Hessen befindet sich also auf Platz 12 von doch immerhin 16 Bundesländern. Ich frage mich, wie Sie sich dann hierher stellen und behaupten können, es sei schon viel erreicht worden. Es ist dann schon zu fragen, wie es um Ihre Sachkenntnis bestellt ist.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Wir kommen damit zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in dritter Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in dritter Lesung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der
Mitglieder der CDU gegen die Stimmen der restlichen Mitglieder des Hauses angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Durchführung der Immobilientransaktion 2006 „Leo II“, Verkauf und Rückmietung eines Portfolios von 36 landeseigenen Immobilien; hier: Genehmigung der Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO – Drucks. 16/6642 zu Drucks. 16/6376 –
Ich eröffne die Aussprache. Die erste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Caspar für die Fraktion der CDU. – Herr Kollege Caspar, bitte schön, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Bei der Behandlung des vorhergehenden Tagesordnungspunkts hätten wir die Übergabe eines, so hoffe ich, hessischen Grünlanderzeugnisses erleben sollen. Ich würde jetzt auch gerne ein Grünlanderzeugnis übergeben, und zwar einen Blumenstrauß an unseren Finanzminister Weimar.
Denn ihm ist es in hervorragender Art und Weise gelungen, die Immobilientransaktion „Leo II“ abzuwickeln.
Vor zwei Jahren erfolgte der Verkauf des Behördenzentrums Gutleutstraße. Die Art und Weise, wie das abgewickelt wurde, fand bundesweit Beachtung. Im letzten Jahr hatten wir die Transaktion „Leo“, die ebenfalls hervorragend abgewickelt wurde.
Diesmal konnten durch die Veräußerung von 36 Immobilien 768 Millionen c erzielt werden. Das ist ein hervorragendes Ergebnis, insbesondere wenn man daran denkt, dass auf der anderen Seite in Zukunft Mieten in Höhe von nur 41,8 Millionen c zu zahlen sind. Das heißt, der Verkauf ist etwa zum 18,4-Fachen des Ertrags aus der Miete gelungen.Das ist für die Immobilienbranche ein ganz hervorragendes Ergebnis.
Mit den 36 Immobilien wurden solche ausgesucht, die als Büro genutzt werden. Dies sind Immobilien, die das Land Hessen braucht, die von uns für Verwaltungsaufgaben benötigt werden. Es handelt sich dabei aber um Büroflächen, die der Staat nicht selbst im Eigentum halten muss. Denn es ist nicht die Aufgabe des Staats, in unserem Land Büroflächen bereitzustellen. Das kann die Privatwirtschaft in außerordentlich guter und professioneller Art und Weise leisten und leistet dies auch.
In diesem konkreten Paket befindet sich eine Vielzahl von Objekten. Es wurde auch noch etwas anderes gemacht, meiner Ansicht nach sehr professionell. Das Land hat, je nach Bedarf und Notwendigkeit der Nutzung, die Möglichkeit, einseitig aus den Mietverträgen auszusteigen. Bei verschiedenen dieser Immobilien gibt es z. B. die Möglichkeit, nach zwei oder vier Jahren oder zu einem späte
ren Zeitpunkt aus dem Mietvertrag auszusteigen.Wenn es uns also gelingt, den Verwaltungsaufwand im Land Hessen durch Entbürokratisierung und eine Reduzierung der Anzahl der Vorschriften weiter zu verringern – damit wird dann auch ermöglicht, dass die Größe der Verwaltung insgesamt vermindert wird –, dann haben wir in sehr einfacher Art und Weise die Möglichkeit, überhängige Büroflächen abzubauen. Wenn man Eigentümer ist, ist das natürlich erheblich schwerer.
Es wurde bei der ersten Transaktion kritisiert, das Ganze sei überhaupt nicht wirtschaftlich. Mittlerweile hat man im Haushaltsausschuss ein Verfahren erörtert, wie man damit umzugehen und zu beurteilen habe, ob eine solche Maßnahme sinnvoll, wirtschaftlich und richtig sei. Es gibt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die mit dem Hessischen Rechnungshof abgestimmt ist. Auch bei dieser Transaktion liegt eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung vor, die für jede einzelne dieser 36 Immobilien aufgemacht worden ist. Ich fasse das anhand der Beurteilung aus dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung zusammen. Dort heißt es:
Für jede der 36 Immobilien des Transaktionsportfolios wurde auf Basis der mit dem Hessischen Rechnungshof abgestimmten Vorgehensweise nachgewiesen,dass sich das Szenario „Verkauf“ gegenüber dem Szenario „Verbleib“ unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Einzelkaufpreise als vorteilhaft darstellt.
Das Ganze ist natürlich auch berechnet worden, und wenn Sie den wirtschaftlichen Verkaufsvorteil bei diesen 36 Immobilien addieren, dann kommen Sie darauf, dass das Land Hessen im Kapitalwertvergleich über 180 Millionen c günstiger fährt, wenn das Land – was es jetzt getan hat – diese Immobilien veräußert, statt selbst Eigentümer zu bleiben.
Es wurde alles in allem erfolgreich, professionell und mit einem wirtschaftlich hervorragenden Ergebnis abgewickelt. Herr Minister Weimar, Sie leisten mit dieser Maßnahme einen wichtigen Beitrag dazu, Hessen auch in Zukunft gesund und finanziell stark zu erhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir teilen die emotionale Zuneigung von SPD und GRÜNEN zu Beton und Glas nicht, sondern unser Verhältnis zu Beton und Glas ist rein sachbestimmt. Es zählt allein der Nutzen. Es zählt allein der ökonomische Sinn von Immobilieneigentum; denn wir wissen, dass der Staat in der Regel kein guter Immobilienmanager ist, zumindest kein optimaler Immobilienmanager.
Die Frage „Verkaufen und rückmieten oder behalten?“ ist eine Frage, die man kühl und sachlich entscheiden kann. Wir haben schon vor längerer Zeit einen Antrag eingereicht mit dem Ziel, ein einheitliches Bewertungsschema zu entwickeln. Dieser Antrag wurde erfreulicherweise angenommen, und der Hessische Rechnungshof hat
Dieses Schema stellt die beiden Szenarien – „Verkauf“ auf der einen Seite und „Verbleib“ auf der anderen Seite – einander gegenüber. Beim Verkauf fallen ins Gewicht: Verkaufserlös, Transaktionskosten, Grundsteuer und Mietzahlungen. Beim Verbleib fallen ins Gewicht: die Kosten für die Beseitigung von Mängeln an Dach und Fach, der Aufwand für Dach und Fach und der Liquidationserlös zum Ende des Betrachtungszeitraums. Die Zahlungsströme werden auf den Transaktionszeitpunkt diskontiert,sodass man auch den künftigen Nutzen in eine vernünftige Relation zum Aufwand bringen kann.
Meine Damen und Herren, mehr kann man nicht tun, und anderes kann nicht zählen. Jetzt können wir über das Schema bitte nicht mehr streiten, weil es von allen akzeptiert worden ist. Sie können vielleicht über die Annahmen streiten, die hier eingehen – das mag sein. Sie müssten im Einzelfall aber sagen, welche Inflationserwartung Sie in den nächsten Jahren haben.
Sie müssten uns sagen,welche anderen Parameter Sie eingehen lassen würden.Alles andere ist nur ein Gerede aus dem hohlen Bauch.Wir haben immer deutlich gesagt,dass diese Transaktion nicht dazu führen dürfe, dass sich das Land unmäßig lange bindet, dass also künftige Möglichkeiten einer Verwaltungsstrukturreform beschnitten werden. Wir stellen erfreut fest, dass wir Bindungen haben, die von fünf bis zu 30 Jahren reichen. Von daher ist man auf dieses Argument durchaus eingegangen. Wir haben auch gesagt, das Ganze müsse sich rechnen. Wir stellen fest,dass der Barwertvorteil – wie er hier nachgewiesen ist – 180 Millionen c beträgt.
Ausgerechnet und nachgewiesen. Natürlich, Herr Kollege, aufgrund von Annahmen – mehr können Sie nicht machen. Es bleibt eine Angelegenheit von Annahmen. Das heißt, es sind 180 Millionen c, und wer dagegen stimmt, der muss hier bitte aufstehen und sagen, dass er 180 Millionen c für das Land nicht haben will.
(Beifall bei der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht könnten die Annahmen auch falsch sein!)
Ein Missverhältnis in Höhe von 180 Millionen c kann nur mit ideologischen Vorbehalten begründet werden. Oder Sie müssen die Annahmen, die hier eingegangen sind, im Einzelnen widerlegen. Meine Damen und Herren, das dürfte Ihnen im Einzelnen aber vergleichsweise schwer fallen.
Außerdem muss man noch eines sehen: Auch wenn die Objekte im Eigentum des Landes verbleiben würden, unterlägen sie einem Risiko. Ein Risiko können wir auf keinen Fall vermeiden. Wir müssen die beiden Risiken miteinander vergleichen,und die Differenz haben wir hier deutlich vor uns.
Herr Kollege, das ist doch Unsinn. Das wissen Sie selbst auch. Das ist sogar unter Ihrem Niveau, und das bedeutet schon einiges.
Bei nüchterner Abwägung der Fakten und Beurteilung des Schemas und seiner Auswirkungen, die wir hier vor uns liegen haben, bleibt für uns nur eine einzige Entscheidung übrig:Wir stimmen zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollten den Verkauf dieses Immobilienpakets „Leo II“ durch das Plenum entscheiden lassen. Denn wir sind der Ansicht, dass es um eine so wichtige Entscheidung geht, nämlich um 36 Gebäude, in denen sich Ministerien, Polizeibehörden, Gerichte, Finanzämter und andere Landesbehörden befinden. Das kann der Haushaltsausschuss nicht alleine, das muss das Plenum entscheiden. Schließlich geht es hier um Weichenstellungen für die Zukunft, und das wollten wir nicht allein im Haushaltsausschuss lassen.
um den Schuldenstand nicht noch weiter ins Uferlose anwachsen zu lassen, und beschert damit künftigen Landtagen feste Kosten in Form von Mietzahlungen in Millionenhöhe. Wir brauchen diese Objekte – abgesehen von zwei abgrenzbaren kleinen Flächen – noch über Jahre hinaus. Ich denke, das ist eine Entscheidung, die wir hier im Plenum treffen müssen und für die wir alle Verantwortung übernehmen müssen.