Ich stelle fest, dass heute Morgen nichts zurückgewiesen worden ist. Deshalb stimmt das, was Herr Kollege Rudolph gesagt hat.Anders kann man diese Debatte im Parlament nicht interpretieren.
Herr Kollege Innenminister, wir hätten natürlich von Ihnen erwartet, dass Sie hierzu klar und deutlich Stellung nehmen. Sie haben das Recht, als Mitglied der Landesregierung jederzeit gegenüber dem Parlament Stellung zu nehmen.Auch das muss man einmal klar und deutlich sagen.Jetzt verstecken Sie sich dahinter,dass die GRÜNEN zugegebenermaßen ihren Einsatz verpasst haben.
Sich hinter dieser Tatsache zu verstecken und keinen Ton dazu zu sagen, zeugt natürlich nicht davon, dass Sie in der Sache etwas zu sagen hätten. Das ist die Realität.
Deshalb können wir nur sagen: Die Dringlichkeit ist insofern klar gegeben, als dass der Innenminister hierzu Stellung nehmen muss. Deshalb votieren wir für die Dringlichkeit.Wenn die Dringlichkeit nicht bejaht wird und der Innenminister hierzu nicht Stellung nimmt, dann gilt der Satz, den ich eingangs gesagt hatte: Günter Rudolph hat recht. Die Regierung hat nicht widersprochen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kahl. – Nun hat sich Herr Kollege Hahn zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen eine besondere Aktuelle Stunde erlebt. Man kann aber bezweifeln, ob das wirklich eine Debatte war,weil es eigentlich nur ein Monolog des Kollegen Rudolph war.
Wir haben zur Kenntnis genommen und Herr Kollege Kahl hat darauf hingewiesen, dass die Sozialdemokratische Fraktion eine Offensive gestartet hat. Dann gab es den Stabswechsel, den die GRÜNEN verstolpert haben. Das war das Besondere an dieser Debatte. Wäre Herr Kollege Frömmrich auf die Idee gekommen, sich zu melden, und hätte er möglicherweise die Attacke bzw. die Offensive verstärkt, die Herr Kollege Rudolph geritten hat, dann wäre sicherlich nicht nur Frau Kollegin ZeimetzLorz zur Verteidigung, sondern der Innenminister selbst in die Bütt gegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ihr habt es schlicht verpennt.
Lieber Herr Kollege Al-Wazir, Sie haben es sogar selbst gemerkt. Welche Worte Sie gegenüber Ihrer Fraktionsgeschäftsführung losgelassen haben, darf ich jetzt nicht sagen,
denn dann würde ich von Frau Sorge gerügt werden. Jedenfalls kam das Wort „pennen“ auch in der Beschuldigung Ihrer Fraktionsgeschäftsführung vor.
Meine letzte Bemerkung. Der Antrag wäre dringlich, hätte Herr Rudolph irgendetwas Neues gesagt,hätte Herr Rudolph einen neuen Vorwurf erhoben, der nicht bereits in der öffentlichen Innenausschusssitzung am vergangenen Mittwoch abgearbeitet worden wäre.
Im Übrigen hätte sich dann auch die FDP-Fraktion nach der Rede von Herrn Rudolph zu Wort gemeldet. Da Herr Rudolph aber nichts Neues gesagt hat, da wir in der Innenausschusssitzung unter der Leitung unseres guten Vorsitzenden bereits alles erörtert haben, war es heute Morgen nur Attacke. Diese Attacke haben die GRÜNEN verpennt. Jetzt habt ihr verloren. Das ist nun einmal Demokratie und Parlamentarismus. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Damit kommen wir zur Abstimmung über die Dringlichkeit. Wer für die Dringlichkeit dieses Antrags stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Damit ist die Dringlichkeit des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Somit wird er auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung aufgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Aufmerksamkeit.Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 50:
Bericht des Untersuchungsausschusses 16/2 und Abweichender Bericht der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 16/2 – Drucks. 16/7085 zu Drucks. 16/3930 und zu Drucks. 16/3941 –
Herr Berichterstatter Frömmrich hat zunächst Gelegenheit zur Berichterstattung.– Ich bitte Sie nochmals darum, dem Redner Aufmerksamkeit zu schenken und Ruhe zu bewahren oder den Saal zu verlassen. – Herzlichen Dank.
Der Untersuchungsausschuss 16/2 wurde in der 69. Plenarsitzung der 16. Wahlperiode des Hessischen Landtags am 28.04.2005 auf den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 Hessische Verfassung in Verbindung mit § 54 GOHLT – Drucks. 16/3930 – vom 22.04.2005 sowie auf den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Erweiterung zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Drucks. 16/3941 – vom 27.04.2005 hin eingesetzt.
Gegenstand der Untersuchung des Untersuchungsausschusses war die Gestaltung und Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht im Geschäftsbereich des Hessischen Ministers des Innern und für Sport. Ein früherer Mitarbeiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV), einer dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachgeordneten Behörde, beging Straftaten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim PTLV.Wegen dieser Straftaten wurde er durch Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 11.11.2004 wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen und Unterschlagung in 20 Fällen sowie durch Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 28.11.2005 wegen Betrugs in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Urkundenfälschung sowie wegen Untreue rechtskräftig verurteilt.
Herr Kollege Frömmrich, entschuldigen Sie bitte einmal ganz kurz.Ich darf noch einmal eindringlich darum bitten, dass im Saal endlich Ruhe einkehrt. Es ist schon seit einiger Zeit extrem laut. Ich möchte jetzt gern, dass Sie entweder ruhig sind oder diesen Raum verlassen. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Präsidentin. Ich bin eigentlich der Berichterstatter für das Parlament. Daher denke ich, dass man mir vielleicht auch zuhören könnte.
Der Untersuchungsausschuss hatte zu klären, ob die Begehung der Straftaten und ein daraus resultierender Schaden für das Land Hessen auf Mängel der Dienst- und Fachaufsicht im Ministerium des Innern und für Sport, im Landespolizeipräsidium bzw. im Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung zurückzuführen sind.
Der Untersuchungsausschuss hat seit Mai 2005 in 34 Sitzungen etwa 80 Stunden lang getagt.Aufgrund von 21 Beweisanträgen wurden mehr als 90 Aktenordner beigezogen und ausgewertet sowie 61 Zeugen vernommen. Die Protokolle der Sitzungen des Ausschusses umfassen annähernd 1.900 Seiten.
Zum Ausschussvorsitzenden wurde Herr Kollege Axel Wintermeyer gewählt. In der 5. Sitzung wurde der Abg. Peter Beuth zum Vorsitzenden gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden ist der Kollege Dr. Michael Reuter, zum Berichterstatter der Abg. Jürgen Frömmrich gewählt worden.
Obleute der Fraktionen waren Frau Kollegin ZeimetzLorz für die CDU-Fraktion,Herr Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion, der Abg. Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hahn für die Fraktion der FDP.
Der Untersuchungsausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 21.03.2007 mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP einen Ausschussbericht beschlossen, in dem festgestellt wurde, dass Mängel der Dienstund Fachaufsicht nicht vorlagen und die Straftaten des früheren Mitarbeiters des PTLV durch Mittel der Dienstund Fachaufsicht nicht zu erkennen und zu verhindern gewesen seien. Seitens der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ein abweichender Bericht eingebracht. In diesem Bericht wurde festgestellt,dass es dem H.nur aufgrund erheblicher Män
gel der Fach- und Dienstaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und dessen Fachabteilung, dem Landespolizeipräsidium sowie dem HPVA bzw. PTLV möglich gewesen sei, fortgesetzt Straftaten zu begehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Ergebnissen der Untersuchungen im Einzelnen werden die Obleute des Ausschusses im Anschluss Stellung nehmen. Jetzt bleibt mir, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Hessischen Landtags zu danken, insbesondere Frau Thaumüller, die sich mit sehr viel Protokollarbeit zu beschäftigen hatte.
Außerdem ist es für einen solchen Ausschuss immer wichtig, dass die Protokolle möglichst schnell vorliegen. Dafür einen herzlichen Dank an Frau Thaumüller. Mein Dank gilt auch dem Mitarbeiter des Ausschusses, Herrn Dr. Böhmer, der uns bei unserer Arbeit unterstützt hat. Unser Dank gilt auch der Hausdruckerei; denn ein solcher Bericht muss auch gedruckt und vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Druckerei haben aus diesem Anlass eine Sonderschicht eingelegt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Frömmrich. – Wir kommen nun zur Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion.Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Rudolph für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin,schon wieder geht es um Hessens Innenminister Bouffier. Herr Hahn, vorweg möchte ich aber etwas zu Ihrer Bemerkung sagen, ich hätte nichts Neues gesagt. Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig. Schauen Sie sich einmal die letzte „Stern“-Meldung an. Demnach wusste Innenminister Bouffier seit Juli/August 2005 zumindest, dass es den Holocaust-Vorwurf gegen einen der Personenschützer gab. Darüber wurden wir in der Innenausschusssitzung nicht richtig informiert. So viel zu Ihrer These, es gebe keinen neuen Sachverhalt. Sein Schweigen wird dem Innenminister aber nichts nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von uns damals angeregte und eingesetzte Untersuchungsausschuss 16/2 hat erhebliche Missstände beim Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung festgestellt. Ein ehemaliger Mitarbeiter hat kriminelle Taten von erheblichem Umfang begangen.
Er hat unter anderem Schmiergelder in Höhe von rund 300.000 c für die Vergabe von Aufträgen entgegengenommen. Insgesamt aber beläuft sich der wirtschaftliche Schaden – bestimmte Delikte sind verjährt – auf rund 845.000 c. Das sind keine Peanuts. Das ist ein Schaden, der zulasten der Steuerzahlerinnen und -zahler des Landes Hessen entstanden ist. Herr Innenminister Bouffier, das haben Sie mit zu verantworten.
Es ist schon erstaunlich:Von Beginn dieser Affäre an – das war im März 2005 – hat sich eben dieser Innenminister hingestellt und erst einmal gesagt, da ist nichts dran. Das macht er zu gerne, wenn irgendetwas behauptet wird. Interessanterweise kam das schon damals über die Medien hoch, wie das jetzt wieder der Fall ist. Er hätte immer sofort und schonungslos aufgeklärt. Das ist ein Textbaustein,den dieser Innenminister immer verwendet:Er klärt schonungslos auf.
Jawohl, Sie klären dann auf, wenn das Kind in den berühmten Brunnen gefallen ist und Sie alle Warnhinweise nicht ernst genommen haben. Herr Innenminister, auch das ist ein Markenzeichen Ihrer Amtsführung.