Was den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug betrifft, so wissen wir uns mit anderen Bundesländern und dem Bund der Strafvollzugsbediensteten einig, die schon seit vielen Jahren den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug fordern und auch eine Gesetzesänderung angemahnt haben.
Wie sieht denn die Realität aus? Oder wie sah sie, auch unter Rot-Grün, aus? 1999 gab es im offenen Vollzug eine durchschnittliche Belegung von elf Gefangenen.
Im März 2007 waren es sechs. Die Zahl der Gefangenen im offenen Vollzug ist also von elf auf sechs zurückgegangen. Bisher gilt der offene Vollzug noch als Regelvollzug. Trotzdem gab es bei Ihnen nur elf Gefangene, die im offenen Vollzug waren.Auch dessen sollten Sie sich immer bewusst bleiben.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet alle Möglichkeiten, durch die Verbindung von besserer Betreuung und verstärkter Kontrolle die Rückfallquote jugendlicher Straftäter deutlich abzusenken. Für die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Maßnahmen wird das Land in erheblichem Umfang zusätzliche Haushaltsmittel bereitstellen. Der Etat für den Jugendstrafvollzug wird dazu von den bisherigen 24 Millionen c jährlich um weitere 5 Millionen c aufgestockt. Die Landesregierung hat ein fortschrittliches und an der Höhe der Zeit ausgerichtetes Strafvollzugsgesetz vorgelegt, das auf einen modernen Behandlungsvollzug setzt und die bundesweite Vorreiterrolle Hessens im Strafvollzug weiter verstärken wird.
Meine Damen und Herren, trotz der unterschiedlichen Positionen in einigen Bereichen gibt es durchaus Gemeinsamkeiten. Frau Kollegin Faeser, Sie haben doch auf einige hingewiesen. Mit dem Kollegen Hahn von der FDP sehen wir doch eine breite Übereinstimmung. Die Christdemokraten sind daher zuversichtlich, dass wir in den kommenden Ausschussberatungen diese gemeinsame Basis noch verbreitern können und dann zeitgerecht mit möglichst großer Mehrheit ein modernes und vorbildliches Gesetz für den wichtigen und sensiblen Jugendstrafvollzug verabschieden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Gerling. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz, Drucks. 16/7363, angekommen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss, federführend, und an den Unterausschuss Justizvollzug, mitberatend, zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes – Drucks. 16/7345 neu zu Drucks. 16/4523 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk – Drucks. 16/7346 zu Drucks. 16/5942 –
Auch hier ist Berichterstatter Herr Kollege Posch. Deswegen hat zunächst Herr Kollege Posch das Wort zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes, Drucks. 16/4523, bekannt geben.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 79. Plenarsitzung am 11. Oktober 2005 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2006 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9. Mai 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu der genannten Beschlussempfehlung gekommen.
Nunmehr komme ich zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk, Drucks. 16/5942. Hierzu lagen vor: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6566, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6767, Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7250, und Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/7317.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7250, und damit in der sich aus der Anlage zu der Beschlussempfehlung ergebenden Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 110. Plenarsitzung am 13. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2006 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9. Mai 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der genannten Beschlussempfehlung gekommen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Kollege Posch, herzlichen Dank für die Berichterstattung. Sie können gleich stehen bleiben. Sie bekommen das Wort zur Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Erster Redner ist Herr Kollege Posch für die FDPFraktion.
Meine Damen und Herren! Ich darf zu den einzelnen Gesetzentwürfen die Position der FDP noch einmal darstellen. Ich habe gerade eben bei der Berichterstattung darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der FDP bereits am 11. Oktober 2005 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden ist. Sie wissen, dass der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfs darin besteht, die Zulas
sung regionaler und lokaler Werbung zu ermöglichen. Die FDP vertritt diese Auffassung schon seit Jahren. Sie hat diese Auffassung schon bei dem ersten Gesetzgebungsverfahren vertreten.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass mittelständische Unternehmen, und dort insbesondere das Handwerk – aus diesem Bereich ist immer wieder der Wunsch an den Gesetzgeber herangetragen worden –, nicht darauf angewiesen sind, ausschließlich landesweite Werbung einzugehen, sondern regional und lokal werben können. Ich sage für die FDP-Fraktion: An diesem Petitum werden wir auch in Zukunft festhalten, selbst wenn dieses Petitum dieses Mal nicht die Mehrheit in diesem Hause gefunden hat.
Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Bundesland Hessen eines der wenigen Länder ist, das an einem solchen Verbot festhält. Wir kennen auch die Hintergründe. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir bereits bei der ersten Lesung des damaligen Gesetzentwurfs des Privatrundfunkgesetzes gesagt haben: Wir wollen die Frage der regionalen Werbung überprüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf die Werbung in anderen Bereichen.– Wir können heute feststellen,dass in anderen Bundesländern der Beweis erbracht worden ist, dass eine negative Auswirkung nicht eingetreten ist. Deswegen wären die Voraussetzungen durchaus gegeben, regionale und lokale Werbung zuzulassen. Wir bedauern in diesem Zusammenhang, dass die Landesregierung in diesem Punkt im wahrsten Sinne des Wortes umgefallen ist. Denn im ersten Entwurf der Landesregierung war tatsächlich vorgesehen, die regionale und lokale Werbung zuzulassen. Warum dies dann im zweiten Umlauf fallen gelassen worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis und lässt nur Spekulationen zu. Wir können nur zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung ursprünglich der gleichen Auffassung war wie die FDP. Das wird sich irgendwann auch wieder so einpendeln.
Meine Damen und Herren, aus der Berichterstattung hat sich auch ergeben, dass eine Vielzahl von Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht worden ist. Deswegen lassen Sie mich die Position der FDP zu diesen einzelnen Punkten noch einmal ansprechen. Der zentrale Punkt und der Hauptstreitpunkt war die Neuregelung des § 57 des Privatrundfunkgesetzes betreffend die offenen Kanäle und die NKLs. Die bisher in § 57 Abs. 2 Buchst. a Privatrundfunkgesetz enthaltene Möglichkeit zur Förderung der offenen Kanäle des nicht kommerziellen lokalen Hörfunks soll künftig wegfallen. Nach der bisherigen Regelung ist die Landesanstalt bei der Unterstützung nicht beschränkt. Auch Personal- und Sachkosten können übernommen werden. Dies ist geändert worden.
Herr Kollege Posch, entschuldigen Sie bitte ganz kurz. – Es ist doch arg unruhig im Saal. Ich möchte Sie bitten, dem Redner zuzuhören oder die Gespräche draußen fortzuführen. Herzlichen Dank.
Sie haben nun eine Neuregelung der Finanzierung der OKs, der NKLs und der Vermittlung von Medienkompetenz vorgelegt. Sie haben in dem neuen Katalog vorgesehen, dass offene Kanäle, nicht kommerzieller lokaler Rundfunk sowie sonstige Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz gefördert oder in eigener Trägerschaft betrieben werden können. In der Gesetzesbegründung wird dann darauf hingewiesen, dass der Oberbegriff „Vermittlung von Medienkompetenz“ ist.
Weiterhin wird die Landesanstalt verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzmittel mindestens in derselben Höhe für die Förderzwecke technische Infrastruktur, Innovation und Standortmarketing auf der einen Seite und den Förderzweck der Vermittlung von Medienkompetenz auf der anderen Seite ausgegeben werden sollen. Dies ist die sogenannte 50 : 50-Regelung. Meine Damen und Herren, ich habe bei der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir dies für falsch halten. Wenn die Mehrheit in diesem Hause bei den offenen Kanälen und bei den NKLs etwas anderes will, dann soll sie das nicht über eine Finanzierungsregelung machen, sondern sie soll eindeutig einen entsprechenden Gesetzesauftrag formulieren. Das tun Sie nicht.
Sie wollen diese Verantwortung an die Landesanstalt für privaten Rundfunk delegieren.Das halten wir für Feigheit vor dem Feind.
Wenn Sie etwas wollen, dann sagen Sie es.Aber regeln Sie es nicht über die Finanzierungsregelung. Herr Kollege Weinmeister, Sie haben den Änderungsantrag bereits in der Presse veröffentlicht. Daran ändert sich substanziell auch durch den Änderungsantrag überhaupt nichts.
Ob die Aufteilung im Verhältnis fifty : fifty oder 70 : 30 erfolgt: An dem Verschiebebahnhof der Verantwortung ändern Sie überhaupt nichts. Sie werden diese Entscheidung in die LPR-Versammlung delegieren und werden dort eine Entscheidung treffen müssen, die dort nicht hingehört.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Mark Weinmeister (CDU))
Sie müssen etwas zu dem nicht kommerziellen lokalen Hörfunk sagen. Sie können nicht sagen: Das überlassen wir den dort Anwesenden.
In diesem Zusammenhang:Sie wissen,auf unseren Antrag hin haben diejenigen, die in der Anstaltsversammlung sind, in der Anhörung dazu Stellung genommen. Sie wissen, dass die alle von dieser Regelung nichts halten.Wenn Sie konsequent sind, können Sie auch von einer 70 : 30Lösung nichts halten, weil es hier um eine sehr substanzielle Frage geht, wo Sie einen Verschiebebahnhof, eine Verlagerung der Verantwortung einführen wollen, die durch nichts gerechtfertigt ist.
Meine Damen und Herren, deswegen an dieser Stelle ein Wort zu der Frage der offenen Kanäle. Der Intendant des Hessischen Rundfunks hat in der Anhörung zu dieser
Frage substanziiert Stellung genommen. Er hat darauf hingewiesen, dass es auch andere technische Möglichkeiten gibt, das, was in den offenen Kanälen gemacht wird, kostengünstiger zu organisieren. Ich glaube, wir sollten dieser Frage mit aller Intensität nachgehen.
Wir wissen auch um die Nachteile, die die offenen Kanäle heute haben; denn es ist nur ein sehr begrenzter Zuschauerkreis, der in den Genuss dessen kommen kann, was in den offenen Kanälen präsentiert wird.
Das ist reduziert auf die Einzugsbereiche der offenen Kanäle. Wenn wir wissen, dass es Internetplattformen gibt, die nach Art eines Open Web Hessen funktionieren könnten, dann wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, dies entsprechend einem Open Web kostengünstiger zu organisieren, als das gegenwärtig der Fall ist, und gleichzeitig natürlich – –