Wenn man von den finanziellen Strukturen spricht, dann müssen wir gelegentlich mutig sein. Ich will es einmal so sagen: Wenn die Ministerpräsidentenkonferenz sagen sollte: „Wir sind bereit, über die Gemeinschaftsaufgaben Verhandlungen zu führen“, dann wird es nach meiner Einschätzung in 16 Bundesländern aus jeweils mindestens zwei bis drei Ministerien Vermerke geben, die darauf hinweisen, dass dieser Punkt belastungsrelevant sein kann. Ich will den Hessischen Landtag durchaus darauf hinweisen, dass – von Posch bis Rhiel und Klemm – alle Wirtschaftsminister gesagt haben: Das ist eine ganz spannende Sache, wenn wir das selber machen, aber es könnte sein, dass die Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung anders verteilt werden.
Wir haben gerade eine Debatte über diese Frage, die ein bisschen schräg läuft,weil Hans Eichel die Mittel für diese Gemeinschaftsaufgabe ganz abschaffen will. Der will uns das Geld wegnehmen. Wir hingegen wollen das Geld haben und selber ausgeben. Das ist ein sehr prinzipieller Unterschied.
Diese Frage ist natürlich relevant. Es gibt keineswegs eine Garantie dafür, dass das Bundesland Hessen am Ende immer genauso viel Money cash bei einer Aufspaltung der Gemeinschaftsfinanzierungen herausbekommt, wie es
Meine Überzeugung und die Überzeugung der Hessischen Landesregierung ist, dass wir, wenn wir unser Geld schneller einsetzen könnten, wenn wir die Mittel unabhängig von langen Verhandlungen in den Fachausschüssen einsetzen könnten, im Zweifel mit weniger Geld mehr bewegen würden. Dieses steht bei anderen Kolleginnen und Kollegen aber eher im Zweifel, da sie sagen: Die Höhe der Mittel ist für uns wichtig – vor dem Hintergrund, dass wir so wenig Geld haben.
Dies zu bewegen und erste Schritte zu gehen ist unbedingt erforderlich. In dem Zusammenhang sage ich: Die Finanzierung des Hochschulbaus ist diesbezüglich ein eher minimaler Punkt. Die Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung ist aufgrund des Ost-West-Gefälles wesentlich schwieriger zu gestalten als die Finanzierung des Hochschulbaus. Im Hochschulbau verfügen wir über eine lange Tradition und über langfristige Zahlungsströme.
Die Frage, ob wir mit einer Oberprüfstelle in Hannover oder ohne eine solche Stelle arbeiten, und die Frage, ob man eine gute Idee schon fünf Jahre vorher haben muss oder ob man Investitionsmittel innerhalb eines Jahres umlenken kann, wenn sich etwas Neues in den lebhafter werdenden universitären Strukturen entwickelt, gehören an den Beginn der Diskussion über die Finanzverfassung. Dies ist auch der Weg, den wir zu gehen beabsichtigen.
Wir reden über Gesetzgebungsmaterien, wir reden über Geld,und wir reden über Mechanismen,wie die Aufgaben verteilt werden können. Gibt es z. B. die Chance, die Bestimmungen zur konkurrierenden Gesetzgebung umzustülpen und den Ländern an bestimmten Stellen das Recht einzuräumen, bestimmte Sachverhalte zu regeln? Mit diesen drei Fragestellungen werden wir uns in Zukunft zusammen mit denjenigen befassen, die für die Parlamente und für die Regierungen in der Kommission sind.
In dem, was die Länder Bayern und Bremen und die Bundesregierung miteinander verhandelt haben, gibt es einen Plafond an Minima, sodass man nicht mehr bei null anfangen muss. Ich bitte alle Beteiligten dringend, das, was trotz sehr unterschiedlicher Interessen verabredet worden ist, als Minimalkonsens zu akzeptieren und nicht wieder zu zerreden.
Wir sollten nun versuchen, einen gemeinsamen Weg zu gehen.Die Hessen werden eine bedeutende Rolle spielen, wenn sie bereit sind, andere auf diesem Weg mitzunehmen, ein Stück mehr Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig zu erklären, dass wir weder die Kapitulation der einen noch die Überforderung der anderen Länder wollen. Die übrigen Länder sollten aber ein Stück weit den Geist übernehmen, sich zuzutrauen, dass man ein bisschen mehr leisten kann, wenn man von den anderen nicht ständig bei der Arbeit gestört wird, wenn man nicht andauernd alle anderen zuvor um ihre Zustimmung bitten muss.
Wir sollten denen, die der Auffassung sind, dass jeder, der sich schneller bewegt, eine Gefahr ist, ein Stück weit die Chance geben, diesen Wettbewerb zu gewinnen.
Frau Präsidentin, ich komme zu meiner letzten Bemerkung. – Wir sehen im Augenblick, dass gerade beim Wirtschaftswachstum die Zahlen relativ schnell purzeln können. Schauen Sie sich das Beispiel des Saarlands an, das von ganz hinten nach ganz vorn gekommen ist.Wir haben in dem Kompromiss zum Länderfinanzausgleich, der ab 2005 gilt, für derartige Entwicklungen eine Prämie eingeführt. Ein Land, das kurzfristig nach oben schießt, kann von dem von ihm erwirtschafteten Geld mehr behalten als ein Bundesland, das dauernd an der Spitze steht. Das ist eines der neuen Elemente. Es gibt also durchaus Ansatzpunkte dafür, den Beteiligten deutlich zu machen, dass Bewegung und Geschwindigkeit nicht nur Abschläge, sondern auch Vorteile für die eigene Situation bringen können.
Ich hoffe sehr,dass wir in einem halben Jahr oder in einem Dreivierteljahr trotz der relativen Größe der Kommission einen Weg gefunden haben, dass die Abgeordneten und die Regierungen sagen können: Wir sind an der Föderalismusreform nicht gescheitert. – Alle Bundesländer müssen sich klarmachen: Wenn Reformen des föderalen Systems in Deutschland in den letzten Jahrzehnten gescheitert sind, sind sie nicht an der Unwilligkeit der nationalen Ebene gescheitert. Dort waren immer Kompromisse machbar. Die Reformen sind an der Unfähigkeit der Länder gescheitert, eine einigermaßen einvernehmliche oder mit überzeugender Mehrheit gestaltete Position jenseits der politischen Linien und unter Berücksichtigung der regionalen Interessen zu finden. Wenn wir als Länder diese Linie nicht finden, dann brauchen wir uns anschließend nicht darüber zu beschweren, wenn andere darüber nachdenken, ob der Föderalismus ein taugliches System ist oder nicht.
Zu dieser Diskussion wollen wir alle unseren Beitrag leisten. Ich meine, eine gemeinsame Beschlussfassung im Hessischen Landtag ist dafür ein guter Start, wofür wir uns als Regierung bedanken.
Meine Damen, meine Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Ich rufe zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40 auf. Wer der Beschlussempfehlung Drucks. 16/662 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Ich hole nun eine Abstimmung nach, die vorhin vergessen worden ist. Ich rufe nochmals Tagesordnungspunkt 28 auf. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest: Für den Antrag haben die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestimmt, gegen den Antrag haben die Fraktionen der CDU und der FDP gestimmt. Damit hat der Entschließungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen und ist abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Jugendschutzgesetz – Drucks. 16/722 zu Drucks. 16/435 –
Eine Aussprache ist zwar nicht vorgesehen, aber die Berichterstattung ist notwendig. Ich bitte Frau Abg. Hölldobler-Heumüller um die Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 12. Plenarsitzung am 16. September 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 9. Oktober 2003 behandelt und ist einstimmig zu folgendem Votum gelangt: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Wir kommen in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Jugendschutzgesetz. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Bereinigung von Rechtsvorschriften in Angelegenheiten der innerbehördlichen Organisation und Änderung von Zuständigkeitsregelungen – Drucks. 16/707 zu Drucks. 16/436 –
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Hauptausschuss, beteiligt, in der 12. Plenarsitzung am 16. September 2003 überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 1. Oktober 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Innenausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der SPD vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Oktober 2003 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Eine Aussprache ist nicht vorgesehen und wird auch nicht gewünscht.
Ich komme zur Abstimmung über den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung von Rechtsvorschriften in der jetzt vorliegenden Fassung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass die Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für diesen Gesetzentwurf gestimmt haben. Der Gesetzentwurf hat somit die erforderliche Mehrheit erhalten und wird zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) – Drucks. 16/706 zu Drucks. 16/146 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 3. Juni 2003 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 behandelt und beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Oktober 2003 beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Als ersten Redner rufe ich Herrn Dr. Jürgens für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dem Ergebnis der im Ausschuss durchgeführten schriftlichen Anhörung wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass die Mehrheit hier eine Zustimmung empfiehlt. Fast alle Vertreter der angehörten Institutionen haben für unseren Vorschlag plädiert. Das stärkste Argument für eine Zustimmung wäre nach meinem Dafürhalten die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebunds gewesen, die im Ergebnis zwar die Ablehnung empfohlen hat, dies jedoch mit einer Begründung, in der klar dargelegt wurde,wie notwendig unsere gesetzliche Regelung eigentlich war.
Auf der einen Seite heißt es nämlich in dieser Stellungnahme – das haben wir in der ersten Lesung vonseiten der CDU-Fraktion auch schon gehört –, dass die allgemeine Regelung in § 35 HGO, nämlich der Grundsatz der freien Mandatsausübung, eigentlich ausreichen würde, um unserem Anliegen Folge zu leisten.Auf der anderen Seite wird
moniert, dass das, was wir konkret vorgeschlagen haben, nämlich für einen eingeschränkten Personenkreis eine konkrete Leistung zu erbringen, bereits zu weit gefasst und zu unklar sei. Es wird also einerseits behauptet, die allgemeine Regelung reiche aus. Andererseits soll die konkretere Regelung bereits zu weit gefasst sein. Das ist natürlich ein eklatanter Widerspruch.
Wenn man dieser Argumentation folgen wollte, könnte man auch sagen: In der Hessischen Gemeindeordnung steht etwas über die Fahrtkostenerstattung an Gemeindevertreter. Das könnte man streichen, weil der Grundsatz der ungehinderten Wahrnehmung des Mandats für eine solche Erstattung bereits ausreicht.– Man könnte auch sagen,dass das gesamte Sozialgesetzbuch gestrichen werden sollte, weil schon im Grundgesetz etwas über Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip und körperliche Unversehrtheit steht und das bereits ausreicht, sodass man die Konkretisierung nicht mehr braucht.
So unsinnig wie in diesem Beispiel ist die Argumentation auch in anderen Punkten. Es ist einfach falsch, zu behaupten, die allgemeine Vorschrift reiche aus. Das Ergebnis wird sein, dass die Erstattung der Aufwendung den Einzelnen vorenthalten wird; denn das, was Sie mit der Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtslage bewirken, ist absehbar: Sie muten den einzelnen Gemeindevertretern weiterhin zu, darüber zu streiten, welche Aufwendung für welchen Personenkreis der Wahrnehmung des freien Mandats dienen soll. Im Endergebnis wird nichts dabei herauskommen.