Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Frau Ministerin, wenn Sie heute und hier zusagen, dass die Landesregierung das Problem löst, dann brauchen wir dafür – da teile ich Ihre Meinung – keine gesetzliche Regelung. Meine Fraktion hätte sich zwar für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, aber wir müssen nichts gesetzlich regeln, was auch anders geregelt werden kann. Wenn Sie das hier zusagen, ist das für uns Liberale eine geltende Zusage. Deshalb würde es Sinn machen, wenn die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zurückziehen würde. Dann hätten wir dieses Problem gelöst und müssten keine gesetzliche Regelung treffen. Ich glaube, an dieser Stelle sind sich alle Kolleginnen und Kollegen einig.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Als Nächste hat die Kollegin Müller-Klepper für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes spricht die SPD einen Aspekt an, der für Menschen mit Behinderungen im Lebensalltag wichtig ist.

Wir sind uns einig in dem Ziel der Sicherstellung der Kostenerstattung für den Einsatz von Gebärdendolmetschern in der Kommunikation in den Kindertagesstätten. Wir halten aber eine Regelung im Rahmen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes nicht für den richtigen Weg, sondern wir präferieren die Lösungsmöglichkeit, die Frau Ministerin Lautenschläger aufgezeigt hat. Eine Lösung muss sich nämlich in die Gesamtsystematik einpassen, die ich kurz verdeutlichen möchte.

Menschen mit Behinderungen sollen mitten in der Gemeinschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können. Benachteiligungen müssen beseitigt und verhindert werden. Das ist der Kern der Behindertenpolitik der CDU und der Landesregierung in Hessen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderungen freien Zugang haben, wenn Barrierefreiheit herrscht. Hierfür schafft die Landesregierung konsequent die Voraussetzungen.

Es ist bereits erwähnt worden: Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist seit Dezember 2004 in Kraft. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Bedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Beseitigung von Barrieren. Es setzt das im Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene um und verankert Gleichstellungsbestimmungen im Landesrecht. Es hat sich als der richtige Schritt erwiesen, um die Lebenssituation behinderter Menschen in Hessen zu verbessern.

Die Landesregierung, das möchte ich anfügen, prüft bei allen ihren Gesetzesvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, ob die Belange dieser Bevölkerungsgruppe ausreichend gewürdigt werden. Der Beauftragte berät die Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen.

Ein Beispiel für eine gelungene Teilhabe, die durch politische Weichenstellung erreicht werden konnte, ist die Integration von Kindern mit Behinderungen in den Regelkindergärten. Sie ist in Hessen schon heute selbstverständlich. Sie ist von der Ausnahme zum Regelfall geworden. Hier nimmt unser Land bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Das Gleiche gilt für baurechtliche Vorschriften. Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten der Behörden, der Gerichte oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes sind barrierefrei zu gestalten und bereits bestehende Bauten schrittweise entsprechend umzugestalten.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Sie sehen also – ob Gleichstellungsgesetz, Bauordnung oder Rahmenvereinbarung für die gemeinsame Erziehung in Kitas –: Wir haben die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können. Dies ist eine kontinuierliche Aufgabe, die ständiger Fortschreibung bedarf.

Wir schaffen aber nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern wir gehen auch bei der Umsetzung voran. Als Beispiel erwähne ich die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Landesdienst. Hier übertrifft das Land Hessen mit einem Anteil Schwerbehinderter in Höhe von 6,3 %, bezogen auf alle Beschäftigten, die gesetzliche Pflichtquote von 5 %.

Meine Damen und Herren, wir setzen auch Zeichen. Wir schaffen Bewusstsein, indem wir einen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen eingeführt haben, der im Jahre 2006 erstmals verliehen worden und auf große Akzeptanz und Resonanz gestoßen ist. Wir schaffen also den gesetzlichen Rahmen. Wir gehen bei der Umsetzung voran.

Wir setzen Zeichen, und wir ermöglichen und unterstützen ein ganzes Maßnahmenbündel. Beispiele sind die landesweit vorhandenen Angebote zur Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder und von familienentlastenden Diensten. Ich erwähne auch die differenzierten

Arbeits- und Beschäftigungsangebote in und außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen sowie das breite Spektrum adäquater Wohnformen. Innovative Projekte wie das persönliche Budget, das die Selbstbestimmung der Behinderten sowie ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern soll, werden umgesetzt. Innovativ und fortschrittlich ist auch das Informationsportal „Mit dabei“ im Internet. Es ist ein Wegweiser mit wichtigen Orientierungshilfen.

Ich habe jetzt den Gesamtzusammenhang skizziert und deutlich gemacht, dass sich das Behinderten-Gleichstellungsgesetz auf die Landesebene konzentriert.

(Petra Fuhrmann (SPD): Leider!)

Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz sichert hör- und sprachbehinderten Menschen das Recht, mit Behörden und Dienststellen des Landes in Gebärdensprache, in lautsprachebegleitenden Gebärden oder über andere Kommunikationshilfen zu kommunizieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Erstattung von Kosten geregelt, die hör- und sprachbehinderten Eltern nicht behinderter Kinder beim Umgang mit der Schule entstehen.

Hier und heute geht es um die Kindertageseinrichtungen. Sie befinden sich jedoch nicht in der Trägerschaft oder Zuständigkeit des Landes, sondern der kommunalen Ebene. Es gibt, anders als bei den Schulen, keine Pflicht, diese Einrichtungen zu besuchen. Andererseits forcieren wir – das habe ich bereits am Beispiel der gemeinsamen Erziehung in den Kindergärten deutlich gemacht – die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung. Deshalb ist im Behinderten-Gleichstellungsgesetz festgelegt, dass die öffentlichen Einrichtungen zur Erziehung und Bildung in Hessen die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit und ohne Behinderungen am Leben der Gesellschaft fördern und ihnen gemeinsame Lern- und Lebensfelder bieten.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung von Frau Ministerin Lautenschläger, unbürokratisch und schnell eine Regelung des Sachverhalts herbeizuführen. Wir halten diesen Weg für den richtigen Ansatz, um die Kostenerstattung an betroffene Familien sicherzustellen. Ich darf mich dem Kollegen Rentsch anschließen und an die SPD-Fraktion die Bitte richten, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Klepper. – Als nächs ter Redner hat Herr Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hessen war einmal führend in der Behindertenpolitik. Das war zu Zeiten der rot-grünen Regierungskoalition.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich darf an einige wenige Punkte erinnern. Wir haben damals die schulische Integration behinderter Kinder in der Regelschule vorangetrieben, nachdem diese durch den vormaligen Kultusminister Christean Wagner vollständig zum Erliegen gebracht worden war. Die schulische Integration war damals wegweisend für andere Bundesländer.

Wir haben erstmals die Förderung ambulanter und familienentlastender Dienste initiiert und eingeführt, um Alternativen zum Heim praktisch zu unterstützen.

Das hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen – ein weiteres Beispiel – war das erste seiner Art bundesweit. Inzwischen haben einige Länder nachgezogen. Auch das Thema, das uns heute beschäftigt, nämlich die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache, hatte einen ihrer Ausgangspunkte im Hessischen Landtag. Es war die damalige grüne Landtagsfraktion mit ihrer sozialpolitischen Sprecherin Evelin Schönhut-Keil,

(Dorothea Henzler (FDP): Das war Herr Kammerbauer!)

die erstmals eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt hat. – Von mir aus auch noch Herr Kammerbauer. Das ist kein Problem. Die gesamte grüne Fraktion war thematisch daran beteiligt. Das räume ich gerne ein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerhard Bökel (SPD))

Es war jedenfalls eine Initialzündung und das erste Mal, dass sich jemand auf parlamentarischer Ebene mit der Anerkennung der deutschen Gebärdensprache beschäftigt hat. Diese legendäre Veranstaltung ist noch heute bei den Gehörlosen in guter Erinnerung. Sie hat dazu geführt, dass schlussendlich im Jahr 2002 die deutsche Gebärdensprache Anerkennung gefunden hat. Das waren grüne und vor allem hessische Erfolge.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Petra Fuhrmann (SPD): Na, na, grüne?)

Entschuldigung, natürlich rot-grüne Erfolge.

Nach acht Jahren CDU-geführter Landesregierung in Hessen ist das Land in der Behindertenpolitik weit zurückgefallen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Ach was!)

Ich kann es nur noch einmal unterstützen. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz bleibt weit hinter dem Bundesgesetz und auch weit hinter den Regelungen anderer Länder zurück. Frau Fuhrmann hat dazu schon einiges gesagt. Wir haben darüber auch schon mehrfach gesprochen. Das war kein Ruhmesblatt der hessischen Behindertenpolitik.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Bundesregierung hat erst neulich einen Bericht über den Stand der Umsetzung von persönlichen Budgets veröffentlicht. Wenn man sich das einmal anschaut: Auf der anderen Seite des Rheins, in Rheinland-Pfalz, haben mittlerweile mehr als 1.000 behinderte Menschen die Möglichkeit, über ein persönliches Budget zu verfügen. In Hessen sind es weniger als 100. Auch das ist kein Ruhmesblatt.

(Petra Fuhrmann (SPD): Richtig!)

Das jüngste Beispiel haben wir letzte Woche im Sozialpolitischen Ausschuss erfahren müssen. Da konnte sich die CDU/FDP-Mehrheit nicht einmal zu einem positiven Bekenntnis zu der neuen UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen durchringen. Man muss es sich einmal vorstellen: Weltweit wird diese UN-Konvention als Meilenstein für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung

und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelobt. Es gibt erstmals eine internationale Konvention, die weltweit Maßstäbe setzen soll. Nur der Hessische Landtag sagt: „Das interessiert uns nicht.“ Während es weltweit in Sachen Behindertenpolitik vorangeht, verharrt die Landtagsmehrheit lieber im Stillstand. Das ist kleinkarierte Provinzialität in der Behindertenpolitik.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Aber zum Glück: Wo viel Schatten ist, ist immer auch ein bisschen Licht. So ist es auch in Hessen. Wir sind auf gutem Wege, wie ich gehört habe, nächste Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr fraktionsübergreifend ein Bekenntnis zur Barrierefreiheit zu verabschieden. Wie Sie wissen, konnte durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene in einer Reihe von Regelungsbereichen der Grundsatz der Barrierefreiheit verankert werden, z. B. im Gaststättenrecht, z. B. im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Beides ist durch die Föderalismusreform in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Das hat zu einigen Verunsicherungen bei den behinderten Menschen geführt, ob die erkämpften Errungenschaften in Sachen Barrierefreiheit wieder rückgängig gemacht werden sollen. Ich bin froh, dass wir hier offenbar dazu kommen werden, dass der Hessische Landtag fraktionsübergreifend unserem Antrag zustimmen wird und wir ein Signal an die behinderten Menschen im Lande aussenden, dass es jedenfalls nicht zu einem Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit kommen wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) und Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Frau Lautenschläger, ein Lichtblick war durchaus auch die Regelung im Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz, über das wir heute reden, nämlich die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose Eltern. Das war ein besonders wichtiger Fortschritt, denn – –

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie Sie gehört haben, haben Sie nichts gehört. Das ist genau die Situation, in der gehörlose Menschen immer sind. Sie können gesprochene Worte nicht wahrnehmen. Sie sind da rauf angewiesen, dass ihnen das gesprochene Wort in die Gebärdensprache oder in die Schriftsprache übersetzt wird. Manche können auch von den Lippen ablesen, aber das sind nur wenige. Sie sind für die gleichberechtigte Teilhabe existenziell darauf angewiesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen war es gut und richtig – das war auch ein Punkt, den wir damals ausdrücklich im hessischen Gleichstellungsgesetz gelobt haben –, dass diese Regelung aufgenommen wurde, dass die gehörlosen Eltern beim Kontakt mit der Schule entsprechende Unterstützung bekommen.

Was ich jetzt nicht verstehe: weshalb Sie gegenüber dem, wie ich finde, durchaus sinnvollen und sehr notwendigen Vorschlag der SPD, dieses auf Kindertagesstätten zu erweitern, einwenden, dazu bräuchten wir kein Gesetz.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Wir haben es – ob das richtig oder falsch ist, ob es notwendig oder nicht notwendig ist – im Gesetz für die Kommunikation mit der Schule stehen. Dann ist es doch nur folgerichtig – unabhängig davon, ob es notwendig ist oder