Protokoll der Sitzung vom 06.09.2007

Vielen Dank, Herr Klee. – Nächster Redner ist der Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist sicherlich kein dramatischer Gesetzentwurf, über den wir zu beraten haben. Gleichwohl werden wir die Durchführung einer schriftlichen Anhörung im Innenausschuss anregen.

In der Diskussion um die Erweiterung der Zahl der Standorte haben wir schon gesagt, dass ein Mehr an Standorten nicht bedeutet, dass mehr Umsatz gemacht wird. Wir sehen das am Beispiel Bad Wildungen. Die Menge Geldes, die von den Spielbanken verdient werden kann, ist nämlich endlich. Wir sehen außerdem die Möglichkeiten, die mittlerweile über das Internet angeboten werden.

Frau Kollegin Erfurth, das Argument „Prävention vor Spielsucht“ muss man an der Stelle ernst nehmen. Wir können präventive Maßnahmen nicht nur für das Rauchen und andere Süchte fordern, sondern auch im Zusammenhang mit einer Spielsucht kommt es dazu, dass sich Menschen selbst schädigen. Wir sollten deshalb das Thema Prävention an der Stelle vertieft erörtern.Mit dem Gesetzentwurf sollen zwar die Standorte festgeschrieben werden, aber dadurch wird diese Problematik nicht entschärft.

Herr Innenminister, Sie sollten zusätzliche Erläuterungen hinsichtlich der Videoüberwachung und des Erhebens biometrischer Daten geben. Mir erschließt sich nicht so ganz, ob tatsächlich Fälle von Missbrauch mithilfe gefälschter Pässe und Ausweise vorgekommen sind. Wir müssen Ihre Vorschläge daraufhin prüfen, ob sie geeignet sind, dass weniger Missbrauchsfälle auftreten. Das würde ich gerne auf der Basis belegbarer Daten und Fakten im Innenausschuss diskutieren. Wie gesagt, es gibt ja schon Kontrollmechanismen.

Wenn wir an der Höhe der Abgaben etwas ändern, dann sollten Sie sich nochmals zum Thema Standorte äußern. Jeder Standort hat nämlich ein Interesse daran, nach Abzug aller Kosten einen Überschuss zu erzielen.Ich halte es für richtig, dass wir die Troncs beibehalten, auch wenn sie andere Bundesländer abgeschafft haben. Wir hatten in Wiesbaden die Situation, dass das Personal gestreikt und gesagt hat:Wir wollen ein vernünftiges Entgelt für unsere Tätigkeit bekommen. – Diese Argumentation halte ich ausdrücklich für richtig, weil es um nicht ganz einfache und nicht ganz unproblematische Tätigkeiten geht. Die Beschäftigten sollen ordentlich entlohnt werden. Insofern ist diese Regelung sinnvoll. Das geht aber zulasten der Mittel, die an die Standortgemeinden zurückfließen.

Wir werden über alle diese Punkte im Innenausschuss zu reden haben. Ich denke, eine schriftliche Anhörung genügt. Dann werden wir bis zum Ende dieser Legislaturperiode das Gesetz anpassen können.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Beer für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir folgen den Ausführungen des Innenministers, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Der ist zwar nicht dramatisch, aber es muss an dieser Stelle gehandelt werden.

Die Kollegin Erfurth hat schon ein paar Fragestellungen aufgeworfen. Diese werden wir im Rahmen einer schriftlichen Anhörung beraten können.Dann werden wir in der Auswertung feststellen,ob hier Änderungsbedarf besteht.

Frau Kollegin Erfurth,ich kann allerdings nachvollziehen, dass in dem Regierungsentwurf die Notwendigkeit der Einführung von Zugangskontrollen in modernerer Form gesehen wird. Wenn wir den Landesdatenschutzbeauftragten in die Anhörung einbeziehen und gegebenenfalls aufgrund seiner Ausführungen Änderungen vornehmen, dann sind wir hier auf der richtigeren Seite. Es geht zwar auch um eine Maßnahme der Suchtprävention – das ist ein wichtiger Punkt, Kollege Rudolph hat es schon angesprochen –, aber es geht sicherlich in erster Linie darum, nachvollziehen zu können, ob Spielbanken zur Geldwäsche benutzt werden. Deshalb sollten wir eine Möglichkeit haben, über den Tag hinaus nachvollziehen zu können, wer sich wann in einer Spielbank aufgehalten hat. Gerade im Zusammenhang mit dem, was dieser Tage an kriminellen Handlungen vereitelt werden konnte, wissen wir alle, dass in vielen Kreisen Versuche unternommen werden, Gelder zu waschen. Solchen Bestrebungen sollten wir mithilfe der Regelungen dieses Gesetzes einen Riegel vorschieben.

(Beifall der Abg. Roland von Hunnius (FDP) und Horst Klee (CDU))

Wir stehen dem Gesetzentwurf offen und positiv-konstruktiv gegenüber.Wir werden sehen, was die schriftliche Anhörung erbringt und ob dann noch Änderungsbedarf besteht.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.

Es ist vorgeschlagen,den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Ingenieur- und des Ingenieurkammergesetzes – Drucks. 16/7655 –

Zur Einbringung hat Herr Staatsminister Rhiel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen, weil dieser Gesetzentwurf vor allem dazu dient, die Umsetzung der einschlägigen Richtlinie der EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aufzugreifen und in ein hessisches Gesetz umzusetzen.

Die Richtlinie löste die bisher maßgebende sogenannte EU-Hochschuldiplomrichtlinie ab und ist bis zum 20. Oktober in hessisches Recht umzusetzen. Die Arbeiten daran haben sich verzögert, weil die Europäische Kommission weiter gehende Erläuterungen geben wollte, aber erst zu einem sehr späten Zeitpunkt diese Erläuterungen bei uns eingetroffen sind.

In der Sache ändert sich im EG-Recht nicht viel. Es bleibt bei der prinzipiellen automatischen Anerkennung. Unabhängig von der Ausbildung ist in Hessen jede Ingenieursqualifikation anzuerkennen, die im Heimatstaat – das ist im EU-Kontext wichtig – zur Ausübung des Berufs berechtigt. Der Anwendungsbereich erfasst nicht allein die EU-Mitgliedstaaten, sondern alle Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums, allerdings auch die Schweiz. Das muss man hier hinzufügen, weil die Schweiz formell nicht zur EU gehört.

Unter den Ingenieurinnen und Ingenieuren wird eine Diskussion darüber geführt, ob eine dreijährige Bachelorausbildung in Deutschland ausreicht, um im Ingenieurwesen qualifiziert selbstständig zu arbeiten.Das ist wohl so,nicht zuletzt auch mit Blick auf frühere Ausbildungsgänge an den Fachhochschulen,die die gleiche Ausbildungszeit vorsahen.

Die neue Richtlinie kann als „Mutter“ der lebhaft diskutierten EG-Dienstleistungsrichtlinie verstanden werden, denn auch dort gilt, wie Sie wissen, das Herkunftslandprinzip. Das ist mit der Berufsqualifikationsrichtlinie bereits umgesetzt.

Von einer Änderung ist das Ingenieurgesetz betroffen, das ausschließlich dem Schutz der Berufsbezeichnung dient. Das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung wird in dem Ingenieurgesetz nicht auf Hochschulabschlüsse beschränkt. Das ist eine wichtige Konsequenz. Das ist gerade auch in den Gesprächen mit den Kammern deutlich geworden.

Mit diesem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben nachvollzogen. Die Regelungen sind zudem so ausgelegt, dass die Freizügigkeit der Berufsausübung innerhalb Deutschlands gewahrt wird.

Von einer Änderung betroffen ist außerdem das Ingenieurkammergesetz. Dieses Ingenieurkammergesetz regelt die Berufsgruppen der beratenden und der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure sowie der Stadtplanerinnen und Stadtplaner, soweit sie dem Ingenieurbereich zuzurechnen sind.

Im Weiteren werden noch Verbesserungen für den Aufgabenvollzug der Kammer geschaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Möglichkeiten interprofessioneller Kooperation der Ingenieurkammer werden erweitert, damit Behinderungen, die derzeit noch in der grenzüberschreitenden Berufsausübung vorhanden sind, abgebaut werden, insbesondere im Zusammenhang mit den Normen der jeweiligen Bundesländer.

Ein weiterer Punkt ist die Umstellung der Haushaltswirtschaft.Von der Kameralistik wird umgestellt auf die Doppik, und damit einhergehend wird die Rechtsetzung im Kostenwesen der Kammer vereinfacht.Die Zuständigkeit für die Bestellung von Mitgliedern gesetzlicher Ausschüsse der Ingenieurkammer wird vom Land auf die Kammer übertragen, also eine Dekonzentration, ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Die Pflicht zum Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung wird für alle von der Ingenieurkammer verwalteten Berufsangehörigen gesetzlich gewahrt. Damit können in Übereinstimmung mit dem EG-Recht auch Dienstleister aus anderen Staaten verpflichtet werden, in Hessen eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gesetzesvorlage enthält im Übrigen die sonst üblichen Regelungen für Übergangsfälle und ergänzende Verordnungsermächtigungen zum Vollzug des EG- und Berufshaftpflichtversicherungsrechts. Beide Stammgesetze sind bis zum Jahr 2009 befristet. Damit bedarf diese Gesetzesvorlage keiner besonderen Befristung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, bitte um eine gute Beratung und schließlich um eine Zustimmung zu diesem Entwurf.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Rhiel. – Nächster Redner ist Herr Kollege Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Wirtschaftsminister, gelegentlich gibt es Zufälle, die fast schon charakteristisch zu nennen sind. Denn gestern haben wir vom Kollegen Beuth verbale Prügel und den Vorwurf bekommen, man bringe jetzt noch Gesetze ein,von denen man wisse,dass sie nicht mehr verabschiedet werden könnten. Nun kommt heute ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ingenieur- und Ingenieurkammergesetzes, dessen Richtlinie immerhin vom September 2005 stammt – Sie haben das selbst gesagt – und deren Anpassungsfrist im Oktober 2007 endet.

Das heißt, ein geordnetes Beratungsverfahren ist nicht mehr möglich. Denn für eine Anhörung in der nächsten Woche – der Wirtschaftsausschuss tagt bereits in der nächsten Woche – werden wir nicht schon die Stellungnahmen haben, und dann tritt das Plenum erst wieder im November zusammen. Herr Kollege Wintermeyer, das heißt, man hätte in der Tat etwas früher damit anfangen müssen.

(Zuruf des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))

Herr Staatsminister,Ihr Hinweis darauf,dass die EU noch etwas machen wollte und sich erst zu einem sehr späten Zeitpunkt geäußert habe, ist eine Brücke, über die ich mich nicht traue zu gehen, denn ich glaube, die ist aus Ingenieursicht nicht ganz in Ordnung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich füge hinzu, diesen Teil der Änderung des Ingenieurgesetzes halten wir für vollständig unproblematisch. Das gilt allerdings nicht für den Teil Ingenieurkammergesetz.

Was tut ein Ingenieurkammergesetz? Es ist für so nette Dinge zuständig wie die Wahrung und Förderung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder, für die Führung der Liste der beratenden Ingenieure, für die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ingenieure, für die Mitwirkung bei der Anerkennung der Sachverständigen, für die Beratung der Behörden durch Vorschläge und Stellungnahmen, für die Hinwirkung auf die Beilegung von Streitigkeiten in dem Arbeitsbereich und auch für die Erstellung von Gutachten. Das sind die wesentlichen Punkte.

Dann komme ich zu der Frage: Wofür braucht man da eine Pflichtmitgliedschaft?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist nicht erklärt. Was die Sache noch etwas – Herr Staatsminister, nehmen Sie mir diesen Ausdruck nicht übel – obskurer macht, ist das, was Sie in Ihr Vorblatt hineinschreiben. Dort steht nämlich, ich darf zitieren:

Die Forderung, alle Personen, die in der bei der Ingenieurkammer geführten Liste Bauvorlageberechtigter nach § 19a IngKammG eingetragen sind, zu Pflichtmitgliedern der Ingenieurkammer zu verpflichten, wird von der Kammer zurückgestellt und soll der Grundsatznovelle im Rahmen der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vorbehalten bleiben.

Wir haben also den Zustand, dass die Ingenieurkammer noch mehr Pflichtmitglieder sucht und dieser Wunsch jetzt gnädigerweise bis zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zurückgestellt wird.

Ich sage hier und heute ganz deutlich:Wir wollen dies zum Anlass nehmen, die Frage der Pflichtmitgliedschaft im Zusammenhang mit einer Anhörung generell zu thematisieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn Leistungen für die Allgemeinheit, die man – bei aller Zurückhaltung, die ich persönlich da üben möchte – z. B. der Industrie- und Handelskammer im Bereich der Ausbildung noch zubilligen würde, gelten hier absolut nicht. Denn die Auszubildenden bei den Ingenieurbüros sind weiterhin bei der Industrie- und Handelskammer und werden dort betreut. Hier geht es nur um die standeseigene Weiterbildung. Dazu aber braucht man meiner Meinung nach keine Pflichten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Jeder, der dazugehören will, kann das gerne tun. Dagegen habe ich nichts, wohl aber gegen eine Pflichtmitgliedschaft. Dann aber darüber nachzudenken, die Pflichtmitgliedschaft noch zu erweitern, das führt auf ein sehr problematisches Feld. Das sollte man in diesem Zusammenhang – vor allem, wenn es im Vorblatt auch noch angesprochen wird – sicherlich thematisieren. – Vielen Dank.