Protokoll der Sitzung vom 31.01.2007

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung anders. In den gesetzlichen Sozialversicherungen können die Versicherten über die Sozialwahl nämlich Einfluss darauf nehmen, was mit ihren Beiträgen passiert. Sie können Entscheidungsprozesse beeinflussen. Wenn Sie mehr Eigenverantwortung der Versicherten haben wollen, dann heißt das, Sie müssen den Versicherten mehr Möglichkeiten der Mitsprache geben, und zwar Mitsprache an den Entscheidungen des Unternehmens, bei dem sie versichert sind. Das gibt es in der GKV und in der gesetzlichen Rentenversicherung.Deshalb sage ich:Wer mehr Eigenverantwortung geben will, der hat zwei Optionen. Die eine ist die Stärkung der gesetzlichen Sozialversicherung, die andere ist – da möchte ich Sie aber einmal sehen – die Einführung eines Mitspracherechts der Versicherten in privaten Unternehmen bei Unternehmensentscheidungen. Da wünsche ich frohe Verrichtung.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Schulz-Asche für die GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch, Sie haben sich darüber beklagt, dass Ihre Rede nicht überzeugt habe.Ich glaube,das liegt daran,dass man die Argumentation bereits aus einem Haufen von LobbyHochglanzbroschüren kennt. Schauen Sie sich an, wie es aussieht. Die Patienten und die Versicherten sind in den seltensten Fällen dabei, sondern von denen kommen zum Teil handgeschriebene Klagen darüber, wie sie in diesem Gesundheitssystem behandelt werden, wo sie sich nicht richtig behandelt fühlen und welche langfristigen Auswirkungen es gibt.Ich denke,deswegen ist es an der Zeit,dass wir,wenn wir über Reformen reden,die Patienten und die Versicherten in den Mittelpunkt stellen. Sie kommen in der Diskussion leider viel zu wenig vor. Deswegen habe ich mir erlaubt, mich heute zum Anwalt der Patienten und der Versicherten zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin schon das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung beklagt. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass zurzeit in Deutschland 140.000 Menschen, mit wachsender Tendenz, überhaupt nicht mehr versichert sind. Das ist einer der Punkte, wo die Große Koalition gefordert war, eine Lösung zu finden. Die Lösung ist zum einen unzureichend und wurde dann noch verschoben. Es ist ein Skandal, der sich in einem relativ kleinen Bereich dieser Gesundheitsreform abspielt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es bestreitet niemand mehr, dass es Handlungsbedarf gibt. Es gibt Handlungsbedarf bei der Finanzierung. Es gibt Handlungsbedarf bei der Versorgung. Seit dem Jahre 1995 haben wir eine ständig steigende Zahl von Apotheken. Man muss sich überlegen – –

(Clemens Reif (CDU): Das stimmt nicht! Die Zahl der Apotheken ist rückläufig!)

Der Wirtschaftsexperte der CDU ruft gerade dazwischen: „Das stimmt nicht“. Ich habe von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ein Zitat: „1995: 21.119 Apotheken, 2005: 21.476 Apotheken.“ – Das sind 300 mehr. Ich danke für Ihre wirtschaftliche Kompetenz. So viel dazu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Florian Rentsch (FDP): Wo sind die Zahlen von Hessen?)

Seit 60 Jahren steigt die Zahl der Ärzte ständig an. Wenn man die aktuelle Diskussion verfolgt, was die Ärzteschaft angeht, dann ist es meiner Meinung nach empörend, dass die Frage der Einkommensunterschiede zwischen Ärzten in dieser Diskussion überhaupt keine Rolle spielt. Fast 25 % der Ärzte haben unter 50.000 c Jahreseinkommen. Man muss sich fragen, wie die Verteilung der Finanzmittel unter den Ärzten organisiert ist. Ungefähr die Hälfte hat zwischen 50.000 und 125.000 c Jahreseinkommen. Ungefähr 20 % haben über 150.000 c Jahreseinkommen. Meine Damen und Herren, das ist ein Zeichen, dass man sich auch in der Frage der Finanzierung der Ärzteschaft

andere Gedanken machen muss, als ständig mit zunftartigen Argumentationen voranzugehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weil es mir besonders am Herzen liegt: Es gibt extreme Einkommensunterschiede in der Ärzteschaft zwischen Frauen und Männern. Das zeigt, dass die Organisationsform in der ständischen Art und Weise, wie es derzeit der Fall ist, frauen- und familienfeindlich ist. Auch hier besteht riesiger Reformbedarf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Florian Rentsch (FDP): Da muss gegendert werden!)

Wir müssen auch eine lobbyfreie Bestandsaufnahme des tatsächlichen Bedarfs im Gesundheitswesen durch den demografischen Wandel durchführen. Wir werden sicher wachsende Kosten durch die steigende Anzahl an Patienten haben. Hier wird immer der technische Fortschritt in den Raum gestellt. Wir wissen aber, dass z. B. die Preise für Computertomografen – das sagt Siemens selbst – trotz einer ständigen Verbesserung dieser Geräte nicht angestiegen sind. Das heißt, wenn ganz lapidar mit dem technischen Fortschritt und damit, die Kosten würden steigen, argumentiert wird, muss man genau hingucken, welche Interessen dahinterstehen. In allen anderen Bereichen führt technischer Fortschritt dazu, die Preise zu senken, nur nicht im Gesundheitswesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ein Problem, dem wir uns in Hessen stellen müssen – Frau Lautenschläger ist eben ansatzweise darauf eingegangen –, ist die Sicherstellung der medizinischen, der ambulanten und der stationären Versorgung im ländlichen Raum in Hessen. Das gilt für alle ländlichen Räume. Das sind brennende Fragen, die gelöst werden müssen. Mit der Gesundheitsreform in Berlin haben SPD und CDU all diese Lösungsansätze eher erschwert. Sie lenken davon ab, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Deswegen hat die Große Koalition in Berlin meines Erachtens ihre Existenzberechtigung verloren. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet.

Der Antrag der Fraktion der FDP soll an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Dann ist das so vereinbart. Der Dringliche Antrag der GRÜNEN wird ebenfalls an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. – Dem widerspricht niemand.Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof – Drucks. 16/6736 –

Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Herr Dr. Jürgens hat das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion legt Ihnen heute einen weiteren Baustein in unserem ständigen Bemühen vor, die Elemente der direkten De

mokratie, die Elemente der Bürgerbeteiligung in Hessen zu stärken und zum Durchbruch zu bringen. Die Hessische Verfassung – wir haben mehrfach darüber gesprochen – ist eine Volksverfassung im besten Sinne. Nach den Erfahrungen der tief greifenden Verachtung aller demokratischen Prinzipien in der nationalsozialistischen Diktatur sollte 1946 ein Neuanfang geschaffen werden. Deswegen bestimmt die Verfassung auch in aller Klarheit – ich zitiere –: „Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke.“

Das ist ein wichtiger Satz. Er wird durch einen weiteren Satz ergänzt, den ich aus der Verfassung zitieren möchte. Ich finde, die Hessische Verfassung wird im Hessischen Landtag eher zu wenig als zu viel zitiert. Deswegen geben Sie mir Gelegenheit, das noch einmal klarzustellen. In der Hessischen Verfassung steht: „Das Volk handelt nach den Bestimmungen dieser Verfassung unmittelbar durch Volksabstimmung..., mittelbar durch die Beschlüsse der verfassungsmäßig bestellten Organe.“ Das heißt, wir haben in Hessen von der Verfassung ein Nebeneinander von Prinzipien der unmittelbaren, der direkten Demokratie und solchen der mittelbaren, der repräsentativen Demokratie vorgesehen. Beide zusammen sollen der Staatsgewalt in Hessen ihr besonderes Gepräge geben.

In der Tat räumt die Hessische Verfassung, wenn man sie sich im Einzelnen anschaut, dem Volk eine Reihe konkreter Mitwirkungsmöglichkeiten ein. Ich darf daran erinnern: Eine Verfassungsänderung ist überhaupt nur über eine Volksabstimmung möglich. Die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid ist in der Hessischen Verfassung verankert. Dann gibt es etwas, was es überhaupt nur in der Hessischen Verfassung gibt, nirgendwo anders in der Verfassung eines deutschen Landes, nämlich ein ganz besonderes Antragsrecht zum Staatsgerichtshof. Noch vor dem Landtag, noch vor dem Ministerpräsidenten oder der Landesregierung oder einem Zehntel der Mitglieder des Landtags nennt die Hessische Verfassung als antragsberechtigt zum Staatsgerichtshof „eine Gruppe von Stimmberechtigten, die mindestens ein Hundertstel der Stimmberechtigten des Volkes umfasst“. Das ist ein plebiszitäres Element in der Verfassungsgerichtsbarkeit, das es nirgendwo anders gibt, nur bei uns in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nicola Beer (FDP): Richtig, und das ist gut so!)

Damit – das ist wichtig – geht die Hessische Verfassung einen Schritt weiter als alle anderen Verfassungen. Sie macht nämlich die Bürgerinnen und Bürger selbst und ganz direkt zu Hütern ihrer Verfassung und ihrer Demokratie. Sie gibt ihnen dazu ein Instrument an die Hand, nämlich dem Staatsgerichtshof eine Entscheidung vorzulegen, und konkretisiert damit einen weiteren Satz, den ich aus der Hessischen Verfassung zitieren möchte: „Es ist die Pflicht eines jeden,für den Bestand der Verfassung mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften einzutreten.“ Eine der zu Gebote stehenden Möglichkeiten ist der Antrag bei dem Staatsgerichtshof.

Nach unserer Überzeugung ist es an sich die Aufgabe der einfachen Gesetze, den Zugang der Menschen zu ihrer Verfassung zu ebnen. In Hessen haben wir leider die traurige Tradition, dass die Ausführungsgesetze den Zugang zu den verfassungsmäßigen Rechten eher behindern. Wir haben bereits darüber gesprochen und werden auch morgen anlässlich eines anderen Gesetzentwurfes von uns wieder Gelegenheit haben, darüber zu sprechen, dass die Volksgesetzgebung im Gesetz über Volksbegehren und

Volksentscheid durch die Einführung von Hürden unnötig behindert wird, die die Verfassung selbst gar nicht vorgibt.

Etwas Ähnliches finden wir im Gesetz über den Staatsgerichtshof.Auch das Gesetz über den Staatsgerichtshof erleichtert nicht etwa, wie es eigentlich der Fall sein sollte, den Zugang zum Staatsgerichtshof für dieses Einhundertstel der Stimmberechtigten, sondern baut weitere Hürden auf. 1 % der Stimmberechtigten sind nach gegenwärtiger Zählung etwas mehr als 43.000 Mitbürgerinnen und Mitbürger. Nach der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung müssen alle diese 43.000 Menschen höchstpersönlich zu ihrer Gemeindevertretung gehen, dort eigenhändig eine Unterschrift leisten, die sie dort beglaubigen lassen müssen. Mit dem so beglaubigten Formular müssen sie zu den Unterstützerinnen und Unterstützern der Popularklage gehen und dieses dort abgeben. Es liegt auf der Hand und ist nach unseren Erfahrungen auch klar,dass dies eher der Abschreckung als der Ermunterung dient.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier werden Wege zur Verfassung versperrt, statt sie zu ebnen. Das finden wir falsch.

Ich darf im Übrigen darauf hinweisen: Es gibt Personengruppen, die durch diese Regelung von der Wahrnehmung ihres Verfassungsrechts – das ist es: ein verfassungsrechtlich verankertes Recht – geradezu abgehalten werden. Was machen Sie mit mobilitätsbehinderten Menschen, die sich gar nicht zu ihrer Gemeindevertretung begeben können? Was machen Sie mit Menschen, die z. B. bettlägerig erkrankt sind? Was machen Sie mit Menschen, die während der Zeit arbeiten, in der die Gemeindevertretung geöffnet ist? Was machen Sie mit all diesen Menschen? Diese Menschen können die Möglichkeit, die das Gesetz als Einziges vorsieht, gar nicht wahrnehmen und werden deswegen von der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Rechte ausgeschlossen. Das ist falsch, und das wollen wir ändern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Gesetzentwurf sieht etwas ganz Einfaches vor.Wir wollen das Verfahren, mit dem die Popularklage eingereicht werden kann, dadurch vereinfachen, dass Unterschriften auf Sammellisten gesammelt werden und dann bei der Gemeindevertretung eingereicht werden. Die Gemeindevertretung prüft dann, ob die Stimmberechtigung gegeben ist oder nicht. Das sollen die Vertreter, die ohnehin für eine Popularklage benannt werden müssen, oder ihre Bevollmächtigten tun.

Bei der Beantragung eines Volksbegehrens haben wir die gleiche Situation. Auch dort ist es gegenwärtig möglich, auf Unterschriftenlisten Unterschriften zu sammeln. Wir haben diese Möglichkeit beim Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene.Auch dort gibt es keine Pflicht,die Unterschrift in der Gemeindevertretung zu leisten; sie kann auf Sammellisten geleistet werden. Nach unserem Dafürhalten gibt es keinen stichhaltigen Einwand, diese Möglichkeit nicht auch bei der Klage vor dem Staatsgerichtshof zu ermöglichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es dient im Übrigen auch der Verwaltungsvereinfachung. Jede Gemeindevertretung wäre froh, wenn sie auf einen Schwung 20 Unterschriften auf ihre Stimmberechtigung prüfen könnte, als dass jeder Einzelne dort angekleckert kommt und jeder Einzelfall überprüft werden muss. Die Überprüfung an sich dürfte im Zeitalter der elektroni

schen Datenverarbeitung keine zusätzlichen Probleme mehr bereiten.

Es gibt sicherlich – ich halte sie für falsch – grundsätzliche Einwände gegen plebiszitäre Elemente. Es gibt unter anderem den Einwand, es bestehe die Gefahr, dass sozusagen populistische politische Momentaufnahmen zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden,die künftige Entscheidungen unzulässig binden und in die falsche Richtung weisen. Ich weise darauf hin, dieser Einwand – für so falsch ich ihn ohnehin halte – greift bei der Popularklage keinesfalls durch. Das Volk trifft in diesem Fall keine eigene Entscheidung, sondern öffnet nur den Weg zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Dieser ist und bleibt völlig zu Recht dazu berufen,beispielsweise die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes festzustellen. Um dem Volk überhaupt die Möglichkeit zu geben, ist dieser Weg der Popularklage wichtig und sollte deswegen nach unserem Dafürhalten durch das Gesetz nicht behindert, sondern eher unterstützt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben im Augenblick die Situation, dass Unterschriften gesammelt werden für eine Popularklage gegen das Gesetz über Studiengebühren oder Studienbeiträge, oder wie immer es heißen mag; es ist vollkommen egal, wir wissen, worum es geht. Meine Fraktion – ich bin sicher, auch die SPD-Fraktion – würde sich freuen, wenn wir Ihre Unterstützung bekämen bei der Klage, die wir schon durch einen Antrag vor dem Staatsgerichtshof angestrebt haben. Wir könnten dann die Argumente gemeinsam gegen die aus unserer Sicht der Hessischen Verfassung widersprechenden Studiengebühren vorbringen.

Das ist ein guter Weg. Es ist wichtig, dass die Popularklage in der Hessischen Verfassung tatsächlich vereinfacht und umgesetzt werden kann.Wenn die Mehrheit des Hauses – wir werden gleich hören, wie Sie sich dazu stellen – den grünen Argumenten, plebiszitäre Elemente zu stärken, nicht zugänglich ist, möchte ich hier jemanden als Kronzeugen aufrufen, der Ihnen politisch näher steht als mir, nämlich den designierten bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein.

Wir konnten am Dienstag in der „Frankfurter Rundschau“ lesen, in Bayern ist der höchste Anteil von Plebisziten in der Bundesrepublik überhaupt festzustellen. Günther Beckstein sagt, das Instrument der Bürgerbeteiligung habe sich als sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie bewährt. Er hat recht, in Hessen ist es nicht nur eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Nach der Hessischen Verfassung ist das Plebiszit gleichberechtigt neben den Prinzipien der repräsentativen Demokratie. Deswegen halten wir es für richtig, der Popularklage zum Staatsgerichtshof zum Durchbruch zu verhelfen, und bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin, Frau Kollegin Hofmann für die SPD.