Dann gehen Sie darauf ein, dass im Jahr 2001 im Vollzug die Neuverschuldung um 300 Millionen DM über der Verfassungsgrenze lag. Herr Kollege Schmitt, ich kann nur sagen: Mit dieser Form von nicht verfassungskonformen Haushalten im Vollzug haben Sie in Ihrer Fraktion in der Zeit von 1991 bis 1998 erhebliche Erfahrungen sammeln können. Sie wissen, wovon Sie sprechen. Da gebe ich Ihnen Recht.
Ansonsten sollten wir die Bewertung der Höhe der Landesschulden an die Stelle rücken, wo sie hingehört, nämlich in die haushaltspolitischen Debatten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den ständig wachsenden Schuldenberg des Landes zu reden, ist wahrlich kein Vergnügen. Man hat es dem Kollegen Milde am Gesicht angesehen.Herr Kollege, es ist aber auch nötig, festzuhalten, dass in der Geschichte des Bundeslandes Hessen die Regierung Koch und ihr Finanzminister Karlheinz Weimar den unangefochtenen Spitzenplatz halten, was die ungezügelte und sorglose Schuldenmacherei angeht. Das muss man bei der Diskussion über den Bericht des Landesschuldenausschusses in der Tat festhalten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Falsch! Das ist die Unwahrheit!)
Meine Damen und Herren, dabei betrachten wir noch gar nicht den aktuellen Stand, sondern die Schuldenverwaltung des Jahres 2001. Jetzt sind wir, wie wir wissen, schon zwei Jahre weiter. Der Kollege Schmitt hat schon darauf Bezug genommen: Der Berg der Schulden ist um weitere 12 % angewachsen.
Meine Damen und Herren, dem Landesschuldenausschuss unter Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes, Herrn Prof. Eibelshäuser, der auf der Tribüne unserer Debatte beiwohnt, den ich herzlich grüße, ist Dank zu sagen für seinen Bericht und die klaren, für den Finanzminister und die gesamte Regierung vernichtenden Feststellungen.
Es bleibt festzuhalten: Erstens. Die verfassungsmäßige Schuldenobergrenze wurde im Vollzug um rund 300 Millionen DM überzogen.
Zweitens. Für die Übernahme von Garantien zur Absicherung von Leihgaben ergab sich aus dem Haushaltsgesetz 2001 ein Ermächtigungsrahmen von 79 Millionen DM. Die tatsächliche Garantieübernahme mit 178 Millionen DM war hierdurch nicht gedeckt. So steht es im Bericht, der Ihnen allen zu dem Tagesordnungspunkt vorliegt.Die Garantieübernahme war im Umfang von 99 Millionen DM nicht verfassungsgemäß.
Herr Kollege Milde, das ist ein Verstoß gegen die Verfassung,bei dem Sie sich nicht auf den Hinweis des Handelns der Vorgängerregierung zurückziehen können. Das ist in der Tat auf die Schlamperei in dieser Regierung zurückzuführen.Die Sorglosigkeit findet sich also nicht nur beim Schuldenmachen, sondern auch beim Umgang mit den Verbindlichkeiten. Herr Finanzminister, Sie tragen die Verantwortung für das hessische Finanzwesen.Was sagen Sie eigentlich dazu? Laut Protokoll der Sitzung des Landesschuldenausschusses haben Sie gar nichts dazu gesagt. Ich meine in der Tat, dass das zu wenig ist für jemanden, der die Verantwortung dafür trägt.
Es müssen noch zwei Punkte angesprochen werden, die mich mit Sorge erfüllen. Herr Kollege Lortz, zurzeit sind die Zinsen ausgesprochen niedrig. Das steht auch in dem Bericht. – Das ist so, auch wenn Sie den Kopf schütteln. Trotzdem mussten im Jahre 2001 für Zinsen 2,5 Milliarden DM aufgewendet werden.Auch nur ein geringes Wachsen der Zinsenmargen würde gravierende Folgen haben. Wir sind nach wie vor in der für alle glücklichen Lage,dass sich die Zinssätze weit unten befinden. Aber niemand kann eine Garantie auf die Zukunft abgeben. Sie können es nicht, und wir können es auch nicht. Deswegen muss die Entwicklung der Schulden in der Tat ernst und sorgenvoll betrachtet werden.
Zweitens. Laut Protokoll der Sitzung des Landesschuldenausschusses hat der Leiter des Referats Kreditmanagement mitgeteilt – er hat es geradezu betont –, dass er den Vorteil habe, dass potenzielle Investoren wegen der guten Bonität mit Angeboten direkt auf ihn zukämen.Die Sitzung des Landesschuldenausschusses fand am 2. Juli dieses Jahres statt. Inzwischen ist es mit der Bonität des Landes nicht mehr so weit her. Hessen ist abgerated worden. Dies geschah, weil die Regierung einfach zu viele Schulden macht und nicht haushalten kann. Das führt uns der Bericht in der Tat nachdrücklich vor Augen. Für diese
Feststellung sind wir zum einem dankbar. Zum anderen ist es aber auch der Nachweis dafür, dass es eine eklatante Fehlbesetzung auf dem Stuhle des Finanzministers gibt.
Eine Anmerkung ist aus unserer Sicht noch zu machen. Ich glaube, es wäre ein Gewinn für alle und für die Qualität der Verhandlungen dieses Gremiums – es würde auch keinen unangemessenen Aufwand darstellen –, wenn man den Fraktionen des Landtags, die keine Mitglieder in den Landesschuldenausschuss entsenden können, die Möglichkeit gewähren würde, mit beratender Stimme teilzunehmen und sich dort einzubringen.
Das gilt unabhängig davon,wo und wie das auch immer zu regeln wäre. Bei der letzten Sitzung des Landesschuldenausschusses, die am 2. Juli 2003 stattgefunden hat, waren laut Protokoll insgesamt 16 Personen anwesend.Darunter befanden sich genau zwei Abgeordnete. Es wären dann zwei Abgeordnete mehr. Ein Kollege der FDP und einer von uns könnten dann mitdiskutieren. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrer Mehrheit dort zu entscheiden, überhaupt nicht wegnehmen. Ich denke, das sollte möglich sein.Vielleicht denken Sie einmal darüber nach. Herr Kollege Haselbach, das dürfte keine unüberwindliche Schwierigkeit darstellen.Auch Sie wissen, dass man dann, wenn man frühzeitig in die Diskussion einbezogen wird, vielleicht auch einmal mit Vorschlägen helfen kann, die auch für diejenigen nützlich sein können,die die Mehrheit haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesschuldenausschuss beschäftigt sich mit den Schulden des Landes.Ich nehme mir deshalb die Freiheit,über die Schulden des Landes zu sprechen.Jeden,der sagt, dies sei nicht Gegenstand dieser Debatte, möchte ich auf den Namen dieses Ausschusses verweisen.
Der 51. Bericht des Landesschuldenausschusses, der vom Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs vorgelegt wurde, macht eines eindringlich klar: Die Rückführung der jährlich stattfindenden Verschuldung und die Senkung des Schuldenstandes müssen mit Abstand die höchste Priorität in der hessischen Finanzpolitik haben.
Wer das nicht glauben mag, sollte sich eine ganz einfache Rechnung vor Augen führen. Hätte das Land den Idealzustand erreicht und keine Schulden, dann hätte es allein im Jahre 2001 einen Aufwand an Zinsen in Höhe von 2,4 Milliarden DM gespart. Die Zunahme der Schulden des Landes beträgt 2,8 Milliarden DM im Jahre 2001.Was lernen wir daraus? Fast die gesamte Neuverschuldung wurde darauf verwendet, die Zinsen zu bezahlen. Anders ausgedrückt bedeutet dies: Hätte das Land überhaupt keine Schulden, könnte es sich genauso viel leisten, wie es das mit dem Gesamtschuldenpaket von 52,5 Milliarden DM kann, das es zu Ende des Jahres 2001 hatte. Wenn
man sich diese Zahlen vor Augen führt, dann wird der Aberwitz deutlich, der sich ergibt, wenn wir die Verschuldung vorantreiben.
Die Schulden des Landes erdrosseln die Handlungsmöglichkeiten,die jetzt bestünden.Schlimmer aber ist,dass sie eine kaum noch zu bewältigende Hypothek für unsere Kinder und Enkel darstellen.
In jedem einzelnen Haushaltsjahr gibt es gute Absichten, die zur Verschuldung führen. Dass dies so ist, ist völlig unbestritten. Das ändert aber nichts daran, dass der Marsch in den Schuldenstaat schnell und radikal aufgehalten werden muss, und zwar im Bund und in allen Bundesländern. Alle Fraktionen des Hessischen Landtages haben während ihrer jeweiligen Regierungszeit dazu beigetragen, dass das Land mehr ausgegeben hat, als es sich aufgrund der Einnahmen hätte leisten dürfen. Meine Damen und Herren, da ist niemand von uns im Stande der Unschuld. Ich darf gerade die verehrten Mitopponenten daran erinnern, wie es war, als sie regiert haben.Wir sollten dies einmal als Basis nehmen, von dort aus starten und dann fragen:Was muss geschehen?
In den Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997 lag die Neuverschuldung im Vollzug des Haushaltes über dem Ansatz des Haushaltsplanes und über der zulässigen Höchstgrenze für Kredite. Dies ist richtig. Ebenso richtig ist aber, dass auch im Jahre 2001 die Höchstgrenze für die Aufnahme von Krediten überschritten wurde. Das wurde bereits gesagt.Im Jahre 2002 wurde sie unter Hinweis auf die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes extensiv interpretiert. Von 1981 bis zum Jahre 2001 haben sich die Steuereinnahmen verdoppelt. Die Neuverschuldung hat sich aber verdreifacht. Das genau ist das Problem. Es ist die Differenz zwischen den Einnahmen und der Verschuldung. Die Verschuldung wächst wesentlich schneller als die Einnahmen. Die Bewährungsprobe hessischer Finanzpolitik besteht nicht darin, jeweils Regierung und Opposition möglichst laut zu beschimpfen und als Versager zu brandmarken. Vielmehr besteht sie nach Auffassung der FDP-Fraktion darin, mit eigenen Beiträgen dafür zu sorgen, dass die Strukturen des Haushaltes so verändert werden, dass die Neuverschuldung gesenkt und der Schuldenstand irgendwann einmal wirklich zurückgeführt werden kann.
Ein Problem dabei besteht darin, dass derjenige, der die Verschuldung überborden lässt, mit keinerlei Sanktionen rechnen muss. Das Gegenteil ist der Fall. In der Öffentlichkeit wird er sogar gelobt. Denn er hat „Geld in die Hand genommen“ und „Dinge angestoßen“. Der einzige Sanktionsmechanismus, den es gegen eine zu hohe Staatsverschuldung gibt, ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union. Ich will sofort zugeben, dass die dort vorgesehenen Sanktionen ausgesprochen schwach sind. Denn vor ihrer Verhängung müssen alle Finanzminister zustimmen. Jeder Finanzminister weiß aber, dass er selbst der Nächste sein kann. Man einigt sich deshalb darauf, sie nicht anwenden zu wollen.Aber immerhin: Diese Drohung ist vorhanden.
Leider trägt die Landesregierung unter Ministerpräsident Koch aktiv dazu bei, den Stabilitäts- und Wachstumspakt weiter zu demontieren. Das will ich belegen.
In der Antwort auf den Berichtsantrag meiner Fraktion zum Stabilitäts- und Wachstumspakt wird unter anderem ausgeführt:
Die Einhaltung der vorgegebenen Defizitziele durch die Länder setzt darüber hinaus eine umfassende Reform der föderalen Finanzbeziehungen voraus, die die finanzielle Autonomie der Länder nachhaltig stärkt.
Mit anderen Worten: Erst wenn die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt sind, kann nach Auffassung der Landesregierung Hessen daran denken, die Defizitziele für verbindlich zu halten. Bis dahin sind sie nach Auffassung der Landesregierung für Hessen unverbindlich. Das heißt, sie werden also nicht für das Jahr 2003 gelten. Dazu gibt es ohnehin noch keine Vereinbarung. Sie werden dann aber auch nicht im Jahre 2004 und wahrscheinlich auch nicht im Jahre 2005 gelten.Vielmehr wird es so sein, dass an irgendeinem Tag das Land Hessen befindet: Jetzt sind die Beziehungen anständig geregelt, jetzt gelten auch für uns die Kriterien des Maastricht-Vertrages.
Es ist richtig, die Bundesregierung zu ermahnen, alle Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einzuhalten. Es ist richtig, dies auch für jedes einzelne Bundesland zu fordern. Ich verwahre mich einfach dagegen, dass, zu Recht, gesagt wird, Berlin solle die Einhaltung dieser Kriterien erreichen, dass wir das in Hessen aber vollkommen verdrängen. Da muss zuvor angeblich alles Mögliche geregelt werden. Falls der Ernstfall eintritt, werden wir einmal prüfen, wer wirklich schuld ist. Stellen Sie sich vor, es würde zu einer Verletzung des Paktes kommen und die Regionen Europas würden zunächst einmal prüfen, wer juristisch oder wirtschaftstheoretisch die Schuld an der Verschuldung hat. Sie können sich dann ausmalen, dass es niemals zur Verhängung einer Sanktion kommen wird. Das kann so nicht sein.
Herr Präsident, ich danke für den Hinweis. – Ein Dank geht an den Hessischen Rechnungshof für die klare und überzeugende Zusammenstellung der Fakten. Auf diesen Bericht gibt es zwei mögliche Reaktionen. Die erste besteht darin, mit dem Kopf wiegend den Bericht des Rechnungshofes abzulegen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, Konsequenzen daraus zu ziehen. Ich bin für die zweite. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zuerst einmal auch von meiner Seite aus ein herzliches Dankeschön für
das Interesse an diesem Bericht des Landesschuldenausschusses. Wir hatten die Gelegenheit gehabt, mit Abgeordneten – Herr Kollege Kaufmann hat gesagt: mit zwei Abgeordneten – sehr intensiv das Kreditmanagement des Landes Hessen dort zu diskutieren. Ich glaube, es war auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gut, einmal darzulegen, wie professionell die Arbeit dort gemacht wird und wie dankbar wir ihnen dafür sein müssen, dass hier mit wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Arbeit geleistet wird, die sonst in Banken und anderen Bereichen von ganzen Stäben geleistet wird. Ich glaube, es ist jetzt die Stelle, diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich zu danken.
Wissen Sie, das ist auch deshalb so wichtig, weil diese Arbeit weitgehend im Verborgenen stattfindet. Gerade die Analyse der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Professionalität dieser Arbeit dem Land Hessen enorme Mengen an Zinsen gespart hat,
und zwar nicht nur dadurch, dass eine Absenkung des Zinsniveaus stattgefunden hat, sondern durch eine weitgehend andere, professionelle Betreuung der hessischen Schulden, die in aller Stille und ungedankt – von mir wird es durchaus gedankt, aber es ist umso schöner, wenn es auch hier einmal im Landtag geschieht – von diesen Mitarbeitern durchgeführt wird.
Der zweite Punkt ist: Ich danke auch dem Rechnungshof ausdrücklich seitens der Landesregierung für die Arbeit, die hier geleistet worden ist. Ich glaube, wie bei vielen Publikationen des Hessischen Rechnungshofs wird auch hier deutlich, dass durch veränderte Darlegungen und durch große Präzision und Überschaubarkeit den Abgeordneten und der Landesregierung Informationen an die Hand gegeben werden, die eine sehr gute Arbeitsgrundlage für die zukünftige Arbeit sein können.Auch dafür ein herzliches Dankeschön.