Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

insgesamt eine Reduzierung um bis zu 20 %, Erhaltung der Kappungs- und Anrechnungsgrenzen. Das Ergebnis wird eine ausgewogene Alters- und Berufsstruktur im Landtag sein sowie gleiche Pensionshöhe für gleiche Mandatszeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank,Herr Kollege Wintermeyer.– Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Al-Wazir zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Wintermeyer, ich habe es versucht, ganz ruhig und sachlich in meiner Einbringungsrede zu reden. Ich bin auch zu jeder sachlichen Diskussion bereit. Ich bin aber nicht dazu bereit, wenn man hier falsche Sachen erzählt, obwohl man schon in der letzten Debatte hätte lernen müssen, dass sie falsch sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Es kann keine Steuerausfälle in Bezug zur jetzigen Situation geben, weil sich an der steuerpflichtigen Grundentschädigung nichts ändert. Sie können nicht behaupten, dass wir keine Vollkostenrechnung machen.Im Gegenteil, im jetzigen System haben wir keine Vollkostenrechnung, weil die Verwaltungskosten jetzt natürlich nicht erfasst werden. In Zukunft gingen 1.500 c an einen Privaten, und der muss dann natürlich auch für Auszahlung und Ähnliches sorgen. Damit hätte das Land nichts mehr zu tun.

Wenn Sie sagen, dass für Abgeordnete in der neuen Periode keine Kappung vorgesehen ist, dann ist das systemimmanent,weil wir gesagt haben:Die Kappung soll für die kommen, bei denen Altansprüche aus der alten Abgeordnetenentschädigung bestehen, die jetzt gilt. Das betrifft diejenigen, die schon einen Anspruch haben und wiedergewählt werden.

Ich finde es den Gipfel,wenn Sie dann noch erklären,dass wir keine Antwort geben, was für Abgeordnete gilt, die ausscheiden und dann wiederkommen. Ich kann nur sagen:Unser Modell gibt im Gegensatz zum jetzigen System eine Antwort für sie. Für jeden Monat, den jemand hier ist, bekommt er 1.500 c an ein Versicherungsunternehmen und darauf einen Anspruch. Im jetzigen System kann es Ihnen passieren, wenn Sie in der Mitte einer Wahlperiode kommen und noch eine Wahlperiode wiedergewählt werden, dass Ihnen dann ein Tag zu den sechs Jahren oder zu den acht Jahren fehlt. Das kann bei unserem System nicht mehr vorkommen. Insofern finde ich, dass Ihr Redebeitrag ein Beispiel dafür war, dass Sie eigentlich ein schlechtes Gewissen haben und deswegen irgendwelche Sachen an den Haaren herbeiziehen, um so zu tun, als wäre unser Modell schlechter oder falsch gerechnet. Das Gegenteil ist der Fall. – Vielen herzlichen Dank, Herr Wintermeyer.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Al-Wazir. – Herr Wintermeyer hat Gelegenheit zur Antwort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr AlWazir, wir können uns gerne in der öffentlichen Anhörung die Köpfe einschlagen. Ich habe keine Probleme damit, wenn Sie das wollen. Gehen Sie davon aus, dass ich ein ordentliches Durchhaltevermögen habe. Die Berech

nungen, die wir vorgelegt haben, sind natürlich nachgewiesen.

Ich will Ihnen eines sagen: Die Berechnung der Altersversorgungsauszahlungen, die nach Ihrem Modell kommen, haben wir von einem großen deutschen Versicherungsunternehmen ausrechnen lassen,schwarz auf weiß.Dieses Versicherungsunternehmen wirbt in seinen großen Prospekten für Riester-Rente und Co., damit, dass man unheimlich viel Steuern sparen kann.Das ist ganz einfach so. Wenn Sie das negieren wollen – –

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Warten Sie es doch ab, Herr Al-Wazir. Diese Steuerersparnis ist da.Damit wird Werbung gemacht.Damit ist die Steuerersparnis im Endeffekt auch gegeben und ebenfalls der Steuerausfall.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er versteht es nicht!)

Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel geben. Herr Al-Wazir, Sie brauchen nicht so den Kopf zu schütteln.Vielleicht haben Sie Ihren Gesetzentwurf gar nicht so richtig gelesen. Sie wollen ein Wahlrecht zwischen der Altersversorgungsentschädigung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem Gruppenvertrag schaffen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben das Steuerrecht nicht verstanden!)

Das führt dazu, dass bei Auswahl der Rentenversicherung der den Höchstbetrag von derzeit 1.044 c übersteigende Betrag von immerhin 500 c dem Abgeordneten z. B. als heimliche Erhöhung der Grundentschädigung verbleibt.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Quatsch!)

Das müssen Sie im Endeffekt zur Kenntnis nehmen. Sie haben in der Gesetzesformulierung ein Soll hineingeschrieben. Sie haben kein Muss hineingeschrieben. Ich gehe davon aus, dass die GRÜNEN handwerklich sehr gut arbeiten. Zumindest war das bisher meine Meinung; es sei denn, es würde sich jetzt etwas anderes darstellen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Darin steht, dass nichts ausgezahlt wird! Insofern kann es gar nicht sein!)

Summa summarum lassen Sie uns miteinander in der Anhörung über diese Frage reden.Aber ich sage Ihnen eines: Sie werden das Thema Steuerverluste nicht wegdiskutieren können. Den Zinsverlust werden Sie auch nicht wegdiskutieren können. Denn das, was Sie in der privaten Rentenversicherung als Kapitalbildung bekommen, hat der Staat an Zinsverlusten durch mangelnde Rückführung von Krediten. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wintermeyer. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Beer für die FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion begrüßt im Gegensatz zu dem

Kollegen Wintermeyer, zur CDU-Fraktion und wahrscheinlich auch zur SPD-Fraktion, die gleich vortragen wird, den von den GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich.

(Beifall bei der FDP)

Wir halten ihn für eine gute Diskussionsgrundlage für das 1.500-c-Modell à la Nordrhein-Westfalen.

(Reinhard Kahl (SPD): Knappe Mehrheit, oder wie?)

Wir wissen, dass um die Frage, welche Art der Altersversorgung wir für Abgeordnete zukünftig auch in Hessen gelten lassen sollen, sehr heftige Diskussionen geführt worden sind, nicht nur in diesem Plenarsaal, sondern auch innerhalb der vorbereitenden Gruppe, innerhalb der Fraktionen und auch entsprechend ausführliche Diskussionen in meiner Fraktion. Das ist wohl wahr. Wir haben uns aber bei dem Nebeneinanderlegen aller Vorschläge letztendlich dazu entschieden, bei dem Modell „Privat geht vor Staat“ zu bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Wir als Liberale wollen den Systemwechsel. Wenn ich mich einmal in dieser Republik umschaue, nur auf das, was sich in den letzten Wochen und Monaten ereignet hat, dann brauche ich nicht sehr weit zu schauen. Ich schaue nach Stuttgart, nach Baden-Württemberg, wo sich die baden-württembergischen Abgeordneten gerade erst vor wenigen Tagen, nachdem sie sich eine Reihe anderer Regelungen in anderen Bundesländern angeschaut haben, darauf geeinigt haben, das 1.500-c-Modell auch in Baden-Württemberg umzusetzen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Hört, hört!)

Herr Kollege Wintermeyer, Herr Kollege Kahl, da frage ich mich wirklich – dort geschieht das nämlich mit allen vier Fraktionen –: Was in Baden-Württemberg möglich ist, müsste doch auch in Hessen funktionieren?

(Beifall bei der FDP)

Lieber Axel Wintermeyer, an dieser Stelle greift eben nicht mehr der Vorwurf, NRW sei vorgeprescht, und nun sähen wir die negativen Auswirkungen. Die Baden-Württemberger hatten genauso, wie wir das nun haben, die Möglichkeit, die einzelnen Regelungen unter die Lupe zu nehmen. Trotzdem sind alle vier Fraktionen übereingekommen, das 1.500-c-Modell umzusetzen. Genau das wollen auch wir.

Herr Kollege Wintermeyer, mit Verlaub, es bringt an dieser Stelle sehr wenig, die Diskussion mit falschen Argumenten zu „verunklaren“.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So ist z. B. der Vorwurf der Luxuspensionen, die über das 1.500-c-Modell gesichert werden sollten, völliger Quatsch. Das wissen auch Sie.

(Axel Wintermeyer (CDU):Wieso?)

Es ist nicht nur deswegen völliger Quatsch, weil Herr Kollege Al-Wazir vorgetragen hat, dass aus öffentlichen Kassen über die 71,75 % nichts mehr dazukommt, sondern auch deshalb, weil im Zweifel Altansprüche voll angerechnet werden.

(Axel Wintermeyer (CDU): Das können Sie nachlesen!)

Ich weiß, das steht drin. Ich zeige es Ihnen gern. – Herr Kollege Wintermeyer, es ist vor allen Dingen deswegen Quatsch, weil es bei dem alten System auch bisher so gewesen ist, dass privat finanzierte Rentenansprüche zu den in diesem Hause erworbenen Rentenansprüchen natürlich noch kumulativ hinzukamen.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU))

Wenn ich privat einzahle, sei es bei einem Versicherungsunternehmen oder einem Versorgungswerk, dann muss doch klar sein, dass diese Versorgung, die ich aus versteuertem Kapital finanziert habe, noch obendrauf kommt. Das muss in diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen werden; denn das Einzige, was den Steuerbürger zu interessieren hat, ist Folgendes: Es hat ihn zu interessieren, wenn aus öffentlichen Kassen zu diesen neu zu erwerbenden Ansprüchen etwas hinzukommt. Dann wird das gegebenenfalls sogar zu 100 % angerechnet. An dieser Stelle ist der Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sauber gerechnet.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Reinhard Kahl (SPD): Das stimmt doch gar nicht!)

Es ist doch nach wie vor unredlich, an dieser Stelle von Steuerverlusten zu sprechen.

(Axel Wintermeyer (CDU): Das ist aber so!)

Sie scheinen dabei aber das System nicht verstanden zu haben; denn die Altersversorgung, die wir mit dem 1.500c-Modell aufbauen wollen, wird gerade nicht aus der bisherigen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, sondern es handelt sich um einen Betrag, der obendrauf kommt und der dementsprechend nicht an der steuerlichen Vergünstigung für die bisherige Grunddiät partizipiert.

(Norbert Schmitt (SPD): Ja, eben, das ist auch Staatsknete!)