Im Moment liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich stelle daher fest, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Umsetzung von Öffnungsklauseln im Bereich der Besoldung und Beamtenversorgung sowie zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften durchgeführt worden ist.
Nach einer Absprache unter den Fraktionen soll die weitere Beratung im Innenausschuss stattfinden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann verfahren wir so.
Meine Damen und Herren, mittlerweile liegt mir – ich gehe davon aus, auch Ihnen – der bereits erwähnte und diskutierte Dringliche Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 16/541, vor. Gibt es Widerspruch gegen die Dringlichkeit? – Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich vor, dass dieser Gesetzentwurf ohne weitere Aussprache an den Ältestenrat überwiesen wird, wo nach Abschluss der heutigen Sitzung um 18 Uhr die weitere Beratung zur Vorbereitung der zweiten Lesung stattfinden wird. – Dem wird nicht widersprochen. Dann verfahren wir so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 16/443 zu Drucks. 16/297 –
Ich weiß,dass es auch zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag gibt. Der Änderungsantrag wird zurzeit umgedruckt.Wir bleiben aber in der Reihenfolge und beraten jetzt über Tagesordnungspunkt 8. Der Änderungsantrag wird nachgereicht, wie wir es vorhin gemacht haben, damit auch er heute Abend im Ältestenrat behandelt werden kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 10. Plenarsitzung am 9. Juli 2003 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 3. September 2003 beraten und ist mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD und
Zuvor hat der Hauptausschuss den mündlich eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der mündlich eingebrachte Änderungsantrag hat folgenden Wortlaut: Das Gesetz wird wie folgt geändert: Der bisherige Titel des Gesetzes wird ersetzt durch folgenden Titel: „Gesetz über die Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften bei Ministern und Staatssekretären“. Der bisherige Gesetzestext wird zu Art. 1 des Gesetzes. Die folgende Nummerierung der Artikel wird entsprechend angepasst. Es wird ein neuer Art. 2 eingefügt: „Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes“. Die Anlage 1 zum Hessischen Besoldungsgesetz in der Fassung vom 25. Februar 1998 (GVBl. I S. 50), geändert durch Gesetz vom 5. Juli 1999 (GVBl. I S. 344), wird wie folgt geändert: In der Besoldungsgruppe B 9 wird folgender Satz nach dem Begriff Staatssekretär eingefügt: „Das Amtsgehalt der Staatssekretäre nimmt an den Bezügeerhöhungen in den Jahren 2003 und 2004 nicht teil.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung beabsichtigt,einen Gleichklang zwischen der Besoldungserhöhung, dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz des Bundes und diesem Gesetzentwurf herzustellen. Deshalb ist die Angabe des Zeitpunkts des In-KraftTretens in Art. 3 des Gesetzentwurfs zunächst unterblieben. In Abstimmung mit den parlamentarischen Geschäftsführern soll nunmehr, weil das Bundesgesetz in dieser Woche verkündet werden wird, in Art. 3 folgender Passus eingefügt werden:Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der ersten Lesung grundsätzlich über den Gesetzentwurf diskutiert. Ich habe für meine Fraktion gesagt, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht, dass es aber in Detailfragen noch Beratungsbedarf gibt.
Die erste Detailfrage betrifft die Übertragung der Regelung von der bisher vierjährigen auf die nun fünfjährige Legislaturperiode. Ich glaube, dieses Thema können wir vernachlässigen. Das ist in dem Gesetzentwurf entsprechend geregelt.
Der zweite Punkt betrifft die Absenkung der Altersbezüge. Hier sind die Regelungen des Beamtengesetzes übernommen worden.Ich will aber darauf hinweisen,dass es einen Unterschied zwischen den Regelungen im Gesetz über die Bezüge der Ministerinnen und Minister und dem Abgeordnetenrecht gibt. Im Abgeordnetenrecht ist es so, dass die Übergangsregelung der acht Stufen nur für die Abgeordneten gilt, die bereits aus dem Landtag ausgeschieden sind. Für diejenigen, die demnächst ausscheiden werden, gilt sofort und abrupt die Absenkung. Bei den Staatsministerinnen und Staatsministern ist es so, dass auch für aktive Minister die Übergangsregelung gilt,wenn
Aber entscheidend ist in dem Zusammenhang die Frage: Wie sieht es denn nun mit der Nullrunde aus? – Ich habe schon in der ersten Lesung erklärt, was in dem Gesetzentwurf steht, ist keine Nullrunde, sondern es ist von der Sache her nur eine Aussetzung der Besoldungserhöhung der Jahre 2003 und 2004. Das heißt, diese Besoldungserhöhungen werden im Jahr 2005 nachvollzogen.
Meine Damen und Herren, wenn wir zum Abgeordnetenrecht sehr klar gesagt haben,wir wollen keine Aussetzung, sondern eine richtige Nullrunde, dann muss das für das Ministerbezügegesetz ebenfalls gelten. Aus diesem Grunde haben wir zusammen mit der Fraktion der FDP einen Dringlichen Antrag eingebracht. Dieser Dringliche Antrag geht von folgender Regelung aus:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Landtag zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung... eine Regelung vorzulegen, durch die die Amtsgehälter der Mitglieder der Landesregierung auf dem Niveau vor der Bezügeerhöhung des Jahres 2003 festgeschrieben werden.
Der Hessische Landtag stellt fest, dass die bloße Aussetzung der Übertragung der Bezügeerhöhung für zwei Jahre angesichts der finanziellen Belastungen des Landes Hessen und der strukturellen Einschnitte bei den Landesbediensteten nicht angemessen erscheint.
Dieser Antrag führt zu einer tatsächlichen Nullrunde. Das wollen wir; deswegen stellen wir diesen Antrag. Wir bitten, dass dieser Antrag überwiesen wird. Deswegen beantragen wir für dieses Gesetzgebungsverfahren eine dritte Lesung,damit auch in dieser Woche in dritter Lesung über diese Änderung noch beschlossen werden kann. Denn ich betone sehr klar:Auch für Minister muss es für diese zwei Jahre eine richtige Nullrunde geben. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Wir haben vorhin beschlossen, dass die Abgeordneten weniger bekommen sollen, haben eben beschlossen, dass die Beamten und Staatssekretäre weniger bekommen sollen, und beschließen jetzt, dass die Minister und die Landesregierung an dieser Stelle weniger bekommen sollen.
Wir haben bereits in den Reden zur ersten Lesung einiges darüber zum Ausdruck gebracht, welche Beträge an die Mitglieder der Landesregierung zu zahlen sind oder nicht zu zahlen sind. Ich glaube, dass alles von dem, was wir in den Reden der letzten Sitzungswoche gesagt haben, weiterhin richtig und wahr ist. Deswegen bleibe ich dabei: An sich haben auch die Mitglieder der Landesregierung eine Gehaltserhöhung verdient, wie überall im öffentlichen Dienst.
Aber genauso richtig und wahr ist auch, dass unsere Minister an dieser Stelle mit einem guten Beispiel vorangehen und auf diese Erhöhung entsprechend verzichten.
Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere von der SPD, wenn ich sehe, dass Sie jetzt einen Änderungsantrag vorlegen und sagen: „Machen wir doch eine dritte Lesung in dieser Woche“, und dass der Kollege Frömmrich gesagt hat: „Wir kommen noch mit Vorschlägen“, dann muss ich sagen: Wir haben das Gesetz jetzt schon beraten. Insofern hätten Sie die Möglichkeit gehabt, das früher einzubringen. Wenn wir tatsächlich diese Woche eine dritte Lesung machen wollen, dann muss die am Donnerstag sein, und dann müssen wir den Gesetzentwurf wahrscheinlich statt dem Hauptausschuss heute Abend dem Ältestenrat überweisen. Ob dann die Landesregierung, so wie Sie es beabsichtigen, heute zwischen Viertel vor fünf und der Ältestenratsitzung um 18 Uhr tatsächlich das inhaltliche Konzept vorlegen kann, das Sie einfordern, wage ich ein Stück weit zu bezweifeln.
Deswegen täten Sie gut daran, das Gesetz genauso, wie wir es tun, mitzutragen oder Ihre Vorschläge rechtzeitig zu machen. Ich kann jedenfalls nicht einsehen, dass es sinnvoll wäre, die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs in die nächste Woche zu verschieben; denn das wäre wiederum mit zusätzlichen Kosten und Ähnlichem verbunden. Insofern schlage ich vor:Tragen Sie doch unseren Gesetzentwurf mit,dann machen Sie nicht viel falsch.Das andere können Sie in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit abhaken, dagegen haben wir nichts. – Herzlichen Dank.
Dies scheint die Stunde der Geschäftsführer und der Geschäftsführerin zu sein. Für die FDP-Fraktion Frau Beer, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass dieses Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist.Aber, lieber Kollege Gotthardt, und das hat auch etwas mit den Ankündigungen der Landesregierung in den letzten Wochen seit der ersten Lesung zu tun: Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung,aber es ist zu kurz gesprungen.Es ist zu kurz gesprungen im Hinblick darauf, dass anders, als von uns bei den Diäten und von Ihnen bei den Beamten angestrebt, hier nur ausgesetzt werden soll, während wir mit unserem Änderungsantrag vorschlagen, auch die Ministerbezüge dauerhaft abzusenken.
Daher der schon von dem Kollegen Kahl begründete Dringliche Antrag, der uns dazu führt, die dritte Lesung zu beantragen. Im Hinblick darauf, dass Sie eben angeführt haben, man sollte doch mit solchen Ideen ein bisschen früher kommen, kann ich nur sagen, dass Sie mit Ihren Ideen zum Landeshaushalt 2004 und zum Nachtragshaushalt 2003 auch reichlich spät kommen. Denn eine Verschiebung der ersten Lesung noch in den November hinein zeugt auch nicht von pünktlicher Arbeit in diesem Bereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu kurz gesprungen ist unserer Meinung nach das Gesetz auch im Hinblick auf weitere Einsparpotenziale. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass sich solche nach Meinung der FDP-Fraktion auch im Bereich des Kabinetts und der Staatskanzlei ergeben würden, dass unserer Meinung nach ein Ministerpräsident und ein Staatssekretär zur Leitung der Verwaltung völlig ausreichend wären
und dass wir darüber hinaus vorgeschlagen haben,die Zuständigkeiten des Umweltministeriums auf das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium aufzuteilen. Das heißt, wir hätten im Landeshaushalt noch ein Einsparpotenzial von bis zu drei Ministern. Das würde noch einmal zusätzlich Geld in die Kassen des Landes bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittelfristig gesehen darf ich daran erinnern, dass wir als FDP-Fraktion der Meinung sind, dass an dem beamtenähnlichen System der Altersversorgung nicht weiter festgehalten werden sollte. Wir möchten auf eine eigenverantwortliche Altersversorgung umstellen. Das wird jetzt in die Beratungen des Präsidiums einfließen müssen,
nicht nur für die Abgeordneten, sondern auch für die Minister und Staatssekretäre. Da haben wir weitere Arbeit vor uns.
Von daher unser Fazit: ein Schritt in die richtige Richtung, der aber noch verbessert werden kann, wenn Sie sich dem Antrag der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion anschließen, der Ihnen jetzt auf dem Tisch liegt und der beratungsfähig ist, aber nichtsdestotrotz zu kurz gesprungen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Augenblick habe ich sehr tief gehend das Gefühl, dass von den Bürgerinnen und Bürgern im Lande niemand mehr versteht, was wir hier tun.
Das sollte uns gerade in den Fragen, um die es geht, nämlich den Fragen der Einkommen sowohl der Regierung als auch von uns im Parlament, eigentlich nicht passieren. Ich will nicht zurück zu dem, was wir vorhin behandelt haben. Aber ich sage, gerade an dieser Stelle wären klare Botschaften notwendig. Entweder ist eine Nullrunde eine Nullrunde, dann gibt es nicht mehr als vorher; oder man sollte lieber nicht darüber reden.
Wir haben jetzt, auch durch den in der Tat nicht sehr zeitig eingereichten Dringlichen Antrag der Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, eine Situation, die die Ver