Wir haben es – ob das richtig oder falsch ist, ob es notwendig oder nicht notwendig ist – im Gesetz für die Kommunikation mit der Schule stehen. Dann ist es doch nur folgerichtig – unabhängig davon, ob es notwendig ist oder
nicht –, in das Gesetz hineinzuschreiben, dass es auf Gespräche mit den Kindertagesstätten erweitert wird.
Denn wir müssen auch in Rechnung stellen: Die behinderten Menschen sind vielleicht geneigt, das Gesetz ernst zu nehmen. Wenn sie in der entsprechenden Vorschrift nur finden: „Ich bekomme die entsprechende Hilfe nur bei der Kommunikation mit der Schule“, und die Kommunikation mit der Kindertagesstätte dort nicht erwähnt ist, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass es auch nicht gefördert wird. Wenn wir wollen, dass sie es wahrnehmen können, dann müssen wir es in das Gesetz hineinschreiben. Das hilft den Kindern, das hilft den Eltern, und das hilft den Kindertagesstätten. Der Aufwand ist überschaubar. Der Gewinn für die Betroffenen ist unschätzbar. Deswegen unterstützen wir den Vorschlag im Gesetzentwurf der SPD. – Vielen Dank.
Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern (Hess. Nichtrau- cherschutzgesetz – NIG) – Drucks. 16/6928 –
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz) – Drucks. 16/6968 –
Zur Einbringung des GRÜNEN-Gesetzentwurfs gebe ich Frau Kollegin Schulz-Asche das Wort. Die Redezeit beträgt 15 Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass Passivrauch gesundheitsschädlich ist, wird heute von niemandem mehr bestritten, selbst nicht mehr von der Tabakindustrie. Das ist auch gut so.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf den Rauchern und Raucherinnen das Rauchen nicht verbieten. Aber wir wollen überall dort, wo sich Menschen ohne gesundheitsschädliche Atemluft zusammensetzen wollen oder müssen, für eine saubere, eine bessere Luft sorgen. Das ist die Intention unseres Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren, wir sind in Deutschland in dieser Frage leider Nachzügler. Natürlich hat das auch immer, wie alles im Leben, Vor- und Nachteile. Es hat also auch etwas Gutes. Wir haben nämlich eine ganze Reihe europäischer Vorbilder, wie dort die Rauchverbote durch
gesetzt, umgesetzt und geregelt wurden. Meine Fraktion hat sich die Nichtraucherschutzregelung aus Italien zum Vorbild genommen.
Meine Damen und Herren, im Sommer haben noch einige gesagt: „Na ja, wenn man in Sizilien irgendwo vor die Kneipe geht, ist es warm.“ Nun haben auch die Ersten aus dem Winterurlaub in den italienischen Alpen ihre Erfahrungen mitgebracht, und man hat gesehen: In Italien funktioniert es sehr gut. Deswegen haben wir uns an dieser Regelung orientiert.
Wir fordern zunächst ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen. Da ist es glücklicherweise auch in der Diskussion schon fast zur Selbstverständlichkeit geworden. Wir fordern aber auch ein Rauchverbot in der Gastronomie. Wir sehen allerdings auch Ausnahmen vor. Wir sehen zum einen vor, dass es möglich ist, in gesonderten Räumen, die gekennzeichnet sind und die mit einer speziellen Belüftungstechnik ausgestattet sind, Ausnahmen zuzulassen. Das ist sozusagen ein Lex Wintermeyer.
Herr Wintermeyer ist gerade hinausgegangen, wahrscheinlich eine Zigarette rauchen. Aber er ist bisher der einzige Mann, den ich kenne, der eine Unterdruckluftpumpe hat. Von daher denke ich, dass wir mit unserer Lex Wintermeyer einen Vorschlag machen, der unter Umständen auch den Rauchern zugute kommt. Ich sage Ihnen aber auch gleich dazu, dass es inzwischen Untersuchungen über diese Belüftungstechniken gibt und es danach durchaus fraglich ist, inwieweit hier tatsächlich dafür gesorgt werden kann, dass in den anderen Räumen keine krebserzeugenden Stoffe auftauchen. Auch wenn wir nach Italien gucken, dann sehen wir, dass dort letztendlich nur 2 % der Gastronomen von dieser Regelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben.
Weitere Ausnahmen sehen wir in öffentlichen Räumen vor, die privat genutzt werden. Das ist z. B. in Altenheimen der Fall. Es ist aber auch im Gefängnis der Fall. Man kann einem Strafgefangenen nicht sagen: „Geh einen Moment vor die Tür und rauche eine.“ Auch hier muss man sehen, dass man Möglichkeiten schafft, dass der Raucher oder die Raucherin selbst entscheiden kann, ob er oder sie in privat genutzten Räumen rauchen darf.
Gerade da orientieren wir uns an der italienischen Lösung. Wir sind der Meinung, dass der Betreiber einer Einrichtung bzw. der Gastwirt für die Umsetzung des Rauchverbots hauptverantwortlich sein sollte. Hier haben die Italiener eine sehr lebenspraktische Lösung gefunden. Ein Wirt, aber auch ein Hausmeister kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen, bevor er gezwungen ist, die Polizei zu rufen. Das unterscheidet ihn von einem Gast, der sich durch einen neben ihm sitzenden Raucher belästigt fühlt.
Von daher denke ich, dass die Italiener hier eine sehr lebenspraktische Lösung gefunden haben, der wir uns anschließen. Wir sehen natürlich auch Sanktionen für die Raucherinnen und Raucher vor, die das Rauchverbot nicht beachten. Wir sind relativ moderat. Ich denke, dass wir noch einmal in den Ausschüssen und nach der Anhörung diskutieren müssen, ob wir auch hier dem italienischen Modell folgen. Dort ist es so, dass die Strafen erhöht werden, wenn in Gegenwart von Kindern geraucht wird.
Insgesamt freue ich mich, dass sich zumindest zwischen der SPD und uns inzwischen eine sehr weitgehende Übereinstimmung abzeichnet. In der letzten Zeit sind einige sehr umfassende Vorgaben gemacht worden. Auch die Gesundheitsminister haben sich auf weitgehende Eckpunkte geeinigt, die, denke ich, genau dem entsprechen, was auch unser Gesetz vorsieht. Wir streben weiterhin eine bundeseinheitliche Lösung an. Wir sehen zu, dass die Ländergesetzgebung möglichst so einheitlich wird, dass es nicht zu Unsicherheiten darüber kommt, welche Regelungen in den einzelnen Ländern gültig sind.
Meine Damen und Herren, während die Rauchverbotsfrage für den Bereich der öffentlichen Einrichtungen weitgehend abgehandelt ist – ich denke, darüber wird nicht mehr intensiv diskutiert –, möchte ich noch einmal auf den Bereich der Gastronomie eingehen, auch wegen des Gesetzentwurfs, den die FDP dazu eingebracht hat.
Fragen Sie einmal ein bisschen herum. Fragen Sie einmal die Krebsforschungsgesellschaft und die Ärzte, die täglich mit Krebskranken zu tun haben.
Meine Damen und Herren, durch die Schadstoffbelastung an einem Arbeitsplatz, an dem geraucht wird, steigt das Krebsrisiko um ungefähr 23 % an. In der Gastronomie steigt das Krebsrisiko um bis zu 50 % an. Das liegt an der Dauer und der Stärke der Belastung. Wenn Sie einen Abend in einer Diskothek verbringen, rauchen Sie – nur durch den Passivrauch – ungefähr eine Schachtel Zigaretten.
Wenn Sie sich diese Belastung vor Augen führen, wird deutlich, dass man hier aus gesundheitspolitischen Gründen tätig werden muss.
Es gibt auch keinen anderen Gewerbebereich, in dem so hohe Feinstaubbelastungen überhaupt erlaubt wären und wo es so unzulängliche Regelungen für schwangere Beschäftigte gibt. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es fast schon ein Skandal, wenn der Vertreter der DEHOGA in der Anhörung letzte Woche sagte, das Problem mit den Beschäftigten habe man noch nicht gelöst, darum müsse man sich noch kümmern. Nach zwei Jahren Diskussion dieses Themas in der Öffentlichkeit ist das für einen Arbeitgeberverband wirklich ein Skandal.
Ich wollte noch mit einem anderen Argument aufräumen, das von der FDP und der DEHOGA gerne vorgebracht wird. Ich halte die Regelung, die Sie jetzt anstreben, nämlich die Freiwilligkeit zu verlängern, für ein ganz großes Mittelstandsvernichtungsprogramm. 16 % der DEHOGA-Mitglieder haben sich an der freiwilligen Lösung beteiligt. Jetzt wirft die DEHOGA der Politik vor, sie sei schuld. Nein, die DEHOGA selbst hat ihren Mitgliedern Angst gemacht und ihnen gesagt: „Wenn ihr euch auf die Rauchverbote einlasst, dann werdet ihr Kundschaft verlieren. Dann werden eure Läden schließen müssen.“ Ge
Die Zahl der Beschäftigten ist dort nach der Einführung kurzfristig um 1 % zurückgegangen und liegt heute – drei Jahre später – 3 % über der Ausgangszahl. In Norwegen hat es trotz massiver Preiserhöhungen bei den alkoholischen Getränken durch das Rauchverbot keine Umsatzeinbrüche gegeben. In Kalifornien, wo es in Restaurants seit 1995 und in Bars seit 1998 ein Rauchverbot gibt, sind deutliche Anstiege der Umsätze und ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Beschäftigten zu verzeichnen. Ähnlich ist es in New York.
Meine Damen und Herren, wenn wir einen Blick auf Deutschland werfen, sehen wir, dass die Umsätze in der kleinen und mittleren Gastronomie seit Jahren zurückgehen. Das hat nichts mit dem Rauchverbot, sondern mit veränderten Lebensverhältnissen und Interessen der Kundschaft zu tun. Nicht nur, dass viele Gäste nicht mehr nach Rauch stinken wollen, wenn sie nach Hause kommen. Die veränderte Lebensform besteht auch darin, dass Vati abends nach dem Abendessen nicht mehr zum Stammtisch geht und Mutti in die Küche und dann die Kinder ins Bett bringt, sondern dass Familien heute versuchen, so viel Zeit wie möglich gemeinsam zu verbringen. Dazu gehört auch die Gestaltung des Abends.
Meine Damen und Herren, dass die Systemgastronomie dieses Phänomen längst erkannt hat und inzwischen zu 70 % rauchfrei ist, sollte gerade die kleinen und mittleren Unternehmen in der Gastronomie aufhorchen lassen.
Ich fordere die DEHOGA auf, sich eher an den bayerischen Kollegen zu orientieren. Siegfried Gallus, der Präsident des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, hat am Wochenende im „Tagesspiegel“ einen Leserbrief geschrieben, aus dem ich kurz vorlesen möchte.
Die Argumentation für ein Nichtraucherschutzgesetz gründet auf der berechtigten Gesundheitsvorsorge gegenüber Gästen und Mitarbeitern. Da ist die Forderung nach einem generellen Rauchverbot die einzig ehrliche. Unsere Branche hängt sicher nicht vom Wohl und Weh eines Rauchverbots ab. Wir müssen mehr denn je in unseren Betrieben eine besondere Atmosphäre zaubern und kulinarische Genüsse anbieten, die ein Gast woanders so nicht finden kann. Lassen Sie uns weniger die Probleme eines Rauchverbots suchen, sondern als professionelle Gastgeber die darin liegenden Chancen nutzen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Beratungstätigkeit, die ein Arbeitgeberverband für seine kleinen und mittleren Betriebe leisten muss, im Gegensatz zu dem, was Sie – FDP und DEHOGA – uns hier in Hessen vorlegen.
Meine Damen und Herren, als in Irland die Diskussion um die Rauchverbote begann, lag die Zustimmung der Bevölkerung bei 40 %. Das war auch in Deutschland so. Als in Irland die Rauchverbote eingeführt wurden, lag die Zustimmung der Bevölkerung bei 60 %. Das ist im Moment in Deutschland auch so. Heute liegt die Zustimmung der Bevölkerung in Irland bei über 90 %. Wir Politiker sollten doch froh sein, dass es uns gelingen könnte, eine über 90-prozentige Zustimmung für eine politische Maßnahme in Deutschland zu erreichen. Lassen Sie uns deswegen schnell und konsequent einen guten Nichtraucherschutz in Hessen umsetzen. – Ich danke Ihnen.