Protokoll der Sitzung vom 03.07.2007

Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Dort wird nämlich zusätzlich geregelt, dass am Robert-KochInstitut eine ständige Kommission für Krankenhaushygiene eingerichtet wird, die „Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern“ erstellt, damit bei der Krankenhaushygiene der neueste Stand der Wissenschaft tatsächlich Berücksichtigung finden kann.

Diese Empfehlungen der sogenannten KRINKO-Kommission werden jährlich aktualisiert und entsprechend dem Stand der Wissenschaft fortgeschrieben.Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes hat das Sozialministerium zusätzliche und umfangreiche Maßnahmen getroffen. So wurden für die Krankenhaushygiene schon im Jahre 2001 – das habe ich eben schon einmal erwähnt – zusätzliche Empfehlungen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes herausgegeben.

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Schulz-Asche, dann empfehle ich Ihnen noch den § 36 des Infektionsschutzgesetzes zur geflissentlichen Lektüre.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Frau Kollegin Oppermann, Sie kennen doch Krankenhäuser von innen!)

Ich kenne Krankenhäuser von innen, ich weiß, was Krankenhaushygiene bedeutet. Liebe Frau Kollegin Schulz-Asche, gerade aus dieser Erfahrung heraus weiß ich, dass wir zum einen das Hessische Krankenhausgesetz und zum anderen das Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Krankenhaushygiene haben. Neben der Krankenhaushygiene im Hessischen Krankenhausgesetz habe ich mich jahrelang mit dem Infektionsschutzgesetz beschäftigt.

(Beifall des Abg. Christoph René Holler (CDU))

Deshalb kann ich Ihnen sagen: Ich weiß wirklich, wovon ich rede.

Ich habe Ihnen gerade den § 36 des Infektionsschutzgesetzes zur Lektüre empfohlen. Demnach sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, in Hygieneplänen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.In den Empfehlungen des Sozialministeriums finden sich deswegen Handreichungen zu Personalhygiene, Patientenhygiene, Material- und Medizingeräteaufbewahrung, Ver- und Entsorgung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Arzneimitteln, Melde- und Dokumentationspflicht sowie zur Hygienestruktur. Im Landesuntersuchungsamt in Dillenburg ist im Jahre 2002 zusätzlich ein Facharzt für Hygiene, und zwar mit dem Schwerpunkt Krankenhaushygiene, eingestellt worden.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Wenn Sie sich mit der Krankenhaushygiene seriös auseinandersetzen wollen, dann reicht der alleinige Blick in das Hessische Krankenhausgesetz dazu nicht aus.

(Beifall des Abg. Christoph René Holler (CDU))

Es gehören das Infektionsschutzgesetz, aber auch der große Bereich des Lebensmittelrechts dazu. Das Lebensmittelrecht sowie die Zuständigkeit für die Lebensmittelhygiene unterscheiden sich von der „normalen“ Krankenhaushygiene.

Frau Kollegin Schulz-Asche, nun sage ich Ihnen noch ein paar Sätze zum zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs, und zwar dazu, dass der Landeskrankenhausausschuss sowie die Verbraucherzentrale Hessen um eine Patientenvertre

terin oder einen Patientenvertreter erweitert werden sollen.

An dieser Stelle darf ich in Kurzfassung den § 21 vorlesen, damit die hier Anwesenden auch wissen,worum es hierbei geht. § 21 beschreibt die Angelegenheiten, mit welchen sich der Landeskrankenhausausschuss beschäftigt. Dies sind „die Grundsätze der Krankenhausplanung“, „die Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans“, „die Aufstellung und Fortschreibung der Krankenhausinvestitionsprogramme und der Krankenhausbauprogramme“, „die Förderung von Forschungsvorhaben“ und „die Inhalte einer Rechtsverordnung nach § 8...“. § 8 des Hessischen Krankenhausgesetzes beschäftigt sich wiederum mit der Qualitätssicherung. Dort steht:

Die Krankenhäuser sind verpflichtet,eine den fachlichen Erfordernissen entsprechende Qualität ihrer Leistungen zu gewährleisten.

Insbesondere geht es hier um die „Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung“.

Ich bin mir nicht sicher, ob eine veränderte Zusammensetzung des Landeskrankenhausausschusses die tragische Salmonelleninfektion in Fulda hätte verhindern können. Klar ist: Nachdem die Sozialministerin und das Ministerium von den Vorfällen in Fulda informiert wurden,haben sie schnell und unmittelbar gehandelt. Das Sozialministerium hat sofort Kontakt mit dem Krankenhaus und dem Landesuntersuchungsamt aufgenommen. Es waren kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Sie waren beratend tätig.

Klar ist auch, dass eine Hygieneverordnung die Erkrankung nicht verhindert hätte. Sollte ein schuldhaftes Handeln vorliegen, wird sich das aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben.

Frau Oppermann, Sie müssen zum Schluss Ihrer Rede kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Meine Damen und Herren,Ihr Gesetzentwurf ist mehr als populistisch. Sie wollen die Patienten in falscher Sicherheit wiegen, indem Sie sagen: Wenn es eine Hygieneverordnung gäbe, wäre dies alles nicht passiert. – Das ist schlicht unverantwortlich.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Frau Oppermann, danke sehr. – Für eine Kurzintervention erhält nun Frau Schulz-Asche das Wort.

Herr Präsident! Frau Kollegin Oppermann, Sie haben die anderen Rechtsvorschriften angesprochen. Natürlich gilt das Infektionsschutzgesetz. Sie haben auch auf die Situation in den anderen Bundesländern verwiesen. Mit Verweis auf Nordrhein-Westfalen haben Sie auch noch gesagt, eine Hygieneverordnung hätte in Hessen die Salmo

nelleninfektion nicht verhindert. Das behauptet auch niemand.

Wir wissen, dass es in Krankenhäusern immer wieder zu Infektionen kommt. Zu Salmonelleninfektionen kann es allein schon dadurch kommen, weil in Krankenhäusern Nahrungsmittel angeboten werden, die für Salmonellen besonders anfällig sind.

Hier geht es aber um die Frage, wie mit einer Salmonelleninfektion umgegangen wird. Da ist doch ganz offensichtlich, dass das Management vor Ort, aber auch das Management bis hinaus zur Ministerin versagt hat. Das war Feststellung Nummer eins.

Ich komme zur Feststellung Nummer zwei. Ich denke, es ist nun wirklich notwendig, dass wir Patientinnen und Patienten als Verbraucherinnen und Verbraucher ansehen und ihnen die entsprechenden Schutzrechte zugestehen. Dazu gehört, dass man für Krankenhäuser verbindliche Regelungen hat, wie dort mit Hygiene umzugehen ist. Dazu gehört aber auch, dass die Vertreter der Patienten und die der Verbraucherzentrale Hessen im Landeskrankenhausausschuss vertreten sind.

(Beifall des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dort sind bisher lediglich die Kostenträger und die Krankenhausträger vertreten. Sie haben zu Recht vorgelesen, mit welchen Aufgaben der Landeskrankenhausausschuss befasst ist.Von daher ist es umso notweniger,Vertreterinnen und Vertreter der Verbraucherzentralen und der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen.

Wie gesagt: Ich habe etwas zu den Äußerungen, die Sie hier gerade vorgetragen haben, festgestellt. Ich stelle fest, dass sich die Mitglieder der CDU-Fraktion offensichtlich im Widerspruch zur Landesregierung und zu den Äußerungen befinden, die Herr Staatssekretär Krämer – sie wurden gerade zitiert – hinsichtlich einer Patientenvertretung im Landeskrankenhausausschuss getan hat. Sie vertreten die Meinung, das sei überflüssig. Herr Krämer hat ausdrücklich gesagt, dass das sinnvoll sei. Er wählte die Formulierung, „da in diesem Ausschuss die grundsätzlichen Angelegenheiten der stationären Versorgung beraten werden“, sollten in diesem Gremium auch Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter sein. Das sehen wir genauso. Da befinden wir uns an der Seite der Landesregierung und nicht an der Seite der Mitglieder der CDUFraktion. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr.Thomas Spies (SPD))

Wir setzen die Aussprache zum Gesetzentwurf mit Herrn Rentsch fort. Er spricht für die FDP-Fraktion.

(Zuruf des Abg. Martin Häusling (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Frömmrich, es ist erstaunlich, dass es bei einem relativ schwierigen Thema nicht möglich ist, eine ernsthafte Debatte zu führen.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich war das nicht!)

Das wundert mich. Das zeigt aber auch, wie „ernsthaft“ Sie das hier angehen.

Das, was wir hier diskutieren, wurde in den letzten Wochen sehr umfangreich in den Medien diskutiert. Es geht um die Frage, wie man mit einem Fall, wie er in Fulda geschehen ist, letztendlich umgehen soll und welche Schlüsse man aus einem solchen Fall ziehen sollte. Dabei geht es auch um die Frage, ob für den Gesetzgeber Handlungsbedarf besteht.

Ich darf daran erinnern, dass es in den letzten Debatten zwischen den Fraktionen hierzu keine Einigkeit gab. Ich werde gleich etwas zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN sagen, bei dem wir uns der Stimme enthalten werden, weil wir gerne zunächst einmal das Ergebnis der Anhörung abwarten wollen.

Frau Kollegin Schulz-Asche, Sie haben ein hehres Anliegen. Sie wollen die Situation der Patienten in Hessen verbessern. Es bleibt allerdings zu fragen, ob das über den Weg der Gesetzgebung möglich ist.

Ich muss aber auch eines sagen,was mich sehr verwundert hat. In jeder Debatte versuchen Sie, diesen Vorfall, den es in Fulda gab, zu nutzen. Dort sind mehrere Menschen gestorben. Ich halte das wirklich für einen schlimmen Fall. Sie versuchen immer wieder, das in der Debatte mit der Verantwortung einer politischen Partei in Fulda zu verbinden.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Ja, das ist auch richtig so!)

Ich habe es schon einmal gesagt: Ich bin der Auffassung, das gehört sich nicht. Denn damit suggerieren Sie, dass es aufgrund dieser Verantwortung zu Todesfällen gekommen ist. Ich muss ehrlich sagen: Das halte ich in einem solchen Fall nicht für angemessen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Mein Hauptanliegen ist aber: Ich glaube auch nicht, dass das den Betroffenen weiterhilft. – Ich sage ganz offen: Es mag sein, dass sich der eine oder andere gewünscht hätte, dass die Ministerin im Krankenhaus auf- und abgelaufen wäre, während dort versucht wurde, den Herd der Salmonelleninfektion zu finden. Auch Frau Waschke hat das letzte Mal diesen Wunsch formuliert. Ich bin froh, dass dort keine Showveranstaltung stattgefunden hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Die Politik ist auf diesem Gebiet viel zu sehr zur Show verkommen. Es gibt andere Beispiele, die zeigen, dass man sich das auch noch auf anderen Gebieten wünschen könnte.Das werden wir heute aber nicht diskutieren.Meiner Meinung nach hat die Ministerin in diesem Fall völlig richtig gehandelt.

Mit dem, was die GRÜNEN hier vorgelegt haben, haben sie den Versuch unternommen, aus den Vorfällen in Fulda Schlussfolgerungen zu ziehen und das Gesetz weiterzuentwickeln. Ich denke, wir werden darüber weiterhin diskutieren.

Ich möchte für die FDP-Fraktion dieses Hauses sagen: Es gibt keinen Weg der Weisen,der aufzeigt,wie man alles regeln kann, und mit dem dafür gesorgt wird, dass keine Pa

tienten in schwierige Situationen geraten. Aber in einem gebe ich Frau Kollegin Schulz-Asche recht. Wir müssen schon überlegen, wie wir die hygienische Situation in den Krankenhäusern verbessern können.

Frau Oppermann hat gerade eben gesagt, dass grundsätzlich die Richtlinie des Robert-Koch-Instituts gelten würde. Diese Auffassung teile ich. Das ist so. Das ist Grundlage der jetzt in den Krankenhäusern durchgeführten Handlungen. Ich glaube, wir müssen aber auch konstatieren, dass diese grundlegenden Vorschriften nicht immer so angewendet werden, wie wir uns das wünschen. Auch das gehört in dieser Debatte zur Wahrheit.Auch das ist richtig.