Protokoll der Sitzung vom 25.11.2003

haltsjahres hätten hierzu keine ernsthafte Alternative gebildet.

Jetzt müssten die Damen und Herren der CDU-Fraktion eigentlich Beifall spenden, denn dieser Satz befindet sich in der Begründung der Landesregierung zur Vorlage des Nachtragshaushalts 2003.

Für die FDP-Fraktion erkläre ich noch einmal: Wir bestreiten nachdrücklich, dass diese Feststellung der Landesregierung zutrifft.Wir sind der Überzeugung,dass weiter gehende Gegenmaßnahmen – zu einem früheren Zeitpunkt – hätten ergriffen werden müssen, um die ausufernde Neuverschuldung zu verhindern.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zu dem Argument Bundespolitik kommen. Da ist zwar eine ganze Menge dran, aber es erklärt nicht alles. Richtig ist, dass die völlig unbefriedigende gesamtwirtschaftliche Situation ihre Hauptursache in der chaotisch-katastrophalen Wirtschafts- und Finanzpolitik der rot-grünen Bundesregierung hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Richtig ist, dass es keine hessenspezifische Wachstumsschwäche gibt, sondern dass die Gesamtwirtschaft in Deutschland stagniert.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Richtig ist, dass über alle kurzfristigen Korrekturmaßnahmen hinaus die Voraussetzungen für einen mittelfristig angelegten Wachstumspfad nur dann geschaffen werden können,wenn entschlossene Reformen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme, bei der Regulierung des Arbeitsmarktes – besser gesagt: bei der Deregulierung des Arbeitsmarktes – und beim Abbau der Bürokratie eingeleitet werden.

(Beifall bei der FDP)

Richtig ist auch, dass trotz teilweise mutiger Ankündigungen die rot-grüne Reformpolitik im argumentativen Kugelhagel von SPD-Parteitagen zum Stillstand gebracht wurde

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Widerspruch bei der SPD)

und in Wirklichkeit nur noch von Mini- und Pseudo-Reformen gesprochen werden kann.

So viel zu dem, was bundespolitisch anerkannt werden muss. Es tut mir Leid für Sie, meine Damen und Herren von SPD und GRÜNEN, die hier den Kopf hinhalten müssen. Sie haben die Politik in Berlin persönlich nicht zu verantworten, aber es sind eben Ihre Parteifreunde.

Richtig ist trotzdem auch, dass sich Hessen kein zweites Mal darauf verlassen darf, dass die Berliner Regierungspolitik Hoffnungen bestätigt, Vertrauen weckt und Wachstum auslöst. Deshalb, sehr geehrter Herr Finanzminister, reicht es nicht aus, mit dem Finger nach Berlin zu deuten, so nachvollziehbar und verständlich dies auch sein mag. Die hessische Landespolitik ist gefordert, zu handeln, und zwar nicht erst im Jahr 2004, sondern sie hätte schon während des laufenden Jahres entschlossen gegensteuern müssen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nur so hätte es eine Chance gegeben, die zusätzliche Nettokreditaufnahme in Höhe von 705 Millionen c nicht nur notariell zu beglaubigen, sondern sie tatsächlich zu verhindern.

(Beifall bei der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht hätten Sie einen solideren Haushalt machen können!)

Natürlich kommt das Argument, dass die FDP der Koalition angehört habe. Das wissen wir. Ich gehe sofort darauf ein, Herr Kollege. Im Jahre 2002 haben wir uns – in der zeitlichen Abfolge – mit einer Haushaltssperre, mit einer Haushaltsbewirtschaftung und einem Nachtragshaushalt einverstanden erklärt. Wir hatten nach jeder der ersten beiden Stufen die Hoffnung, die nächste vermeiden zu können.Die Folge war eine Neuverschuldung des Landes, die weit oberhalb der verfassungsmäßigen Kreditobergrenze lag. Es gibt nur eine solche Grenze, und wir lagen weit darüber.Wer diese Entwicklung im Jahre 2002 miterlebt hat,hätte daraus für 2003 die richtigen Konsequenzen ziehen müssen.

(Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Unterschied zwischen der Position des hessischen Finanzministers und der der FDP-Fraktion lässt sich auf einen kurzen Nenner bringen:Wir haben aus 2002 gelernt, Herr Minister Weimar bedauerlicherweise nicht.

(Beifall bei der FDP)

Immer wieder – zuletzt in der 13-stündigen Sitzung des Haushaltsausschusses, die wir alle gemeinsam mit großem Vergnügen miteinander in der letzten Woche erleben durften – betont die Landesregierung, dass die Kreditobergrenze in Hessen restriktiver formuliert sei als in den übrigen Bundesländern. Ich will ausdrücklich konzedieren, sie sagt nicht, dass sie auch eine andere Grenze definieren möchte. Aber ich möchte vorbeugend mit zwei Feststellungen dazu Stellung nehmen.

Erste Feststellung: Wenn schon die Nettoneuverschuldung eines Jahres an die im gleichen Jahr getätigten Investitionen gekoppelt ist, erscheint die in anderen Bundesländern praktizierte Einrechnung des investiven Anteils am Kommunalen Finanzausgleich nicht sachgerecht. Das ist auch in Beiträgen von Finanzwissenschaftlern und Rechnungshöfen eindeutig so festgehalten worden.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Das haben wir nie gefordert!)

Investitionen im Rahmen des KFA sind Investitionen der Kommunen und nicht Investitionen des Landes.

(Beifall bei der FDP)

Das bedeutet, die hessische Definition ist von der Sache her die zutreffendere.

Zweite Feststellung: Eine Neufestlegung der Kreditobergrenze mit dem Ziel, mehr Kredite aufnehmen zu dürfen, wird es mit Zustimmung der FDP-Fraktion nicht geben.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Das wollen wir auch nicht, dann sind wir uns einig! – Gegenruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP):Aber ihr macht es doch!)

Herr Kollege, ich sage es vorbeugend. Der Wunsch könnte auftauchen, wenn man sieht, wie knapp das Geld ist. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Nettoneuverschuldung schrittweise zu senken, sodass netto mit der

Tilgung der Landesschuld begonnen werden kann, und nicht etwa, das Recht so zu interpretieren, dass die Aufnahme von zusätzlichen Schulden möglich wird.

Lassen Sie mich auf die Kreditobergrenze und die damit zusammenhängende Problematik des Grundgesetzes eingehen, zumal diese Fragen im Zusammenhang mit dem Urteil in Berlin interessant geworden sind. In Art. 115 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Obergrenze der Verschuldung abschließend geregelt. Das finden wir gut so. Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts ist für Hessen nicht unmittelbar anwendbar. Darüber haben wir in der letzten Sitzung diskutiert. Wir warten mit Spannung darauf – Herr Kollege Schmitt hat es auch schon gesagt –, wie der hessische Staatsgerichtshof im anhängigen Verfahren für unser Bundesland entscheiden wird. Dabei geht es darum, ob man überhaupt in Hessen eine Störung wie beim Bund feststellen kann. Ich gehe davon aus – wenn dies bejaht würde –, dass man dann darlegt, unter welchen Bedingungen es bejaht würde.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Aus ökonomischer Sicht ist festzustellen: Wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht im Bund – also im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – gestört ist, dann gilt dies schon wegen der engen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auch in allen Bundesländern. Das erscheint mir ökonomisch logisch. Rechtlich kann ich es nicht beurteilen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Es gibt zu wenig Juristen, Herr Kollege!)

Die Formulierung in Art. 115 Abs. 1 Grundgesetz lautet: „Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.“ Diese Formulierung entstammt – ob man es gut findet oder nicht,ob man der Theorie folgt oder nicht – den Prinzipien der keynesianischen Wirtschaftspolitik im Sinne des früheren Bundeswirtschaftsministers Karl Schiller. Diese bestand im gezielten Einsatz fiskalpolitischer Maßnahmen, um über Staatsausgaben, insbesondere im investiven Bereich, einen Multiplikatoreffekt mit der Folge eines wachsenden Volkseinkommens auszulösen. Das war die Theorie.

Inzwischen sind wir sehr viel schlauer geworden und wissen um die Relativität solcher Maßnahmen. Das müssen wir uns nicht gegenseitig vorhalten.Aber unabhängig von diesen Erwägungen war die Intention des Gesetzgebers nicht etwa die, zum Ausgleich fehlender Einnahmen die Staatsverschuldung zu erhöhen, sondern die Kreditmittel bewusst und gezielt zur Stützung des Wirtschaftswachstums einzusetzen. Das war dabei die Intention. So haben das wohl auch die Berliner Verfassungsrichter aufgefasst.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Deshalb verlangen sie für das Land Berlin einen Nachweis, dass der Kreditbetrag, der die Verschuldungsgrenze überschreitet, nicht nur zum formalen Haushaltsausgleich herangezogen wird, sondern speziell im Sinne der Wachstumsförderung eingesetzt wird.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Jürgen Walter (SPD))

Das ist der Hintergrund dieser Regelungen und auch die nachvollziehbare Intention der Richter in Berlin. Ich wiederhole: Dies ist die Rechtslage im Land Berlin. – Ich füge hinzu:Wäre es auch,was wir nicht wissen,die Rechtslage im Land Hessen, dann wäre diese Bedingung mit der

lapidaren Begründung, die von der Landesregierung gegeben wird, nicht erfüllt. Meine Damen und Herren, das kann man eindeutig feststellen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Landesregierung ist sehenden Auges in die Schuldenfalle getappt. Dass die Landesregierung, und allen voran Finanzminister Weimar, nicht bereits spätestens zum zweiten Quartal ein Worst-Case-Szenario zur Grundlage ihrer Planung gemacht haben, lässt sich nur so erklären: Sie haben das Jahr 2003 schon im Mai verloren gegeben.

Zum damaligen Zeitpunkt muss dem Finanzminister bereits klar gewesen sein, dass er mit den Instrumenten Haushaltssperre und Bewirtschaftungsregelung keinen ausreichenden Teil der benötigten Einsparungen würde realisieren können. Das Argument, man warte auf die nächste Steuerschätzung, lässt sich natürlich zu jedem denkbaren Zeitpunkt einsetzen. Auch jetzt könnten wir noch auf die nächste Steuerschätzung im Mai warten und dann auf die im November. Also das kann im Ernst nicht herangezogen werden. Es entbindet uns nicht von der Verpflichtung, Politik zu machen.

(Beifall bei der FDP)

Den Spaß, an dieser Stelle als vierter Redner auf Einzelheiten einzugehen, zumal viele Zahlen wiederholt werden müssten, die ohnehin schon einmal bei der ersten Lesung des Nachtragshaushalts erwähnt worden sind, lasse ich mir und Ihnen entgehen. Wie Kollege Kaufmann schon angemerkt hat: Heute, am 25. November 2003, gibt es ohnehin nicht mehr den ernsthaften Versuch,hier einen Ausgabenansatz zu ändern; er wäre nicht mehr umsetzbar. Deshalb wollen wir darüber gar nicht mehr lange diskutieren.

Die entscheidende Feststellung ist: Der Anstieg der Neuverschuldung um 705 Millionen c, also um einen Betrag, der weit über den Steuermindereinnahmen in Höhe von 663 Millionen c liegt,wäre bei rechtzeitigem Handeln der Landesregierung in dieser Höhe vermeidbar gewesen. Niemand sagt,dass wir sie ganz hätten vermeiden können, aber in dieser Höhe wäre der Anstieg vermeidbar gewesen. Stattdessen hat die Landesregierung den Sommerschlaf genossen.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Na, na, na! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Stimmt, es war länger!)

Nach dem Erwachen hat sie sich die Augen gerieben und festgestellt, dass weder die Haushaltssperre noch die Haushaltsbewirtschaftung, noch der Einstellungsstopp auch nur annähernd in der Lage waren, die Mindereinnahmen zu kompensieren. Das Ergebnis ist, dass ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden musste, der im Prinzip nichts anderes tut, als die Verschuldung festzuschreiben, die sich in sehr viel höherer Summe ergibt. – Sorry, diesem Nachtragshaushalt können wir nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FDP)