geht es in einem zweiten Schritt darum, dass es Gutacher gibt. Diese Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig. Sie haben Erfahrungen als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder als Mitarbeiter in Jugendämtern gesammelt, oder sie waren in der Kinder- und Jugendarbeit tätig; und sie sind alle an diesem interaktiven Medium interessiert,und sie sind weder in der Hard- noch der Softwareindustrie beschäftigt.
Die Gutachter wiederum stellen einem Prüfgremium die Ergebnisse ihrer Softwareprüfung vor.Am Ende empfehlen die obersten Landes- und Jugendbehörden – sie haben hierfür einen Vertreter benannt, der im Begutachtungsverfahren bei jeder Prüfung mitwirkt – eine Altersfreigabe.
Ich finde, dass dieses Verfahren in Europa sowie weltweit ein sehr kluges Verfahren ist. Zweitens ist der Jugendmedienschutz weltweit einer der strengsten. Ich finde dieses Verfahren, wie es dort gehandhabt wird – das gebe ich zu –, etwas umständlich, dennoch sehr klug, da es unter anderem dazu führt, dass tatsächlich eine Alterseinstufung für 12, 16 oder 18 Jahre zustande kommt.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, an dieser Stelle müsse eine Reform her.Daher frage ich Sie – ich brauchte etwas mehr Zeit, um dies auszuführen –, ob Sie sich eine Reform der USK wünschen. Wir finden dieses Verfahren klug und fragen uns daher, was Sie stattdessen wollen.
Herr Kollege Bocklet, ich habe darauf hingewiesen, dass sich alle Länder darauf verständigt haben, die Auswertungen des Hans-Bredow-Instituts sehr genau und tatsächlich umzusetzen.Das heißt:Auf der einen Seite soll das Jugendschutzgesetz an vielen Stellen überarbeitet werden, andererseits soll es eine Aufstockung der Beteiligung an der USK geben – auch in Bezug auf die Umsetzung. Das ist bereits beschlossen.
Das wird wahrscheinlich auch dazu führen, dass wir andere Kennzeichnungen bekommen werden. Es stellt sich hierbei die Frage,wie überhaupt gekennzeichnet wird und wie die Kennzeichnungen deutlicher gemacht werden können.All diese Dinge werden im Rahmen der Auswertung besprochen; und ich halte es für ganz wichtig, dass dies tatsächlich gemacht wird. Denn wir wissen, dass die Kennzeichnung heute an vielen Stellen überhaupt nicht beachtet wird. In diesem Zusammenhang spielt auch das Testen eine Rolle. Wir sind der Auffassung, dass die Altersgrenzen noch genauer überprüft werden müssen und dass das in dieses Gesamtpaket hineingehört.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zunächst zur Beschlussfassung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7800.
Geht dieser Änderungsantrag an den Ausschuss? Dann verfahren wir anders. Ich lasse entscheiden, dass der Änderungsantrag, Drucks. 16/7800, mit dem dazugehörigen Antrag zur weiteren Bearbeitung an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen wird. Es gibt keinen Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
a) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz – Drucks. 16/7783 zu Drucks. 16/5938 –
b) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Hessen (Hessisches Ju- gendstrafvollzugsgesetz – HJStVollzG) – Drucks. 16/7784 zu Drucks. 16/7070 –
c) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG) – Drucks. 16/7785 zu Drucks. 16/7363 –
d) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HJStVollzG) – Drucks. 16/7786 zu Drucks. 16/7432 –
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte zunächst Bericht über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs in Hessen, Drucks. 16/7070.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 128. Plenarsitzung am 28. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug und der Rechtsausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, ein mündliches Anhörungsverfahren zu den Gesetzentwürfen zum Jugendstrafvollzugsgesetz durchzuführen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22.August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 behandelt und mit dem gleichen Stimmenverhältnis die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Es folgt die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesre
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 134. Plenarsitzung am 30. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug und der Rechtsausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, ein mündliches Anhörungsverfahren zu den Gesetzentwürfen zum Jugendstrafvollzugsgesetz durchzuführen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22.August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 behandelt und mit dem gleichen Stimmenverhältnis die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Nun kommt die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz, Drucks. 16/7432.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 136. Plenarsitzung am 3. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug und der Rechtsausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, ein mündliches Anhörungsverfahren zu den Gesetzentwürfen zum Jugendstrafvollzugsgesetz durchzuführen und den vorliegenden Gesetzentwurf einzubeziehen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22. August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 behandelt und mit dem gleichen Stimmenverhältnis die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
(Beifall – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben leider einen Bericht vergessen! – Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) übergibt der Berichterstatterin ein Blatt.)
Ich bedanke mich bei Ihnen für die freundliche Leihgabe. – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz, Drucks. 16/5938.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 109.Plenarsitzung am 12.September 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucks. 16/7753, wurde dem Rechtsausschuss und dem Unterausschuss Justizvollzug am 11. September 2007 vom Präsidenten überwiesen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. September 2006 mit den Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Zuvor ist ein mündliches Anhörungsverfahren mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 20. September 2006 dem Votum des Rechtsausschusses, zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchzuführen, mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angeschlossen.Zuvor wurde auch hier ein mündliches Anhörungsverfahren mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Der Rechtsausschuss und der Unterausschuss Justizvollzug haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, zu dem Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung durchzuführen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22.August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung der Drucks. 16/7753 zu empfehlen. Zuvor hat sich der Unterausschuss Justizvollzug mit dem Änderungsantrag befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Änderungsantrags zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor wurde der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.