Die demokratische Mitsprache und die Kontrolle sehen wir beim Senat – einem hochschulinternen Gremium –, nicht beim externen Hochschulrat – der aufgrund seiner Zusammensetzung zudem für eine solche Kontrolle gar nicht geeignet ist.
Wir wollen also, dass die grundsätzlichen Fragen der Hochschulentwicklung,die Haushaltsentscheidungen und die Wahl oder Abwahl des Präsidiums letztinstanzlich im Senat entschieden werden. Das aber ist in Ihrem Gesetzentwurf leider so nicht vorgesehen. Im Gegenteil, bei Ihnen hat der Hochschulrat eine viel zu einflussreiche Stellung.
Ein weiteres Problem könnte die Auswahl der Studierenden darstellen. Auch hier gibt es Ängste, berechtigte wie unberechtigte, denen man, wenn man sie ernst nehmen würde, mit gesetzlichen Regelungen begegnen könnte. Auch das fordern wir in unserem Antrag.
So spricht unserer Meinung nach beispielsweise überhaupt nichts gegen Auswahlverfahren. Auswahlverfahren müssen aber transparent sein, und die Auswahl muss diskriminierungsfrei und allein an sachlichen Kriterien orientiert erfolgen. Dies festzuschreiben wäre, wenn man es sowieso will – und nichts anderes haben Sie bislang bekundet –, nichts, was der Hochschule oder der Landesregierung in irgendeiner Art und Weise wehtun würde.Auch hier ist Ihre Verweigerungshaltung daher absolut unverständlich.
Ich will noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen, der bislang in der Öffentlichkeit noch nicht genug berücksichtigt wurde. Im Universitätsklinikum Frankfurt sind ungefähr 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die bislang der Universität zugewiesen sind, aber mit der Gründung der Stiftungsuniversität an die Anstalt des öffentlichen Rechts Universitätsklinikum übergehen. Für sie gelten also die mit der Stiftungsuniversität abzuschließenden Tarifverträge und Dienstvereinbarungen überhaupt nicht. Diese 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden in eine tariflose Anstalt geschickt. Auch hier sagen wir, hier muss es vor der Verabschiedung des Gesetzes Regelungen geben.
Meine Damen und Herren, in unserem Antrag zu diesem Gesetzentwurf haben wir noch weitere Punkte benannt. Wir haben das hier auch schon des Öfteren diskutiert. Deswegen will ich nicht noch weiter auf die Einzelheiten eingehen.
Leider zeigt die CDU keinerlei Bereitschaft, sich ernsthaft mit unseren Vorschlägen oder mit den Vorschlägen der anderen Fraktionen auseinanderzusetzen. Wie schon so oft in dieser Legislaturperiode setzt sie darauf, mit ihrer knappen Mehrheit alles zu erzwingen, was sie für rich
Daher lautet eine weitere Wahrheit: Der hessischen CDU ist es gleichgültig, ob die Stiftungsuniversität Frankfurt wegen des fehlenden politischen Konsenses schlechtere Startchancen hat als die TU Darmstadt. Denn im Fall der TU Darmstadt war es uns gelungen, im überparteilichen Konsens gesetzliche Regelungen für mehr Autonomie an dieser Hochschule zu vereinbaren.Diese Einigkeit hat die Entwicklung dieser Hochschule – der TU Darmstadt – sehr gutgetan und die Akteure ermutigt; denn sie konnten darauf zählen, dass die Politik hinter ihnen steht.
Bei der künftigen Stiftungsuniversität Frankfurt sorgt die CDU mit ihrer Gesprächsverweigerung gegenüber den Oppositionsfraktionen dafür, dass der Hochschule diese breite politische Unterstützung fehlt.
Eine solche unverantwortliche Politik, die sich nicht am Wohle der Hochschulen orientiert, berechtigte Einwände ignoriert und nur auf Machtdemonstration aus ist, haben wir in Hessen nicht verdient. Wir GRÜNE meinen, ein Weiter-So darf es in der Hochschulpolitik nicht geben. Daher lautet die wichtigste Wahrheit: Die miserable und ignorante Hochschulpolitik der Hessen-CDU ist am 27. Januar 2008 abwählbar. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die FDP unterstützt die Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität voll und ganz. Die hierdurch gewährte Autonomie für die Johann Wolfgang Goethe-Universität ist die völlig logische Fortsetzung der Autonomiepolitik, die unter der Hochschulministerin Ruth Wagner begonnen wurde.
Frau Kollegin Sorge, ich muss sagen, gerade auch nachdem der Präsident der Universität Frankfurt allen Fraktionen den Entwurf seiner Grundordnung für die Stiftungsuniversität zur Verfügung gestellt hat, kann ich viele der Bedenken, die Sie hier heute noch einmal wiederholt haben, nicht mehr nachvollziehen.
Denn auch wenn es bei dem einen oder anderen Punkt nicht gelungen ist, die CDU davon zu überzeugen, dies im Gesetz zu verankern, so sieht man doch in diesem Diskussionsprozess, den Herr Präsident Steinberg und sein Präsidium innerhalb der Hochschule geführt hat, und auch innerhalb der Arbeit des Senats der Johann Wolfgang Goethe-Universität insgesamt sehr deutlich, dass sie eine ausgewogene Konstellation der Gremien haben möchten und deshalb eine Stärkung des Senats im Verhältnis zum Hochschulrat in ihrer Grundordnung vornehmen wollen.
Seitens der FDP-Fraktion also: uneingeschränkte Unterstützung für eine Stiftungsuniversität in Frankfurt.
Allerdings möchten wir – ganz anders als das die CDUFraktion mit ihrer Vierten Novelle zum Hessischen Hochschulgesetz vorgelegt hat – Autonomie für alle Hochschulen.Denn eine Schwalbe macht noch keinen Sommer,und eine autonome Universität in Frankfurt macht noch keine Hochschulreform.
Leider hat die Landesregierung die sinnvolle Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität in ein Gesamtpaket einer Art Hochschulreform light verpackt. Das führt dazu, dass wir als FDP-Fraktion dieser Hochschulnovelle nicht zustimmen können, denn sie kann bestenfalls als TUD light bezeichnet werden.Die anderen elf Hochschulen bringt sie in puncto Autonomie nicht wirklich voran.
Um dennoch unsere Unterstützung für die Stiftungsuniversität Frankfurt zu signalisieren, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf für ein Stiftungshochschulgesetz in den Hessischen Landtag eingebracht. Er wird heute, zusammen mit dem Novellenvorschlag der CDU, behandelt.
Sehr geehrte Kollegin Kühne-Hörmann, ich muss sagen, ich bin nach wie vor enttäuscht darüber, dass es nach den wochenlangen Gesprächen, die wir miteinander und mit dem Minister geführt haben, nicht möglich geworden ist, auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs – der sich nun wahrlich nur in einigen Punkten von der Vorlage, die Sie heute dem Plenum präsentieren, unterscheidet – wenigstens zu einem Gespräch zu kommen.
Ich glaube, auch die Stiftungsuniversität Frankfurt hätte es verdient, dass wir einen ähnlichen Prozess wie bei der Technischen Universität Darmstadt gestartet hätten, in dem man wenigstens den ernsthaften Versuch unternimmt, auf eine Gesprächsbasis zwischen den Fraktionen zu kommen. Wenn diese Gesprächsbasis dann nicht zustande gekommen wäre, oder wenn es nur so weit gekommen wäre, dass sich meinetwegen nicht alle vier Fraktionen auf einen Gesetzentwurf hätten einigen können, sondern nur zwei oder drei Fraktionen, dann wären wir meines Erachtens dennoch einen erheblichen Schritt weiter gekommen.
Dies wäre auch ohne Weiteres möglich gewesen, wenn Sie als CDU darauf verzichtet hätten, den unterstützenswerten Schritt zur Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität mit Ihrem Versuch einer Hochschulreform zu koppeln, von dem in der Anhörung ganz klar deutlich geworden ist, dass er gescheitert ist.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann, ich glaube, es hätte durchaus noch Gedanken gegeben, die es wert gewesen wären, sie in den Gesetzentwurf zur Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität in eine Stiftungsuniversität einzuarbeiten.
So haben wir z. B. in unserem Gesetzentwurf vorgesehen, den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit stärker Rechnung zu tragen, als Sie das bislang in Ihrem Entwurf vorhaben.
Immerhin bleibt das Land Hessen – darauf wird seitens der CDU, aber auch seitens des Präsidenten der Universität immer wieder hingewiesen – weiterhin Gewährträ
ger der künftigen Stiftungsuniversität. Deswegen halten wir es für absolut notwendig, dass der Landtag nicht nur genaue Auskunft über die geplanten Übertragungen von Landesvermögen auf die Stiftung erhält, sondern dass er letztendlich auch der Übertragung dieser detailliert aufgeführten bewerteten Vermögenswerte zustimmen muss.
Ferner hatten wir vorgesehen, dass der Präsident gegenüber dem Hessischen Landtag regelmäßig einen Bericht über die Entwicklung seiner Hochschule, insbesondere auch über die Entwicklung des Stiftungsvermögens und seine Verwendung, zu erstatten hat. Außerdem möchten wir, dass die Einbindung des Landesrechnungshofs an dieser Stelle klarer formuliert wird.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, ich muss sagen, ich fand es sehr bezeichnend, dass es am Dienstag nach meiner mündlichen Frage an den Wissenschaftsminister nicht möglich war, zum jetzigen Zeitpunkt, also noch in dieser Plenarwoche, zu formulieren, welche umfangreichen Vermögenswerte wir zum heutigen Tage mit diesem Stiftungsgesetzentwurf der CDU auf die Universität Frankfurt übertragen sollen.Der Minister war nicht dazu in der Lage und hat es auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgeholt, diese Vermögenswerte, die – so darf man vermuten – im dreistelligen Millionenbereich liegen werden, im Einzelnen aufzulisten und vor allem entsprechend bewerten zu lassen.
Ich muss mich doch wundern, wenn die Mehrheit der Abgeordneten dieses Hauses heute die Hand für eine gesetzliche Übertragung von Vermögenswerten hebt, ohne als Landeshaushaltsgesetzgeber selbst genau zu wissen, wie viele Vermögenswerte hier aus dem Eigentum des Landes Hessen abgegeben werden.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann, von daher denke ich, es wäre den Schweiß der Edlen oder wenigstens eine Sitzung der Obleute wert gewesen, diese Frage miteinander zu diskutieren. Dass dies entgegen Ihren immer wiederholten Behauptungen die Beratung des Gesetzentwurfes und damit auch die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität nicht verzögert hätte, zeigt die Tatsache, dass unser Gesetzentwurf abschließend heute zum selben Zeitpunkt beraten wird wie die Novelle, die Sie als Landesregierung und die Sie als CDU heute hier vorgelegt haben.
Strich drunter. Es ist leider nicht gelungen. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Universität Frankfurt auch als Stiftungsuniversität mit der vollen Unterstützung der FDP-Fraktion rechnen konnte, rechnen kann und weiterhin rechnen können wird.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann, anders ist dies im Hinblick auf das, was ich wirklich nur als den TUD-light-Teil Ihres Gesetzeswerkes bezeichnen kann.Denn das,was Sie hier als Hochschulreform verkaufen wollen, ist für uns Liberale völlig unzureichend. Wir Liberale wollen eine so weitgehende Autonomie,wie sie die Universität Frankfurt jetzt bekommt, nicht nur für eine unserer Hochschulen, sondern wir wollen die verschiedenen Aspekte von Autonomie allen zwölf Hochschulen in diesem Land ermöglichen.
Dazu gehört für uns, dass alle zwölf Hochschulen die Möglichkeit haben sollen, ihre Rechtsform selbst zu wählen. Wir wollen die volle Übertragung der Dienstherrnund der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen. Letztendlich – Sie werden wissen, was jetzt kommt – wollen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir meinen, dass es an der Zeit ist, endlich das volle Auswahlrecht der Studierenden in Bezug auf ihre Hochschule und der Hochschule in Bezug auf ihre Studierenden in Hessen einzuführen. Wir hätten nach der Föderalismusreform diese Möglichkeit, ein völlig neues Kapazitätsrecht in Hessen aufzulegen, das über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie den Landeshaushalt gesteuert wird.
Sehr geehrter Herr Minister, es wäre deswegen sinnvoll gewesen, an dieser Stelle eine umfangreichere Reform des Hessischen Hochschulgesetzes vorzunehmen. Ich muss sagen, ich bin relativ erstaunt, um nicht zu sagen: sehr enttäuscht, dass Sie an dieser Stelle offensichtlich der Mut verlassen hat. Denn wenn wir einmal zurückblicken, stellen wir fest, dass die FDP-Fraktion in diesem Hause vor über anderthalb Jahren eine parlamentarische Initiative gestartet hat,eine weitere Modellhochschule,nämlich eine Modell-Fachhochschule, die Fachhochschule Gießen-Friedberg, in weitere Autonomie zu entlassen. Sie haben damals diese parlamentarische Initiative von oben herab belächelt und mit dem Argument abgewiesen,es sei eine vollumfängliche Hochschulreform in Arbeit und Sie würden diese in kürzester Zeit vorlegen.
Ich komme zum Ende. – Nun haben wir es auf dem Tisch. Es ist ein Optionsmodell mit weniger Kompetenzen, als sie die Technische Universität Darmstadt hat. Herr Minister, es sollte Ihnen zu denken geben, dass keiner der Präsidenten unserer hessischen Hochschulen Interesse daran geäußert hat, dieses TUD-light-Modell zu wählen. Die FDP-Fraktion steht für eine umfängliche Reform des hessischen Hochschulrechtes. Wir werden dies in der neuen Legislaturperiode als eines unserer ersten Projekte entsprechend angehen. – Herzlichen Dank.