Protokoll der Sitzung vom 27.03.2007

sturm von Historikerinnen und Historikern, von Archivaren und auch von Politikern hervorgerufen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das ist sehr richtig, sehr gut!)

Die sächsische Archivverwaltung hatte seinerzeit die Forderung des Rechnungshofes mit dem Argument zurückgewiesen, die Ersatzkonversion führe zwangsläufig zur Verminderung von Informationsgehalt und Authentizität des Archivgutes und bedeute die Vernichtung von Kulturgut. – Meine Damen und Herren, das kann so sein, hier müssen wir aufpassen. Das muss aber nicht so sein. Das möchte ich auch zugestehen. Denn bei Massenschriftgut und bei statistischem Rohmaterial ist eine Ersatzkonversion durchaus sinnvoll. Es gibt beim Einsatz von Konversionsverfahren Grenzen.

(Beifall der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

So sehen es auch die Fachleute. Diese Grenzen werden durch den sogenannten intrinsischen Wert von Archivgut bestimmt, also z. B. durch die besondere äußere Form, durch besonderes Papier, durch bestimmte Wasserzeichen, durch Aufdrucke oder durch Vermerke von historischen Personen.

Frau Kollegin Sorge, Sie müssten zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Hier genau müssen wir aufpassen.Wir müssen die Bedingungen dafür schaffen, dass die Archivare diese verantwortungsvolle Entscheidung allein aufgrund fachlicher Gesichtspunkte treffen können und nicht durch zu knappe Ressourcen dazu gezwungen werden, Kulturgut zu vernichten, was dann unwiederbringlich verloren wäre. Ich habe meine Zweifel, ob das Problem mit dieser Änderung des Archivgesetzes schon zufriedenstellend gelöst ist. Ich bin auf die weitere Diskussion im Ausschuss gespannt. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Nicola Beer, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die hessischen Archive leisten gemeinsam mit unseren Museen und Bibliotheken einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Identität. Sie beherbergen gleichhin das Gedächtnis eines Landes und seiner Regionen. Von daher muss die Pflege dieses Gedächtnisses für die Zukunft gesichert sein.

Vor diesem Hintergrund kommt der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung relativ unspektakulär daher.Das hat man aus den Redebeiträgen der anderen Kolleginnen und Kollegen schon heraushören können. Die Einbeziehung Privater, soweit sie quasi landesnah sind – sei es aufgrund ihrer Gründung, sei es wegen ihrer überwiegend öffentlichen Finanzierung –, die Ergänzung zur

Archivierung elektronischer Unterlagen, aber auch der Punkt der Nachkassation sind eigentlich Bereiche, die zwar der Ergänzung bedürfen, die aber relativ unspektakulär sind.

Ich möchte das gerade für meine Fraktion auch im Hinblick auf die Digitalisierung oder Verfilmung von Originalunterlagen sagen, da ich – Frau Kollegin Sorge – den Gesetzentwurf mit der Betonung auf die Frage eigentlich so verstehe, dass eine Vernichtung nur dann zugelassen ist, wenn die Originalunterlagen in sich ohne Bedeutung sind, dass nur Massenschriftstücke, Massenschriftgut erfasst werden und von daher dieser Punkt wenig problembelastet ist.

Da an dieser Stelle weitgehend Einmütigkeit im Hause herrscht, möchte ich mich einem ganz anderen Bereich widmen und kurz auf einige Punkte eingehen, weil ich glaube, dass das Problem des Gesetzentwurfs – den man, wie er vorgelegt worden ist. wird so beschließen können – eher ist, dass er so unspektakulär ist. Herr Ministern, eigentlich hätte meine Fraktion, hätte ich erwartet, dass gerade wegen der voranschreitenden Digitalisierung – manch einer spricht auch von einer elektronischen Revolution – und der damit verbundenen Möglichkeiten weitergehende grundsätzliche Gedanken zur Organisation unseres Archivwesens angestellt werden.

Meine Damen und Herren, die Digitalisierung und die elektronischen Umstellungen haben natürlich Auswirkung auf die Arbeitsabläufe auch in unseren Archiven. Diese veränderten Arbeitsabläufe können wiederum Auswirkungen auf eine Organisationsstruktur haben, wie sie vielleicht in neuerer Zeit sinnvoll wäre.

Deswegen ist eine sehr wichtige Frage, welche zukunftstauglichen Digitalisierungskonzepte wir in unserem Archivwesen installieren. Die Kollegin der SPD-Fraktion ist schon darauf eingegangen, dass es wichtig ist, auch die digitalen Medien für die Nachwelt weiter erfahrbar und lesbar zu machen. Wir werden nicht, wie bei über 500, 600 Jahre alten Schriftstücken, noch eine Urkunde lesen können, weil wir schon in unserem Leben die Erfahrung machen, dass Disketten, CD-ROMs und anderes in wesentlich kürzeren Zeiträumen überholt sind.

Genauso müssten wir uns eigentlich mit der Frage der rückwirkenden Erschließung per Digitalisierung befassen – Stichwort: Papierzerfall, Tintenfraß. Das wiederum sind Fragen, die mit der Frage nach den Kapazitäten verbunden sind, die wir in unserem Archivwesen ansiedeln wollen. Diese wiederum ist von der Frage der finanziellen Ressourcen nicht zu trennen,die wir als Land und als Landeshaushaltsgesetzgeber im Archivwesen einsetzen wollen. Das heißt, wir müssen uns als Landtag mit der Frage beschäftigen, welche Aufgaben wir unseren Archiven im Zeitalter der Digitalisierung letztendlich zuweisen wollen und welche Bedeutung wir ihnen zumessen.

Gleichsam meine ich, dass das Voranschreiten der elektronischen Möglichkeiten und vor allem der Vernetzung Fragen im Hinblick auf die Organisation unseres Archivwesens aufwirft. Zum Beispiel ist es die Frage, ob in Zeiten der Vernetzung alle drei Staatsarchive weiterhin alle Verwaltungsaufgaben selber erledigen sollten oder ob einzelne Staatsarchive für die anderen gewisse Aufgabenteile – Stichwort: Haushalt, Personal – mit erledigen, oder als dritte Möglichkeit darüber nachgedacht wird, diese in einer zentralen Spitze anzusiedeln.

Außerdem ist ein weiterer Punkt von Interesse, nämlich die Frage: Wie gehen wir vor diesem Hintergrund der

elektronischen Arbeitsabläufe mit den kommunalen Archiven um, die weitgehend – wir haben das schon gehört, und der Dank gilt seitens der FDP-Fraktion den Ehrenamtlichen – mit wenig hauptamtlicher oder gar keiner hauptamtlichen Unterstützung – betrieben werden? Werden wir diese kommunalen Archive in irgendeiner Weise einbauen, sie entsprechend verlinken, auch – das wäre meine Meinung – um sie entsprechend zu unterstützen? Oder wollen wir sie weiterhin weitgehend auf sich selbst gestellt sein lassen? Das ist im Kern wieder die Frage nach der Bedeutung der Archive in unserer Gesellschaft und im Land Hessen.

Nicola, sei so lieb.

(Heiterkeit bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident, ich komme dementsprechend zum Schluss.

Der Gesetzentwurf, wie er vorgelegt worden ist, ist sicherlich relativ problemlos und unspektakulär. Ich glaube aber, dass es nicht der letzte sein wird, dem wir uns in näherer Zukunft widmen müssen.Ich glaube,dass die nächste Novellierung gerade im Hinblick auf die von mir genannten Aufgabenstellungen und die darauf zu gebenden Antworten uns alle in der neuen Legislaturperiode relativ schnell wieder beschäftigen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ich bedanke mich. – Die Aussprache ist geschlossen.

Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Wissenschaftsausschuss überwiesen. – Kein Widerspruch, so gemacht.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Bereinigung des hessischen Schulrechts und zur Umsetzung europäischen Rechts (Schulrechts- bereinigungsgesetz) – Drucks. 16/7063 –

Fünf Minuten je Fraktion. Das Gesetz wird von der Frau Kultusministerin eingebracht.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Regierungsprogramm hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, nach einer Bestandserhebung der bestehenden Rechtsvorschriften überflüssige Normen abzuschaffen, um so einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Dazu gehört, dass Gesetze aufgehoben werden müssen, die zwar formal noch gültig sind, denen aber der Regelungsgehalt durch Zeitablauf abhanden gekommen ist. Dies ist der erste Teil des hier vorliegenden Gesetzentwurfs für ein Gesetz zur Bereinigung des hessischen Schulrechts und zur Umsetzung europäischen Rechts.

Zum einen sollen vier einzelne Gesetze aus dem Bereich des Schulrechts aufgehoben werden, die für die Errichtung oder die Organisationsänderung von Dienststellen

konstitutiv gewesen sind und nun keinen Regelungsgehalt mehr haben.

Zum Zweiten sollen aufgrund von Vorgaben des europäischen Rechts zwei Änderungen im Hessischen Lehrerbildungsgesetz vorgenommen werden, die ihrerseits eine Angleichung an bestehendes Recht bedeuten und dadurch ebenfalls einen Beitrag zur Überschaubarkeit leisten.

Ich will Folgendes zum Wortlaut dieses Gesetzes sagen. Die geplanten Änderungen des Hessischen Schulgesetzes beschränken sich darauf, die Dienstbezirke der Staatlichen Schulämter, die bislang lediglich in einem Nebengesetz niedergelegt gewesen sind, korrekt in das Schulgesetz zu übernehmen und damit die entsprechenden Angleichungen, die mittlerweile vollzogen worden sind, und zusätzlich eine Angleichung an eine Neuregelung im Bereich landwirtschaftlicher Fachschulen vorzunehmen.

In allen Fällen bedeutet dies keine Änderung an der Substanz, keine Änderung des Normgehalts, sondern nur eine größere Normklarheit. Diese Änderungen des Schulgesetzes korrespondieren mit der Aufhebung von vier Einzelgesetzen in Art. 4 des Entwurfs, deren Regelungsgehalt nun durch das Schulgesetz vollkommen abgedeckt wird.

Etwas anders liegt das bei dem Lehrerbildungsgesetz. Hier müssen wir in unserem Land Vorgaben der Europäischen Union umsetzen. Das bedeutet eine Angleichung an die Rechtsstandards der EU.Alle Länder der Bundesrepublik Deutschland sind gleichermaßen durch ein Urteil aus Baden-Württemberg zum Handeln aufgefordert. Damit dient auch dies der Einheitlichkeit der Rechtsgestaltung im gesamteuropäischen Raum.

Beide Änderungen folgen dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller EU-Bürger. Mit der Änderung in § 36 wird klargestellt,dass auch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt werden können.Hier folgt das Lehrerbildungsgesetz der entsprechenden Parallelbestimmung des Hessischen Beamtengesetzes.

Die Änderung in § 61 betrifft die Anerkennung der Befähigung für den Beruf des Lehrers, die in einem anderen Land der Europäischen Union erworben worden ist. Hier ist die Rechtslage durch eine Richtlinie des Europäischen Parlaments modifiziert worden, die bis zu diesem Oktober in nationales und damit auch Länderrecht umgesetzt werden muss. Damit schaffen wir zusätzlich Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren, das zeigt sich auch daran, dass die Vorgängerrichtlinie des EU-Parlaments für die Länder der Bundesrepublik keine Klarheit schaffen konnte. Dies hat dazu geführt, dass ein anderes Land beim Europäischen Gerichtshof unterlegen ist.

Meine Damen und Herren, das heißt, dieser Gesetzentwurf ist von überschaubarem Umfang. Er schafft größere Normenklarheit. Er schafft für das Handeln im Bereich der Schulverwaltung mehr Transparenz und bringt für die Lehrerausbildung Rechtssicherheit vor dem Hintergrund des europäischen Rechts. Auf dieser Grundlage bitte ich das Haus um seine Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, vielen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Bevor wir in die Aussprache eintreten, weise ich darauf hin,dass wir als nächsten Punkt nicht,wie ursprünglich vorgesehen, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes beraten, sondern dass sich die Geschäftsführer geeinigt haben, dass wir danach noch das Hessische Wassergesetz – Tagesordnungspunkt 7 – aufrufen. Nur, dass ihr eingerichtet seid.

Ich eröffne die Aussprache. Frau Kollegin Henzler hat das Wort für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, Einzelgesetze aus dem Schulrecht, die wegen Zeitablaufs keinen Regelungsgehalt mehr haben, aufzuheben und damit eine größere Rechtsklarheit zu erreichen.Verbleibende Regelungsnotwendigkeiten werden in das Schulgesetz übernommen.

Dabei handelt es sich ausschließlich um formale Änderungen im Schulrecht, also nicht um inhaltliche rechtliche Veränderungen. Daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wirklich?)

Die FDP steht für Rechtsklarheit und fordert daher nicht nur im Schulbereich, überflüssige Einzelgesetze aufzuheben, sondern insgesamt den Gesetzes- und Verordnungsdschungel zu lichten und genau zu durchforsten.

In der vergangenen Legislaturperiode unter CDU und FDP haben wir diesen Weg gemeinsam eingeschlagen und konsequent verfolgt. Nach unserer Meinung könnte das noch ein bisschen weiter geschehen und von der CDU intensiver verfolgt werden.

(Beifall bei der FDP)