Es ist beispielsweise Aufgabe der Verbandsversammlung, zu überprüfen, ob Bescheide zur Lizenzierung eines Radiosenders, das sich „Main FM“ nennt, vorgelegen haben. Dieser Radiosender hat in den ersten sechs Wochen 24 Stunden lang Musik gespielt. Es hat keine rechtsaufsichtlichen Eingriffsmöglichkeiten gegeben.Es ist Aufgabe der Vertreter der Verbandsversammlung, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert.
Vertreter der Verbandsversammlung sagen: Was ihr nicht wollt, regelt doch bitte gesetzlich, damit wir keine Notwendigkeiten mehr haben, unsere Aufgaben wahrzunehmen. – Gleichzeitig handelt es sich um diejenigen, insbesondere aus der Fraktion der GRÜNEN, die sagen, man müsse alles freigeben, man müsse alles in die Selbstverwaltung geben.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf mit den Änderungen eine klare Stärkung der Mitglieder der Verbandsversammlung der Landesanstalt für privaten Rundfunk, mit dem die Verantwortung besser wahrgenommen werden kann. Damit kann besser kontrolliert und können Richtlinien vorgegeben werden, wie sich die Landesanstalt für privaten Rundfunk zusätzlich einlassen kann.
Mit diesen Verbesserungen ist die Intention des Gesetzes, das Hessische Privatrundfunkgesetz fit für die Zukunft zu machen, die Landesanstalt für privaten Rundfunk auch im Hinblick auf neue Technologien und Telemedien in eine entsprechende Verantwortung zu bekommen und gleichzeitig Medienentwicklungen in Hessen voranzubringen, umgesetzt worden.
Wir werden mit diesem Gesetz nicht aufheben können, was unter rot-grüner Regierungsverantwortung in den Neunzigerjahren in Sachen Medienstandort Hessen versäumt worden ist. Das ist die berühmte Banane, die um Hessen herumgegangen ist.
Sie ist 1987 unterbrochen worden mit den ersten Möglichkeiten, und heute versuchen wir nach wie vor, gerade was Medienfragen anbelangt, Hessen ein wenig in die Richtung zu bekommen, den Anschluss an Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfalen zu bekommen.Dieser Gesetzentwurf wird, wenn er Gesetz wird, seinen Beitrag dazu leisten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Grüttner. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen nun zur Abstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes,Drucks.16/7345 neu zu Drucks.16/4523,in zweiter Le
sung die Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. – Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit des Hauses. – Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk in der Fassung der Beschlussempfehlung, Drucks. 16/7346 zu Drucks. 16/5942. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion.Gegenstimmen? – SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Hierzu ist mir signalisiert worden, dass die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen Nr. 5968/16, 5014/16, 4736/16, 5267/16 sowie 5632/16 getrennt abgestimmt werden sollen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Dies ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir zunächst über die herausgenommenen Beschlussempfehlungen ab. Wer diesen Beschlussempfehlungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. – Gegenstimmen? SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jetzt stimmen wir über die restlichen Beschlussempfehlungen ab. Wer diesen die Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Herzlichen Dank.
Mir liegen nun noch zwei Wortmeldungen zur Erklärung der Abstimmung nach § 88 unserer Geschäftsordnung vor. Zunächst Frau Kollegin Waschke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den drei Tagen vom 18. bis zum 20. Mai haben die NATO-Schutztruppen in Afghanistan – ISAF – landesweit 61 Sicherheitsvorfälle registriert. Es handelt sich um 40 Schusswechsel bzw. Gefechte, 14 Sprengstoffanschläge, darunter drei Selbstmordanschläge usw. Die Art und die Anzahl entsprechen dem Bild der letzten Wochen, fasste das Militär zusammen. Das war diese Woche im „Spiegel“ zu lesen.
Meine Damen und Herren, dazu brauche ich nicht mehr viel zu sagen.Alle Petitionen, die die SPD-Fraktion heute separat hat abstimmen lassen, sind Petitionen, bei denen es sich um Abschiebungen nach Afghanistan handelt.Wir haben deswegen mit Nein gestimmt, weil wir glauben, dass es noch viel zu früh ist, Menschen in dieses Land zurückzuschicken. Verschleppung von Frauen, Entführungen, Gewalt und Erpressungen kommen im ganzen Land vor und füllen fast täglich unsere Nachrichtenblocks. Die wirtschaftliche, soziale und politische Situation ist nicht so, dass man Menschen mit gutem Gewissen dahin zurückführen kann. Die SPD-Fraktion lehnt deswegen derzeit jede Rückführung nach Afghanistan ab. Das dokumentieren wir mit unserem Stimmverhalten im Petitionsausschuss und auch heute hier im Plenum. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Waschke. – Nächster Redner ist Herr Kollege Frömmrich, auch eine Erklärung zur Abstimmung, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gilt das, was Frau Kollegin Waschke gerade ausgeführt hat. Wir haben im Petitionsausschuss des Öfteren über die Frage diskutiert, inwieweit auch Petitionen aus dem Bereich Afghanistan zur Sach- und Rechtslage beschieden werden können. Wir sind der Auffassung, dass die Sicherheitslage in Afghanistan zurzeit zu fragil ist,dass man nicht allen Ernstes Petitionen zur Sach- und Rechtslage bescheiden, d. h. Rückführungen vornehmen kann.
Von daher unser Abstimmungsverhalten:Wir stimmen gegen diese Beschlussempfehlungen und sind der Auffassung, dass wir uns künftig im Petitionsausschuss über die Lage in Afghanistan, insbesondere die Lage der alleinstehenden jungen Männer, die von diesen Rückführungen besonders betroffen sind, noch einmal unterhalten sollten. Ich glaube, dass die Lage in Afghanistan so ernst und so fragil ist, dass wir solche Entscheidungen zur Sach- und Rechtslage, wie sie eben getroffen worden sind, zurzeit nicht treffen können. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Mi- chael Denzin (FDP))
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Nun hat sich noch Herr Kollege Bellino zu Wort gemeldet. Da keine Aussprache vorgesehen ist, nehme ich an, dass auch Sie eine Erklärung zur Abstimmung abgeben möchten.
Genau das habe ich vor, Frau amtierende Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Einzelfall wird sowohl im Petitionsausschuss wie auch, wenn er entsprechend aufgerufen wird, in der Härtefallkommission sehr intensiv diskutiert,sowohl von den Fraktionen,deren Vertreter gerade gesprochen haben, wie auch von der Mehrheitsfraktion.Wir nehmen jeden Einzelfall unter die Lupe, und dann landet auch mancher Fall aus dem Petitionsausschuss letzten Endes in der Härtefallkommission, unabhängig davon, ob es sich um einen afghanischen oder einen anderen Staatsbürger handelt.
Wir sehen nicht – da unterscheiden wir uns von dem, was die Vorredner gesagt haben –, dass wir im Petitionsausschuss einen generellen politischen Abschiebestopp für afghanische Bürger etablieren wollen. Das wollen wir nicht, und wir haben Ihnen im Petitionsausschuss mehrfach erklärt, dass wir dazu keine Notwendigkeit sehen, weil wir sehr genau wissen, dass sowohl das Bundesamt wie auch die verschiedensten Gerichte jeweils überprüft haben, ob es eine Situation gibt, die besondere Beachtung verdient, und weil wir auch wissen, dass im Fall einer Rückführung aufgrund eines Beschlusses des Petitionsausschusses die Ausländerbehörde am Tage der Rückführung noch einmal entsprechende Prüfungen vornimmt.
Vielen Dank,Herr Kollege Bellino.– Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angekommen.
Ich schließe die Sitzung, wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und freue mich, Sie morgen um 8.30 Uhr – Achtung, aufgepasst, ganz wichtig – hier wiederzusehen.