Protokoll der Sitzung vom 02.05.2007

Ich bin gerne entgegenkommend.Denn den Zustand,dass man eine Gesetzesvorschrift hat, die nicht eingehalten wird, kann auch aus unserer Sicht niemand wollen.

(Beifall der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dieses Thema haben wir aber bereits an anderer Stelle diskutiert. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kaufmann, danke sehr. – Als nächster Redner erhält Herr von Hunnius das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der uns zur ersten Lesung vorgelegt wurde, ist in der Tat erstaunlich, und zwar hinsichtlich verschiedener Aspekte. Zum einen soll eine Auskunftspflicht der geprüften Stelle, nicht der Landesregierung, sondern der geprüften Stelle, installiert werden. Die geprüfte Stelle kann eine Landesbehörde sein. Es kann z. B. aber auch ein Unternehmen sein, das dem Land gehört und das staatliche Tätigkeiten ausübt.

Die geprüfte Stelle soll auf Anforderung einer Fraktion über den Prüfungsvorgang Auskunft geben. Wir meinen, das ist schon erstaunlich. Denn das widerspricht der Vorstellung, dass die Landesregierung gegenüber dem Parlament die Gesamtverantwortung trägt.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Das kann so nicht funktionieren. Es kann nicht sein, dass sich irgendeine Fraktion irgendeine Stelle heraussucht

und dazu einmal anfragt.Mit einer Frist von 14 Tagen geht dann der Bericht per E-Mail ein.

Das wirft auch die Frage auf, ob die SPD-Fraktion den Rechnungshof, von dem wir normalerweise derartige Berichte bekommen, als nicht glaubwürdig erachtet.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): So ist es!)

Denn ansonsten würde sie diese Pflicht doch nicht vorsehen wollen.

Vier Fraktionen könnten anfragen. Jede Fraktion soll für sich die Anfrage stellen können. Es müsste dann zumindest festgelegt werden, dass die Antwort allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Es kann nicht sein, dass eine Fraktion solche Berichte zum Gegenstand ihrer politischen Erwägungen macht, während die anderen Fraktionen davon ausgespart bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Am kritischsten finden wir aber ein Wort, das in Ihrem Gesetzentwurf verschämt in Klammern zu lesen ist. In „B. Lösung“ heißt es: „(vorläufiges) Prüfungsergebnis“. Sie wollen es in der Tat also so haben, dass die Prüfungsergebnisse bereits dann auf Anforderung einer einzelnen Fraktion mitgeteilt werden, wenn sie noch vorläufigen Charakter haben, von den Betroffenen also noch nicht kommentiert wurden.

Dazu könnte man sagen: Je eher, umso besser, wir wollen das alles möglichst schnell haben. – Aber wozu würde das denn führen? Das würde doch dazu führen, dass uns die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs zur Verfügung gestellt werden, ohne dass der Praxischeck erfolgt ist.

(Beifall bei der FDP)

Die geprüfte Stelle hat dann keine Chance, dazu Stellung zu nehmen. Bei aller Würdigung der Arbeit des Rechnungshofs ist es doch so,dass auch er sich natürlich in Einzelheiten einmal irren kann. Möglicherweise sieht er die Zusammenhänge anders als die Landesregierung. Er kann sie auch anders sehen, als es vielleicht zutreffend ist. Der Rechnungshof erteilt auch Aufträge an Subunternehmen, die sich vielleicht ihrerseits irren könnten.

Aber es wäre doch im Interesse aller, zu wissen, was die Landesregierung zu diesem Vorwurf sagt. Vielleicht ist er gar nicht berechtigt.Vielleicht verhält es sich ganz anders, als es dargestellt worden ist. Erst dann können Sie daraus Konsequenzen ziehen. Die Alternative wäre, dass wir nicht ausschließen, sondern sogar willentlich in Kauf nehmen, dass wir Fehlern und Irrtümern aufsitzen – daran kann keinem gelegen sein –,

(Beifall bei der FDP)

dass wir aus Informationen, die vielleicht nicht komplett zutreffen,weil der Kommentar der Landesregierung fehlt, dann die falschen Konsequenzen ziehen. Hier muss man in der Tat fragen:Was ist der Nutzen eines solchen Antrages? – Das, was Kollege Kaufmann vorgeschlagen hat, hat sehr viel Charme. Damit könnten wir uns anfreunden. Aber durch eine Fraktion vorläufige Berichte abzufordern, ist vielleicht nicht besonders sinnvoll.

Ich weiß nicht genau, was der Anlass war. Davon ist ein bisschen sophistisch gesprochen worden. Das können wir im Ausschuss vielleicht näher beleuchten. Was immer der Anlass war – er bezieht sich auf den Einzelplan 05, wie es scheint –, dem Anlass wird man mit diesem Antrag nicht gerecht.Einer Gefahr wollen wir in jedem Fall vorbeugen. Wir wollen der Gefahr vorbeugen, dass die Berichte des

Rechnungshofes instrumentalisiert werden, und zwar von einer Fraktion, egal, welche es im Sinne ganz bestimmter Zielsetzungen ist.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb möchte ich für die FDP-Fraktion betonen: Wir haben mit dem Rechnungshof beste Erfahrungen gemacht.Wir haben mit der Tatsache beste Erfahrungen gemacht, dass wir Berichte und Kommentare bekommen haben und uns ein Bild machen konnten. In vielen Fällen hat der Rechnungshof gesagt: Der Kommentar der Landesregierung trifft gar nicht zu; das sehen wir trotzdem ganz anders. – Okay, dann wissen wir das. Dann verstärkt es den Eindruck, der damit erzielt worden ist. Aber in manchen Fällen konnte der Kommentar der Landesregierung dazu beitragen, den Sachverhalt weiter zu erhellen. Der Rechnungshof darf nicht zum Spielball der Politik werden.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb liegt uns sehr daran, dass wir es bei der bisherigen Praxis belassen und dass alle Gesetzentwürfe, die Rechte und Pflichten des Rechnungshofes und den Umgang mit seinen Berichten betreffen, möglichst einvernehmlich im gesamten Parlament behandelt werden. Das ist eigentlich neben solchen Differenzen, über die man reden kann, der Vorwurf an die SPD-Fraktion, dass sie einfach mit zwei Sätzen einen Entwurf macht:Jetzt gehen wir damit ins Plenum und sehen, was damit passiert.

Ich meine, es wäre ein besserer Stil, sich über die Fragen gemeinsam zu unterhalten und nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen, die von allen vier Fraktionen getragen werden. Alle Fraktionen haben ein gemeinsames Interesse daran, dass der Rechnungshof seine Arbeit vernünftig durchführen kann und dass wir Ergebnisse bekommen, die wir vernünftig auswerten können.

Jede Fraktion ist oder kann Opposition in diesem Parlament werden. Das weiß auch die CDU-Fraktion. Insofern sind die Interessen gar nicht auseinanderlaufend. Lasst uns also bei der Praxis bleiben, derartige Fragen im Einvernehmen zu klären und zu besprechen. Vielleicht können wir das im Ausschuss entsprechend nachholen. Dann können wir auch über den Anlass diskutieren und schauen, welche Lösungsmöglichkeit es gibt. Das, was von der SPD-Fraktion als Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand – so will ich das einschränken – aus Sicht der FDP-Fraktion weder erforderlich, noch ist es sinnvoll.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Frank Williges (CDU))

Vielen Dank, Herr von Hunnius. – Herr Schmitt hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Schmitt, Sie haben drei Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu der – das muss ich sagen – sehr sachlichen Debatte zwei Vorwürfe klären. Erster Vorwurf: Stil. Der Gesetzentwurf von unserer Seite kam sicherlich nicht überraschend. Die Frage wurde im Rechtsausschuss – das ist dargestellt worden – sehr intensiv erörtert. Herr Milde, anders, als es dargestellt worden ist, gab es aus dem Mi

nisterium zu dem Rechnungshofbericht eine Stellungnahme. Aber die Mehrheit hatte verweigert, beides – sowohl den Rechnungshofbericht als auch die Stellungnahme des Ministeriums – dem Parlament zuzuleiten.Das muss man als Hintergrund wissen.

Herr Milde, ich glaube, wir können vielleicht das aufklären, was Herr von Hunnius eben dargestellt hat. Ich vermute, dass wir uns in der Ausschussberatung annähern können, weil als Streitpunkt – wenn ich Sie richtig verstanden habe – noch verbleiben wird: Muss, wenn ein solcher Bericht weitergeleitet wird, am Ende das Ministerium als zuständige Stelle die Möglichkeit haben, seine Auffassung dazu dem Parlament mitzuteilen? Wenn es daran hängt, wäre ich gerne bereit, anders, als es in unserem Gesetzentwurf steht, an dieser Stelle zu einer Verständigung zu kommen.

Herr von Hunnius, ich will Ihnen nur an einer Stelle eine Erwiderung geben. Natürlich ist es nicht so, dass Rechnungshofberichte jenseits der Praxis sind. Alle Rechnungshofberichte, auch kleinste Prüfberichte, werden natürlich mit der zuständigen Stelle besprochen. Es wird das Ergebnis mitgeteilt, und es gibt die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen, bevor der Rechnungshof seinen Prüfbericht veröffentlicht.

Deswegen möchte ich diesen Hinweis oder Vorwurf an den Rechnungshof „jenseits der Praxis“ hier nicht stehen lassen. Dieses ist eingearbeitet.Was nicht eingearbeitet ist – darüber können wir uns im Ausschuss unterhalten –, ist die offizielle Stellungnahme des Ministeriums. Wenn Sie sie dabei haben wollen, aber wir ansonsten dazu kommen, dass das Parlament auch von Prüfergebnissen unterrichtet wird, die bisher nicht weitergeleitet wurden, dann hätte uns die Debatte ein Stück weitergebracht. Insoweit hoffe ich auf gute und sachliche Beratung des Gesetzentwurfs im Haushaltsausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung.

Der Gesetzentwurf soll dem Haushaltsausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen werden. – Kein Widerspruch, dann so beschlossen.

Ich darf noch Tagesordnungspunkt 4 aufrufen:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Neuausrichtung des öffentlichen Vermessungs- und Geoinformationswesens – Drucks. 16/7234 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Herrn Dr. Rhiel das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen kurz den Entwurf der Hessischen Landesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Vermessungs- und Geoinformationswesens vorstellen. Im Zentrum des Entwurfs steht die Ablösung des seit 1992 geltenden Hessischen Vermessungsgesetzes

durch das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz.

Sie sehen schon an der Überschrift und der Bezeichnung, es handelt sich um eine Weiterentwicklung dieser Dienstleistung des Landes. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an ein modernes öffentliches Vermessungswesen in seiner fundamentalen Rolle erheblich erweitert. Beispiele sind aus dem Bereich der infrastrukturellen Landesentwicklung, aus dem Bereich der Umwelt und des Naturschutzes, aus der Geoinformationswissenschaft, aus der Immobilienwirtschaft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schließlich merken wir, dass das öffentliche Vermessungswesen mehr und mehr zum Kern einer staatlichen Gewährleistungsaufgabe mit vielen neuen und weiterentwickelten Teilbereichen geworden ist. Dieser Entwicklung trägt das bisherige Fachgesetz nicht mehr in ausreichendem Maße Rechnung.

Die Daten und Dienstleistungen des öffentlichen Vermessungswesens stellen für diese Informationsinfrastruktur – Stichworte:Eigentumssicherung an Grund und Boden,effizientes Bodenmanagement, verkehrsinfrastrukturelle Entwicklungsmaßnahmen und nicht zuletzt der wirkungsvolle Natur- und Umweltschutz – unverzichtbare Basiskomponenten dar. Sie sind gleichsam der Kern einer ressortübergreifenden Geodateninfrastruktur.

Deshalb gilt es, zunächst das Geoinformationswesen als solches per Gesetz zur staatlichen Aufgabe zu erheben und dann beide Aufgabenfelder, wie sie in der Überschrift bezeichnet werden, in einen logischen normativen Kontext zu bringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, des Weiteren richtet sich Hessen damit schon heute auf die Zielsetzung einer europäischen Geodateninfrastruktur aus, die inzwischen durch eine Europäische Richtlinie für alle EU-Länder verbindlich geworden ist.

Meine Damen und Herren, die Daten des öffentlichen Vermessungswesens können – darum geht es bei der Weiterentwicklung – ihr Wertschöpfungspotenzial nur dann entfalten, wenn sie zu möglichst nutzer- und anwendungsgerechten Konditionen zugänglich gemacht werden. Hier gilt es, dass der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation der gesetzliche Auftrag dafür erteilt wird, dass ihre Daten und Dienstleistungen künftig z. B. auch über Onlinedienste bereitzustellen sind. Dieses muss im Gesetz normiert werden.