Protokoll der Sitzung vom 27.03.2007

Die beste Bereinigung der Situation an unseren Schulen wäre ein Wechsel in der Spitze des Kultusministeriums. – Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Vizepräsident Frank Lortz

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Habermann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe zwei positive Nachrichten für das Haus. Zum Ersten: Ich werde meine Redezeit von fünf Minuten nicht ausschöpfen.

(Allgemeiner Beifall)

Zum Zweiten. Das ist die erste schulrechtliche Regelung, die diese Landesregierung vorlegt und der die SPD-Fraktion zustimmen wird.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Mark Weinmeister (CDU): Es geht aufwärts!)

Das ist auch die erste schulrechtliche Regelung,die zu keinen neuen Ängsten und Widerständen an den hessischen Schulen führen wird. Die Frau Ministerin hat den Inhalt des Gesetzentwurfs erläutert. Auch ich bin der Auffassung, ein Schulrechtsbereinigungsgesetz sollte eher das Dritte Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen aufheben

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und ein ordentliches Schulgesetz formulieren. Dennoch sehe ich keine Begründung dafür – nachdem diese Regierung nun noch regiert –, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Habermann. – Das Wort hat Herr Abg. Schork, CDU-Fraktion.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Jetzt lehnt er für die CDU-Fraktion ab! – Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen dem, was spekuliert wird, wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf natürlich nicht ablehnen.

Für die Vorlage des Entwurfs des Gesetzes zur Bereinigung des hessischen Schulrechts und zur Umsetzung europäischen Rechts gibt es zwei Gründe.

Erstens. Mit der Änderung des Schulgesetzes können vier Einzelgesetze aufgehoben werden.

Zweitens. Im Lehrerbildungsgesetz gibt es Regelungsbedarf aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union.

Die Änderung des Schulgesetzes beinhaltet im Wesentlichen die Übernahme der Dienstbezirke der Staatlichen Schulämter in das Schulgesetz. Diese Regelung gehört sinnvollerweise dort hinein. Daneben gibt es redaktionelle Änderungen und Klarstellungen, die die Rechtsnormen nicht ändern.

Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller EU-Bürger nachgekommen, und es werden die europarechtlichen Vorgaben für die Einstellung und die Lehrbefähigung von Lehr

kräften umgesetzt. Da ist eine gesetzliche Regelung notwendig. Bei anderen notwendigen Veränderungen im Lehrerbildungsgesetz ist es nicht zwingend vorgesehen, dies per Gesetz zu regeln.

Die CDU-Fraktion erwartet mit Spannung die Initiative der GRÜNEN zu diesem Thema. Wir sind sehr gespannt und freuen uns schon auf die Diskussion im entsprechenden Ausschuss, wenn Sie Ihre Initiative endlich eingebracht haben.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihrer Ministerin trauen Sie das also auch nicht zu!)

Sie haben eine Initiative angekündigt. Stehen Sie zu Ihrem Wort, und bringen Sie sie zeitgerecht ein. Dann freuen wir uns auf die spannende Debatte im Plenum und im Ausschuss.

Mit der Aufhebung von vier Einzelgesetzen wird die Zahl bestehender Rechtsnormen reduziert und damit geltendes Recht überschaubarer. Damit folgt die Landesregierung entgegen der Kritik aus den Reihen von FDP und GRÜNEN konsequent dem eingeschlagenen Weg, überflüssige Normen abzubauen.

(Zurufe von der FDP)

Der Gesetzentwurf findet die Zustimmung der CDUFraktion. Die CDU-Fraktion wird die erfolgreiche Arbeit in der Schulpolitik gemeinsam mit der Frau Ministerin fortsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schork. Wenn unsere Buchhaltung stimmt, war das die erste Rede des Kollegen Schork im Plenum des Landtags. Herzlichen Glückwunsch.

(Allgemeiner Beifall)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Kulturpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Das findet allgemein freudige Zustimmung.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes – Drucks. 16/7065 –

Redezeit: zehn Minuten je Fraktion. Der Gesetzentwurf wird vom hessischen Umweltminister eingebracht.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir die letzte Änderung des Hessischen Wassergesetzes verabschiedet haben, war uns klar, dass wir zu einer erneuten Änderung kommen würden;

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das haben wir Ihnen damals schon gesagt!)

denn der Bund hat am 3. Mai 2005 das Bundesgesetz geändert. Wir wollten damals aber schon im Vorgriff einige

Punkte umsetzen, Frau Kollegin, und ich denke, dass es richtig und gut war, dass wir das 2003 getan haben.

Es geht diesmal in erster Linie um den Hochwasserschutz. Es geht um die Umsetzung der europäischen, in bundesdeutsches Recht umgewandelten Verordnungen, die jetzt in das hessische Recht überführt werden müssen.

Viele Vorgaben, die der Bundesgesetzgeber jetzt gemacht hat, sind bei der damaligen Änderung des Hessischen Wassergesetzes schon eingeflossen. Das betrifft z. B. die förmliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten mit Blick auf ein hundertjähriges Hochwasser, die Sicherung der Gebiete durch Ausweisung von Arbeitskarten und das Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten sowie von Ausnahmetatbeständen.

Ich möchte einige Punkte anführen, die in dem Gesetzentwurf aufgegriffen werden. § 13 des Entwurfs enthält eine Liste der Gewässer, bei denen Hochwässer nicht nur geringfügigen Schaden anrichten. In diesem Artikel wird außerdem geregelt, dass im „Staatsanzeiger“ fortlaufend einschlägige Veröffentlichungen erfolgen, damit die neuen Erkenntnisse auch im kommunalpolitischen Bereich berücksichtigt werden können.

Ich erwähne zweitens die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete. Ich sagte eben, dass diese Gebiete bis 2010 bzw. bis 2012 in die Neuregelung aufzunehmen sind. Ich nenne drittens die Regelung zur Verhinderung des Eintrags wassergefährdender Stoffe.

§ 14 enthält die Genehmigungserfordernisse betreffend Überschwemmungsgebiete, Uferbereiche und Gewässer, zusammengefasst. Es geht hier um die Belange der Gewässerqualität und die Genehmigungsvoraussetzungen, die wir dort aufgenommen haben. Wir haben hiermit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen.

In § 15 sind die Gebiete eingebunden, die einer Ausweisung als Überschwemmungsgebiete nicht unterliegen, bei denen es aber im Falle einer Überschwemmung zu erheblichen Beeinträchtigungen der Allgemeinheit kommen könnte. In diesen Bereichen sind Vorkehrungen zu treffen, z. B. durch bautechnische Maßnahmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe im Falle von Überschwemmungen zu verhindern.

In § 16a ist ausdrücklich eine Regelung betreffend Hochwasserschutzpläne aufgenommen worden.

§ 21 enthält die Vorschriften betreffend die Einrichtung von Hochwasserwarn- und -meldediensten.Auch die strategische Umweltprüfung ist in diesem Paragrafen angesprochen, der die nach der Wasserrahmenrichtlinie vorzusehenden Maßnahmen und Programme für einen geregelten Hochwasserschutz in diesem Bereich enthält.

Wir haben diese Vorschläge den betroffenen Verbänden im Rahmen einer Anhörung zur Verfügung gestellt. Die Vorschläge und Ergebnisse sind, zumindest teilweise, in den Gesetzentwurf eingeflossen. Die Regelungsinhalte sind von den Verbänden in überwiegender Form angenommen worden. Ich bitte um Unterstützung in diesem Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Dietzel. – Das Wort hat Frau Kollegin Hammann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Dietzel, seit Jahren, das wissen Sie, fordern wir GRÜNEN einen umfassenden und vorsorgenden Hochwasserschutz. Bereits im Jahre 2005 haben wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der viele Punkte aufgegriffen hat, die Sie jetzt in Ihrem Gesetz verankern wollen. Insofern kann man sagen: Zwei Jahre zu spät, aber Sie haben immerhin gemerkt, dass etwas getan werden muss.