen wurden. Insofern war dieser Weg richtig.
Die Anhörung hat aber auch gezeigt,dass das,was wir zurzeit im Rahmen der Gleichstellungspolitik in Hessen machen, für viele Frauen, gerade in den unteren Gehaltsklassen, immer noch ein Problem ist. Da will ich das, was die Vorrednerinnen gesagt haben, bestätigen. Viele Frauen verdienen in vergleichbaren Positionen weniger als Männer. Das ist ein Problem. Frauen sind häufig zurückhaltender in Gehaltsverhandlungen, und sie sind auch zurückhaltender, wenn es darum geht, Beförderungen von ihren Vorgesetzten einzufordern. Ich glaube, dass die öffentliche Hand hier mit gutem Beispiel vorangehen muss, dass wir in diesem Bereich sehr viel sensibler reagieren müssen.
Ich möchte darauf zu sprechen kommen, dass es natürlich auch darum geht, wie wir weiterhin mit den Organen umgehen, die letztendlich die Überwachung dieses Gesetzes vollziehen, nämlich den Frauenbeauftragten. Wir haben einen langen Vortrag der hessischen Frauenbüros zu der Frage gehört, inwieweit die Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt werden müssen, ob das, was an Rechtsinstrumentarien vorhanden ist, ausreicht oder nicht ausreicht. Es war nicht sehr überraschend, dass diejenigen, die das Ganze umzusetzen haben, nach mehr Rechten verlangten. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass das, was an Instrumentarium bisher vorhanden ist, ausreicht. Eine weitere Stärkung wurde zwar von einem Teil der Anzuhörenden gefordert, aber ich glaube nicht, dass es der Zielerreichung wirklich dienlich wäre, wenn wir eine weitere Stärkung einführen würden; denn letztendlich geht es darum, dass man einen Kasten an Instrumenten haben muss, der in der Praxis anwendbar ist. Das haben die Frauenbeauftragten bereits. Eine weitere Stärkung wäre unseres Erachtens falsch.
Insofern würde die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf normalerweise zustimmen, auch wenn er sicherlich nicht alle Forderungen beinhaltet, die die Frauenverbände an die Landesregierung gerichtet haben.
Meine Damen und Herren, das, was die Vorrednerinnen schon gesagt haben, sehen aber auch wir als Kritikpunkt an. Das, was im geltenden Gesetz steht, dass die Landesregierung zu diesem Bereich einen Evaluationsbericht vorlegen muss, ist für uns eine Maßnahme, die wir einfordern.
Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf – es ist nämlich schon fast kein formaler Grund mehr – nicht zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,es geht nicht nur um diesen Gesetzentwurf. Es geht eigentlich um alle Bereiche der hessischen Landespolitik. Wir verankern in den Gesetzen, dass wir sie ab einem gewissen Zeitpunkt überprüfen, sozusagen einen Schlussstrich ziehen und schauen, wie sie sich in die Praxis umsetzen ließen, was wir damit erreichen konnten, ob die Instrumentarien wirksam oder nicht wirksam waren. Wenn wir das gesetzlich verankern, dürfen wir es auf der anderen Seite nicht versäumen, diesen Gesetzesauftrag umzusetzen.Wir kritisieren, dass das in der Regel nicht geschieht.
Frau Ministerin, wir halten dieses Verhalten für keinen guten Stil. Sowohl Sie als auch Sie von der die Regierung tragenden Fraktion,als auch die Oppositionsfraktionen in diesem Haus müssten ein Interesse daran haben, dass wir ganz offen über die Auswirkungen von Gesetzen diskutieren. Ansonsten können wir uns diesen ganzen Evaluationspimpam sparen, den wir hier immer diskutieren, wir können uns sparen, den Leuten zu erklären, wir wollten überprüfen, welche Wirkungen die Gesetze wirklich haben. Dann müssten wir das nicht mehr. Dann wäre das eine reine Floskel, die wir den Bürgern in diesem Lande nicht mehr zumuten müssten.
Dann könnten wir sagen: Es reicht aus, wenn wir wissen, dass es geht. – Herr Kollege Kaufmann, da ich weiß, dass Sie ein sehr profilierter Gleichstellungspolitiker in Ihrer Fraktion sind,
freue ich mich über Ihren Beitrag. Sie haben sich da vorne lila Karten hingelegt. Sie haben sich also mit den Frauen in Ihrer Fraktion abgestimmt. Das halte ich für wichtig. Darum geht es natürlich auch: Stimmen wir uns mit den Frauen in unseren Fraktionen ab? Gibt es dort ein Miteinander? In unserer Fraktion gibt es beispielsweise ein Miteinander mit unseren Frauen in der Politik.
Zurück zum Thema: Wir halten es für schlecht und für falsch, dass wir Gesetzesaufträge, z. B. Evaluationsaufträge, nicht umsetzen. Das ist nämlich ein Auftrag an den Landesgesetzgeber. Den haben Sie nicht erfüllt. Deshalb wird die FDP-Fraktion in diesem Hause Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf modernisieren wir das Hessische Gleichberechtigungsgesetz.Wir werden ein Gleichberechtigungsgesetz in Hessen schaffen, das an die moderne Zeit angepasst ist, das nicht nur auf Frauenförderplänen basiert, sondern auch auf weiteren Experimentiermöglichkeiten, die fest im Gesetz verankert sind.
Ich finde es ganz spannend, sehr geehrte Frau Kollegin Pauly-Bender, wenn Sie darauf hinweisen, was Sie wo in welchem Gesetz noch vermissen. Ich will noch einmal einen ganz wichtigen Hinweis geben, und ich würde Ihnen empfehlen, sich an den Ministerpräsidenten des benachbarten Bundeslandes bzw. – noch besser – an den Vorsit
zenden der SPD in Deutschland zu wenden und mit ihm über das Thema Frauenförderung und über deren gesetzliche Umsetzung in Rheinland-Pfalz zu reden.
Wenn Sie in die Gesetze in Rheinland-Pfalz schauen, stellen Sie sehr schnell fest, dass z. B. der Geltungsbereich die Hochschulen nicht umfasst, sondern dass dort wieder neu im Hochschulgesetz bestimmt werden muss, wie mit dem Gleichberechtigungsgesetz umgegangen werden muss. Schauen Sie doch einmal dort in die Gesetze hinein, wenn Sie über moderne Frauenpolitik reden, was darin zum Thema „Zuständigkeit von Frauenförderplänen“ steht.
Sie werden dort den Dienststellen zur Kenntnis gegeben, nicht wie bei uns von den zuständigen Dienststellen genehmigt. Das ist ein ganz wichtiger Bereich.
Vielleicht können Sie unser modernes Hessisches Gleichberechtigungsgesetz auch in die Beratungen der SPD auf der Bundesebene mit einbringen, damit es in weiteren Bundesländern, z. B. in unserem Nachbarland RheinlandPfalz, umgesetzt wird.