Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Unionschristen gibt es dies offensichtlich, wenn sie den offenen Vollzug hören. Ich sage dazu Nein. Sie sollten auch hier vorurteilsfrei herangehen und erst die Diagnose stellen, indem Sie fragen: Wo sind die Stärken? Wie kann ich diese unterstützen? Sie sollten sich auch fragen: Wo sind die Schwächen? Wo muss ich etwas dagegen tun? Kann ich das am besten im geschlossenen oder offenen Vollzug machen? Das ist keine Frage der Ideologie. Es ist eine ganz konsequente Frage des Fachwissens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen wollen wir hier nicht – ich jedenfalls nicht – in die Plenardebatte hineingehen und fragen: Ist das nun gut? Sollte die Größe einer Wohngruppe aus 16, 12 oder 8 Personen bestehen? Sollten die Besuchszeiten so viele oder so viele Minuten betragen? Sollten die entsprechenden Geschenke der Großmutter und der Tante nun drei-, vieroder fünfmal die Woche hereingereicht werden können? Das sind Detailfragen, die wir wirklich im Ausschuss und in einer gemeinsamen Anhörung lösen sollten.
Meine Damen und Herren,ich will aber darauf hinweisen, dass wir schon einmal über die Ländergrenzen hinausschauen sollten, ohne aber einem Irrtum zu unterliegen. Denn Frau Kollegin Faeser hat davon gesprochen, dass es in Baden-Württemberg gute Modellversuche gebe, und hat dann dagegengestellt, da war schon wieder die Ideologie im Spiele, Baden-Württemberg sei ein konservatives Land.
Frau Präsidentin, ich bitte um einen kleinen Zuschlag, aufgrund der Probleme, die wir eben mit dem Mikrofon hatten. – Ich wollte Frau Faeser darauf hinweisen, dass Baden-Württemberg ein bürgerliches und kein konservatives Land ist und dass deshalb von dem dortigen Justizminister und meinem persönlichen Freund, Ulrich Goll, der ein Liberaler ist, ein entsprechendes Modell eingerichtet worden ist.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, es ist wichtig, dass wir im Ausschuss fachliche Debatten führen. Es ist schön, dass sich die GRÜNEN nun mit einem Gesetzentwurf daran beteiligt haben. Ich hoffe, dass die Landesregierung endlich in die Puschen kommt,sodass wir in den zuständigen Ausschüssen noch genügend Zeit für eine inhaltlich qualifizierte Anhörung haben werden. Wir müssen am 31.12. dieses Jahres in diesem Landtag ein Gesetz fertiggestellt haben, und zwar mit dem Ziel, dass wir die Jugendlichen fördern und fordern, die deutsche Gerichte, die dritte Gewalt, zu einer Haftstrafe verurteilt haben. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Kollege Hahn, vielen Dank. – Zu einer Kurzintervention hat sich nun Herr Kollege Gerling zu Wort gemeldet.
dass Sie den hessischen Jugendstrafvollzug so gelobt haben. Das haben Sie auch zu Recht getan. Denn wir haben in der gemeinsamen Regierungszeit viel erreicht und vieles verbessert. Daran muss man die SPD und die GRÜNEN als Opposition immer wieder erinnern. Der Strafvollzug – und auch insbesondere der Jugendstrafvollzug – war von ihnen vernachlässigt worden.
Wir haben vieles zum Besseren gewandt, auch inhaltlich. Das ist uns gelungen, und die Fachleute erkennen das an. Das wird uns auch immer wieder, wenn wir die jeweiligen Jugendstrafanstalten besuchen, gesagt.
Herr Kollege Hahn, ich will Ihre Kritik jedoch zurückweisen. Ich habe nicht aus Überheblichkeit zu Ihrem Strafvollzugsgesetzentwurf gesagt, dass er nicht gut sei, sondern ich habe gesagt, er sei fast wortwörtlich vom Gesetzentwurf Baden-Württembergs abgeschrieben.
Baden-Württemberg hat diesen Gesetzentwurf inzwischen wiederum verbessert. Ich bin einmal gespannt, wann Sie die Verbesserung bzw. Nachbesserung auch im Hessischen Landtag einbringen werden. Wir stehen aber im Wettbewerb um den besten Gesetzentwurf, und daher werden wir auch noch über Ihren vorliegenden Gesetzentwurf zu reden haben.
Zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, der heute eingebracht wurde, habe ich Stellung bezogen. Den Regierungsentwurf, der uns vorliegt, habe ich auch schon ein bisschen kommentiert. Ich glaube, dass dieser die Grundlage dafür sein wird, dass wir letztendlich ein gutes Gesetz verabschieden werden, und daran sollten wir auch alle interessiert sein.Wir sollten nur eines nicht tun: den guten hessischen Jugendstrafvollzug schlechtreden, wie das teilweise die Oppositionsredner gemacht haben. Das haben wir nicht nötig.
Wir haben einen funktionierenden offenen Strafvollzug. Woran es allerdings einen Mangel gibt,sind geeignete Gefangene.
Ja, es mangelt an geeigneten Gefangenen für den offenen Vollzug. Deshalb wurde auch das Fliedner-Haus geschlossen.
Nein, lassen Sie mich das bitte noch erklären. Das Fliedner-Haus hatte nicht genügend Gefangene, und deshalb ist es geschlossen worden.
Meine Damen und Herren, darf ich um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für Herrn Gerling bitten, den ich nun trotz allem darum bitte, schnell zum Schluss zu kommen. – Danke schön.
Der offene Vollzug wurde nach Gießen verlegt. Das hat der Landesrechnungshof verlangt. Dem haben wir Rechnung getragen.
Es ist leider so – das ist auch im Strafvollzug bei den Erwachsenen so –, dass wir aufgrund der vorgegebenen Kriterien zu wenige geeignete Gefangene für den offenen Strafvollzug haben.
Herr Kollege Gerling, vielen Dank. – Herr Hahn, sind Sie sprachlos, oder wollen Sie jetzt reden? – Gut, dann hat jetzt Herr Justizminister Banzer das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir vor gut einem Jahr im Rahmen der Föderalismusreform darum kämpften, dass die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übertragen wird, haben wir damit argumentiert, dass es dem Strafvollzug guttun würde, wenn über ihn diskutiert und ein Wettbewerb der Modelle entstehen würde. Auf Ihrer Seite gab es da sehr viel Skepsis. Ich freue mich, dass Sie jetzt in den Wettbewerb eingetreten sind. Insofern begrüße ich den Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN. Denn damit leisten Sie einen Beitrag zu dieser Diskussion.
Natürlich werden Sie verstehen, dass wir mit Schmunzeln festgestellt haben, dass Sie unseren Gesetzentwurf gründlich studiert haben, bevor Sie Ihren gefertigt haben. Hinsichtlich der kleinen und mittleren Dinge des Lebens wurde ordentlich abgeschrieben.
Ich kann das Herrn Dr. Jürgens – das wird in seinen Reihen vermutlich als Schande aufgefasst – nicht ersparen.Es ist eine Frist von vier Wochen für den ersten Plan vorgesehen.Dann gibt es eine Frist von drei Monaten zur Überarbeitung. Dass es für manche Deutschkurse verpflichtend geben soll, steht nur in unserem Konzept. Das müssen Sie also von uns abgeschrieben haben. Sechs Monate vor der Entlassung soll darauf vorbereitet werden. Da bestehen auffallende Ähnlichkeiten. Die Zahl von acht Personen für eine Wohngruppe ist auch bemerkenswert. Das steht zwar auch in dem Entwurf der Frau Zypries, es steht
aber auch in unserem Entwurf. Das freut uns. Das ist gut. Das ist ein guter Ansatz für die Diskussion.
Die entscheidenden Punkte wurden deutlich. Zum einen betrifft das die Frage, ob wir die Diskussion um den Jugendstrafvollzug als eine Grundsatzdiskussion hinsichtlich der Frage führen wollen,ob der Vollzug offen oder geschlossen erfolgen soll.
Herr Dr. Jürgens, es war schon interessant, wie Sie da argumentiert haben. Unbestritten ist, dass bei jugendlichen Straftätern die Rückfallquote bei 78 % liegt. Sie haben gesagt, Jugendstrafen würden nur im geschlossenen Vollzug verbüßt, also sei das die Zahl für den geschlossenen Vollzug, die andere müsse besser sein. Sie haben dafür aber keine Zahl, denn es gibt keine Zahl. Das ist also eine Behauptung, die nicht evaluiert ist. Das wird von niemandem bestätigt.
Es ist auch nicht richtig, dass man sich im Ausland in die entsprechende Richtung orientiert. Das Gegenteil ist der Fall. Sie wissen um die Diskussion in der Schweiz. Dort beginnt man gerade, geschlossene Heime und geschlossene Anstalten zu errichten.
In den Niederlanden wurde, bevor die bemerkenswerten Konzepte des offenen Strafvollzugs eingeführt wurden, die Haft im geschlossenen Strafvollzug abgesessen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Ich glaube,der Blick über die Grenzen hilft dabei nicht entscheidend weiter.Warum ist das so? Das ist so,weil die Haft im deutschen Jugendstrafvollzug besonders kurz ist. Man kann das so sagen – das würden Sie aber so nie sagen –:Die Strafen nach dem deutschen Jugendstrafrecht sind milde. Demnach sind auch die Zeiten im Strafvollzug so kurz, dass gewisse Behandlungsformen, die im Ausland gang und gäbe sind,bei uns nur schwer durchführbar wären.Ich meine damit etwa das Konzept, das auf dem Arxhof angewandt wird. Das haben wir auf dem Symposium kennengelernt. Dort werden nur Jugendliche genommen, die sich zumindest drei Jahre – besser sind sogar vier Jahre – diesem Regime unterwerfen müssen. Dort wird nämlich die Auffassung vertreten,dass man im anderen Fall auf die Jugendlichen gar nicht ausreichend einwirken könne.
Das ist das Problem, über das wir diskutieren müssen.Wir haben verdammt wenig Zeit, auf die jungen Menschen einzuwirken. Wir müssen versuchen, in dieser Zeit intensiv auf sie einzuwirken.
Ich bitte sehr herzlich, dabei nicht über Ideologie, über Milde oder Möglichkeiten,sich zurechtzufinden,zu reden. Vielmehr sollte man ganz pragmatisch überlegen, wie man innerhalb kurzer Zeit die Jugendlichen am besten beeinflussen kann.
Ich bitte Sie, auf Ihre eigenen Erkenntnisse zurückzugreifen. Jeder hat Umgang mit Jugendlichen und war selbst einmal jugendlich. Das intensive Behandlungskonzept, das wir vorsehen wollen, kann man im offenen Strafvollzug nicht durchziehen. Ich garantiere Ihnen: Die Jugendlichen flutschen Ihnen da weg. – Wenn wir von Montag bis Sonntag auf die Jugendlichen einwirken wollen, sind sie spätestens Donnerstag weg. Denn die sagen sich: Diesen Zirkus mache ich nicht mit.
Damit nehmen wir ihnen aber diese Chance. Es ist die letzte Chance,die diese Jugendlichen haben.Deswegen ist eine vermeintlich weiche Linie Unrecht gegenüber diesen
Wir nehmen ihnen damit die Chance, es zu schaffen. Ich bitte Sie herzlich, sich das zu überlegen und ganz pragmatisch an die Thematik heranzugehen.