Deswegen sind wir auch in der Diskussion, wie weit diese Gesetzgebungskompetenz schon Ausstrahlungswirkung auf die heutigen Verfahren haben wird. Das ist für uns ein ganz entscheidender Schritt. Denn dann heißt es für die großen Hersteller auch, dass sie nach den internationalen Standards die Chance haben,ihre Produkte den Patienten hier in Deutschland, wie auch in anderen Ländern, weiter auf Kassenrezept anbieten zu können.
Im Übrigen haben wir dort tatsächlich über den Bundesrat und über die Änderungsanträge im Gesetzgebungsverfahren Änderungen geschafft. Der heutige Gesetzentwurf ist deutlich besser als der alte. Ich sage aber auch ganz klar: Ich war mit dem alten nicht zufrieden, und ich würde mir auch wünschen, dass wir die Türen für Fortschritt und Innovation noch viel weiter öffnen. Das wird den Forschungsstandort Deutschland stärken, Arbeitsplätze in Deutschland sichern und den Zugang aller Patienten zu diesen Medikamenten in Zukunft sicherstellen.
Sie wissen, wir haben davon nichts im Landeshaushalt, sondern wir reden darüber, wie der Risikostrukturausgleich – der jetzt Gesundheitsfonds heißt – verändert wird. Natürlich haben wir darüber gestritten, welches die Merkmale sind,wie dort der Übergang geregelt wird.Frau Kollegin Schulz-Asche, Sie haben ein Gutachten dazu angesprochen. Aus meiner Sicht wäre es für jede Landesregierung fahrlässig gewesen, sich nicht sämtliche Gutachten, die zu dieser Thematik erstellt wurden, anzuschauen, ob sie Bedenken gegen ein solches Gutachten hat oder nicht: Wie werden die Mittel der Beitragszahler verschoben?
Inzwischen haben wir ein Gutachten dazu von Prof. Wasem, eines von Prof. Rürup und eines des Kieler Instituts. Dabei ist deutlich geworden, dass der Faktor Finanzkraft im Risikostrukturausgleich von heute 92 % auf 100 % ansteigen wird, dass aber mit der Regelung, die wir im Gesetzentwurf haben, auch die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Hessen – nicht der hessische Landeshaushalt – dadurch nicht übermäßig belastet werden.
Ich will aber auch sehr deutlich machen, dass es uns in der Diskussion natürlich darum ging, welche Dinge dort zugrunde gelegt werden. Deswegen haben wir die Diskussion darüber, was eigentlich Ausgangsbasis ist. Denn auf der Bundesebene haben wir gar nicht alle Zahlen des heutigen Systems, sondern Teile in den Ländern,Teile bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und Teile auf der Bundesebene, die beim Bundesversicherungsamt vorhanden waren. Das hat es für die Gutachter schwierig gemacht, zu den tatsächlichen Bewertungen zu kommen.
Es ist sehr deutlich geworden, dass wir uns auf die Klausel verständigen können, dass ein weiterer Gutachtenauftrag erteilt werden muss; denn es gibt weiterhin einige offene Fragen,die erst im laufenden Jahr geklärt werden können, wenn wir die neuen Zahlen haben. Ich will aber auch sehr klar sagen: In der Frage, ob es im Risikostrukturausgleich 100 % hätten sein müssen, gibt es unterschiedliche Meinungen bei der CDU und bei der SPD.Aber es geht eben
Wenn die Bundesregierung das so umsetzt, wie sie es in den Vorgesprächen und in den verschiedenen Änderungsanträgen, die jetzt Eingang in die Reform finden, abgesprochen ist, dann ist das für uns eine Grundlage. Es geht in eine Richtung, wo Licht und Schatten herrscht, wenn ich das einmal so ausdrücken darf. Aber wir haben die Möglichkeit, gerade im Bereich der Pharmakosten-Nutzen-Bewertung und der Standorte etwas zu verbessern.Es geht uns darum, diese Bewertungen auch auf die laufenden Verfahren auszudehnen. All das gehört dazu. Dann haben wir etwas für Hessen erreicht.
Das Thema Rettungsdienste ist von der damaligen Arbeitsgruppe eben nicht hineingeschrieben worden und wurde jetzt auch wieder gestrichen. Eine dreiprozentige Pauschalkürzung beim hessischen Rettungsdienst wäre überhaupt nicht möglich gewesen, weil es keinen großen Topf gibt, wo man einfach einmal 3 % wegstreichen kann. Deswegen hat der Bundesrat das deutlich gemacht und diesen Punkt gestrichen.
Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass die Belastungen der Krankenhäuser weiter zurückgeführt werden. 1,5 % waren es mit den integrierten Versorgungsverträgen bisher. Jetzt sind wir bei 0,5 % plus 0,3 % aufgrund des Mindererlösausgleiches. Bei den Mindererlösausgleichen ist aber jetzt eine intelligente Regelung gefunden worden, und es wurden keine pauschalen Kürzungen vorgenommen. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es an vielen Stellen nicht so ist, wie wir es entschieden hätten, wenn wir es hätten allein entscheiden können.
Deshalb rate ich durchaus dazu, sehr genau in den Bereichen hinzuschauen, sich das mit den verschiedenen Gruppen anzuschauen und es zu besprechen. Für mich ist es aber wichtig, dass wir weitgehende Verbesserungen erreicht haben, dass wir z. B. festschreiben konnten, dass im ärztlichen Bereich endlich eine Gebührenordnung kommt, die Leistungen in Euro bewertet, und dass nicht weiterhin nach Punktwerten abgerechnet wird. Es ist aus meiner Sicht ein ganz essenzieller Bestandteil dieses Gesetzes, dass die Ärzte irgendwann einmal verlässlich planen können und nicht bei dem heutigen Punktwerteabrechnungssystem bleiben müssen, das in den vergangenen Jahren große Verwerfungen gebracht hat.
Insofern geht es in eine Richtung, die weiterhin Nachholund Änderungsbedarf hat, aber auch in einen Bereich, wo wir sagen können:Wenn die Bundesregierung diese Zusagen einhält, gerade auch was den Standort betrifft, dann können wir mit diesem Gesetz leben, wobei wir aus unserer Sicht viele Veränderungen für notwendig halten, die aber nicht in die Richtung gehen, dass wir eine Bürgerversicherung, die Frau Schulz-Asche will, einführen, sondern dass tatsächlich Nachhaltigkeit und Wettbewerb stärker berücksichtigt werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, zunächst einmal zu Ihren Ausführungen. Sie haben recht, dass dieses Gesetz, sicherlich auch durch Hessen mit veranlasst, mittlerweile einige Leuchttürme enthält. Leuchttürme stehen aber dort, wo viel Schatten ist. Dieses Gesetz hat nun einmal mehr Schattenseiten als Licht.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Leuchttürme stehen normalerweise an der Küste! – Heiterkeit)
Frau Kollegin Schulz-Asche, Sie haben gesagt, wir sollten hier eine faire Debatte führen. Sie haben sich eben selbst zur Anwältin der Sachlichkeit ernannt. Sie haben sich mit Ihrer Rede aber wirklich disqualifiziert.
Sie haben einzig und allein mit Schlagworten um sich geworfen. Sie haben selbst nichts Substanzielles zur Debatte beigetragen.
Herr Kollege Kaufmann, ich sage Ihnen auch, warum ich mich in dieser Debatte nicht an die GRÜNEN gewandt habe – nämlich deshalb, weil die GRÜNEN in dieser Diskussion keine Rolle spielen.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie auch nicht! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie spielen keine Rolle, und das schmerzt Sie!)
Die FDP regiert immerhin in drei Bundesländern mit. Diese drei Bundesländer werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
(Beifall bei der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch das spielt keine Rolle, Herr Kollege!)
Die GRÜNEN regieren in keinem einzigen Bundesland in Deutschland mit. Herr Kaufmann, dafür sind wir Liberale nicht direkt verantwortlich. Es mag Ihre Politik vor Ort gewesen sein, die die Menschen dazu bewogen hat, die GRÜNEN nicht mehr zu wählen. Wer nach Rheinland-Pfalz schaut, der stellt sogar fest, dass es manchmal dazu kommt, dass Sie gar nicht mehr in den Landtag kommen.
Frau Schulz-Asche, Sie haben aber recht, dass man Fehler eingestehen muss. Das, was ich zum Kollegen Spies gesagt habe, auch wenn ich den Inhalt seiner Rede nicht richtig fand, war nicht in Ordnung. Das stimmt. Eigentlich wollte ich sagen: Ich brauche bei seiner Rede einen Arzt. – Das wäre besser gewesen, denn es hat mich aufgeregt, was er gesagt hat.
Herr Spies, Sie haben ja geredet. Eine Rede zu halten und jemanden zu behandeln, das geht wahrscheinlich nur
Kommen wir noch einmal zur Debatte zurück und auf das, was Frau Oppermann und die Frau Ministerin gesagt haben. Frau Oppermann, liebe CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, wenn schon meine Rede Sie nicht überzeugt haben mag, dann sollten doch eigentlich die Reden des Kollegen Dr. Spies und der Kollegin Schulz-Asche dies getan haben.
Das müssen Sie doch gemerkt haben. Wenn der Kollege Dr. Spies ein diametral anderes Modell vertritt, ein Modell der Organisation durch den Staat
das ist keine Diffamierung, Herr Kollege Spies, Sie wollen ein staatliches Medizinmodell –, dann können Sie uns doch nicht erklären, Frau Kollegin Oppermann, dass es richtig sein kann, wenn Sie mit ihm zusammen Politik machen müssen. Da kann doch irgendetwas nicht stimmen.
Zweitens. Sie haben die Entschuldung der Kassen angesprochen. Sie haben recht: Es ist wichtig, dass die Kassen in Deutschland entschuldet werden. Wir wollen bei der Debatte aber nicht vergessen – das passiert relativ häufig –, wer es war, der die Verschuldungsmöglichkeit überhaupt eingerichtet hat. Es war Frau Gesundheitsministerin Schmidt, die im Jahre 2002 dafür gesorgt hat, dass die gesetzlichen Krankenkassen Schulden machen durften – die sie im Übrigen schon hatten, aber sie hat das gesetzlich legalisiert. Dieser fatale Fehler wird jetzt wieder rückgängig gemacht – auf Kosten der Beitragszahler. Frau Schmidt hat mit dieser Variante damals eine Beitragssteigerung verhindert, und die holt sie jetzt nach. Sie holt sie gemeinsam mit der CDU nach. Das ist unfair.
Drittens. Herr Kollege Dr. Spies, es ist immer wieder schön, zu lesen – das konnten wir von den Sozialdemokraten in den letzten Tagen wieder vernehmen –, dass Sie sich jetzt für eine zusätzliche Gesundheitssteuer aussprechen. Nachdem Sie also die Beitragssätze in Rekordhöhen treiben, wollen Sie auch noch eine Gesundheitssteuer einführen. Ich wende mich auch in diesem Punkt an die Union. Sie müssen sich wirklich überlegen, was Sie sich mit der SPD antun. Eine Koalition, da haben Sie Recht, führt zu Kompromissen. Aber eine Koalition gibt immer auch die Möglichkeit, eigene Positionen einzubringen. Die vollständige Aufgabe eigener Positionen ist aber kein Kompromiss mehr. Das sollte eine Koalition, an der die CDU beteiligt ist, nicht mitmachen.
Deshalb unsere Bitte,Frau Ministerin:Sie haben an vielen Detailpunkten hessische Vorstellungen durchgesetzt. Das war gut und richtig. Es war auch richtig, dass Sie sich für wichtige Bereiche eingesetzt haben – bei den Arzneimitteln gebe ich Ihnen recht, dass wir nun eine bessere Lösung haben als die, die wir vorher hatten, und auch in der Palliativmedizin haben wir jetzt eine bessere Regelung –, aber Sie werden mit dieser Reform das Fundament der Gesundheitsversorgung in Deutschland verschlechtern. Frau Schulz-Asche, statt dieser Reform hätte ich mir deshalb lieber keine Reform gewünscht, denn das wäre für das Gesundheitssystem und für die Patienten in Deutschland deutlich besser gewesen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Rentsch, seien Sie versichert:Was Ihnen auch immer passiert und was ich auch immer gerade tue, ich werde selbstverständlich alles stehen und liegen lassen, um Ihnen zur Hilfe zu eilen, auch wenn ich hier vorne stehe.
(Heiterkeit – Florian Rentsch (FDP): Kann ich mit einem vorgetäuschten Herzanfall Ihre Rede unterbrechen? – Erneute Heiterkeit)
Ich würde mir aber doch gerne ein oder zwei Bemerkungen zu den Ausführungen der verehrten Frau Kollegin Wagner erlauben, und zwar zum Thema Eigenverantwortung, wie es von der FDP in Bezug auf die privaten Versicherungen immer besonders herausgestellt wird. Ich glaube, dem liegt ein fundamentaler Irrtum über Eigenverantwortung und Möglichkeiten der Teilhabe in privaten Versicherungsunternehmen zugrunde. Voraussetzung für das Tragen von Verantwortung ist ja eine Handlungsoption, eine Entscheidungsfreiheit.Welche Handlungsoptionen haben Sie in einer privaten Krankenversicherung? Wie sieht es in Wahrheit aus? Sie treten z. B. mit 26, 28 oder 32 Jahren in eine private Krankenversicherung ein, sind bislang aufgrund mangelnder Portabilität der Altersrückstellung bis ans Ende Ihrer Tage auf Gedeih und Verderb an dieses Unternehmen gebunden, und Sie können nichts, aber auch gar nichts in diesem Unternehmen beeinflussen. Sie sind auf Gedeih und Verderb ein paar Managern ausgeliefert, die völlig legitim kein anderes Interesse haben, als den Ertrag des Unternehmens zu steigern.
An der Stelle ändern wir etwas mit dieser Reform, indem durch die Einführung der Portabilität der Altersrückstellung überhaupt erst eine Bewegung möglich wird. Es bleibt aber weiterhin so, dass der Versicherte in einem privaten Versicherungsunternehmen überhaupt keine Möglichkeit der Mitsprache und der Übernahme von Eigenverantwortung hat.