Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Um eine Frage vorweg zu beantworten:Ich hatte den Vorschlag unterbreitet, dies über den Kommunalen Finanzausgleich zu finanzieren. Das war aber nicht einvernehmlich mit den Kommunen zu machen. Daraufhin habe ich mich mit dem Herrn Finanzminister darauf verständigt, dass wir das außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs machen, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsfachhochschulen schon in diesem Herbst wissen, wie sie arbeiten können, und die Interessenten wissen, zu welchen Preisen die Unterrichtung stattfindet. Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich für diese Gesetzesinitiative. Sie ist notwendig, wenn man die Ausbildung an dieser Stelle kontinuierlich fortsetzen will.

Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf den Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN. Verehrte Frau Sorge, was Sie ansprechen, betrifft so grundlegende Fragen, dass sie nicht nur aus der Hand schwer zu beantworten, sondern auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr ernsthaft zu behandeln sind. Vor dem Innenausschuss habe ich hierzu einige klare Bemerkungen gemacht, die ich an dieser Stelle wiederholen möchte.

Der wesentliche Grund dafür, dass die Verwaltungsfachhochschulausbildung in Hessen und auch in anderen Ländern so außerordentlich erfolgreich und hoch geschätzt ist – es ist nicht so, dass die Ausbildung kritisiert wird, sondern es gibt verschiedene Interessen, auch aus dem Hochschulbereich –, war die Praxisnähe. Insbesondere unsere „Kunden“, die Kommunen, legen allergrößten Wert auf eine praxisnahe Ausbildung.

Den Bologna-Prozess in allen Ehren – das wäre der Tod dieser bewährten Ausbildung. Da ich von niemandem bisher gehört habe, dass diese Ausbildung schlecht sei – ganz im Gegenteil –, sehe ich hier keinen Handlungsbedarf.

Als letzte Bemerkung – wir werden es im Ausschuss noch vertiefen können –: Mir muss einmal jemand erklären, was der Bologna-Prozess mit den drei Berufsgruppen, die wir in den Verwaltungsfachhochschulen ausbilden, zu tun hat.

Nehmen Sie einmal die Polizei. Die Polizei ist ein ausschließlich national organisierter Verwaltungskörper. Das, was die hessische Polizei oder die deutsche Polizei macht, gibt es in keinem anderen Land Europas. Es gibt nicht einmal ansatzweise etwas, was einem Studenten nützen könnte. In überschaubarer Zeit wird es keinen Polizisten geben, der in den italienischen oder den französischen Staatsdienst eintreten könnte. Zu Fragen dieser Art könnte ich Ihnen eine Menge bieten.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Sorge?

(Minister Volker Bouffier: Ja!)

Herr Minister, Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es gerade in der Polizeiausbildung Fortbildungen gibt, die über einen Master gemacht werden. Insofern frage ich mich, warum Sie nicht verstehen, was die ganze Geschichte mit dem Bologna-Prozess zu tun hat, wenn hessische Polizistinnen und Polizisten nicht an der Masterfortbildung teilnehmen können.

Frau Kollegin, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich verstanden habe, was Sie mich fragen wollten.Wenn Sie Folgendes wissen wollten,ob der Bologna-Prozess für die Polizeiausbildung von Interesse ist, dann sage ich Ja. Mich interessiert aber nicht irgendein Prozess, mich interessiert, was der Betroffene davon hat.

(Beifall des Abg. Rafael Reißer (CDU))

Der Betroffene hat gar nichts davon, wenn ich eine imaginäre Vergleichbarkeit schaffe, die in überschaubaren Jahren nichts bringt. In Europa gibt es kein Polizeirecht, das miteinander vergleichbar ist. Dann haben Sie ausnahmsweise nur einem Prozess gedient, aber nicht der Sache.

Ich will Ihnen ein zweites Beispiel nennen, bei dem es richtig deutlich wird. Wir bilden an der Verwaltungsfachhochschule Rechtspfleger aus. Sie sind hoch qualifiziert. Alle, die etwas davon verstehen, sind der Auffassung, dass die erfolgreichen Absolventen wirklich ausgezeichnet sind. Diesen Beruf gibt es nur in Deutschland. Also muss ich doch die Frage stellen, ob es wegen eines Prozesses sinnvoll ist, diese bewährte, sehr erfolgreiche Ausbildung aufzugeben.

Frau Kollegin Sorge, wenn Sie mir noch einmal Ihr Ohr leihen könnten: Ich empfehle Ihnen, sich einmal die Ausbildung der hessischen Finanzverwaltung anzusehen. Ich habe überhaupt nichts gegen Master und Sonstiges. Was mit mir allerdings schwer zu machen ist, ist das Wortgeklingel eines Prozesses um eines Prozesses willen.

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir müssen darüber nachdenken, was sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Solange eine Ausbildung von allen Seiten für hoch qualifiziert gehalten wird, muss man mir ziemlich lange erklären, warum diese bewährte und erfolgreiche Ausbildung völlig umstrukturiert werden soll – und schon gar nicht im Rahmen eines Seitenantrags, der das,was wir eigentlich zu beraten haben,bei Weitem übersteigt.

Herr Minister, Sie denken bitte an die Redezeit.

Jawohl, Herr Präsident.

Ich hoffe, dass die Einigkeit, die zumindest drei Fraktionen in diesem Haus hatten, auch beibehalten wird. Ich kann Sie nur herzlich bitten, bald eine Entscheidung zu treffen. Die Verwaltungsfachhochschulen müssen möglichst schnell wissen, wie ihre Arbeitsgrundlagen sind, und dem dient der Gesetzentwurf. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende der Aussprache.

Wir überweisen beide Gesetzentwürfe zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.– Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist dies so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) und zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) – Drucks. 16/7492 –

Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion.Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Herrn Kollegen Peuser.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den gemeinsamen Gesetzentwurf der CDUund der FDP-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung ein. Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf unstrittig ist und eine große Mehrheit finden wird.

In Art. 1 geht es um Nachwuchsprobleme bei den Feuerwehren. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, mit geringerem Lebensalter in die Feuerwehr einzutreten, und außerdem geht es um die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bezüglich der Nebentätigkeit von Wahlbeamten.

Zur Feuerwehr. Der Gesetzentwurf der CDU und der FDP ist eine konsequente Fortsetzung unserer Politik seit 1999, die den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Jugendverbänden tatkräftig zur Seite steht und sie, wo es nur geht, unterstützt.

Globalisierung und demografischer Faktor werden zukünftig erhebliche Auswirkungen haben. Darüber sind wir uns alle im Klaren. Es wird unter anderem auch einen verschärften Wettbewerb um Jugendliche geben, einen verschärften Wettbewerb unter Verbänden und Vereinen. Man muss um Jugend werben, sie kommt nicht von selbst. Es gibt heute schon genügend Vereine, die Probleme haben. Die Gründe sind: Es wird deutlich weniger Jugendliche geben. Es gibt weniger Bindung an Vereine, und es gibt mehr Individualisierung.

In Fußballvereinen und in Turnvereinen usw. kann man schon mit sechs Jahren Mitglied werden und in Jugendmannschaften mitspielen. Bei der Feuerwehr kann man bisher erst ab dem 10. Lebensjahr Mitglied werden.Wenn sich ein Jugendlicher in einem Verein gebunden hat, wird er möglicherweise dort bleiben. Für die Feuerwehr ist es schwierig, Zugang zu finden.

Es gibt hier und da schon Bambinifeuerwehren – wie ich höre, mit großem Erfolg. Außerdem soll für die Kindergruppen, die dann gebildet werden können, der Unfallschutz nach dem Sozialgesetzbuch einbezogen werden.

Dieser Gesetzentwurf dürfte unstrittig sein. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Es ist die Fortsetzung unserer Politik. Ich erinnere an die Ehrenamts-Card für Jugendliche, an die 1 Million c für die Jugendfeuerwehren aus Anlass des 40-jährigen Bestehens, die Stärkung des Ehrenamts auch bei Jugendlichen usw. usf. Darüber hinaus werden sich die Feuerwehren sicherlich etwas einfallen lassen müssen, um auch eine stärkere Einbindung von Mädchen und Migranten zu erreichen.

Art. 2: Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Mit der Gesetzesinitiative zur Ergänzung des § 125 HGO soll ein Problem gelöst werden, das insbesondere seit der Kommunalrechtsnovelle 1999 und der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung in den Blickpunkt des Interesses gerückt ist.

Anders als bei der Novellierung 1999 gewollt, neigt die Rechtsprechung durch verschiedene Urteile in unterschiedlichen Bundesländern dazu, den § 125 wörtlich zu verstehen und darin auch eine gesetzliche Festlegung des Amtsinhalts zu sehen. Jedenfalls wird es von den Gerichten anders interpretiert, als es ursprünglich Landtag und Kommunale Spitzenverbände gewollt haben.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Tätigkeit der kommunalen Beamten nach § 125 HGO ausdrücklich als Nebentä

tigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung ausgewiesen werden.Wir sind uns im Haus sicherlich einig, dass Wahlbeamte zusätzliche Aufgaben, ob kraft Amtes oder durch Zuwahl in ihren örtlichen Gremien oder auch darüber hinaus, übernehmen sollen und müssen. Vergleiche, die manchmal mit Aufsichtsräten von Banken und der freien Wirtschaft angestellt werden, verbieten sich schon aus finanziellen Gründen. Das sind ganz andere Zahlen, mit denen hier gehandelt wird. Diesen Vergleich anzustellen ist meiner Meinung nach unsinnig.

Es ist notwendig, dass kommunaler Sachverstand auch in die Gremien auf kommunaler Ebene, Eigenbetrieb und dergleichen, eingebracht wird und eingebracht werden kann. Zusätzliche Arbeit soll in begrenztem Umfang auch finanziell honoriert werden.Darum geht es im Grunde genommen.Nach der Rechtsprechung müsste alles zu 100 % abgeführt werden.Wir sind der Meinung, dass bis zu einer bestimmten Grenze die Möglichkeit bestehen sollte, diese zusätzliche Arbeit zu honorieren.

Aus der Praxis kenne ich einen Fall. Ein Bürgermeister hat sich festgelegt und führt sein gesamtes Geld ohnehin an Vereine und Verbände ab. Er kann es also nicht mehr an die Kommune abführen. Es geht also um finanzielle Leistungen in einem begrenzten Umfang.Die Zahlen sind aus dem Gesetzentwurf ersichtlich.

Wir werden im Ausschuss in die Detailberatungen gehen und können noch Einzelheiten beraten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Peuser. – Das Wort hat Herr Abg. Hahn,Vorsitzender der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, ich bedanke mich ganz herzlich dafür, dass ich jetzt das Wort erhalten habe,und möchte mich für die FDP-Fraktion noch einmal – –

Herr Kollege Hahn, nur der freundschaftliche Hinweis: Die einzige Wortmeldung, die noch da war, war von Ihnen.

(Heiterkeit)

Wir behandeln Sie gerne so wie alle anderen. Wir sind ja neutral. Das wissen Sie.

Ich freue mich darüber,dass ich dann hoffentlich nicht der letzte, aber einer der letzten Kämpfer für einen besseren Einsatz der hessischen Feuerwehr sein kann.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Sie kennen aber das mit dem roten Hahn?)

Wir haben diesen Gesetzentwurf sehr bewusst gemeinsam mit der Mehrheitsfraktion, der CDU, eingebracht, da wir uns in den letzten Monaten verstärkt bei Vertreterinnen und Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes wie auch

des Landesjugendfeuerwehrverbandes, aber schlicht und ergreifend auch bei einer Reihe von Kreismitgliederversammlungen der Feuerwehren vor Ort informiert haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nicht tagtäglich mit den Feuerwehren sprechen können, weil Sie auch andere Fachgebiete abzudecken haben, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es in Hessen auf einen gravierenden Mangel an aktiven Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen hinausläuft. In den letzten zehn Jahren ist laut der Statistik des Landesfeuerwehrverbandes die Zahl der Aktiven um ungefähr 20 bis 25 % gesunken. Das ist eine Entwicklung,die deshalb für uns alle besorgniserregend ist,weil es Feuerwehren immer geben muss.Freiwillige Feuerwehren haben dabei zum einen den Vorteil, dass dort ehrenamtlich Tätige für die Gemeinschaft arbeiten und man keine Berufsfeuerwehren benötigt. Zum anderen organisieren sie einen kulturellen Beitrag in den Städten, in den Dörfern, in den Regionen unseres Hessenlandes.