Herr Kollege Lennert, natürlich kennen auch wir das Internet. In aller Bescheidenheit darf ich sagen, dass die FDP-Fraktion die Fraktion ist, die mit großem Abstand die meisten Berichtsanträge für den Europaausschuss einbringt.Außerdem bringt sie zum Thema Europa die meisten Kleinen Anfragen ein. Das ist Ihnen sicherlich bekannt. Sie nehmen auch regelmäßig an den Sitzungen teil.
Wir fallen den Kollegen mit unseren intensiven Anfragen manchmal etwas zur Last.Wir haben die Dienstleistungsrichtlinie hinterfragt. Wir haben die Versicherungsvermittlungsrichtlinie hinterfragt. Wir haben die Freizügigkeitsrichtlinie hinterfragt.Wir haben im Europaausschuss auch viele andere Dinge thematisiert. Ich glaube, da brauchen wir uns keinen Nachhilfeunterricht von der CDU geben zu lassen.
Der entscheidende Punkt ist doch Folgender. Natürlich gibt es Informationen über die Europäische Union in Hülle und Fülle. Das mit der Information ist aber eine Bringschuld. Die Landesregierung ist in der Pflicht, das Parlament zu informieren.
Ich habe die bisherige Informationspolitik ausdrücklich gewürdigt. Darüber besteht überhaupt kein Zweifel. Damit ist aber nicht das abgedeckt, was im Hinblick auf die Kontrolle hinsichtlich der Subsidiarität erforderlich ist.
Das Abkommen aus dem Jahre 1995 wurde lange vor der Zeit abgeschlossen, als man über die Auswirkungen des Verfassungsvertrags und seiner Folgeverträge und der Kontrolle der Subsidiarität gesprochen hat. Das kann also in den damaligen Vereinbarungen nicht enthalten sein.
Lassen Sie mich noch einmal sagen, worauf es uns ankommt. Uns kommt es darauf an, sämtliche Vorhaben erheblicher Bedeutung gemeldet zu bekommen, und zwar mit der ausdrücklichen Gelegenheit, dazu Stellung nehmen zu können. Das ist mehr, als im Rahmen eines dicken Berichtes ein kleines Kapitel zu finden.
Das Zweite betrifft die Eingangslisten. Sie haben zu Recht gesagt, die seien sehr umfangreich. Da kann man eine neue Methode der Vermittlung finden. Man könnte eine Datenbank einrichten, auf die wir alle zugreifen können. Das muss nicht physisch übermittelt werden. Vielmehr würden wir auch gerne auf einen Teil der Dateien zurückgreifen, die Sie haben. Wir könnten uns diese Informationen regelmäßig beschaffen, wenn sie bereitgestellt würden.
Drittens wollen wir gemeldet bekommen, wenn Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip drohen. Denn das ist ein Fall, in dem das Land im Namen seiner Bürger in Brüssel vorstellig werden muss. Es muss versuchen, den drohenden Verstoß zu verhindern. Ich glaube, wir sind da gefragt, mitzumachen.
Herr Minister, ich komme jetzt auf den Bericht nach § 6 zu sprechen. Gut, wir bekommen regelmäßig Berichte. Sie selbst haben ein 365-Tage-Programm vorgelegt. Es wäre doch auch richtig spannend, nach den 365 Tagen Bilanz zu ziehen und zu schauen, was von dem Programm realisiert wurde.Der Bericht ist damit also quasi schon angelegt.Ich wundere mich deshalb über ihren Protest dagegen. Das kann man sicherlich machen. Er wäre dann einer der Berichte, die monatlich erstellt werden. Man könnte da noch einmal zusammenfassend darstellen, was getan wurde.
In § 8 wird die herzliche Bitte formuliert, die Stellungnahme des Landtags zu berücksichtigen. Das heißt auch, dass wir von der Landesregierung einen Bericht darüber bekommen, was aufgrund der Stellungnahme geschehen ist. Hat sie dessen Inhalt umgesetzt? Hat sie das nicht umgesetzt? Wenn das umgesetzt wurde, was ist dann in Berlin bzw. in Brüssel geschehen? Ich glaube, wenn wir das hätten, wären wir alle wesentlich weiter.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu dem Aspekt sagen, wir sollten nicht sklavisch an einem Gesetzgebungsverfahren kleben. Herr Minister, das machen wir nicht. Das ist doch klar.
Wir suchen ein geordnetes Verfahren.Dafür brauchen wir gegenüber dem Jahr 1995 erweiterte Möglichkeiten.Denn auch die Anforderungen haben sich erweitert. Das muss ein faires Spiel sein.
Wir haben auf einem anderen Sektor mit dem Finanzministerium eine sehr gute Vereinbarung darüber abschließen können, welche Informationen wir über das Budgetbüro bekommen. Diese Vereinbarung ist ausgewogen. Damit kann man arbeiten.
So etwas Ähnliches stelle ich mir hinsichtlich der Information über die europäische Ebene vor. Das sollte bei der Regierung möglichst wenig Aufwand verursachen. Dem Parlament sollte es aber die Chance bieten, sich rechtzeitig in die Prozesse einschalten zu können, und zwar bevor sie so weit gediehen sind, dass sie nicht mehr zu stoppen sind. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die erste Lesung vereinbarungsgemäß erfolgt.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Europaausschuss überwiesen. Wird dem widersprochen?
Wird diesen beiden Überweisungsvorschlägen zugestimmt? – Das ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes – Drucks. 16/7673 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. – Das Wort für die Landesregierung erhält Herr Justizminister Banzer.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist vielleicht bemerkenswert, dass diese Gesetzesinitiative auf eine Petition zurückgeht.Das macht deutlich,dass Petitionen hin und wieder schon sinnvoll sind und eine besondere Bedeutung haben. Insoweit ist auch die Problematik, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, den Mitgliedern des Rechtsausschusses bekannt.
Das ist auch Ausfluss eines immer härter werdenden Wettbewerbs unter den jungen Juristen.Die Frage,welche Note man im zweiten Staatsexamen erzielt, wird immer wichtiger. Wir wollen denjenigen, die in Hessen ihr zweites Staatsexamen ablegen, die gleichen Wettbewerbsbedingungen ermöglichen, wie sie in einem Großteil der anderen Bundesländer herrschen. Etwa die Hälfte der Bundesländer kennt die Möglichkeit, um die es hier geht. Es geht darum, dass man das zweite Staatsexamen für den Fall, dass man mit dessen Ergebnis unzufrieden ist, noch einmal wiederholen kann. Man kann das also tun, wenn man glaubt, die juristischen Kenntnisse seien besser, als das mit dem zweiten Staatsexamen zum Ausdruck gekommen ist.
Die Erfahrung zeigt, dass man damit rechnen muss, dass ungefähr 10 % der Examenskandidaten diese Chance nutzen werden. Etwa die Hälfte schafft es dann, ihre Note zu verbessern, in der Regel allerdings nur unwesentlich.
Wir wollen den Betroffenen aber diese Möglichkeit eröffnen. Außerdem wollen wir noch erreichen, dass diejenigen, die von der jetzt im Rechtsausschuss befindlichen Novellierung des Aktenvortrags betroffen sein werden, die also vor neuen Herausforderungen stehen, dafür die Möglichkeit erhalten, diese Wiederholungsprüfung in Anspruch zu nehmen.
Leider war es nicht möglich, die beiden Gesetzesnovellen in einem Beratungsverfahren zusammenzufassen.Die Arbeitsgemeinschaften der Studenten rechnen sicher mit der Wirkung der ersten Novelle zum 1. November 2007. Wir hätten für ziemlich viel Nervosität unter den Examenskandidaten gesorgt, wenn wir die beiden Gesetzesvorhaben verbunden und auf das langsamere Gesetzgebungsverfahren gewartet hätten. Deswegen finden jetzt
Ich finde, wir sollten den hessischen Absolventen die gleichen Chancen geben, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Ich glaube, es ist akzeptabel, dass die zusätzlichen Mühen, die damit verbunden sind, natürlich auch zu zusätzlichen Kosten führen.Wir halten die Gebühr von 500 c für korrekt ermittelt und errechnet. Diese Gebühr wird dann mit der Wiederholungsprüfung verbunden sein.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir dieses Gesetzesvorhaben zügig beraten könnten, damit wir den Examenskandidaten die Übergangslösung ermöglichen könnten, die wir vorgesehen haben.
Sie wissen das:Wenn man sich in einer Prüfungsphase befindet, ist man hoch sensibel, wenn es um die Frage geht, ob man faire Prüfungsbedingungen hat.Wir wollen unbedingt erreichen, dass die Examenskandidaten dieses Gefühl haben.
Wenn das gewünscht wird, stellen wir Ihnen selbstverständlich die Unterlagen der Kabinettsanhörung zur Verfügung.
Es wäre schön, wenn wir den Examenskandidaten diese Chancen auch in Hessen ermöglichen könnten. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erteile ich Frau Kollegin Heike Hofmann für die SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion unterstützt das Gesetz der Landesregierung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Wir wollen auch hier in Hessen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eine Notenverbesserungsmöglichkeit einräumen, wie es schon acht andere Bundesländer machen, denn wie wir alle wissen – das ist gerade unter Juristinnen und Juristen bekannt –, wird der Arbeitsmarkt für Juristen immer angespannter.
Ich möchte dazu in diesem Zusammenhang eine Zahl in den Raum stellen. Insbesondere bei der Anwaltschaft ist der Druck auf dem Arbeitsmarkt immer höher, und er steigt stetig an. So wurden allein im Jahr 2007 bundesweit bis jetzt 4.726 Anwälte neu zugelassen. Dies ist eine Steigerung von rund 3,4 % auf mittlerweile 142.830 zugelassene Anwälte, die sich natürlich alle auf diesem Markt bewegen und miteinander konkurrieren.
Bei den Juristinnen und Juristen – das wissen die, die sich mit der Rechtspolitik befassen – ist gerade die Examensnote für den weiteren beruflichen Erfolg und womöglich für die weitere berufliche Perspektive ausschlaggebend. Es ist deshalb aus unserer Sicht längst überfällig – das haben wir als SPD-Fraktion schon sehr deutlich gemacht –, dass diese Notenverbesserungsmöglichkeit auch hier in Hessen geschaffen wird.
Wir hatten als SPD-Fraktion schon bei der letzten JAGNovelle thematisiert, ob man nicht diese Änderung, die wir heute beraten, vorziehen könnte.Aus unserer Sicht ist
Wir halten es auch für korrekt, dass für den Wiederholungsversuch eine kostendeckende Gebühr entrichtet wird,die gerade noch angemessen ist und sich natürlich an den tatsächlichen Prüfungskosten orientiert. Aus unserer Sicht ist es auch zweckmäßig, dem Prüfling ein Rücktrittsrecht ab der schriftlichen Prüfung bis zur mündlichen Prüfung einzuräumen und danach schrittweise entsprechend die Gebühren zu staffeln, die dann natürlich zurückerstattet werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die SPD stimmt diesem Gesetz zu. Wir sind aber dennoch gespannt, ob es in der schriftlichen Anhörung – die Kabinettsunterlagen bzw. die der Anhörung werden uns ja zugestellt – an der einen oder anderen Stelle doch noch Hinweise oder Ergänzungswünsche gibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.