Das ist die neue Einheit für langatmige Reden. Da haben Sie die Premiumstufe von 120 % schon vor langer Zeit erreicht.
Aber ich bin begeistert, dass Sie konstant und nachhaltig, wie Sie sind,diese Premiumstufe auch nicht verlassen wollen. Das ist ganz hervorragend.
Zwei Anmerkungen, Herr Kollege Dr. Spies. Ich glaube, man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie man Gesundheitspolitik organisiert. Wir haben da eine ganz andere Einstellung. Wir glauben, dass ein freiheitliches System mit weniger Staat hier Vorteile bringt. Wir sind auch der Auffassung, dass es nichts bringt, wenn wir dem freien Beruf des Mediziners, dem selbstständigen Mediziner, wie wir ihn in der Fläche zu Tausenden in Hessen haben, das Wasser abgraben.
Wenn Sie sich zurzeit einmal mit Ärzten unterhalten – Sie sind, so glaube ich, selbst einer –, dann müssten Sie doch eigentlich feststellen, dass viele Ärzte wirklich um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. Das wird mit dieser Gesundheitsreform deutlich verschlimmert. Ich glaube, dass der freie Beruf des Arztes eine schützenswerte Gattung ist und dass die Patienten mit diesem Beruf in Deutschland sehr zufrieden sind. Was Sie gegen diesen Beruf haben, weiß ich nicht. Vielleicht hatten Sie da frustrierende Erlebnisse in Ihrer eigenen Berufszeit.
Zweitens und abschließend. Herr Kollege Dr. Spies, ich muss sagen, dass ich vor einer Sache wirklich Respekt habe. Sie haben es durch dieses Gesetz geschafft, Ihre Idee der Bürgerversicherung den Leuten in Deutschland näherzubringen.
Sie erreichen durch die Zusammenlegung der Krankenkassen-Spitzenverbände und durch den einheitlichen Beitragssatz, dass sich die Menschen spätestens in zwei Jahren fragen werden, warum wir noch unterschiedliche Krankenkassen haben.
Alle kosten das Gleiche. Alle bieten das Gleiche. Warum gibt es dann noch unterschiedliche Krankenkassen? Sie führen die Bürgerversicherung durch die Hintertür ein. Herr Kollege Dr. Spies, die CDU hat es halt nicht gemerkt. Das ist das Problem. – Vielen Dank.
Lieber Herr Kollege Rentsch, ich danke Ihnen für das Kompliment. Ich glaube es noch nicht ganz. Aber wenn Sie das sagen, wird es stimmen, dass wir die Bürgerversicherung durch die Hintertür einführen. Das wäre ein wesentlicher Fortschritt – vor allem deshalb, und da darf ich Sie mit einer Information versorgen,weil es keineswegs so ist, dass durch die Gesundheitsreform die Zustimmung zur Bürgerversicherung gestiegen ist. Dafür gibt es jedenfalls keine aktuellen Messzahlen. Es gibt aber sehr wohl Daten darüber, dass seit Jahren völlig stabil 70 % der Bevölkerung eine Bürgerversicherung wollen.
Die Anzahl derjenigen, die das PKV-System für richtig halten, bewegt sich gerade einmal in der Größenordnung der Wähler der FDP. Sollte es Ihnen also passieren, dass die Rettungsversuche von CDU und CSU Ihnen noch ein paar wegnehmen, wird es eng, Herr Kollege.
(Unterlagen fallen vom Pult des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). – Florian Rentsch (FDP): Sehen Sie, Herr Kaufmann regt sich schon sehr auf! – Zuruf von der SPD: Das war der Absturz der GRÜNEN! – Allgemeine Heiterkeit)
Erlauben Sie mir noch eine zweite Bemerkung zu dem, was Sie in Bezug auf die niedergelassenen Ärzte angesprochen haben. Sehen Sie, Herr Rentsch, genau das ist das Problem: dass Sie das ganze Gesetz nicht kennen. Denn das Problem derjenigen niedergelassenen Ärzte, die im Moment Schwierigkeiten haben, ihre Praxen zu halten, ist ein Problem der Honorarverteilung. Das Honorar für ambulante medizinische Tätigkeiten beträgt nach Abzug der Praxiskosten im Schnitt 100.000 c im Jahr. Davon wird man nicht ohne Ende reich, aber es ist auch keine völlig unangemessene Honorierung.Allerdings gibt es manche mit 30.000 c und manche mit 300.000 c. Das hat wenig mit der Qualität der medizinischen Versorgung und viel mit dem Geschick der Abrechnung zu tun.
Herr Kollege Rentsch, genau diesen Punkt hat die Große Koalition in vorbildlicher Weise gelöst, indem sie an der Stelle zu einer starken Pauschalierung kommt.
(Florian Rentsch (FDP): Deshalb sind die Ärzte zurzeit auch so happy! Die wissen gar nicht mehr, wohin mit ihrer Freude über die SPD!)
Ich komme schon zum Schluss. – Herr Kollege Rentsch, mit meinem letzten Satz sage ich Ihnen: Sie geben Anlass zur Hoffnung. Da Sie als Einstieg in Ihre Rede gleich zwei rhetorische Beispiele gebracht haben, die Sie aus meinem Vortrag kopiert haben, habe ich die Hoffnung, dass auch die inhaltlichen Fragen irgendwann bei Ihnen ankommen. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Oppermann für die CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch, Sie haben uns freundlicherweise schon in der Plenarsitzung im Januar darauf hingewiesen, dass wir uns im März erneut mit dem Thema Gesundheitsreform befassen würden.
„Gesundheitsreform – die Dritte“, könnte man sagen. Aber getreu dem Motto „Es ist alles nicht so schlecht, als dass es nicht noch für irgendetwas gut wäre“, gibt uns diese Debatte heute erneut die Gelegenheit, die Punkte etwas intensiver zu beleuchten, die bisher noch nicht ausführlich dargestellt werden konnten.
Herr Kollege Rentsch, insofern ist es gut, dass wir hier darüber diskutieren. Aber ich weiß auch, warum Sie eine namentliche Abstimmung beantragt haben.
In Berlin haben wir keine Alleinregierung wie in Hessen, wo alles sehr gut läuft. Sie haben unter Punkt 2 Ihres Antrags in weiten Teilen aus dem Regierungsprogramm der CDU/CSU abgeschrieben. Herr Kollege Rentsch, das ist klug und gut.Aber an entscheidenden Punkten haben Sie etwas verändert. Diesen entscheidenden Satz darf ich Ihnen gerade vorlesen. Bei uns steht:
Ich finde es außerdem außerordentlich bedauerlich, dass diese Gesundheitsreform von Ihnen – von der FDP, aber auch von den GRÜNEN – ausschließlich negativ beurteilt wird.
Dieses Gesetz setzt Impulse zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist kein Geheimnis, dass wir von der CDU uns mehr Wettbewerb gewünscht hätten, als mit der SPD zu erreichen war. Ich finde es auch außerordentlich bedauerlich, dass nicht kommuniziert wird, dass diese Gesundheitsreform bei den Leistungen deutliche Verbesserungen für die Versicherten bringt.
Ich sage das noch einmal stichwortartig; denn im Januar habe ich versucht, Ihnen das etwas intensiver nahezubringen: Pflichtleistungen für Impfungen, Pflichtleistungen für Vater-Mutter-Kind-Kuren, Ausbau der geriatrischen Rehabilitation und der Palliativversorgung sowie die Leistungsverbesserung für Heimbewohner.
Meine Damen und Herren, bei aller Kritik sollten Sie diese Leistungsverbesserungen für die Betroffenen wenigstens zur Kenntnis nehmen. Bei aller Kritik sollten Sie gerecht sein.
Ein wichtiges Element für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen Versorgung ist die bessere Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Arztpraxen. Schon seit der letzten Gesundheitsreform können Krankenkassen mit Ärzten und Kliniken Verträge zur integrierten Versorgung abschließen. Verträge zur integrierten Versorgung sind in hohem Maße qualitativ wertvoll und ökonomisch, wenn sie möglichst flächendeckend abgeschlossen werden. Ich denke beispielsweise an die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, von Diabetes oder von Bandscheibenerkrankungen.
Diese Gesundheitsreform verlängert die Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung. Künftig können Krankenkassen in erweitertem Umfang besondere Vereinbarungen mit Ärzten treffen. Die Krankenkassen können solche Verträge allein oder in Kooperation mit anderen Kassen aushandeln. Die Ärzte können allein oder als Gruppe Vertragspartner sein.
Das Wettbewerbsfeld der Einzelverträge umfasst die hausarztzentrierte Versorgung, die gesamte ambulante ärztliche Versorgung, aber auch einzelne Bereiche der ambulanten Versorgung. Dies ist die Basis für einen echten Wettbewerb um qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgungsangebote. Dies ist mit Sicherheit auch keine Staatsmedizin.
Nehmen wir beispielsweise das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Hier bieten sich sowohl für niedergelassene Ärzte
als auch für Krankenhausärzte völlig neue Betätigungsmöglichkeiten.Durch die Flexibilisierung des Zulassungsrechts wird eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht, und die Verknüpfung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird verbessert.