lebenslang betroffen sind. Sie haben buchstäblich „lebenslänglich bekommen“, und zwar ohne die Möglichkeit der Gnade. Ich bin sicher, dass auch der Bundespräsident das weiß.
So schrecklich die Morde der RAF waren, so notwendig war die Reaktion des Rechtsstaats. Jeder einzelne Täter, der ergriffen werden konnte, wurde für seine individuelle Tat zur Rechenschaft gezogen und für seine individuelle Schuld angemessen bestraft – soweit eine Strafe in einem Rechtsstaat angemessen sein kann –, und zwar ohne Rabatt für irgendwelche angeblichen politischen Überzeugungen auf der einen Seite und ohne Aufschlag für eine verwerfliche Gesinnung auf der anderen Seite.
Genau so sollten wir jetzt mit den Gefangenen umgehen, nämlich streng rechtsstaatlich. Mitgliedern der RAF sollte keine Sonderrolle eingeräumt werden, und zwar in keine Richtung, weder früher raus noch länger drin. Das sollte der Maßstab der Entscheidung sein.
Natürlich spielen die Gefühle der Opfer und ihrer Hinterbliebenen dabei eine bedeutende Rolle. In einem Rechtsstaat können sie aber nicht der alleinige Maßstab sein. Auch darauf hat Herr Wagner zutreffend hingewiesen. Über eine Strafaussetzung zur Bewährung entscheiden ordentliche Gerichte auf der Grundlage der Gesetze. Das ist gut und richtig so. Das sollte bei jedem Strafgefangenen aus dem Umfeld der RAF genauso gehandhabt werden wie bei jedem anderen Strafgefangenen auch.
Über ein Gnadengesuch entscheidet der Bundespräsident. Dem Staatsoberhaupt allein steht das Gnadenrecht zu. Auch das ist gut und richtig so. Aus Achtung vor dem hohen Amt und der Person verbieten sich unangemessene Ratschläge an den Bundespräsidenten. Es gibt einige, die das anders handhaben. Es gibt eine Reihe von Zitaten aus der Presse aus verschiedenen Richtungen, die bereits zum Teil zitiert worden sind. Alle, die das anders handhaben und meinen, dem Bundespräsidenten Ratschläge geben zu müssen, handeln nach der Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN falsch.
Wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt, der nach unserer Auffassung über den Antrag der Fraktion der CDU hinausgeht. Wir sind deshalb glücklich darüber, dass wir von verschiedenen Fraktionen die Rückmeldung bekommen haben, dass dieser Antrag offenbar eine Grundlage für eine breite Zustimmung sein kann.
Der Antrag der Fraktion der CDU beinhaltet nach unserer Bewertung den Versuch, das Thema parteipolitisch zu verwenden.
Das kann man Ihrem Antrag anmerken. Aus diesem Grunde können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Er enthält aber viel Wahres und Richtiges. Deshalb werden wir ihn nicht ablehnen, sondern wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten, falls es nicht gelingt, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu einigen. Das könnte vielleicht unser Antrag sein, den wir für den weitestgehenden halten.
Wenn aber über alle drei Anträge abgestimmt wird, werden wir uns bei der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion der Stimme enthalten. – Danke schön.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beantragen die getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2 des Dringlichen Entschließungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir stimmen zunächst über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend „Der Opfer gedenken“, Drucks. 16/6998, ab. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir stimmen nun ab über den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/7007. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Bezüglich des Dringlichen Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gedenken an Opfer und rechtsstaatlicher Umgang mit RAF-Tätern, Drucks. 16/7008, ist beantragt worden, dass wir getrennt über Punkt 1 und Punkt 2 abstimmen.
Wir stimmen nun über Punkt 2 des Dringlichen Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Punkt 2 mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir möchten eine Erklärung nach § 88 der Geschäftsordnung zum Abstimmungsverhalten der Fraktion der CDU abgeben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eine kurze Erklärung dazu abgeben, weshalb wir Punkt 2 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen konnten. Wir hätten erwartet, dass sich
die GRÜNEN im Hinblick auf die von mir dargestellten Verharmlosungen von RAF-Taten durch noch aktive grüne Politiker distanziert hätten.
Dies ist leider nicht erfolgt. Sie schweigen zu den Aussagen von Herrn Bütikofer und Herrn Ströbele. In diesem Zusammenhang hätte ich eine Klarstellung von Ihnen erwartet.
Deshalb betrachten wir Punkt 2 Ihres Antrags als nicht aufrichtig.Wenn Sie sich hier klar und deutlich distanziert hätten,dann hätten wir zu dem Wortlaut des Punktes 2 ein klares Ja sagen können.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Die hat nichts mit den Fraktionen in diesem Landtag zu tun, auch mit den GRÜNEN nicht. Ich will in dem Zusammenhang sagen, warum wir in hohem Maße sensibel sind, wenn es um Verharmlosung und Rechtfertigung geht. In der „taz“ vom 1. März steht die Überschrift: „Das Schweinesystem schlägt zurück“. Damit ist der demokratische Rechtsstaat in Deutschland gemeint. Unten rechts auf Seite 1 wird der baden-württembergische Justizminister Goll im Zusammenhang mit diesen Vorgängen als „Kapitalistenschwein“ bezeichnet. Deshalb sind wir in hohem Maße sensibilisiert, und deshalb möchten wir, dass Sie sich im Hinblick auf die Äußerungen von Herrn Bütikofer und Herrn Ströbele klar und deutlich distanzieren.
Herr Präsident, ich möchte eine persönliche Bemerkung machen, weil der Kollege Wagner eben gemeint hat, die Fraktion der GRÜNEN sei in ihrem Abstimmungsverhalten nicht aufrichtig. Ich will nur so viel sagen, Herr Kollege Wagner: Eine Aktuelle Stunde ist für ein solches Thema nicht geeignet.Wir haben es als Landtag trotzdem geschafft, eine Debatte hinzubekommen, die Qualität hatte. Dass Sie im Nachhinein versuchen, daraus kleine parteipolitische Vorteile zu schlagen, das kommentiere ich jetzt nicht,sondern jeder soll selber beurteilen,was Sie gerade eben hier gemacht haben.
Meine Damen und Herren! Ich bin schon sehr erstaunt über diese Debatte. Ich will für meine Fraktion noch einmal klar sagen, dass wir das teilen, was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Hessischen Landtag in Punkt 2 ihres Antrags gesagt hat. Es heißt dort selbstkritisch – wie ich das vorhin für meine Fraktion gesagt habe –, die Achtung vor dem Bundespräsidenten gebiete größte Zurückhaltung bei der Erteilung von Ratschlägen in der Öffentlichkeit. Wenn in der „taz“, in der „Welt“ oder in einer anderen Zeitung Einzelmeinungen von Einzelpersonen abgedruckt sind, ist das in Ordnung. Die können sich politisch äußern,aber wir haben hier eine klare Entscheidung getroffen. Ich wundere mich, dass man dazu eine Erklärung abgegeben hat. Meine Fraktion und ich halten das für richtig, was von den GRÜNEN gesagt worden ist.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wagner. – Sie haben gemerkt, dass ich § 81 GOHLT ein bisschen weit ausgelegt habe, wie das meine Art ist. Ich sehe aber keinen Widerspruch im Hause und auch keine weiteren Wortmeldungen.Dann können wir diesen Punkt abschließen.
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Große Koalition leitet Weg in die Staatsmedizin ein – Drucks. 16/6959 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedauere es sehr, dass der Herr Ministerpräsident fluchtartig den Raum verlassen hat.
Die Frau Gesundheitsministerin ist aber noch hier. Ich wollte den Ministerpräsidenten eigentlich fragen, wie es ihm heute geht, ob er gesund ist, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Dann muss ich diese Frage an die Frau Gesundheitsministerin stellen. Ich hoffe, es geht Ihnen gut.
Ich sehe, dass es Ihnen gut geht. Ich frage das aus folgendem Grund. Ich weiß nicht, ob Sie sich in den letzten Wochen mit Ärzten und Patienten unterhalten und ob Sie bei Veranstaltungen über die Gesundheitsreform diskutiert haben.