(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Martin Häus- ling und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))
Herr Dietzel, danke. – Ich schließe die Aussprache zu der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes.
Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz – Drucks. 16/7697 zu Drucks. 16/6936 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem aufgerufenen Gesetzentwurf bekannt geben.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 16/7687 und damit in der aus der Anlage der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 125. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Änderungsantrag Drucks. 16/7072 wurde dem Innenausschuss am 20. März 2007 und der Änderungsantrag Drucks. 16/7687 am 28. August 2007 vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 19. Juni 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. August 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zu Beginn wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7687 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen worden.
Der Änderungsantrag Drucks. 16/7072 war mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden. – Besten Dank.
Herr Bellino, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erste erhält Frau Kühne-Hörmann für die CDUFraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die zweite Lesung des Gesetzes der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz. Bereits während der ersten Lesung wurde darauf hingewiesen, dass das Gesetzesvorhaben zwei ganz wichtige Punkte enthält.
Zum einen sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Zukunft ermächtigt werden soll, sogenannte IMSI-Catcher einzuführen.
Zum Zweiten enthält der Gesetzentwurf eine Anpassung der Befugnisregelung zur Wohnraumüberwachung, die das Landesamt für Verfassungsschutz für präventive Zwecke vornehmen darf.
Wir haben eine umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörung hinter uns. Auf der Grundlage der Anhörung hat der Hessische Datenschutzbeauftragte einen Vorschlag gemacht, den wir als CDU-Fraktion aufgenommen haben. Mit dem Änderungsantrag, den wir vorlegen, wurde in den Gesetzentwurf eine Regelung aufgenommen, mit der ausdrücklich klargestellt wird, dass mit der Wohnraumüberwachungsmaßnahme nicht in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen werden darf.
Wir haben heute bereits einen Dringlichen Entschließungsantrag betreffend erfolgreicher Terroreinsatz deutscher Sicherheitsbehörden hier verabschiedet.Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Maßnahmen, die der Gesetzentwurf vorsieht, dazu dienen sollen, dass solche Terroranschläge verhindert werden.
Ich will deutlich machen, dass die Befugnisse, die mit diesem Gesetzesvorhaben geschaffen werden sollen, auch dem Landesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeit geben werden, noch besser bei der Prävention und bei der Verfolgung von Terroristen, die Anschläge verüben wollen, zu arbeiten. Dazu wird dieses Gesetzesvorhaben einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung.
Frau Kühne-Hörmann, vielen Dank. – Als Nächste erhält Frau Kollege Faeser für die SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Nach den zum Glück vereitelten Anschlägen des gestrigen Tages fällt es etwas schwer, emotionsfrei über das Thema zu sprechen. Angesichts der ernsten Ereignisse scheint es auch völlig unangemessen,parteipolitisch darauf zu reagieren und erneut die Online-Durchsuchung ohne vorherige richterliche Anordnung oder die Ausweitung der Vorratsdaten
bank zu fordern. Das ist sehr bedauerlich, dient der Sache letztlich nicht und übersieht, dass es auch zu den originären Aufgaben des Parlaments gehört, die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde möglichst zu begrenzen.
Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht die Einführung bzw. die Erweiterung bestehender Befugnisse für das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz vor. In dem Entwurf sind Maßnahmen enthalten, die in das Persönlichkeitsrecht eingreifen und entsprechender Schutzvorkehrung bedürfen. Dass es weiterer Schutzvorkehrungen bedarf, hat die Anhörung eindrucksvoll bewiesen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, sowohl der Anwaltsverein als auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befürchten, dass mit dem Gesetzentwurf der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst ab bestimmten Verdachts- und Gefahrenstufen vornehmen darf, nicht ausreichend beachtet wird.
§ 5 Abs. 2 des geltenden Verfassungsschutzgesetzes enthält sehr weitreichende Befugnisse für den Verfassungsschutz zum Abhören im Wohnungsbereich. Diese Befugnisse sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 3. März 2004 einzuschränken. Diesen Vorgaben wird Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der Regierung, nicht gerecht.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Beschuldigten. Hier gab es einen konkreten Anfangsverdacht wegen einer Straftat. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht dem Betroffenen zum Schutz der Menschenwürde einen Schutzbereich zuerkannt.
Die Landesregierung möchte nun, ohne dass es einen solchen konkreten Verdacht gibt, nahezu uneingeschränkt in die Rechte von Privatpersonen eingreifen können. Auch dies hat die Anhörung mehr als eindeutig ergeben.Wir haben erstaunt zur Kenntnis genommen, dass die CDUFraktion diese Hinweise ausnahmsweise einmal ernst genommen und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht hat. Dort wird angefügt – ich darf Ihren Antrag zitieren –:
Die Behörde hat dafür Sorge zu tragen, dass in keinem Fall in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird.
Dieses Anliegen teilen wir ausdrücklich und sind froh, dass die CDU-Fraktion den Regierungsentwurf an dieser Stelle ändert.
Denn es fehlt an einer Regelung zum Abschluss der Abhörmaßnahme, wenn anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Es fehlt ferner an einer Regelung zum Abbruch der Maßnahme, wenn deren Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Bislang enthielt der Entwurf lediglich ein Verwertungsverbot. Das war absolut unzureichend. Aber auch
die Änderung der CDU-Fraktion genügt nicht. Vielmehr bedarf es einer Präzisierung dieser Kernbereichsregelung privater Lebensgestaltung, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Diese Verweigerung besteht bereits seit 2004, aus diesem Jahr ist nämlich das Bundesverfassungsgerichtsurteil.
Hochproblematisch und technisch nicht auf der Höhe der Zeit ist der sogenannte IMSI-Catcher. Dieser dient zur Standortbestimmung eines eingeschalteten Mobiltelefons. Problematisch ist der Einsatz eines solchen Geräts deshalb – das hat die Anhörung ergeben –, weil im Umkreis von 60 km alle Mobilfunktelefone gestört werden, sodass das Absetzen eines Notrufes nicht mehr möglich ist.
Das erscheint uns in diesem Zusammenhang als unverhältnismäßig. Darüber hinaus hat die Anhörung ergeben, dass es einer expliziten Regelung zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern bedarf. Dies entspricht auch den Vorgaben des § 100d Abs. 6 der Strafprozessordnung.
Wir werden den Gesetzentwurf in Gänze ablehnen, weil wir die Vermischung von Polizeiarbeit und präventiver nachrichtendienstlicher Tätigkeit ablehnen.
Es bedarf einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzgesetzes, die auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt und eine klare Trennung der Aufgaben von Polizei und Nachrichtendienst vorsieht.
Wir werden dies im nächsten Jahr umsetzen, wenn wir an der Regierung sind. Den Antrag der GRÜNEN unterstützen wir,weil es um Informationsrechte des Parlaments geht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Faeser. – Das Wort hat Herr Abg. Frömmrich für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann mich sehr kurz fassen. Denn das, was Kollegin Faeser hier vorgetragen hat, unterstützen wir vollumfänglich. Wir hatten an diesem Punkt zwei Schwierigkeiten, über die wir auch in der Anhörung diskutiert haben. Das ist zum einen die Frage der IMSI-Catcher. Der zweite Bereich betrifft den Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung.