Protokoll der Sitzung vom 04.09.2007

Frau Kollegin Beer, Sie haben gesagt, alle Universitäten wollten Stiftungsuniversitäten werden.

(Nicola Beer (FDP):Alle Hochschulen!)

Sie sagten: alle Hochschulen. – Das stimmt natürlich auch nicht. Die Vertreter der meisten Hochschulen sagen: Für uns ist das Modell der Stiftungsuniversität sicherlich nicht das richtige. – Die Frankfurter Universität hat aber entschieden, dass das für sie das Richtige ist. Wir wollen individuelle Lösungen und nicht, wie die Liberalen, Dirigismus für die hessischen Hochschulen.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt und damit einzelne Änderungsvorschläge aus der Anhörung aufgegriffen. Unter anderem haben wir eine Änderung aufgegriffen, die von der Konferenz der Hessischen Universitäten vorgeschlagen wurde. Sie haben gesagt, dass ihnen innerhalb der Hochschule nicht genügend Ordnungsmaßnahmen für Studierende zur Verfügung stünden, die Veranstaltungen an der Hochschule boykottierten oder ähnliche Dinge vornähmen. Auf diese Anregung hin haben wir neben den anderen Änderungen auch die Einführung der entsprechenden Ordnungsmaßnahmen aufgegriffen.

Ich will jetzt etwas zu dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf sagen. Man sollte sich die Historie dieses Gesetzentwurfs ansehen. Frau Kollegin Beer, er wurde während der letzten Ausschusssitzung quasi als Tischvorlage eingebracht. Man hat so ein bisschen den Eindruck, dass er kaum Punkte enthält, in denen er abweicht. Wenn Sie das Gesetzgebungsverfahren und die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität wirklich hätten beschleunigen wollen, hätten Sie den Mitgliedern Ihrer Fraktion empfehlen sollen,den entsprechenden einzelnen Punkten unseres Gesetzentwurfes zuzustimmen.

(Nicola Beer (FDP): Frau Kollegin, Sie wissen, dass das bei einem Gesetzentwurf nicht geht!)

Natürlich geht das. Selbstverständlich kann man passagenweise sein Votum zum Ausdruck bringen. Man kann einzelnen Passagen zustimmen.

(Nicola Beer (FDP): Nein, das geht nicht!)

Da gibt es überhaupt kein Problem. – Frau Kollegin, mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf unternehmen Sie im Grunde genommen den Versuch, das Projekt der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität massiv zu verzögern – wenn wir es denn zuließen.

(Michael Siebel (SPD): Böse Nicola!)

Das werden wir nicht zulassen,weil die Universität Frankfurt dringend darauf wartet, dass dieses Gesetz beschlossen wird, damit dort weitergearbeitet werden kann.

Ich will zunächst noch darauf hinweisen, dass im Gesetzgebungsverfahren der Teil betreffend Stiftungsuniversität an das Gesetz angehängt worden ist und dass in diesem Verfahren Beschleunigung vonnöten ist.

(Michael Siebel (SPD): Angehängt, das stimmt! Der Omnibus!)

Ja, er ist angehängt worden. Er war nicht von Anfang an dabei und ist dadurch auf jeden Fall schneller ins Verfahren gekommen, um der Universität Frankfurt die schnelle Umsetzung zu garantieren.

Einige wenige Sätze zu dem Antrag von Herrn Siebel. Mich hat im Tenor Ihres Antrags etwas verwundert, dass Sie sich kritisch zur Stiftungsuniversität Frankfurt aussprechen.In den Ausschusssitzungen,in der ersten Lesung und in den sonstigen Stellungnahmen haben Sie immer wieder darauf hingewiesen, dass es Ihnen im Prinzip darum gehe,dieses Projekt zu unterstützen.Wenn man Ihren Antrag liest, kann man feststellen, dass es Ihnen um die konkrete Ausgestaltung geht und dass Sie prinzipiell nicht so sehr für die Stiftungsuniversität sind. Sie werden vielleicht noch etwas dazu sagen. Mit dem, was wir bisher gehört haben, haben Sie jedenfalls deutlich gemacht, dass viele einzelne Vorschriften des Gesetzentwurfs Ihre Zustimmung fänden, jedenfalls im Grundgedanken. Der Antrag liest sich eher so, als ob das jetzt nicht mehr der Fall sei. Deswegen hat man den Eindruck, dass Sie in Ihrer Fraktion etwas zurückgepfiffen worden sind.

Frau Sorge hat für die GRÜNEN einen Antrag eingebracht, dem eine ganz andere Hochschule zugrunde liegt. Es werden ganz andere Strukturen für die Hochschule gefordert. Es ist auch erstaunlich, dass Frau Sorge die Ordnungsmaßnahmen ablehnt,die ich eben erwähnt habe,obwohl sie auf Vorschlag der hessischen Universitäten eingefügt worden sind, die dieses Handling brauchen.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dazu sage ich gleich etwas!)

Ich finde, im Rahmen der Autonomie sollte man den Vorschlägen folgen, die die Hochschulen in dem Bereich machen. Die Beratungen bei den GRÜNEN scheinen so gelaufen zu sein, dass sie diese Vorschläge nicht aufnehmen wollen.

Mit der Novelle des Hochschulgesetzes setzen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Hochschulen fit für die Herausforderungen im 21.Jahrhundert zu machen. Ich bin froh darüber, dass wir heute einen Schritt weitergekommen sind, um der Goethe-Universität in Frankfurt zu ermöglichen, Stiftungsuniversität zu werden.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Eine Kurzintervention hat Frau Beer erbeten. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Kollegin Kühne-Hörmann! Ich habe mich jetzt zu einer Kurzintervention gemeldet, um mit zwei Märchen aufzuräumen, die Sie, auch im Ausschuss bereits, gern in die Welt setzen.

Erstes Märchen: Der Entwurf der FDP komme zu spät. Heute haben Sie sogar noch durchklingen lassen, er sei bei der CDU abgeschrieben. Das ist mitnichten der Fall. Sie persönlich wissen genauso gut wie der Herr Minister, dass wir seit der ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfs darüber in der Diskussion stehen, sowohl mit den GRÜNEN, mit der SPD als auch mit uns, ob es möglich ist, den Teil betreffend Stiftungsuniversität Frankfurt, den Sie unnötigerweise in diesen Gesetzentwurf aufgenommen haben, abzutrennen. Es ist uns noch parallel zur Anhörung signalisiert worden, dass man dies innerhalb der CDUFraktion recht wohlwollend prüfe. Sie persönlich hatten mir zugesagt, mir bis Ende Juli hierzu Auskunft zu geben. Die Auskunftsfähigkeit war erst spät im August gegeben,

(Eva Kühne-Hörmann (CDU): Nach den Ferien!)

sodass wir innerhalb weniger Tage diesen Gesetzentwurf gezimmert haben, nachdem Sie unter dem Vorwand juristischer Formalien quasi eine 180-Grad-Wendung vorgenommen hatten.

Zweiter Punkt:die juristischen Formalien.Sie wissen ganz genau, dass Ihr Gesetzentwurf nicht als Artikelgesetz ausgestaltet ist. Von daher ist es unserer Fraktion unmöglich gemacht, dem einen Teil, nämlich der Stiftungsuniversität, zuzustimmen und den anderen Teil, nämlich die TUDlight-Version, die kein Mensch will, auch nicht die Hochschulen, abzulehnen. Deswegen sind wir juristisch gefordert, diesen Gesetzentwurf einzubringen, um den Stiftungsuniversitätsgesetzentwurf abzutrennen. Er ist genauso schnell beratungsfähig wie Ihr Gesetzentwurf, er wäre genau in der nächsten Sitzung des Hessischen Landtags beschließbar. Er ist das Ergebnis der Anhörung, es bedarf keiner weiteren Anhörung. Wenn der gute Wille auf allen Seiten, auch bei der CDU, vorhanden wäre, könnte diese gemeinsame Rückendeckung für die Universität Frankfurt noch in diesem Monat beschlossen werden. Nur, der Wille muss da sein.

(Beifall bei der FDP)

Die Antwort, Frau Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur drei Richtigstellungen.

Das Erste. Frau Kollegin Beer, ich hatte gesagt, dass ich Ihnen nach der Sommerpause Bescheid sage. Genau das habe ich getan. Da muss man nicht mit falschen Daten agieren.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP) – Gerhard Bökel (SPD): Untersuchungsausschuss!)

Das Zweite. Sie haben im Ausschuss eine Tischvorlage vorgelegt; das habe ich gesagt.

Das Dritte, was ich sagen will, da wir beide Juristen sind: Selbstverständlich ist es möglich, innerhalb eines Gesetzentwurfs einzelnen Ziffern zuzustimmen. Deswegen will ich auch einmal mit dieser Unwahrheit aufräumen. Sie können dokumentieren, welchen Passagen des Stiftungsuniversitätsgesetzes Sie zustimmen und welchen nicht, und damit Ihre Meinung zu diesem Projekt dokumentieren oder es auch lassen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abg.Sorge für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Gerhard Bökel (SPD): Jetzt noch eine drauf!)

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass hier im Hause einmal ein Zickenkrieg stattfindet, an dem ich nicht beteiligt bin.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerhard Bökel (SPD): Gut, dass Sie das gesagt haben! Wir haben es auch gedacht!)

Das dachte ich mir,dass Sie das alle gedacht haben.Deshalb habe ich mich getraut, es hier auszusprechen.

Meine Damen und Herren, die Goethe-Universität Frankfurt in Einigkeit und breiter Unterstützung aller Fraktionen in eine Stiftungsuniversität zu überführen, das wäre nun wirklich ein großes Signal und eine wichtige Unterstützung für die größte hessische Hochschule.Trotz politischer Differenzen hat ein solches Projekt auch beim Autonomiegesetz für die TU Darmstadt bereits geklappt. Dass dies hier und jetzt voraussichtlich nicht klappen wird, liegt allein an dem autistischen Verhalten der Landesregierung und der CDU.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Die Oppositionsfraktionen stehen bereit;Frau Beer hat es eben mehr als deutlich signalisiert. Wir haben oft und deutlich gesagt, dass wir uns, wie wir es auch beim TUDGesetz gemacht haben, eine Einigung über das Stiftungsuniversitätsgesetz in Obleutegesprächen wünschen würden. Die CDU aber will noch nicht einmal den Versuch einer Einigung starten. Meine Damen und Herren von der

CDU, es ist schade, dass Sie diese Chance für die Universität Frankfurt verspielen.

Der Kardinalfehler, den Sie von vornherein begangen haben, war, das Stiftungsuniversitätsgesetz in eine HHGNovelle hineinzumuscheln, in der noch viele andere Dinge geregelt werden sollten. Hier werden wir mit Sicherheit keine Einigung erzielen. Denn wir wollen zwar alle autonome Hochschulen; Ihnen aber fehlt zu einem Autonomiekonzept, passgenau für alle Hochschulen, der Mut. Sie schaffen noch nicht einmal die im TUD-Gesetz vorgesehene Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation und die Entwicklung von Konzepten, welche Teile von Autonomie bestmöglich auf andere Hochschulen übertragen werden können – das genau wäre doch zum jetzigen Zeitpunkt angesagt, das wäre die Aufgabe der Landesregierung.

Wir GRÜNE wollen, genau wie die anderen Fraktionen auch, autonome Hochschulen. Wir wollen die Hochschulen in Selbstständigkeit überführen. Wir GRÜNE aber wollen den Hochschulen tatsächlich ein jeweils auf die Hochschule zugeschnittenes Maß an Autonomie ermöglichen, statt ihnen, wie das in dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt werden soll, lediglich die Möglichkeit zu geben,die Bestimmungen des TUD-Gesetzes zu übernehmen.

Meine Damen und Herren, für uns GRÜNE ist die Autonomie nicht die Aufgabe von Verantwortung, sondern die Abgabe von Verantwortung und von demokratischer Kontrolle.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Abgabe von Verantwortung in die Hochschulen muss mit mehr Mitsprache und einer Erhöhung der demokratischen Prozesse in den Hochschulen verbunden sein. Ich finde es sehr schön, Frau Kühne-Hörmann, dass Sie für uns GRÜNE deutlich dargestellt haben, dass wir eine ganz andere Hochschule wollen. Genau das ist der Fall, und genau das können Sie auch unserem Antrag entnehmen.

Hochschulräte sollen nur beratende Funktion haben und nicht über Belange von Forschung und Lehre entscheiden können. Genau dies wurde auch von vielen Expertinnen und Experten in der Anhörung geteilt. Leider haben Sie – wie immer, muss ich fast dazusagen – vieles Wichtige ignoriert, was in der Anhörung zur Sprache kam.

Eine Änderung aber hat die CDU nach der Anhörung in den Gesetzentwurf aufgenommen – Frau Kühne-Hörmann hat darauf schon angespielt –, die ich wirklich für hoch bedenklich halte. Ein berechtigtes Anliegen der TUD war, dass in Ausnahmefällen – hier ging es insbesondere um einen Studenten, der Studierende, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Professoren bedroht hatte und einen Studenten schwer verletzt hatte – Studierende von der Hochschule ausgeschlossen werden können. Herr Prof.Buchmann hat in der Anhörung aber auch sehr deutlich gemacht, dass eine solche Regelung nicht zu Missbrauch führen darf. Ich zitiere aus der Anhörung: