Dann kommen wir zur Abstimmung.Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Umweltinformationsgesetz, Drucks. 16/6419 zu Drucks. 16/6189 zu Drucks. 16/5407, die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird somit zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes – Drucks. 16/6418 zu Drucks. 16/6366 zu Drucks. 16/5941 –
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 117. Plenarsitzung am 23. November 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge Drucks. 16/6408 und Drucks. 16/6411 wurden dem Kulturpolitischen Ausschuss am 28. November 2006 vom Präsidenten des Hessischen Landtags überwiesen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30.November 2006 beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6408, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt. Ebenfalls zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6411, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Herr Klein, herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Als erster Redner hat sich Herr Kollege Weinmeister für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute in dritter Lesung mit der Novelle des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes. Heute findet das einen Abschluss, was wir in den letzten Wochen und Monaten auf den Weg gebracht haben. Das ist ein deutliches Zeichen für die Besserstellung der Schulen in privater Trägerschaft.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren des Öfteren darüber diskutiert. Wir haben als CDUFraktion immer deutlich gemacht, dass uns die Schulen in privater Trägerschaft besonders am Herzen liegen. Die Zahlen sprechen für sich. Im Jahre 1998, im letzten von Rot-Grün noch verantworteten Haushalt, waren 118 Millionen c für die Schulen in privater Trägerschaft eingestellt. Nach der Gesetzesänderung, die wir heute auf den Weg bringen wollen, werden wir im nächsten Jahr über 170 Millionen c für die Schulen in privater Trägerschaft zur Verfügung stellen.
Erstens. Die Gastschulbeiträge, eine alte Forderung der Schulen in privater Trägerschaft, steigen von 50 auf 75 %.
Zweitens. Bei den Investitionskostenzuschüssen werden originäre Landesmittel in Höhe von 5 Millionen c hinzugegeben.
Drittens. Die Wartezeit für bewährte Träger, die am gleichen Standort, an dem sie bereits eine Schule betreiben, eine andere Schulform betreiben wollen, wird aufgehoben.
Es gibt auch andere Verbesserungen, die wir für die Schulen in den nächsten Jahren in Aussicht gestellt haben. Ich erinnere nur daran, dass wir ein Sonderprogramm Lernmittelfreiheit für die allgemeinbildenden Schulen auf den Weg gebracht haben. Auch davon profitieren die Schulen in freier Trägerschaft.
Was uns in diesem Gesetzentwurf noch nicht gelungen ist – das geben wir zu; wir sind aber auf dem Weg, das zu verändern –, das ist die komplette Neustrukturierung der Fi
nanzierung. Das haben wir zugesagt. Ich sage hier auch noch einmal deutlich – die Ministerin hat es bereits mehrfach wiederholt –,dass wir,sobald wir feste und belastbare Zahlen haben, noch einmal eine Veränderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes auf den Weg bringen,um dann ein transparentes System zu haben. Dies – das sage ich auch an dieser Stelle – wird nicht erst in fünf Jahren sein, wenn die normale Evaluationszeit gekommen ist und die turnusmäßige Novellierung anstehen würde, sondern dies wird früher sein.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Schulen in freier Trägerschaft in besonderer Art und Weise bedanken, zum einen für ihr Engagement in der gesamten Zeit, in der sie das hessische Schulwesen bereichert haben, zum anderen aber auch für die konstruktive Begleitung des Prozesses in den letzten Wochen und Monaten. Es war immer konstruktiv, manchmal war es ein bisschen schwierig. Kollege Handwerk von den freien Waldorfschulen sitzt dort oben. Manchmal brauchte man auch ein bisschen Stimme, um sich durchsetzen zu können.Aber ich denke, auch das gehört zu einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.Wir als CDU-Fraktion wollen auch in Zukunft auf die Wünsche der Schulen in freier Trägerschaft eingehen.
Wir konnten – um das hier auch deutlich zu sagen – nicht alle Wünsche erfüllen, die an uns herangetragen worden sind. Aber wir haben jetzt zum zweiten Mal seit 1999 mit den Veränderungen der Ersatzschulfinanzierung die Schulen auf einen besseren Weg gebracht. Wir haben die Finanzierung insgesamt verbessert. Das war unter rotgrünen Zeiten nie möglich. Da ist es eher in die andere Richtung gegangen. Deswegen glauben wir, dass wir gezeigt haben: Wir waren, wir sind und wir werden auch in Zukunft ein verlässlicher Partner der Schulen in freier Trägerschaft sein. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Weinmeister. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Es bleibt leider dabei, dass mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung der Ersatzschulfinanzierung die Chance verpasst wurde, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft umfassend auf eine solide und verfassungsgemäße Grundlage zu stellen.
Es bleibt trotz aller Bemühungen in zweiter und dritter Lesung vonseiten der Oppositionsfraktionen in diesem Hause dabei, dass Eltern und Schüler weiter auf das warten müssen, was ihnen eigentlich an Finanzierung zusteht.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Warum haben Sie denn in Ihrer Regierungszeit gekürzt? – Gegenruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Herr Kollege Weinmeister, es ist richtig: Dieser Gesetzentwurf enthält einige Verbesserungen. Das erkennen wir auch ausdrücklich an. Deswegen werden wir bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf auch nicht mit Nein stimmen, sondern uns enthalten.Aber diese Verbesserungen reichen bei Weitem nicht aus, das auszufüllen, was das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber als Auftrag gegeben hat. Die wesentlichen Fragen sind weiter unbeantwortet. Die wesentlichen Fragen sind: Wie viel kostet ein Schüler an der staatlichen Schule? Daraus resultierend: Wie viel Geld steht dann den Schulen in freier Trägerschaft für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung? – Diese Fragen sind unbeantwortet. Herr Kollege Weinmeister, ja, der Gastschulbeitrag steigt jetzt von 50 % dessen,was staatliche Schulen bekommen,auf 75 %. Aber die entscheidende Frage zu diesem Thema – das wissen Sie doch auch,Herr Kollege Weinmeister – ist,wie dieser Gastschulbeitrag berechnet wird. 75 % wovon werden erstattet? Das wird durch diese Gesetzesnovelle nicht bearbeitet.
Dann muss ich fragen: Welchen Sinn hat die Befristung von Gesetzen bei Ihnen eigentlich noch? Ich habe es so verstanden, dass Sie die Gesetze nach dem Ablauf ihrer Geltungsdauer überprüfen, um zu sehen, ob sie sich bewährt haben,um offene Fragen zu klären und dann darauf zu reagieren. Jetzt stellen wir in der Gesetzesberatung fest, dass alle offenen Fragen, die ich eben angesprochen habe, weiterhin ungeklärt sind. Das ist nicht mein Verständnis von der Evaluation eines befristeten Gesetzes.
Was haben Sie in den vergangenen fünf Jahren eigentlich gemacht, wenn Sie immer noch nicht wissen, wie hoch die Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule sind? Dabei gibt es wirklich genug Gutachten zu dem Thema, auf die man sich hätte stützen können. Was haben Sie eigentlich in den vergangenen fünf Jahren gemacht, wenn Sie immer noch keine Klarheit darüber haben, was ein angemessener Gastschulbeitrag ist und was nicht?
Wenn es so ist – das haben die Redner der CDU eingeräumt –, dass Sie all das nicht wissen, dass Sie also gar keine verlässliche Grundlage für dieses Gesetz haben, frage ich Sie, die Damen und Herren von der CDU: Warum sind Sie nicht auf den Vorschlag eingegangen, den Ihnen die SPD-Fraktion und auch meine Fraktion in diesem Haus gemacht haben, und haben gesagt: „Wir befristen dieses Gesetz nur auf ein Jahr“? Dann hätten Sie in diesem einen Jahr die Hausaufgaben machen können, zu denen diese Regierung nicht in der Lage war. Warum sind Sie nicht darauf eingegangen? Das ist ein ganz einfacher und praktikabler Vorschlag.
Herr Weinmeister, ich höre wohl, dass Sie jetzt das Gespräch mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft suchen wollen und dass Sie eine Arbeitsgruppe einrichten möchten, die all das klären soll, was eine vernünftige Finanzausstattung ausmacht. Aber, Herr Kollege Weinmeister, warum haben Sie das nicht gemacht? Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Herr Kollege Weinmeister und Frau Ministerin, wenn Sie es wirklich ernst meinen, was hindert Sie denn daran, den Schulen in freier Trägerschaft endlich verbindlich zuzusa
gen, dass diese Arbeitsgruppe eingerichtet wird? Bis heute gibt es nur Absichtserklärungen. Es gibt keinen konkreten Termin, und es gibt auch kein konkretes Verfahren. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, das Gesetz auf ein Jahr zu befristen.Diesen Vorschlag haben Sie nicht angenommen. Deshalb sind aus Sicht meiner Fraktion erhebliche Zweifel daran angebracht, ob Sie wirklich schnell zu einer Lösung und zu einer soliden Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft kommen wollen.
Wenn es so läuft, wie Sie es jetzt machen wollen, wird das Gesetz zur Finanzierungsgrundlage für die nächsten fünf Jahre. Das kann es aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht sein. Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht darauf, dass sie das bekommen, was ihnen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zusteht.Auch als Vertreter einer Oppositionsfraktion räume ich ein, dass man das nicht von einem Jahr auf das andere – in einem Haushalt – bewerkstelligen können wird. Aber man müsste sich endlich auf den Weg machen.Warme Worte genügen nicht. Die Befristung des Gesetzes wäre das Mindeste gewesen. Aber selbst das ist mit der absoluten Mehrheit der CDU nicht möglich. Das bedauern wir. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Henzler für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe schon am Ende der zweiten Lesung gesagt, dass diese Gesetzesvorlage ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung ist. Das ist noch nicht der große Schritt; darüber sind wir uns alle einig. Dennoch stimmt die Richtung, und deshalb wird die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Dieser Gesetzentwurf hat zwei gute Seiten.Zum einen erhalten die Schulen in freier Trägerschaft mehr Geld – das ist schon einmal sehr gut –, zum anderen wird, wenn die Schulträger klagen, tatsächlich geklärt, ob das Konnexitätsprinzip angegriffen wird, wenn wir die Gastschulbeiträge anders festsetzen bzw. erhöhen werden. Das ist ein wichtiger Schritt für weitere Gesetzgebungsverfahren.