Protokoll der Sitzung vom 03.07.2007

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nunmehr hat jede Fraktion im Hessischen Landtag dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Entscheidung vom März des vergangenen Jahres Rechnung getragen

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die CDU-Fraktion hat keinen Gesetzentwurf!)

bzw. die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

(Michael Boddenberg (CDU): Wir sind nahe beieinander, Herr Kollege!)

Das heißt, wir alle haben uns sehr fleißig mit dem Thema Jugendstrafvollzug inhaltlich auseinandergesetzt und haben dieses – das zeigt die Präsenz im Raum – offensichtlich zum Leidwesen einer Vielzahl von Kollegen im Hessischen Landtag getan. Mir fällt relativ wenig Neues zu der Debatte ein, die wir während der letzten Plenarsitzung im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung geführt haben, sodass ich noch einmal kurz auf Unterschiede hinweisen möchte.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum einen auf Unterschiede hinsichtlich der Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hinweisen. Frau Kollegin Faeser hat darauf hingewiesen – das ist die zentrale Stelle in dem Urteil vom 31. Mai 2006 –, dass das Bundesverfassungsgericht davon ausgeht, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe auf das Ziel ausgerichtet sein muss, „dem Inhaftierten ein künftiges straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen“. Das ist relativ unstreitig, weil es wörtlich genauso in der Begründung des Urteils steht.

Liebe Frau Kollegin, streitig ist aber, wie Sie mit den Fragen des Schutzes der Allgemeinheit umgegangen sind. Ich lese das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so, und zwar zitiere ich den letzten Satz in dem Absatz, den Sie zitiert haben:

Zwischen dem Integrationsziel des Vollzugs und dem Anliegen, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen, besteht insoweit kein Gegensatz.

Das bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht davon ausgeht, dass es zwei gleichwertige Dinge gibt, zum einen das

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Frau Kollegin –, was Sie nennen. Das Bundesverfassungsgericht begründet, warum es die Wortwahl in den Dingen wählt, die Sie nicht gewählt haben. Sie mussten auch nicht vorlesen, dass man das Integrationsziel nennt und auf der anderen Seite – da schreibt es vom Anliegen – die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen ist. Es verknüpft es sogar und sagt, Integration oder Resozialisierung muss erreicht werden – so ist die richtige Formulierung –, damit die Allgemeinheit künftig vor Straftaten geschützt wird.

Deshalb halte ich das für eine relativ akademische, jedenfalls für parteipolitische Polemik ungeeignete Diskussion. Auf der einen Seite tun Sie jetzt so, als ob die FDP-Fraktion in diesem Hause als Erster und die Landesregierung als Zweiter sagten,dass es eine Gleichwertigkeit der Ziele im Jugendstrafvollzug gibt, und auf der anderen Seite tun

Sie so, als ob das schlicht und ergreifend dummes Zeug sei.

(Beifall bei der FDP)

Das ist kein dummes Zeug. Das Bundesverfassungsgericht hat in den von uns beiden zitierten Absätzen darauf hingewiesen, dass es hier keinen Gegensatz sieht, sondern der Schutz der Allgemeinheit, zu dessen Erreichung die Resozialisierung genutzt werden muss, das Ziel des Vollzugs ist.

Ich verstehe überhaupt nicht, dass die Sozialdemokraten in ihrem Gesetzentwurf und jetzt auch in der mündlichen Begründung das Prinzip des Förderns und des Forderns nicht aufnehmen und sich schon gar nicht mit dem Thema Diagnostik auseinandersetzen. Frau Kollegin, Sie haben in Ihrem Redebeitrag dazu nichts dazu gesagt. Ich halte es für den zentralen Punkt eines vernünftigen Jugendstrafvollzuges, der darin besteht, bei dem in Hessen praktizierten Vollzug eine Diagnostik als Ergänzung einzuführen. Wir sollten einem Inhaftierten nicht blind alles glauben, was er sagt, sondern es sollte mithilfe einer wissenschaftlich fundierten Diagnostik auf der einen Seite festgestellt werden, wo seine Stärken liegen, damit diese Stärken gestärkt werden können, aber wir sollten auf der anderen Seite auch wissen, wo seine Defizite, seine Struktur-, seine „Webfehler“ – so hat es früher einmal ein Anstaltsleiter formuliert – sind, damit diese „Webfehler“, wenn irgend möglich, behandelt werden können. Frau Kollegin Faeser, dazu haben Sie in Ihrem Beitrag nichts gesagt. Deshalb ist es Ihnen offensichtlich wichtiger, relativ rabulistische – –

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Warum reden Sie dann zehn Minuten darüber, ob das Bundesverfassungsgerichtsurteil so oder anders auszulegen ist? Wenn es Ihnen wichtig ist, hier in Hessen praktische Politik zu machen, dann müssen Sie sich mit dem Thema Diagnostik auseinandersetzen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wir wollen gesetzliche Rahmendaten haben – das hat die FDP-Fraktion in den Gesetzentwurf hineingeschrieben –, dass künftig die Anstaltsleiter und die Mitarbeiter der Anstalten gezwungen werden, eine qualifizierte Diagnostik vorzunehmen.

Ich wollte an diesen zwei Punkten deutlich machen, dass man sich über Worte trefflich streiten kann, das aber nicht einem einzigen Inhaftierten im hessischen Jugendvollzug weiterhelfen wird, und man sich stattdessen lieber um die praktischen Dinge des Lebens kümmern und die dann auch in das Gesetz hineinschreiben sollte.Wir brauchen in diesem Zusammenhang keine juristischen Proseminare, wie Sie das eben geübt haben.

Letzte Bemerkung: offener Vollzug. Diese Diskussion versteht kein Mensch im Lande. Kein Mensch versteht, wenn von den GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf, in dessen Begründung und auch jetzt von der Frau Kollegin Faeser gesagt wird, dass man den offenen Vollzug als Regelvollzug vorsehen müsse. Jeder, der sich einigermaßen mit Menschen und ihren Denkweisen beschäftigt, kommt zu dem Ergebnis, dass ein „Regelvollzug“ zur Grundlage haben muss, dass die Mehrheit der Inhaftierten in dieser Form des Vollzugs untergebracht ist.

(Beifall bei der FDP)

Jeder, der sich mit den realen Zahlen auseinandersetzt, weiß, dass sich nun einmal – mit Abstand – die Mehrheit

der Gefangenen im geschlossen Vollzug befindet und die Minderheit im offenen Vollzug – und zwar nicht nur in Hessen, sondern in den Vollzugsanstalten aller Länder. Dass man aus diesem klaren Verhältnis den offenen Vollzug als Regelvollzug ableitet, können wir ebenfalls nicht verstehen.

In einer Presseerklärung der Sozialdemokraten habe ich gelesen, dass Sie jetzt sagen: offener Vollzug für alle, die dafür geeignet sind. – Das finde ich gut. Ich glaube, da findet sich auch der Justizminister wieder. – Er nickt.Wir als Gesetzgeber müssen die Verwaltung in Hessen verpflichten, allen jugendlichen Gefangenen, die dafür geeignet sind, den offenen Vollzug anzubieten. Der offene Vollzug ist aber nicht die Regel,sondern die Ausnahme.Mit einem Gesetz, wie es die FDP-Fraktion vorgelegt hat, das das Prinzip „Fördern und fordern“ und eine Diagnostik gleich zu Beginn der Haftzeit vorsieht, können wir die Zahl der für den offenen Vollzug Geeigneten erhöhen.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Hahn. – Zu einer Kurzintervention darf ich Frau Faeser das Wort erteilen.

Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Hahn, ich meine,dass Sie über dieses wichtige Thema seriöser reden und hier nicht Polemik betreiben sollten, da es einen ganz sensiblen Bereich staatlichen Eingreifens in die Menschenrechte betrifft.

(Beifall bei der SDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gehen Sie vernünftig mit dem Thema um. Sie wissen genau, dass das Prinzip des Förderns und Forderns unseren ganzen Gesetzentwurf durchzieht und wesentlicher Bestandteil der Begründung ist. Deshalb wäre es hilfreich, wenn Sie unseren Gesetzentwurf und die Begründung gelesen hätten.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Warum sagen Sie dann nichts dazu?)

Eine erweiterte Diagnostik wird in allen vier Gesetzentwürfen gefordert.Tun Sie hier nicht so, als ob Ihr Gesetzentwurf der allerbeste sei. Er ist lediglich von der Vorlage aus Baden-Württemberg abgeschrieben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ist das jetzt nicht polemisch?)

Zum Thema „Geeignetheit der Gefangenen für den offenen Vollzug“: Lieber Herr Kollege Hahn, ein Blick in unseren Gesetzentwurf hätte Ihnen gezeigt, dass sich das darin manifestiert. Das ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesetzentwurfs.Ich habe hier nicht zehn Minuten darüber geredet, wie die Vollzugsziele zu gestalten und das Bundesverfassungsgerichtsurteil auszulegen sind. Es ist wirklich nicht zu fassen, dass wir uns jedes Mal wieder über diese Passage im Urteil des Bundesverfassungsgerichts streiten. Man muss Folgendes unterscheiden. Es gibt nur ein Vollzugsziel. Dass damit natürlich auch mehr Sicherheit für die Bevölkerung erreicht werden soll,ist ein anderes Thema. Damit wird aber der Schutz der Bevölke

rung nicht zum Vollzugsziel. Dann kann man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch so verstehen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Faeser. – Herr Dr. Jürgens, Sie haben als Nächster das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute den vierten Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz in erster Lesung.Vorangegangen sind in historischer Reihenfolge der Entwurf der FDP-Fraktion, der Entwurf meiner GRÜNEN-Fraktion und der Entwurf des Justizministers.

Jetzt behandeln wir den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Deshalb ärgert es mich schon, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, dass Sie mit der gleichen Unwahrheit aufwarten, die ich schon bei dem Gesetzentwurf des Justizministers gerügt habe. Sie schreiben nämlich in dem Gesetzesvorblatt bei der Frage nach Alternativen schlicht: „Keine“. Das ist unwahr. Es gibt drei Alternativen, die diesem Hause zur Beratung vorliegen. Vielleicht sollte sich der Ältestenrat einmal mit der Frage beschäftigen, ob die Fraktionen entweder noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Vorblätter zu Gesetzentwürfen zutreffend auszufüllen sind, oder ob man diese Frage auf dem Vorblatt einfach streicht.

Die Vorlage eines vierten Entwurfs ist in der Tat ein Beleg dafür, mit welch großem Ernst sich alle Fraktionen dieses Hauses – wie auch die Landesregierung – mit dem Zuwachs an Zuständigkeiten aufgrund der Föderalismusreform auseinandersetzen und mit welch großer Sorgfalt wir uns dem wichtigen Thema Jungendstrafvollzug widmen – in dem Bestreben, die bestmöglichen Regelungen zu erreichen.

Allerdings werden die Sachverständigen, die wir zur Anhörung im August einladen werden, nicht sehr glücklich sein, von uns vier dicke Gesetzentwürfe präsentiert zu bekommen, zu denen sie innerhalb weniger Wochen Stellungnahmen abgeben sollen. Deshalb wage ich die Prognose, die meisten Stellungnahmen werden sich schwerpunktmäßig mit dem Gesetzentwurf des Justizministers und mit dem Gesetzentwurf meiner Fraktion auseinandersetzen. Bei dem Gesetzentwurf des Justizministers folgt das aus der Natur der Sache. Die Landesregierung, hat immer eine gewisse Aufmerksamkeit für ihre Gesetzentwürfe verdient, wenn sie die Mehrheit des Parlaments hinter sich weiß.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS90/DIE GRÜ- NEN): Unverdientermaßen!)

Unter Umständen unverdientermaßen, aber formal betrachtet ist es so. – Der Gesetzentwurf meiner Fraktion wird nach meiner Einschätzung deswegen ebenfalls im Mittelpunkt des Interesses stehen, weil er das deutlichste Kontrastprogramm zu dem Entwurf der Landesregierung darstellt. Der Entwurf, den die SPD-Fraktion vorgelegt hat, liegt in vielen Punkten nahe bei unserem Entwurf, aber doch eher zwischen dem Entwurf der Landesregierung und unserem Entwurf.

Ein paar Beispiele dafür: Die Landesregierung sieht in ihrem Entwurf eine Mindestbesuchszeit im Jugendstrafvollzug von vier Stunden pro Monat vor.Wir sagen,es müssen acht Stunden pro Monat sein. Der SPD-Entwurf wählt nun das rechnerische Mittel von sechs Stunden. Wir werden sehen, was uns die Sachverständigen dazu sagen.

Ein weiteres Beispiel.Wir sehen Langzeitbesuche für Kinder und für Ehegatten bzw. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen junger Gefangener vor. Die Landesregierung erwähnt Langzeitbesuche in ihrem Entwurf gar nicht. Die SPD-Fraktion sagt jetzt: für Kinder schon; für Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden Langzeitbesuche aber nicht ausdrücklich erwähnt.

Ein weiteres Beispiel. Die Landesregierung will generell die Ausgabe von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln an die Jugendgefangenen untersagen. Wir wollen sie generell zulassen. Die SPD-Fraktion sagt jetzt: Okay, wir lassen drei Pakete im Jahr zu. Das ist die Regelung, die im Strafvollzugsgesetz für Erwachsene gilt. – Wie gesagt, der SPD-Entwurf ist ein Mittelding zwischen dem, was die Landesregierung will, und dem, was wir wollen.

Ein weiteres Beispiel. Die Landesregierung sieht den Arrest als Disziplinarmaßnahme vor. Wir lehnen den Arrest als Disziplinarmittel ab.In der Begründung haben wir ausgeführt – das habe ich hier schon einmal vorgetragen –, dass wir den Einzelarrest als einen Verstoß gegen internationale Regeln verstehen, insbesondere der UN-Konvention zum Schutz von Jugendlichen, die in Gefangenschaft sind. Die SPD-Fraktion lässt als Disziplinarmaßnahme eine getrennte Unterbringung in der Freizeit zu. Wenn dies in Abgeschiedenheit von anderen erfolgt,ist das nahe am Arrest. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten müssen, was damit genau gemeint ist.

Ein weiteres Beispiel. Die Landesregierung will Spielkonsolen, Computer, E-Mails und andere neue Medien generell verbieten.Wir wollen diese, soweit das notwendig ist – natürlich unter Aufsicht, beispielsweise beim E-Mail-Verkehr –, in Maßen zulassen. Im Gesetzentwurf der SPDFraktion habe ich zu dieser Frage gar nichts gefunden. Aber vielleicht habe ich das überlesen.Auch darüber werden wir uns unterhalten müssen.

Ein weiteres Beispiel. In unserem Gesetzentwurf sprechen wir uns als einzige Fraktion durchgängig für die Begrifflichkeit des Jugendgefangenen aus. Damit wollen wir auch schon sprachlich etwas zum Ausdruck bringen, was das Bundesverfassungsgericht – ich glaube, das ist zwischen allen Fraktionen unstreitig – ausdrücklich eingefordert hat, nämlich den generellen Unterschied zwischen dem Jugend- und dem Erwachsenenvollzug deutlich zu machen.