Protokoll der Sitzung vom 03.07.2007

Raum vorhanden ist, sodass die Gäste, die nicht rauchen, vor jeglicher Beeinträchtigung geschützt sind.

Ein solch umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie wird von weiten Teilen der Bevölkerung befürwortet. Das ergaben Umfragen, z. B. die des Bundesministeriums für Gesundheit. Demnach sind 84,9 % – –

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Was ist mit den anderen 15 %? – Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich hatte schon zu Beginn der Rede gesagt, dass ausschließlich Herr Gerling das Wort hat und dass wir ihm bitte alle zuhören möchten. Ich möchte darum noch einmal eindringlich bitten. Die das nicht wollen, bitte ich, den Raum zu verlassen. Die anderen bitte ich, die Gespräche einzustellen.

Meine Damen und Herren, nach einer Umfrage des Bundesministeriums für Gesundheit befürworten rund 85 % der Befragten ein generelles Rauchverbot in der Hotellerie und in der Gastronomie. In einer Umfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums wurde ermittelt, dass zwei Drittel der Bevölkerung für rauchfreie Gaststätten sind. Das ist also eine deutliche Mehrheit. Selbst unter Rauchern gab es Zustimmung zu rauchfreien Gaststätten. Auch in der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses wurde von den meisten Verbandsvertretern eine umfassende gesetzliche Regelung für die Gastronomie gefordert.

Eine freiwillige Aufteilung der Gaststätten in Raucherund Nichtraucherlokale lehnen wir ab. Das wollte ich noch einmal mit Nachdruck sagen. Eine solche Regelung hätte nur zur Folge, dass wieder viele Nichtraucher in einem Raucherlokal sitzen würden,

(Beifall des Abg. Norbert Schmitt (SPD) – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Na und?)

weil sie z. B. Freunde und Bekannte haben, die rauchen und in ein Restaurant gehen,wo man dies darf.Der Nichtraucherschutz würde dabei also auf der Strecke bleiben.

(Beifall der Abg. Norbert Schmitt und Dr. Thomas Spies (SPD))

Zudem würden in den Raucherlokalen auch die Beschäftigten nicht geschützt sein.

Lieber Herr Kollege Rentsch,Sie sollten sich hier nicht als Hellseher betätigen.

(Florian Rentsch (FDP): Oh doch!)

Ich glaube nicht, dass es zu einem Kneipensterben kommen wird. Ich glaube auch nicht, dass es zu einem großen bürokratischen Aufwand kommen wird. Ich glaube auch nicht, dass es zu Denunziantentum kommen wird.

Ich schlage Ihnen Folgendes vor: Wir sollten den Versuch unternehmen, in einem Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen.Wir werden Sie dann an Ihre Worte erinnern.

Herr Kollege Gerling, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Rentsch?

Ich bin fest davon überzeugt, dass sich das rasch einspielen wird und dass das,wie es im benachbarten Ausland der Fall ist, funktionieren wird. Es wird zu einem guten Einvernehmen kommen. Gehen Sie doch heute einmal in Einrichtungen der Vereine und in die Vereinshäuser. Dort ist heute schon längst freiwillig geregelt, dass in den Vereinshäusern nicht mehr geraucht wird.

(Nicola Beer (FDP): Herr Gerling, das Stichwort lautet: freiwillig!)

Vielmehr gehen dort die Raucher in einen separaten Raum oder vor die Tür. Sie sind viel einsichtiger. Sie brauchen noch nicht einmal eine gesetzliche Regelung. Weil aber nicht alle Menschen so vernünftig sind wie die vielen Raucher, die in Vereinen sind, muss es zu einer gesetzlichen Regelung kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Norbert Schmitt und Dr.Thomas Spies (SPD))

In dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind mehrere Regelungen vorgesehen, die es den Gastwirten erleichtern werden, ihre Betriebe auf das Rauchverbot umzustellen. Etwaige zu erfolgende Umbaumaßnahmen sollen unbürokratisch möglich sein.Daneben gibt es noch die Innovationsklausel. Ich will das nicht weiter ausführen. Die Frau Ministerin hat dazu Stellung genommen.

Die Ausnahmeregelung, dass das Rauchen in abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen möglich sein soll, soll für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen,Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser nicht gelten. Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, halten dies aufgrund unserer Verantwortung und der Pflicht, die wir dadurch haben, für wichtig.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir in Hessen ein umfassendes und vorbildliches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Rauchens erhalten. Die Nichtraucher werden vor unfreiwilligem Tabakkonsum geschützt werden, ohne dass damit die Raucher verteufelt werden.

Wir sind zuversichtlich, dass durch die in dem späteren Gesetz festgelegten Einschränkungen manche Raucher weniger rauchen oder sogar ganz mit dem Rauchen aufhören werden, was sich viele Raucher wünschen.

(Reinhard Kahl (SPD):Was?)

Die Debatten im Plenum des Hessischen Landtags und im Sozialpolitischen Ausschuss haben bisher gezeigt, dass in allen Fraktionen der ernsthafte Wille besteht, die Gefahren, die sich aus dem Passivrauchen ergeben, zu bekämpfen und zu einem guten und nachhaltigen Nichtraucherschutz zu kommen.

Wir sollten uns auch noch über eventuell strittige Punkte einigen. Wir sollten vor der Verabschiedung noch eine schriftliche oder eine mündliche Anhörung durchführen. Wir sollten den Gesetzentwurf so schnell wie möglich verabschieden. Das Gesetz sollte, wie vorgesehen, noch im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

(Norbert Schmitt (SPD):Wenn Sie schnell eine Regelung haben wollen,dann nehmen Sie unseren Gesetzentwurf an! – Reinhard Kahl (SPD): Die Argumente waren sehr überzeugend! Wir könnten das sofort machen!)

Herr Kollege Spies, hinsichtlich des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion für ein Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens wird die CDU-Fraktion dem Be

schluss des Sozialpolitischen Ausschusses folgen. Der Beschluss besagt, dem Plenum wird empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.Wenn das nicht in zweiter Lesung erfolgt, wird es in dritter Lesung geschehen.

(Reinhard Kahl (SPD):Warum das jetzt? – Dr.Thomas Spies (SPD): Herr Gerling, in unserem Gesetzentwurf steht dasselbe wie in dem Gesetzentwurf der Landesregierung!)

Ich möchte noch anmerken,dass sicherlich alle Mitglieder der anderen Fraktionen in der Ausschusssitzung davon überrascht wurden, dass die Beschlussfassung über den Gesetzentwurf der SPD nicht zurückgestellt wurde, damit er mit den weiteren Gesetzentwürfen zum Nichtraucherschutz beraten werden kann. Die SPD-Fraktion hat auf Abstimmung im Ausschuss bestanden. Das hat dann zu der Empfehlung der Ablehnung des Gesetzentwurfs geführt.

Herr Kollege Spies, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion war zwar der erste, der im Hessischen Landtag beraten wurde. Der Gesetzentwurf kam aber übereilt zustande. Er enthält wichtige Regelungen für einen wirksamen Nichtraucherschutz nicht.

Herr Kollege Gerling, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Das soll durch einen heute noch schnell eingereichten Änderungsantrag korrigiert werden. Dieses Verfahren lehnen wir ab. Die SPD-Fraktion hat die Chance vertan, dass ihr Gesetzentwurf gemeinsam mit den anderen Gesetzentwürfen beraten wird.

Herr Kollege Spies, die SPD hat nur das Ziel vor Augen – sie war so ehrgeizig –, dass ihr Gesetzentwurf das erste Nichtrauchergesetz wird. Aber der Entwurf ist dazu untauglich. Das Nachbesserungsverfahren, das Sie nun anstreben, ist es ebenso.

(Beifall bei der CDU)

Dagegen ist der heute von der Regierung vorgelegte Entwurf ausgewogen. Er sieht eine umfassende Regelung des Schutzes der Nichtraucher in Hessen vor.Er wird von uns, den Mitgliedern der CDU, uneingeschränkt unterstützt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Gerling, herzlichen Dank. – Zu einer Kurzintervention haben sich Herr Kollege Rentsch und Herr Kollege Spies zu Wort gemeldet. – Zunächst spricht Herr Kollege Rentsch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will die Debatte nicht unnötig verlängern. Herr Kollege Gerling, eine Frage müssen Sie aber schon beantworten. Herr Kollege Gerling, Sie haben gerade eben das Argument verwendet, dass es natürlich auch darum gehe,

die Mitarbeiter einer Gaststätte oder einer Kneipe zu schützen, die durch das Rauchen der Gäste einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind.

Wie ist das aber mit der Regelung, die das Saarland getroffen hat? Dort gilt: Dort kann in der kleinen, vom Inhaber geführten Kneipe, in der nur der Wirt und seine Frau oder die Tochter hinter dem Tresen stehen, das Rauchen zugelassen werden, weil es dort kein Personal gibt.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Herr Kollege Gerling, wen wollen Sie dort schützen? Das würde ich gerne von Ihnen wissen.

(Unruhe)

Herr Rentsch, Entschuldigung. – Meine Damen und Herren, es ist hier jetzt wirklich extrem laut. Ich bitte Sie, dem Redner zuzuhören oder Ihre Gespräche draußen fortzusetzen. Herzlichen Dank.

Vielen Dank. Einige wollen es wahrscheinlich nicht verstehen.

Herr Kollege Gerling, ich stelle Ihnen also noch einmal die Frage: Wen wollen Sie damit schützen? – Das ist die Frage.Führen wir hier nicht eine Diskussion um eine Schimäre nach dem Motto,

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

wir wollen die Leute vor etwas schützen, wofür sie eigentlich selbst verantwortlich sein könnten? Ich halte das, was Sie hier gerade erzählt haben, wirklich für abstrus.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))