Bernhard Bender

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Ich frage die Landesregierung:
Warum wurde in der Gesamtschule in Grebenhain das Unterrichtsangebot in evangelischer und katholischer Religion um 50 % gekürzt?
Wie ist die Stellungnahme der evangelischen und der katholischen Kirche ausgefallen,um eine Lösung dieses Problems zu finden?
Frau Ministerin, könnten Sie mir die Stellungnahme schriftlich nachliefern?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sage dies vorneweg: Wir begrüßen, dass das Hessische Forstgesetz in § 59 Abs. 3 geändert und dass die Geldbuße auf 100.000 Mark erhöht wird.
Dass sie auf 100.000 c erhöht wird. Sie merken, ich bin an dieser Stelle noch nicht in der Wirklichkeit angekommen. – Aber ich bin an einer anderen Stelle in der Wirklichkeit angekommen, dass nämlich diese Maßnahme in Bezug auf das Beispiel, wie es Herr Häusling vorgetragen hat, geeignet sein soll, eine abschreckende Wirkung zu entfalten.Ich hoffe,dass dem so ist.Aber eines können wir damit nicht ändern, wenn es wirklich wieder zu einem solchen Einzelfall käme: dass auch die Erhöhung der Geldbuße nicht geeignet ist, den Wald zu schützen – nämlich dann, wenn jemand diese abschreckende Wirkung missachtet. Der Wald wäre erst einmal eingeschlagen, und er ist nicht wieder aufzustellen, bzw. wir müssten 150 Jahre lang warten, bis er wieder da wäre.
An dieser Stelle sind wir der Meinung, dass wir uns weitere Schritte vornehmen müssen, insbesondere deshalb, weil der Wald heute eine andere Wertigkeit gefunden hat – nach dem Motto: „Dem Bürger gehört der Wald, insbesondere der öffentliche Wald“.
Ich erwarte – auch unter der Vorgabe der Anhörung der privaten Waldbesitzer –, dass sie ihre Verpflichtung in Bezug auf den öffentlichen Nutzen ernst nehmen. Ich kann auch nicht den Waldbesitzern folgen, die sagen: Es muss keine Erhöhung der Geldbuße geben, denn jeder private Waldbesitzer, der sich an die forstrechtlichen Vorgaben hält, braucht nicht zu befürchten, dass er von einer Erhöhung der Geldbuße beeinträchtigt wird.
In Anbetracht dessen bin ich froh, dass es uns in sehr kurzer Zeit gelungen ist, hier eine Maßnahme umzusetzen, die eine präventive Wirkung entfalten kann. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen:Der SPD ist es eigentlich vollkommen egal, wer in diesem Zusammenhang das Erstgeburtsrecht hat, denn entscheidend ist, dass wir diesen Schritt gemeinsam vollziehen. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, in der Fragestellung wird impliziert, dass Erfahrungen, und zwar positive Erfahrungen, vorliegen würden. Außer der Behauptung habe ich bis jetzt noch kein einziges Beispiel einer positiven Erfahrung aus dieser Gemeinde gehört.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie angesichts der derzeitigen, die Funktionsfähigkeit der Einrichtung gefährdenden Baumaßnahmen die Zusage des Fachministers, in der Aus- und Fortbildungsstätte Schotten sei der Bestand bis 2008 gesichert?
Herr Minister,welche staatliche Dienststelle führt die Planung dieser Umbaumaßnahmen durch?
Herr Minister,aus welchen Haushaltsmitteln und aus welcher -position werden diese Aktivitäten bezahlt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei aller Aufregung – –
Bei aller Aufregung ist es doch ein ernstes Thema, das uns heute zu diesem Tagesordnungspunkt geführt hat.Wir haben gehört, dass im Jahre 2001 durch einen Waldkauf in der Größenordnung von 280 ha, von denen rund 50 ha weiterveräußert wurden, eine Waldverwüstung stattgefunden habe, die in Hessen einmalig gewesen sei.
Es stimmt: Sie ist im Moment einmalig.Aber ich erinnere auch daran, dass dies ein Fall ist, der sich z. B in den Vorgang des Schlitterberges Zahn einreiht, der in ähnlicher Form aufgetreten war.Wir haben ein Forstgesetz und sind bisher der Meinung gewesen, dass wir damit alles abdecken könnten.
Ich stelle die Frage: Was wollen wir eigentlich abdecken? – Diese Frage ist entscheidend.Wir wollen abdecken, dass durch Spekulationen keine Substanzverluste eintreten. Dabei ergibt sich folgendes Problem. Diese Substanzverluste innerhalb eines Waldes, der über Jahrhunderte gewachsen ist, kann man nicht in wenigen Tagen wieder herrichten, da er einmal abgehackt und entfernt worden ist. Wenn wir alle gemeinsam glauben wollten, mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens könnten wir dieses Ziel erreichen, dann stelle ich fest, dass ich damit meine Probleme habe. Ich glaube, das werden wir nicht können.
Lassen Sie mich noch ganz kurz zwei, drei Fakten bewerten.
Wir haben im Jahre 2002 gegenüber demjenigen, der an dieser Stelle ohne Betriebsplan sehr stark eingegriffen hat, die Forderung nach einem Betriebsplan erhoben, was im Jahre 2003 genehmigt worden ist. Die Folgen waren aber: Es haben sich bis heute 58 ha Kahlflächen ergeben, und zwar aufgrund des direkten Einwirkens des Waldbesitzers, der sich von der oberen Forstbehörde nicht beeinflussen ließ und der durch seine Destabilisierung der Bestände dazu beigetragen hat, dass sich zusätzlich 20 ha Windwurfflächen ergeben haben.
Im Moment besteht ein Aufforstungsbedarf von 60 ha. Das wäre das Mindeste, was man erwarten müsste, wenn so stark in einen Bestand eingegriffen worden ist.Wir haben darüber hinaus leider den Verstoß gegen § 11 des Hessischen Forstgesetzes – Erhaltung der Waldbestände – noch in vielen Beständen, die von diesem Eigentümer gekauft worden sind.
Was mich etwas verwundert hat – das möchte ich an dieser Stelle kritisch anmerken –, war, dass die obere Forstbehörde, die ausgezeichnet gearbeitet hat, oftmals ganz alleine auf weiter Flur gestanden hat, so z. B. auch bei einem Ortstermin, den die SPD-Landtagsfraktion damals durchgeführt hat, und keine Unterstützung stattgefunden hat, als es darum ging, zu sagen, der § 11 beziehe sich auf den Bestand. Das ist inzwischen, Gott sei Dank, in der Stellungnahme zur Petition klargerückt worden.
Es wird deutlich, dass wir hier noch Handlungsfelder haben, und das muss die Landesregierung in Angriff nehmen. Daher stelle ich die folgende Frage:Was wollen wir? – Wir wollen eine Walderhaltung, statt einer Waldzerstörung, und zwar immer unter der Überschrift – da sollten wir uns alle einig sein –: Der Wald darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Das ist ganz wichtig.
Der Wald hat nun einmal eine gesamtwirtschaftliche, aber auch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die durch nichts ersetzt werden kann.Ich glaube,dem Wald wird,gerade in unserem dicht besiedelten Hessen, seitens der Bürger ein hohes Maß an Sensibilität zuteil. Denn es wa
ren die Bürger, die auf den Zustand in Reiskirchen hingewiesen haben. Die Forstverwaltung ist leider – das haben wir nicht zu vertreten – personell so stark ausgedünnt worden, dass sie Schwierigkeiten hat, immer direkt und sofort vor Ort präsent zu sein.
An dieser Stelle muss man auch einmal darüber nachdenken, ob das der richtige Weg war. Es waren die Bürger, die an die Behörde herangetreten waren, und es war auch die Gemeinde, die an die Presse herangetreten war, nachdem der erste Schritt nicht vollzogen worden war.Daher ist das Ganze erst ins Rollen gekommen.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Der Gesetzesvorschlag, den die GRÜNEN vorgelegt haben, geht in die richtige Richtung. Das haben wir auch im Umweltausschuss einvernehmlich besprochen. Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Aber ich vermisse den Lösungsansatz, dass wir die Substanzerhaltung des Waldes, bevor er geschädigt wird,noch stärker und deutlicher fixieren können.Hierfür sind auf Bundesebene noch entsprechende Schritte notwendig, und ich hoffe, dass wir dies gemeinsam hinbekommen und eine Verbesserung der Situation erreichen werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie wird sie den von „Kyrill“ geschädigten Kommunen in Hessen helfen?
Herr Minister, die Privaten werden durch ein Förderprogramm unterstützt. Womit begründet die Landesregierung die Ungleichbehandlung von kommunalen Waldbesitzern und dem Großprivatwald?
Herr Minister, hat die Hessische Landesregierung bei dieser Entscheidung die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt, und wie war deren Stellungnahme?
Durch den Sturm sind die Arbeitskapazitäten von Hessen-Forst schon so weit ausgenutzt, dass Fremdunternehmer eingesetzt werden können. Mit welchen Arbeitskräften wollen Sie dieser Borkenkäferplage gerecht werden? Sollen neue Arbeitskräfte eingestellt werden? Unternehmer sind nicht verfügbar.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Wenn Sie dem Titel unserer Aktuellen Stunde „Hessen-Forst-Privatisierung war Fehlentscheidung“ entgegenhalten, es sei keine Privatisierung gewesen, dann will ich Ihnen einen Ausdruck aus dem Kreise der Landesregierung dagegenhalten,dass diese Art der Organisation die mildeste Form der Privatisierung sei. Herr Dr. Arnold, Sie werden sich erinnern: So ist das damals bei uns im Parlament gelaufen.
Wir möchten genau an dieser Stelle deutlich machen, dass es um eine öffentliche Aufgabe geht, die Behandlung des Waldes sicherzustellen.
Diese öffentliche Aufgabe, die wir als Verantwortung für 40 % der Landesfläche übernommen haben, stellt sich in der Ausgangslage so dar,dass der Gesundheitszustand des Waldes bedenklich ist.Wir haben mehrfach über die Borkenkäfergefahr diskutiert, zuletzt über die Maikäferentwicklung. Ich bin froh, dass wir uns hier im Hause insbesondere über die Oberziele einig waren, dass nämlich der Erhalt und die Sanierung der Wälder in Hessen, insbesondere in Südhessen, unser gemeinsames Ziel ist.
Unser gemeinsames Ziel ist nun durch einen Orkan, ein natürliches Ereignis, geschädigt worden. Es ist verlagert worden, und wir müssen aufpassen, dass wir den Schwerpunkt unseres Ziels nicht nach Nord- und Mittelhessen verlagern, wo die Wälder besonders geschädigt wurden.
Wie ist die aktuelle Lage? Die aktuelle Lage stellt sich so dar, dass wir einen abgängigen Wald in Südhessen haben, wo wir dringend investieren müssen, wo wir dringend Ressourcen brauchen. Außerdem haben wir jetzt erneut starke Schäden in Mittel- und Nordhessen. Wir haben eine erste Reaktion des Ministers bekommen – herzlichen Dank dafür –, die aber beweist, dass hier nicht ganz mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet worden ist.
Im ersten Absatz heißt es zum Sachverhalt: „Ein großer Teil des Waldes war hierdurch nicht mehr zugänglich.“ Das bedeutet, uns wird gesagt, der Wald sei wieder zugänglich. Das stimmt aber nicht. Ich war am Montag in mehreren Forstämtern Mittelhessens unterwegs und habe mir das vor Ort angesehen.Weite Teile der Waldwege liegen zu, und das bedeutet, dass weite Teile der Wälder z. B. ihrer Erholungsfunktion entzogen werden.
Herr Gotthardt, vielleicht wissen Sie es besser, wenn Sie einmal draußen waren. Sie sollten einmal rausgehen und sich nicht hier am grünen Tisch über die Dinge unterhalten.
Blicken Sie einmal zurück auf den 19. Januar. Dann werden Sie sehen, dass der Ersteinsatz, das Freiräumen der Straßen, von öffentlichen Helfern gemacht worden ist. Das waren die Straßenmeistereien, das waren die Leute bei Hessen-Forst, die noch vorhanden sind, und es war ein großer Teil unserer Freiwilligen Feuerwehren im ehrenamtlichen Einsatz. Es waren keine Privaten. Ich möchte den Beteiligten unseren Dank sagen, dass sie sich in einer solchen Situation für Sie und für mich trotz der Gefahr für Leib und Leben in der Nacht eingebracht haben.
Wir wollen, dass die Personaldecke, die bei Hessen-Forst um ein Drittel wegrationalisiert worden ist
600 Waldarbeiter und 320 Beamte und Angestellte –,der Situation angemessen wieder erhöht wird. Das ist notwendig; denn wir müssen Basispersonal vor Ort haben. Wir brauchen nicht nur gut ausgebildete Stäbe, sondern wir brauchen Teams vor Ort, und die müssen einsatzfähig bleiben.
Ich höre jetzt, dass Hessen-Forst das alles im Griff habe, dass mechanisierte Aufarbeitung organisiert werde, dass entsprechende Harvester aus Estland, aus Finnland oder weiß der Teufel woher geholt würden. Das geht aber an der Realität vorbei. Die Struktur der Orkanschäden ist anders als Anfang der Neunzigerjahre.Anfang der Neunzigerjahre konnten wir mit hoch mechanisiertem Einsatz Flächenwürfe beseitigen. Im Moment haben wir mindestens 50 % des Anfalls als Einzelwürfe in allen Abteilungen des Waldes. Das bedeutet, wir bekommen es zwar immer als Clusterbildung vorgestellt, bei der ein mechanisierter Einsatz rationell auszuführen ist, aber das geht überhaupt nicht. Wir sind auf gut ausgebildete Leute, auf Fachleute vor Ort angewiesen.Die können Sie heute nicht mehr auf dem Markt rekrutieren, weil sie weg sind.
Herr Minister, deshalb appellieren wir an Sie:
Ändern Sie die strategische Ausrichtung von HessenForst. Geben Sie Hessen-Forst genügend Kapazität, um die öffentliche Aufgabe der Sanierung und des Erhalts der Waldbestände in Hessen durchzuführen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Allein mit privaten Unternehmen geht es nicht. Es ist dringend notwendig, dass die Hilfe für alle Waldbesitzer, auch für die privaten Waldbesitzer,endlich in Angriff genommen wird. Kyrill ist ein guter Ansatz hierfür. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Ergebnisse hat die Überwachung des Transitverkehrs für Lkw über 12 t auf der B 254 zwischen Fulda und dem A-49-Autobahnanschluss Felsberg seit Inkrafttreten gebracht?
Herr Minister, seit wann befindet sich die Sperrung in Kraft? Welches sind die Voraussetzungen, unter denen diese Sperrung vorgenommen werden konnte? Gibt es Ausnahmetatbestände? Ist die entsprechende Beschilderung erfolgt?
Könnten Sie mir bitte noch einmal die Ausnahmetatbestände erläutern? Dann wüsste ich noch gerne, wie viele Bußgeldverfahren eingeleitet wurden bzw. ob überhaupt welche eingeleitet werden konnten. Denn die Beschilderung ist möglicherweise noch nicht vollständig erfolgt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Diskussion über den Einsatz nachwachsender Rohstoffe führen wir vor dem Hintergrund,dass die Preise aufgrund der ansteigenden Kosten bei Heizöl und Gas auch den Brennholzmarkt wieder haben interessant werden lassen. Genau diese Diskussion sollte es aber nicht alleine sein, sondern nachwachsende Rohstoffe – hier beziehe ich mich nicht nur auf Holz – haben auch den charmanten Vorteil, dass sie zur Verminderung der CO2-Belastung beitragen und einen ausgeglichenen Kreislauf darstellen.
Ich glaube, deshalb ist es allerdings notwendig, dass wir unsere Aktivitäten verstärkt auf diesen Bereich legen.An dieser Stelle kann ich den Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne Weiteres beitreten,dass eine stärkere Aktivität der Landesregierung gefordert werden muss, um hier eine Lösung herbeizuführen.
„In der Meinung beitreten“, habe ich gesagt. – Die Aktivität der Landesregierung wird immer wieder mit der Beispielregion, den Knüll-Kommunen, beschworen. Hier lege ich Wert auf die Feststellung der Aktivität in den Kommunen. Denn sie sind es, die zum Erfolg beitragen. Herr Minister, ich würde mir sehr viel mehr Aktivität der Landesregierung in dieser Sache wünschen. Denn das hessische Kompetenzzentrum HeRo lässt mit seinen Erfolgen noch auf sich warten. Ich glaube, da wären wir gefordert, auch bei Hessen-Forst etwas mehr zu tun.
Das, was Hessen-Forst uns bisher dargestellt hat, auch in den Aussagen der Betriebskommission, ist meines Erachtens nicht ausreichend, um dieses Problem zu lösen.
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Es ist schon ungewöhnlich – wir haben in der Ausschussberatung darauf hingewiesen –,dass wir heute die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfes durchführen, obwohl wir noch kein Protokoll der Anhörung vorliegen haben. Allerdings haben wir uns dazu bereit erklärt, weil die Anhörung so klar und eindeutig war, dass wir, glaube ich, heute zu einer begründbaren Entscheidung kommen können. Denn – auch das ist richtig – der Forderung nach verlässlichen Handlungsstrukturen und -konzepten, wie sie in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN problematisiert ist, wurde von der Landesregierung im Moment noch nicht nachgekommen. Allerdings – da sind Sie anderer Meinung – halten wir die Novellierung des Hessischen Forstgesetzes in der vorliegenden Form nicht für eine tragfähige Lösung.
Ich komme zurück zu den Anhörungsergebnissen, die ich den schriftlichen Stellungnahmen entnommen habe und die ich hier einbringen will. Da haben wir doch deutlich gehört, dass die Mehrzahl, fast alle Anzuhörenden, uns erklärt haben,dass die Novellierung des Forstgesetzes in der vorliegenden Form nicht der richtige Weg ist. Ich brauche das im Einzelnen nicht noch einmal aufzuführen.Prof.Dr. von Sperber hat das sehr deutlich gemacht.
Auf eines möchte ich aber doch noch einmal hinweisen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Hessen-Forst als sogenannte Erfolgszahl eine schwarze Null oder ein Plus schreiben soll.Wenn wir einmal in die Anhörungsunterlagen des LWV hineinschauen: Dort ist uns von dem Stiftungsforstamt Kloster Haina deutlich gemacht worden, dass die jetzigen Leistungen, die der Stiftungsforst und nicht nur er für die Allgemeinheit erbringt, nach einer Berechnung der Universität Freiburg bei 40 bis 60 c pro Jahr und Hektar liegen. Das dürfte dann die Anstrengungen etwas relativieren. Ich glaube, an der Stelle sollten wir etwas stärker einsteigen, wenn wir die Betriebswirtschaft von Hessen-Forst beleuchten.
Wichtig ist meines Erachtens allerdings das, was uns Prof. Mantau bei der Anhörung gesagt hat.Denn er hat mit klaren nüchternen Zahlen belegt, dass wir heute bei dieser Diskussion nicht von allzu großen Erwartungen ausgehen dürfen.Wir haben im Jahr 2000 11,3 Millionen Festmeter verbrannt, im Jahr 2005 20,7 Millionen Festmeter, davon 2000 8,9 Millionen Festmeter Waldscheitholz und 2005 14,2 Millionen Festmeter Waldscheitholz. Das ist ein Zuwachs von 5,3 Millionen Festmeter in annähernd fünf Jahren, was einer Steigerung von 60 % entspricht.
Danke schön, Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Die Bundeswaldinventur sagt, wir haben noch Reserven, aber diese liegen vorrangig im Privatwald. Daher ist es notwendig, dass wir verlässliche Dienstleistungsstrukturen aufbauen, die den Wettbewerb nicht behindern, sondern den Wettbewerb in diesem Bereich fördern, damit wir das private Engagement nutzen können.Wir brauchen nicht mehr Bürokratie; wir brauchen mehr Engagement der Privaten in diesem Bereich. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Nach welchen Vorgaben soll die Polizeidienststelle in Lauterbach (Vogelsbergkreis) umgebaut bzw. neu errichtet werden?
Herr Minister, sind mit dem Umbau bzw. dem Neubau in Lauterbach auch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Polizei verbunden?
Ich will das gern präzisieren. Nach Aussagen Betroffener soll ein Teil der in Alsfeld stationierten Kriminalabteilung nach Lauterbach verlegt werden. Können Sie das bestätigen?
Ich frage die Landesregierung:
Was gedenkt sie zu tun, um der neuerlichen Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung in Gießen entgegenzuwirken, dass im Krankenhaus Schotten nur noch stationäre Patienten geröntgt werden dürfen und überwiesene Patienten abgewiesen werden sollen?
Frau Ministerin, Sie sprachen von der Versorgung im Wetteraukreis. Meine Frage zielte auf die Versorgung im Vogelsbergkreis. Denn es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die Aufgaben in unterschiedlichen Gebieten hat.
Durch Mitteilungen der Presse haben wir von Klagen gehört,dass Patienten Fahrten von bis zu 40 km in Kauf nehmen mussten, wenn sie ambulant geröntgt werden wollten. Stimmen Sie mir zu, dass das nicht zumutbar ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Applaus im Voraus ist für mich Auftrag, mich kurz zu fassen.
Ich habe mir angesichts dieses Themas das Ziel gesetzt, heute Abend keine Einzelheiten mehr zu besprechen, weil wir dazu meines Erachtens in der zweiten Lesung genügend Zeit haben.
Lassen Sie mich auf einige wenige Kernpunkte kommen. Die erste Frage, die sich mir gestellt hat:Warum muss das Hessische Forstgesetz geändert werden? Ich habe mir das einmal angeschaut. Das Hessische Forstgesetz ist in den letzten dreieinhalb Jahren viermal geändert oder ergänzt worden. Dass das nicht unbedingt dazu beiträgt, die Deregulierung, die in aller Munde geführt wird, nach außen zu tragen, ist einleuchtend. Für eine fünfte Änderung müssten wirklich gravierende Gründe vorliegen.
Das allerdings habe ich nicht festgestellt. Der Anlass zu diesem Gesetzentwurf kann entweder strategischer Art sein, dass man ins Plenum will und keine Zeit verliert, oder aber – wenn man das nicht glaubt –, dass Mängel im Verwaltungshandeln vorliegen.
An dieser Stelle gäbe es viel zu sagen. Ich verweise auf die zweite Lesung.
Eines aber ist sicherlich richtig – dabei stimme ich meinen Vorrednern zu –: § 4 Hessisches Forstgesetz enthält einen umfassenden Aufgabenkatalog. Dieser umfassende Aufgabenkatalog verpflichtet uns alle, auch Hessen-Forst, auch die Landesregierung, Energieholz als Sortiment bereitzustellen.Wenn allerdings Hessen-Forst untätig bleibt
oder nicht ausreichend tätig wird, ist es die Aufgabe der Landesregierung, Hessen-Forst anzuweisen, tätig zu werden und entsprechende Konzepte vorzulegen.Wenn allerdings nur – das ist das ausschließliche Ziel – die Verbesserung des Verwaltungshandelns notwendig ist, ist es doch sehr, sehr fraglich, ob wir ein Gesetz ergänzen müssen.
Zurück zur Energieholzgewinnung. Historisch gesehen haben wir einmal 100 % Energie aus Holz gewonnen, aber mit der Folge der Devastation. Es war schon eine großartige kulturelle Leistung, dass wir das Nachhaltigkeitsprinzip eingeführt haben und dass wir heute erkennen,dass im Wald CO2-Bindung erfolgt und wir mit gutem Gewissen auch den Rohstoff Holz nutzen können und müssen – natürlich unter Berücksichtigung aller anderen Schutz- und Nutzfunktionen, die der Wald hat.
Was ich allerdings nicht für notwendig halte, ist, dass der Gesetzgeber sich einmischt, welche Sortimente im Wald vermarktet werden. Ich bin der Meinung, die Wertigkeit der Sortimente untereinander regelt der Markt ebenso wie die Nachfrage dazu. Hier allerdings ist vollkommen klar, dass wir die höchste Wertschöpfung haben wollen und dass keiner von uns verlangen kann, dass wir eine Werteiche zerspanen, um sie nachher als Energieholz zu nutzen.
Ich denke, es gibt viel darüber zu sagen, ob die strukturelle Aufstellung der hessischen Forstverwaltung in der Form des Landesbetriebes mit seinem chronischen Personalmangel überhaupt in der Lage ist, das zu regeln. Aber ich denke, da sollten wir uns auf die zweite Lesung zurückziehen.
Im Übrigen sehen wir dem Verfahren gelassen entgegen. Wir werden in der Anhörung Fachleute hören. Vielleicht kommen wir dann auch zu einem gemeinsamen Ergebnis. Vielleicht sind nachher alle der Meinung,dass wir Gesetze nicht verkomplizieren, sondern in diesem Falle einmal entschlacken sollten.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen hält sie die Stadt Schlitz für die geeignete Bewerberin für den Ankauf der Schlitzer Kornbrennerei?
Wie beurteilt die Hessische Landesregierung den Ankauf durch die Stadt Schlitz bei Zugrundelegung von § 121 Abs. 1 bis 3 HGO?
Ich gehe davon aus, dass die Ausschreibung ohne Ausklammerung der Stadt Schlitz wegen Bedenken nach § 121 HGO weitergeht. Warum kann der Betrieb einer Schnapsbrennerei als Daseinsvorsorge, die keinem privaten Dritten übertragen werden kann, eingestuft werden?
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie insbesondere unter Berücksichtigung der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung die kurzfristige Abordnung von 12 PVS-gemeldeten Mitarbeitern des Landesbetriebes Hessen-Forst für den Einsatz am Frankfurter Flughafen zur Reiseverkehrskontrolle ab dem 2. Januar 2006, da der Auftrag zur Versetzung gegenüber dem Landesbetrieb erst am 27. Dezember 2005 erfolgte und einige der Betroffenen zum Teil erst am 2. Januar 2006 um 7.30 Uhr erfahren haben, dass sie um 11.00 Uhr des gleichen Tages in Frankfurt ihren Dienst antreten sollten?
Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte will sie unternehmen, um die personalwirtschaftlichen Maßnahmen künftig akzeptabler gestalten zu können?
Herr Minister, haben Sie oder Ihre Verwaltung oder auch die Verwaltung des Finanzministers die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei den personalrätlichen Gesprächen vorab informiert?
In welchem Ausmaß soll nach dem Willen der Landesregierung die zukünftige Energieversorgung durch Bioenergie erfolgen?
Herr Minister, Sie sprachen eben die präventive Arbeit an. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung dies ernst meint und in allen Teilen des Landes präventiv wirken will, insbesondere mit Projekten wie SMOG – „Schule machen ohne Gewalt“. Welche Maßnahmen unternehmen Sie, damit gerade diese privaten Initiativen durch die Landesregierung gefördert werden?
Ich frage die Landesregierung:
Mit welchen Maßnahmen will sie in dem laufenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 5, Abschnitt Burg- und Nieder-Gemünden, sicherstellen, dass die in den
Planungsfeststellungsunterlagen von 1989 vorgesehene Lärmschutzwand gegenüber der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung, wie am Beispiel Lumda bereits umgesetzt, realisiert wird?
Herr Minister, besten Dank. Sie haben meine Zusatzfrage schon zum Teil beantwortet. Diesen Teil brauche ich dann nicht mehr zu stellen.
Aber eines möchte ich noch wissen. Ich denke, da werden Sie mir zustimmen. Der Verkehr ist seit dem letzten Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 1987, das seinerzeit zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen geführt hat, aufgrund der Öffnung der Grenze deutlich gestiegen. Deshalb ist eine Vergleichbarkeit mit der Situation bei Lumda,zumindest was den Lärm anbelangt,gegeben.Wären Sie angesichts dieser Voraussetzungen bereit, noch einmal deutlich beim Bund nachzuhaken,damit wir da die gleiche Behandlung bekommen, wie es sie in Lumda gegeben hat?
Herr Minister, mit der Festlegung im Jahr 1987 sind bei der Bevölkerung Erwartungen entstanden. Glauben Sie, dass wir Politiker diesen Erwartungen durch die nachträgliche Änderung eines Richtwerts Rechnung tragen können?
Herr Minister,können Sie bestätigen,dass die ehemaligen Förster, die jetzt anstehen, Lehrer zu werden, auch erfolgreich abschließen können? Haben Sie schon Erkenntnisse über die Hospitation?
Herr Minister, gehen wir einmal davon aus, dass eine Einwohnerdichte von 150 pro Quadratkilometer zum Maßstab gemacht wird und eine Abgrenzung in Form von Kreisen erfolgt. Welche Landkreise würden in Hessen dann noch förderungsfähig bleiben?
Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Im Interesse der Zeitökonomie hätte ich mir gewünscht, dass der Antrag der FDP – Herr Posch, ich könnte auch vom Antrag des Prof.Weber sprechen; denn er ist fast abgeschrieben –
zusammen mit dem Zweiten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform aufgerufen worden wäre. Denn die Zielrichtung, die staatliche Verwaltung effektiver und bürgernäher zu machen, ist bei der Beratung zu diesem Gesetz ausführlich besprochen worden. Vieles vom Inhalt des vorliegenden Antrags hätte dort mitbehandelt werden können.
Ich spare mir daher Wiederholungen, wenn es um die Bewertung grundsätzlicher Fragen der Verwaltungsreform geht, es sei denn, ich habe nachher noch etwas von meiner Redezeit übrig.Wir haben sie schließlich verlängert.
Wenn allerdings in dem Antrag beklagt wird, dass die Bürokratie weiter zunimmt, so steht dies in krassem Widerspruch zu der Aussage, dass die Vorgängerregierung die Verwaltung ausreichend modernisiert hat. Die Erfolgsbilanz wird auch nicht dadurch besser, dass vonseiten der Beteiligten der Abbau von Verwaltungsvorschriften in einer Größenordnung von 3.500 Regelungen gebetsmühlenartig hervorgehoben wird. Warum brauchen wir Verwaltungsvorschriften für die Administration von Förderprogrammen, wenn diese längst ausgelaufen sind? Hier eine Erlassbereinigung herbeizuführen ist eigentlich eine selbstverständliche Aufgabe im Rahmen der jährlichen Erstellung des Gültigkeitsverzeichnisses. Das muss im Rahmen des Tagesgeschäftes erledigt werden.
Auch fünf Einzelerlasse zusammenzuführen, um sie zuerst aufzuheben,dann zu beerdigen und schließlich eine neue Richtlinie zu erlassen,ist sicherlich keine Großtat im Rahmen der Verwaltungsreform.
Um es drastischer zu formulieren: Eine faktisch bereits beerdigte Verwaltungsvorschrift erneut auszugraben, um sie dann nach einem großen Lobgeschrei auf die eigenen Leistungen formal wieder außer Kraft zu setzen, ist noch keine effektive Verwaltungsmodernisierung.
Es scheint mir auch keinen zwingenden Grund dafür zu geben, die Wachstumsschwäche der Wirtschaft auf das Handeln des Staates zurückzuführen. Zwei Aspekte gilt es hierbei zu bedenken.
Erstens. Ein erfolgreiches Unternehmen braucht verlässliche Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln. Dass dies eine Staatsaufgabe ist, die nicht ausschließlich von Privaten erfüllt werden kann, sollte eigentlich unstrittig sein. Die Erfahrungen bei dem Aufbau in den neuen Bundesländern belegen dies all zu deutlich. Sie haben auch darauf hingewiesen.
Zweitens. Ebenso unstrittig sollte es sein, dass unnötige Belastungen der Firmen und der Bürger durch Vorgaben des Staates – in Ihrem Antrag haben Sie es anhand des Beispiels der Statistikerhebungen dargestellt – in jedem Einzelfall sehr kritisch hinterfragt werden müssen. Wenn wir sie nicht existenziell brauchen, gehören sie abgeschafft. Wer dennoch ein spezielles Interesse daran hat, muss auch die Kosten dafür übernehmen.
Um diesen Grundsatz umzusetzen,brauchen wir die kaufmännische Buchführung in der öffentlichen Verwaltung. Hierbei ist selbstverständlich die Möglichkeit, die die moderne Technik bietet, zu nutzen. Leider besteht hier noch ein erheblicher Handlungsbedarf. Die flächendeckende Einführung von SAP in allen Verwaltungen hat zu einer Kostenlawine geführt, die alle anderen Investitionen in eine Modernisierung der Verwaltung bedroht.
Die Einrichtung eines Internetportals belegt daher nicht den umfassenden Erfolg einer modern ausgestatteten Verwaltung. Genehmigungsverfahren müssen hinterfragt werden. Das ist die Daueraufgabe einer jeden Verwaltung. Ich bin überzeugt, dass die Kontrollen durch das Parlament hilfreich sein können, um objektive Ergebnisse zu erzielen. Es erscheint durchaus diskussionswürdig, ob nicht ein einfaches Anzeigeverfahren bei kleineren Maßnahmen ausreichend sein kann.
Die Frage der Kosten-Nutzen-Rechnung sollte bei vielen Verwaltungsentscheidungen einbezogen werden. Dabei dürfen allerdings die Sicherheit und die Unversehrtheit der Betroffenen oder der Umwelt nicht unter den Tisch fallen.
Wenn wir nicht alles bis in das letzte Detail regeln würden – hier verweise ich auf unsere in allen Parteien festzustellende Hörigkeit in der Lobbyarbeit –, könnten innovative Ideen schneller durchgesetzt werden, was wiederum dem wirtschaftlichen Wachstum zugute kommen könnte. Doch der Wunsch und die Wirklichkeit klaffen zunehmend auseinander. Das ist durch den Anstieg der Zahl der Rechtsabteilungen in den Unternehmen deutlich belegbar.
Herr Posch,wir sollten uns im Ausschuss ausreichend Zeit für die Antragsberatung nehmen, um die angerissenen Möglichkeiten beleuchten zu können. Allerdings ist für die SPD klar, dass die Privatisierung staatlicher Aufgaben nicht schon von selbst einen Erfolg darstellt. Der Abwä
gungsprozess kann in keinem Einzelfall durch pauschalierte Vorgaben ersetzt werden.
Da ich tatsächlich noch etwas Redezeit übrig habe, lassen Sie mich zu einer Diskussion von heute Morgen grundsätzlich Stellung nehmen. Mir sind diese Diskussionen zu detailverliebt. Ich vermisse die große Linie. Ich habe mehrfach festgestellt, dass diese Regierung keine Definitionen des staatlichen Kernbereichs vorgenommen hat. Die Aufgabenüberprüfung periodisch und mithilfe einer Befristung vorzunehmen – bei dem Auslaufen eines Projekts auch projektbezogen –, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Darüber braucht man eigentlich nicht zu reden.Wir sollten uns endlich darin üben, Zielvorgaben und Konzepte sauber zu beschreiben und einen so genannten Masterplan auf den Weg zu bringen. So ein Plan fehlt. Bisher kenne ich keinen Masterplan dieser Landesregierung.
Wir verlieren uns zu sehr in der Diskussion über die äußeren Organisationsformen: Kundenorientierung der Verwaltungsebenen unter Beachtung der Bürgernähe. Wie schnell sind wir in die tagtäglichen Diskussionen über die äußere Behördenstruktur verstrickt, wenn es um Standortdebatten geht? Doch wo wird deutlich festgelegt, was staatlich und was kommunal zu erledigen ist? Wo bleibt eine deutliche Auseinandersetzung mit der Kostenminimierung? Glauben Sie ja nicht, dass eine Erledigung durch Private ohne eine entsprechende Verwaltung möglich sei. Jede Erledigung durch Private bedarf einer Bürokratie, die die Ausschreibung, Vertragsgestaltung, Kontrolle und Abrechnung wiederum kontrolliert.
Was wir im Rahmen der inneren Organisationsreform an Ablaufoptimierung, Effektivität und Transparenz zu erledigen haben, ist mehrfach dargelegt worden. Ich will gar nicht verhehlen, dass auch wir der Meinung sind, dass die Verwaltung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen ist. Moderne Arbeitsmittel sind eine Selbstverständlichkeit. Dazu gehören auch aktualisierte Verwaltungsvorschriften.
In der Diskussion wird mir aber das so genannte Humankapital – das ist das Unwort des Jahres – viel zu wenig beleuchtet. Mit dem Kapital einer Verwaltung, nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, teamorientiert im Sinne einer modernen neuen Verwaltungssteuerung ein hervorragendes Betriebsklima zu schaffen und die Zufriedenheit der Beschäftigten herzustellen – das vermisse ich bei dieser Landesregierung sehr deutlich.
Ausbildung, Fortbildung und eine passende Stelle für den Mitarbeiter sind die Voraussetzungen dafür, dass Entscheidungskompetenz nach unten verlagert werden kann, dass Verantwortlichkeiten nach oben verlagert werden können und dass ein Hierarchieabbau überhaupt möglich ist.
Das Gegenteil stellen wir heute immer wieder fest. Wir stellen nicht fest, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Optimierung der Verwaltungsvorgänge eingebunden sind und dass sie an dem Verfahren teilhaben können,Verwaltungsabläufe zu modernisieren, zu hinterfragen und neu zu gestalten. Sie werden im Controllingbereich nicht so eingebunden, wie es eigentlich notwendig ist. Das zeigt sich deutlich daran, dass im formalen Bereich, nämlich dort, wo das Hessische Personalvertretungsgesetz und die Gremienarbeit greifen, während Ihrer Regierungszeit nur Rückschritte, aber keine Fortschritte zu verzeichnen sind. – Herzlichen Dank.
Trifft es zu, dass die soeben angesprochene Regelung erst auf erheblichen Druck der Verbände zustande gekommen ist und Hessen-Forst eine Regelung in Kraft setzen wollte, die die Mountainbiker erheblich benachteiligt hätte?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform wird die ganze Konzeptionslosigkeit dieser Landesregierung deutlich.
In der Überschrift und in der Vorlage als „Zweites Gesetz“ tituliert, entstammt es dem Entwurf aus der Regierungsanhörung zum dritten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform. Wie überhastet und, man könnte sagen, wie wenig sorgfältig hier gearbeitet worden ist, beweist die Formulierung in der Begründung des Gesetzentwurfs, in der noch von der „dritten Verwaltungsstrukturreform“ gesprochen wird. Eigentlich hatten Sie doch fast ein Jahr Zeit, um die Ankündigungen aus der „Operation düstere Zukunft“ in Gesetzesform zu bringen.
Die Hoffnung, dass diese zehn Monate von Ihnen genutzt worden seien, um mit Fachleuten und durch die Regierungsanhörung eine kritische Wertung der damals verkündeten Absichten zu vollziehen, ist leider völlig enttäuscht worden.
Es wird allerdings richtig von Ihnen ausgeführt, dass eine umfassende Verwaltungsreform nicht nur Maßnahmen zum Aufgabenabbau und zur Straffung des inneren Behördenaufbaus umfassen darf. Doch wo bleibt die Konsequenz aus dieser Erkenntnis?
Die Opposition in diesem Haus hat Sie mehrfach darauf hingewiesen, dass vor jeder Entscheidung zur Strukturänderung der Verwaltung zwingend eine umfassende Aufgabenkritik stehen muss. Diese Aufgabenkritik hat alle Verwaltungsebenen und Teilbereiche zu umfassen. Da genügt es nicht, nur einzelne Verwaltungen zu untersuchen und für andere nichts zu tun. Diese einschränkende Teilbetrachtung trifft auch auf die gutachterliche Aussage des Rechnungshofs für den Bereich der Amtsgerichte zu. Das kann man allerdings nicht den Autoren zum Vorwurf machen, wenn vom Auftraggeber die Rahmenbedingungen für ein Gesamtkonzept nicht vorgelegt werden.
Es fehlt nach wie vor die konzeptionelle Aussage, wie es mit den Verwaltungen in Hessen in Gänze weitergehen soll.
Solange sich die Landesregierung um eine klare Festlegung drückt, wer auf welcher Verwaltungsebene – unter Einschluss der kommunalen Ebene – was zu machen hat, so lange wird es kein Gesamtkonzept geben, und alle Aktivitäten bleiben Stückwerk.
Wir in Hessen wollen endlich wissen, wie die regionale Neugliederung in welcher Verfasstheit aussehen soll. Die Zukunft des Landes wird verspielt, wenn hier nicht endlich klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen werden. Das Ballungsraumgesetz hat sich nachweislich als untauglich erwiesen.
Welche Bereiche der Verwaltung sollen einer Bündelung unterliegen? Wie soll die mittlere Verwaltungsebene gestaltet werden? Welche Verwaltungsebene soll entfallen? Wie soll die regionale Zuordnung der Kommunen aussehen? Welche Aufgaben sollen an die Gemeinden delegiert werden? Mit welchen Schritten sollen diese in die Lage versetzt werden, die neuen Aufgaben zu meistern? – Dies ist nur ein kleiner Auszug des Fragenkatalogs, der einer Beantwortung seitens der Landesregierung harrt.
Meine Damen und Herren,glauben Sie wirklich,dass eine umfassende Verwaltungsreform durch die vermehrte Bildung von Landesbetrieben gestaltet werden kann? Wie kurzsichtig und kurzfristig diese Entscheidungen der Landesregierung sind, wird aus der Auflösung des erst vor kurzer Zeit mit großen Vorschusslorbeeren bedachten Hessischen Dienstleistungszentrums für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz deutlich. Hieran kann exemplarisch belegt werden, dass fachspezifische Entscheidungen ohne eine Einbindung in das Gesamtkonzept letztendlich falsch sind. Der Anspruch des vorgelegten Gesetzentwurfs, einen Gesamtüberblick über die beabsichtigte Strukturreform zu verschaffen, kann nicht eingelöst werden.
Ohne den Einzelberatungen zum Gesetzentwurf vorgreifen zu wollen, möchte ich – da es doch auffällt – darauf hinweisen, dass bestehende regionale Grenzen nicht beachtet werden. Zu den einzelnen Standortentscheidungen wird meine Kollegin Heike Hofmann nähere Ausführungen machen, sodass ich mir diese jetzt sparen kann.
Inhaltliche Fachdiskussionen sollten wir in den Ausschussberatungen führen. Die grundsätzlichen Bedenken der SPD-Landtagsfraktion gegen die Einrichtung neuer Sonderbehörden habe ich Ihnen bereits im Dezember 2003 vorgetragen. Auch wenn wir hier nicht bestreiten wollen, dass die Form der Landesbetriebe mehr Flexibilität bei ihrer Leitung ermöglicht, kann nicht in jedem Fall unterstellt werden, dass auch effektiver gearbeitet wird. Landesbetriebe sind aufgrund ihrer besonderen Verfasstheit von der politischen Verantwortlichkeit weiter entfernt als Regieverwaltungen. Es wird allerdings nicht gelingen, die politische Verantwortlichkeit der Landesregierung an die Leiter der Landesbetriebe weiterzugeben, auch wenn deren Stellen – trotz leerer Haushaltskassen – höher dotiert werden.
Der Eindruck, dass die CDU-Landesregierung wenig von der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält, wird durch die weitere Einschränkung des HPVG im Rahmen dieses Gesetzentwurfs erneut bestätigt.
Wenn Personalräte bei der Regelung lokaler Angelegenheiten in den Außenstellen nicht mehr für nötig gehalten werden, ist dies ein deutlicher Beweis dafür, dass die Be
teiligung der unmittelbar Betroffenen für lästig gehalten wird. Die Begründung, dass die Verfahren länger dauern würden, kann nicht akzeptiert werden, wenn man an einer Verwaltungsmodernisierung zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interessiert ist. Jede Modernisierung wird scheitern, wenn gegen die Betroffenen gehandelt wird und keine qualifizierte Mitbestimmung vorgesehen ist. Die Stimmung in den Verwaltungen ist so schlecht, dass auf eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt Wert gelegt werden müsste. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt mit einem der wesentlichsten Teile unserer Umwelt, nämlich mit dem Wald. Der Wald in seiner langfristigen Lebenssystematik als dynamischer Teil unserer Landschaft ist nicht das richtige Objekt, um damit kurzfristig irgendeinen Klamauk zu veranstalten.
Aus diesem Grunde empfehle ich all denjenigen, die jetzt glauben, dass der Wald nur noch ein Teil der Profitoptimierung sei, einen Blick in unsere gemeinsame parlamentarische Historie. Die Resolution Drucks. 13/6171 – ich darf sie zitieren – gibt den gemeinsamen Willen aller Fraktionen in diesem Hause wieder. In ihr wird unter anderem ausgeführt:
Politisch Verantwortliche (Einbeziehung der Man- datsträger bis hinunter in die Gemeindevertretun- gen) müssen auf die forstwirtschaftlich extrem schwierige Situation aufmerksam gemacht werden.
Jetzt kommt das Wichtigste:
Der Hessische Landtag fordert eine vermehrte Aufklärung der Bevölkerung. Nur bei einer zunehmenden Sensibilisierung weiter Bevölkerungskreise kann das Verständnis um die Probleme des Waldes gesteigert werden.
Das war einstimmig.
Ich bedauere es sehr, wenn wir jetzt feststellen müssen, dass diejenigen, die eigentlich die Aufklärung der Bevölkerung durchführen sollen, nämlich die Forstfachkräfte, durch einen Erlass oder durch eine Geschäftsanweisung, wie es heute heißt, mit dem Satz eingeschränkt werden: „Ich bitte Sie, ab sofort nur noch in absoluten Ausnahmesituationen Presseberichte zu verfassen, und um eine äußerst zurückhaltende, marktstrategisch kluge Öffentlichkeitsarbeit.“
Wie verbindet sich dies mit dem nach wie vor gültigen Auftrag des Landes zur umfassenden Aufklärung der Bevölkerung?
Wir stellen hier einen Wertewechsel innerhalb der Behandlung des Waldes durch die Einrichtung von HessenForst fest. Mit der einseitigen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit nach marktstrategischen, sprich: ökonomischen, Gesichtspunkten offenbart sich dieser Wertewandel in der Behandlung des hessischen Waldes.
Die IG BAU hat in ihrer Mitgliederinformation die Situation in der hessischen Forstverwaltung sehr drastisch formuliert: „Verraten und verkauft“. Oder noch drastischer: „Belogen, betrogen, verraten und verkauft“.
Wie soll man denn noch deutlicher den Missmut innerhalb der Mitarbeiterschaft formulieren, um diejenigen, die politische Verantwortung haben, aufzurütteln?
Ich sage nach wie vor: Das ganze Elend fing mit der Bildung des Landesbetriebes Hessen-Forst an.
Unseren Warnungen vor der einseitigen Ausrichtung der Waldbehandlung in Richtung auf einen Holzhackerbetrieb wurde mit scheinheiligen Lippenbekenntnissen begegnet. Alle Abgeordneten im Hessischen Landtag wurden bewusst hinters Licht geführt. Hochtrabende Versprechungen bei der Einrichtung von Hessen-Forst sind wie Seifenblasen zersprungen. Eine gut funktionierende, hoch motivierte und weltweit als Vorbild anerkannte Forstverwaltung wurde als Regiebetrieb zerschlagen. Das mühsam über Jahrzehnte aufgebaute Vertrauensverhältnis aller Waldbesitzarten untereinander wurde nachhaltig gestört.
Die Zerschlagung der Forstorganisation schadet dem Wald und der hessischen Bevölkerung.
Nachdem die versprochenen Erfolge des Landesbetriebs ausgeblieben sind, wurden alle Vorgaben der neuen Verwaltungsteuerung und der Schulungen missachtet. Eine Umstrukturierung der Forstverwaltung nach Gutsherrenart verärgerte alle Beteiligten derart, dass das Vertrauen in die Führung gänzlich verloren ging.
Bei der Schließung von 50 % der Forstämter, einem Drittel aller Revierförstereien und dem Abbau von 600 Waldarbeitern wurde nicht der umfassende Auftrag berücksichtigt, den eine multifunktionale Forstwirtschaft hat. Notwendig wäre es, Ihre völlig verfehlte Organisationsmaßnahme zurückzunehmen.
Ich will es deutlich sagen: Die naturgemäße Waldwirtschaft wurde von einer profitmaximierenden Forstwirtschaft abgelöst.
Wer glaubt, dabei bestehen zu können, möge sich einige Rahmenbedingungen anhören. Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie der Raubbau in den Ländern der ehemaligen UdSSR oder der illegale Holzeinschlag in Indonesien,verhindern einen fairen Wettbewerb.Wer sich bewusst unter diesen Rahmenbedingungen auf einen Wettbewerb mit den marktbeherrschenden Global Players einlässt, handelt grob fahrlässig. Die dringende Unterstützung, die der ländliche Raum bräuchte, der zu den strukturschwachen Gebieten zählt, wird durch den Abbau der dort notwendigen Arbeitsplätze vordergründig unterlaufen. Der Personalabbau gefährdet massiv die optimale Erfüllung der Aufgaben, die zur Sicherung der sozialen Funktionen des Waldes notwendig sind. Die Veröffentlichungen der Naturschutzverbände und des Spitzenverbands der Wanderer belegen diese Befürchtungen eindringlich.
Ich frage Sie:Wann wird die Führung der Hessischen Landesregierung endlich aus der Zuschauerrolle heraustreten und im Sinne des hessischen Waldes tätig werden? Mit den sachfremden Vorgaben zur Umorganisation wurden die Rahmenbedingungen zur Zertifizierung des Forstes
infrage gestellt.Anstatt den Forstfachleuten den Mund zu verbieten, wären verstärkt Aufklärungsaktionen über den gefährdeten Zustand des Waldes notwendig. Die Frage der Waldpädagogik wurde hier schon einmal angesprochen. Ich kann das nur deutlich unterstreichen.
Die SPD-Landtagsfraktion hält an ihrer Forderung fest, dass möglichst schnell ein Waldsanierungsprogramm insbesondere für den südhessischen Raum vorgelegt werden muss. Wenn man insbesondere die hessischen Kleinbesitzer des Privatwaldes wirkungsvoll unterstützen und eine fachgerechte Behandlung des Waldes sichern will, halten wir die Umsetzung der begonnenen und dann abgebrochenen Aufnahme, welchen Wald es in kleinflächigem Privatbesitz gibt, für dringend erforderlich. Herr Minister, anstatt die Aus- und Fortbildungsstätte von Hessen-Forst in Schotten infrage zu stellen, sollte die Landesregierung schnellstens ein Konzept zur Weiterbildung und zur Intensivierung der Waldpädagogik vorlegen.
Nehmen Sie trotz Ihrer absoluten Mehrheit endlich die Verantwortung ernst, die Sie für den hessischen Wald haben. Denn eines steht fest: Der in öffentlicher Hand befindliche hessische Wald gehört nicht der Hessischen Landesregierung. Er gehört schon gar nicht der Landesbetriebsleitung. Vielmehr gehört er allen hessischen Bürgerinnen und Bürgern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Was wollen Sie unternehmen, um durch Ausnahmeregelungen von den Vorschriften des geplanten novellierten Schulgesetzes die Förderstufen an den kooperativen Gesamtschulen des Vogelbergkreises zu sichern?
Frau Ministerin Wolff, widersprechen Sie damit einer Presseerklärung der CDU des Vogelsbergkreises und dessen Abgeordneten,dass die Landesregierung sicherstellen will, dass die Förderstufen überall erhalten bleiben?
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen wurde die Schulleiterstelle an der Technikerschule in Alsfeld bisher nicht besetzt?
Frau Ministerin, wenn Sie die Frage schriftlich beantworten, wären Sie so freundlich, mir auch zu schreiben, wann Sie beabsichtigen, die Stelle zu besetzen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie hätte man besser darstellen können, dass man kein zielsicheres und schlüssiges Konzept hat, als durch diese Rede von Herrn Grüttner?
Folgende Aussage könnte nahezu von allen Fraktionen im Hessischen Landtag unterstützt werden. Ich zitiere:
Wir werden unseren Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kommunen und Spitzenverbänden auch in Zukunft fortführen. Für uns ist Leitmotiv, dass die Kommunen ihre Angelegenheiten weitgehend selbst regeln.
So schreibt wer? Die CDU-Fraktion in ihrem Regierungsprogramm.
Mit der Einführung einer neuen Sonderbehörde Bodenmanagement handeln Sie gegen Ihre eigenen Grundsätze. Wer glaubt, eine Bodenmanagementbehörde formen zu müssen, sollte von den bewährten Strukturen nicht ohne triftigen Grund abrücken. Was finden wir vor? Die hessische Katasterverwaltung ist eine hoch moderne,leistungsfähige und innovative technische Verwaltung, die keinen Vergleich in der Bundesrepublik zu scheuen braucht. Mit ihren Produkten kann sie sich am Markt behaupten – ich füge hinzu: wenn man sie denn nur ließe.
Der öffentliche Glaube des Grundbuches, welches aus guten Gründen beim Amtsgericht geführt wird, gibt uns die notwendige Sicherheit bei anstehenden Investitionsentscheidungen und stellt einen bedeutenden Standortfaktor dar. Mit der Einführung des elektronischen Grundbuchs wird der Stand der Technik auch hier erreicht.Wir begrüßen dies ausdrücklich und wissen, welche Anstrengungen seitens der betroffenen Mitarbeiter hierfür notwendig waren.
Wie hat Herr Staatssekretär Landau im Hauptausschuss so treffend gesagt? „Die Braut ist geschmückt und wird nun das Haus verlassen.“
Warum eigentlich? – Was bisher gefehlt hat, ist eine gemeinsame Datenbank, um alle grundstücksbezogenen Daten ohne organisatorische Schnittstellen optimal und schnell nutzen zu können. Hierzu bedarf es nicht der Bildung einer neuen Sonderbehörde.
Bei Berücksichtigung der kommunalen Aufgaben beim Bodenmanagement ist die Verknüpfung in diesem Bereich ebenfalls zu prüfen.Was läge also näher,als im Sinne des eingangs zitierten Grundsatzes erst einmal über eine Kommunalisierung nachzudenken? Die Stärkung der Bürgernähe, die Vermeidung von Doppelarbeit, die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Ausgleich von Nut
zungskonflikten werden optimal zu erreichende Ziele, wenn das Bodenmanagement in kommunale Verantwortung übergehen könnte. Doch vor dieser Entscheidung drückt sich die Landesregierung zum wiederholten Male.
Die dringend zu lösende Frage, welche staatlichen Aufgaben kommunalisiert werden können, natürlich unter Beachtung des Konnexitätsprinzips, wird von der Regierung Koch nicht beantwortet. Solange hier eine Festlegung verweigert wird, bleibt jede Staatsmodernisierung Stückwerk. Nach dem Grundsatz „Die Finanzierung folgt den Aufgaben“ könnte hier ein wirklicher Beitrag zur Verwirklichung des eigenen Zieles, des oben erwähnten Regierungsprogramms geleistet werden. Durch die kommunale Bodenmanagementbehörde entstünden echte Synergieeffekte unmittelbar vor Ort.Neben den Bereichen Personalverwaltung, Beschaffungswesen, Aus- und Fortbildung könnten die Fahrbereitschaft und auch der Verwaltungsapparat der allgemeinen Verwaltung gemeinsam genutzt werden. Durch eine solche Maßnahme entstünde ein Geodatenverbund für alle grundstücksbezogenen Informationen auf der operativen kommunalen Ebene.
Die flächendeckenden Geodaten könnten den Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung dort zur Verfügung gestellt werden, wo sie gebraucht werden. Eine solche gebündelte Behörde würde wesentlich effektiver, überschaubarer und präziser arbeiten als eine staatliche Sonderbehörde, die weitab angesiedelt ist.
Eine weitere Verbindung zur kommunalen Aufgabenerfüllung ist bei allen Infrastrukturmaßnahmen gegeben. Beispielhaft seien hier die Auswirkungen auf Katastrophenschutz, Hochwasserschutz, Energieversorgung, Trinkwassergewinnung, Entsorgung und Planungssicherheit in Baugebieten genannt.Alle diese Gründe sprechen gegen den Rückzug der Bodenmanagementbehörde aus der Fläche. Besonders schwer wiegt hierbei die Schwächung des ländlichen Raums. Große Entfernungen, besonders in Nord- und Mittelhessen, sind bei zentralisierten Sonderbehörden zu überwinden. Dies stärkt nicht die schnelle und bürgerfreundliche Aufgabenerfüllung. Am Beispiel des Schwalm-Eder-Kreises und des Werra-Meißner-Kreises wird dies auffällig deutlich.
Bei jeder Fortentwicklung der Verwaltung im staatlichen und kommunalen Bereich muss vorher zwingend geklärt werden, unter welchen Bedingungen das Personal wechseln kann. Hier fordern wir Sie auf, endlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. Auch wenn im Falle der Katasterverwaltung bei der Rücknahme der Beschränkung von Schlussvermessungen und der Ausführung von Ingenieurvermessungen mit einem Deckungsgrad von 70 bis 80 % Gebühreneinnahmen gerechnet werden kann,bleiben immer noch 20 bis 30 % gegenzufinanzieren.
Vielen Dank, ich komme zum Ende. – Aus allen vorgetragenen Argumenten fordern wir Sie daher auf, die zentralisierte Sonderverwaltung zu unterlassen. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie lange können Bedienstete, die der Personalvermittlungsstelle gemeldet wurden, aber nicht vermittelt werden können, in der Vermittlungsstelle verbleiben?
Herr Minister,darf ich Ihrer Antwort entnehmen,dass bei nicht möglicher Vermittlung die Meldung in die PVS zurückgenommen wird und der Bedienstete wieder in seine Dienststelle eingegliedert wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Besser hätten wir nicht dokumentiert bekommen können, wie die Landesregierung das hessische Parlament missachtet.
Ich halte es geradezu für einen Affront, dass Minister Grüttner an dieses Pult tritt und eine Presseerklärung vorträgt, aber vorher keine Regierungserklärung abgege
ben hat, wie das eigentlich sein müsste. Ich verstehe dieses Handeln nicht. Ich verstehe es nur so: Hierin kommt zum Ausdruck, dass die absolute Mehrheit, wie es die Presse heute geschrieben hat, offenbar tatsächlich besoffen macht.
Herr Minister, was Sie hier vorgetragen haben, kann in dieser Form nicht unwidersprochen bleiben. Wenn wir von Staatsmodernisierung gesprochen haben – wir haben dieses Thema in den letzten Jahren mehrfach sehr sachlich behandelt –, dann waren wir immer der Meinung, dass wir die wissenschaftlichen Vorgaben beachten müssen. Die wissenschaftlichen Vorgaben sind nun einmal, dass man die Aufgaben festlegt,die man erfüllen will,bevor man die Struktur einer Organisation ändert.
Man muss zunächst die Aufgaben beschreiben, die man fach- und sachgerecht erfüllen will.Wenn man das festgelegt hat, leitet man her, wie viel Personal man dafür braucht und was dieses Personal können muss.Wenn man außerdem den Anspruch erhebt, die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen, dann muss man im Lande Hessen eine Analyse dieser regionalen Besonderheiten durchführen.
Was haben wir heute gehört? Wir haben heute gehört, dass dies alles mit den Menschen in unserem Lande abgestimmt sei. Das ist eine glatte Lüge.
Es dürfte Ihnen möglicherweise nicht bekannt sein, dass die hessische SPD-Landtagsfraktion mehrfach intensiv versucht hat, zu Einzelfragen, die zu Ihrer Presseerklärung geführt haben,Auskunft zu bekommen.Unsere Kleinen Anfragen sind aber nach wie vor unbeantwortet, obwohl die Frist schon längst abgelaufen ist. Außerdem haben wir in den Fachausschüssen immer wieder darauf hingewiesen, dass wir unsere Detailfragen beantwortet haben wollen, auch wenn wir uns im Hauptausschuss, Herr Hoff, immer wieder darüber gestritten haben, ob dieser Ausschuss für die Verwaltungsmodernisierung überhaupt zuständig ist. Auch an dieser Stelle haben wir keine Antwort bekommen, noch nicht einmal eine grundsätzliche.
Was heißt das, was hier vorgetragen wird? Das heißt, dass man mit den Bürgern und mit den Menschen in diesem Lande mehr als leichtfertig, ja verachtend umgeht.
Wir stellen fest, um es einmal ganz konkret an einem Beispiel deutlich zu machen, dass das Bodenmanagement in die Diskussion gebracht worden ist, obwohl überhaupt nicht klar ist, wie die bundesgesetzlichen Vorgaben eingearbeitet werden können. Sie sprechen von einer Öffnungsklausel. Wir wissen, dass man mit dieser Öffnungsklausel überhaupt nicht weitergekommen ist.Warum machen Sie einen Ausfallschritt nach vorne, ohne vorher den Landkreistag zu beteiligen?
Wie können Sie denn hierher treten und sagen, Sie hätten mit allen gesprochen? Das ist doch einfach unglaublich. Glauben Sie denn, uns für dumm verkaufen zu können? Ich halte das für einen unmöglichen Umgang mit dem Parlament. Ich bitte Sie inständig: Wenn diese Dinge weiterhin so gehandhabt werden, dann werden Sie von uns keinerlei Entgegenkommen und auch keine sachgerechte Auseinandersetzung mit Ihnen mehr erwarten können. Sie verhöhnen jeden einzelnen Abgeordneten. Wir alle werden in unseren Wahlkreisen Antwort auf die Fragen geben müssen, die die Landesregierung in dieser Presseerklärung angesprochen hat. Es ist einfach unglaublich, dass hier noch nicht einmal der Anstand gezeigt wird, das Parlament zu beteiligen.
Sie tragen hier gebetsmühlenartig vor: „Wir sind pleite, wir haben kein Geld, wir müssen das machen, weil wir das Geld, das wir noch haben, effektiv einsetzen müssen.“ Wenn ich dann sehe, dass gerade die SAP-Einführung als ein Beleg dafür genannt wird, warum diese Standortdiskussion vom Zaun gebrochen wird, dann kann ich nur sagen: Das war mit Sicherheit das falscheste Beispiel.
Herr Grüttner, an dieser Stelle hat die Landesregierung einige Leichen im Keller.
Wenn weiterhin davon gesprochen wird, dass die Bürgernähe gestärkt werde, dann kann ich nur sagen: Ich stelle etwas anderes fest. Hier wird einem Zentralismus gefrönt. Wenn dieser Zentralismus durch einen stärkeren EDVEinsatz in der Verwaltung begründet wird, dann mag man darüber noch reden können. Aber bei vielen dieser Zentralisten, die hier am Werke waren, ist nicht feststellbar, wie die einzelnen Dienststellen miteinander vernetzt sind.
Lassen Sie mich noch ein Wort – und damit komme ich zum Schluss – zu dem sagen, was Sie mit unserem Landesbetrieb Hessen-Forst anstellen. Hier wollen Sie 600 Waldarbeiter in eine PVS stecken – und die stehen nur beispielhaft für alle anderen betroffenen Mitarbeiter. Mit denen wird nicht gesprochen.
Mit denen wird keine Vereinbarung getroffen, wie es mit ihnen weitergehen soll. Es fehlt die Personalentwicklungsplanung. Es fehlt eine Organisationsentwicklungsplanung.
Dies ist der Offenbarungseid dieser Landesregierung in der Verwaltungsreform. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie will die Landesregierung die Aus- und Fortbildungsaufgaben organisieren, wenn sie an einer Schließung der Aus- und Fortbildungsstätte in Schotten festhält?
Herr Minister, ich habe in der Presse von diesem Gespräch gelesen. Der Tenor war, dass nur mittelfristig, d. h. innerhalb der fünf Jahre, wie es in der Vorlage steht, Ihre Absicht bekräftigt wird. Das bedeutet, dass innerhalb der fünf Jahre Bestandsschutz gegeben ist und darüber hinaus an der Schließung festgehalten wird.
Herr Minister, Sie haben eben, wenn auch nur in einem Halbsatz, die Zertifizierungsstelle angesprochen, und zwar haben Sie gesagt, dass diese bei der HZD angesiedelt werden soll. Ich frage Sie: Wie ist diese Zertifizierungsstelle auf Bundesebene koordiniert? Wie wird die EU-Vorgabe umgesetzt? Wie weit ist die Zertifizierungsstelle auf den internationalen Verkehr abgestimmt, insbesondere auf die Vorgaben der US-Behörden?