Ich glaube, das sollten wir alles bei der Anhörung thematisieren, um in Teilen vielleicht die Kritik aufzufangen, die vonseiten der Verbände geübt wird. Nachdem wir diese Stellungnahmen vorab erhalten hatten, muss ich wirklich sagen, dass die FDP-Fraktion großen Wert darauf legt, dass eine öffentliche Anhörung stattfindet, dass wir uns intensiv mit der Thematik und dem Schutzziel des Bodens als Lebensgrundlage für alles, was wir auf dieser Erde haben, auseinandersetzen. Ich freue mich auf die Anhörung.
Vielen Dank, Herr Heidel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Umweltausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch, also verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes – Drucks. 16/7245 –
Zur Einbringung hat Herr Kollege Häusling von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht,dass der Bußgeldrahmen des Hessischen Forstgesetzes dem des Hessischen Naturschutzgesetzes angepasst wird. Sie werden sich sicherlich fragen, warum. Diejenigen, die dem Umweltausschuss angehören, sind mit der Problematik vertraut. Es ist Ergebnis einer Petition der Gemeinde Reiskirchen und der Stadt Lich vom Herbst letzten Jahres. Es ging konkret darum, dass dort vor mehreren Jahren ein Waldbesitzer eine Fläche von insgesamt 223 ha erworben hat. Innerhalb weniger Jahre hat er dort 60 ha Kahlfläche hinterlassen. In dieser Petition der Gemeinde Reiskirchen und der Stadt Lich wird darauf hingewiesen, dass der derzeitige Rahmen des Gesetzes es nicht zulässt, diese Waldverwüstung entsprechend zu ahnden.
Ich habe mich intensiv mit der Materie beschäftigt, war auch vor Ort. Ich weiß, es gibt vor Ort sehr viel Unmut darüber, dass das Gesetz es nicht zulässt, das Verhalten dieses Waldbesitzers intensiver zu ahnden. Der Höchstrahmen des Gesetzes sieht zurzeit vor, dass maximal 5.000 c Bußgeld bei Verstoß gegen das Forstgesetz erhoben werden können. Diese 5.000 c stehen in keinem Verhältnis zu dem in diesem Wald angerichteten Schaden. Sie stehen auch in keinem Verhältnis zu dem Betrag, der bei der Vermarktung des Holzes erzielt wurde. Die 5.000 c sind vielleicht ein halber Lastwagen Holz.
Man sieht an diesem Fall drastisch, dass dieses Bußgeld keine abschreckende Wirkung hatte und dass auch weiter gehende Maßnahmen der hessischen Forstbehörden – es wurde versucht, im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen – keine Wirkung hatten. Das Ergebnis dürfte mittlerweile so sein, dass der angerichtete Schaden so groß ist, dass die Folgeschäden für die öffentliche Hand, sofern sie eingreifen muss,wesentlich höher als mögliche Entschädigungen sind, die innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen eingeholt werden können.
Ich möchte hier ausdrücklich betonen,dass dies in Hessen zurzeit ein Einzelfall ist. Ich möchte keinen privaten Waldbesitzer unter Generalverdacht stellen.Es ist in Hessen zurzeit wirklich ein Ausnahmefall. Es könnte aber durchaus sein, dass bei den deutlich gestiegenen Holzpreisen die Versuchung, gegen das Forstgesetz zu verstoßen und damit die Kasse zu füllen, in Zukunft größer wird. Deshalb kann ich nur sagen:Wehret den Anfängen.
Ich glaube, im Ausschuss bestand Konsens zwischen allen Fraktionen, auch mit der Hessischen Landesregierung, dass man den Bußgeldrahmen dem des Hessischen Naturschutzgesetzes anpassen kann, der bis zu 100.000 c Strafe festsetzt. Wir sollten das Gesetz an dem Punkt angleichen.
Ich werde auch anregen, dass das Bundesnaturschutzgesetz an dieser Stelle ergänzt wird; denn zurzeit besteht keine strafrechtliche Handhabe, diesen Waldbesitzer für den angerichteten Schaden zu belangen. Hier gibt es die
Möglichkeit – ich glaube, auch in dem Punkt waren wir uns einig –, dass es eine Initiative des Landes Hessen geben sollte, das Bundesnaturschutzgesetz so zu ergänzen, dass bei Waldzerstörung strafrechtlich eingegriffen werden kann.
Insofern bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zu unterstützen. Ich beantrage hiermit auch, dass wir eine schriftliche Anhörung und eine zweite Lesung durchführen, damit wir dem Petitum der Gemeinde Reiskirchen und der Stadt Lich schnellstmöglich nachkommen können. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Häusling, für die Einbringung. – Die erste Wortmeldung in der Aussprache stammt von Frau Kollegin Apel von der CDU-Fraktion.
Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Häusling, als ich Ihren Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich gedacht, das ist ein übler Scherz.
Zur Vorgeschichte hat Herr Häusling ein wenig ausgeführt, hat aber wichtige Passagen nicht ausreichend wiedergegeben. Es hat Waldfrevel gegeben, das ist völlig unstreitig. Hier hat sich ein Waldbesitzer nicht entsprechend der Nachhaltigkeitsgrundsätze verhalten. Er hat abgeholzt, und der Rest ist ihm egal.
Alle Fraktionen im Umweltausschuss sind sich darüber einig, dass dieses Verhalten des Waldbesitzers völlig untragbar ist. Jeder weiß, dass der derzeit geltende Bußgeldrahmen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Vermögenszuwachs steht, den dieser Waldbesitzer kurzfristig durch die Vermarktung des geschlagenen Holzes erreichen kann. Deswegen hat der Minister in der letzten Umweltausschusssitzung vorgeschlagen, dass der Bußgeldrahmen entsprechend dem des Naturschutzgesetzes angepasst werden sollte, nämlich auf maximal 100.000 c.
Der Bußgeldrahmen soll entsprechend dem des Naturschutzgesetzes angepasst werden. Das ist ein Vorschlag, der von der Landesregierung kam, der von allen Fraktionen im Umweltausschuss mitgetragen wurde, ein völlig unstreitiger Vorschlag.
Die Landesregierung hatte vorgeschlagen, diese Anpassung in einem Artikelgesetz vorzunehmen. Offensichtlich haben die GRÜNEN im Vorwahljahr überhaupt keine eigenen Konzepte, keine eigenen Ideen mehr,
dass sie in einer Art und Weise, wie ich sie im Landtag bisher noch nicht erlebt habe, Vorschläge von anderer Seite als ihre eigenen Gesetzentwürfe einbringen. Sie stauben die Ideen der Landesregierung ab und wollen sich diese ans eigene Revers heften.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich hätte Ihnen mehr parlamentarischen Anstand und eigene Kreativität zugestanden, aber damit liege ich wahrscheinlich falsch.
(Beifall bei der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Von parlamentarischem Anstand müssen gerade Sie reden!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Apel. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Bender für die Fraktion der SPD.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie nun um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten. – Herr Kollege Bender hat das Wort.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich, aber Herr Kollege Bender hat das Wort. Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe in diesem Saal.
Bei aller Aufregung ist es doch ein ernstes Thema, das uns heute zu diesem Tagesordnungspunkt geführt hat.Wir haben gehört, dass im Jahre 2001 durch einen Waldkauf in der Größenordnung von 280 ha, von denen rund 50 ha weiterveräußert wurden, eine Waldverwüstung stattgefunden habe, die in Hessen einmalig gewesen sei.
Es stimmt: Sie ist im Moment einmalig.Aber ich erinnere auch daran, dass dies ein Fall ist, der sich z. B in den Vorgang des Schlitterberges Zahn einreiht, der in ähnlicher Form aufgetreten war.Wir haben ein Forstgesetz und sind bisher der Meinung gewesen, dass wir damit alles abdecken könnten.
Ich stelle die Frage: Was wollen wir eigentlich abdecken? – Diese Frage ist entscheidend.Wir wollen abdecken, dass durch Spekulationen keine Substanzverluste eintreten. Dabei ergibt sich folgendes Problem. Diese Substanzverluste innerhalb eines Waldes, der über Jahrhunderte gewachsen ist, kann man nicht in wenigen Tagen wieder herrichten, da er einmal abgehackt und entfernt worden ist. Wenn wir alle gemeinsam glauben wollten, mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens könnten wir dieses Ziel erreichen, dann stelle ich fest, dass ich damit meine Probleme habe. Ich glaube, das werden wir nicht können.
Wir haben im Jahre 2002 gegenüber demjenigen, der an dieser Stelle ohne Betriebsplan sehr stark eingegriffen hat, die Forderung nach einem Betriebsplan erhoben, was im Jahre 2003 genehmigt worden ist. Die Folgen waren aber: Es haben sich bis heute 58 ha Kahlflächen ergeben, und zwar aufgrund des direkten Einwirkens des Waldbesitzers, der sich von der oberen Forstbehörde nicht beeinflussen ließ und der durch seine Destabilisierung der Bestände dazu beigetragen hat, dass sich zusätzlich 20 ha Windwurfflächen ergeben haben.