Begrüßenswert ist aus unserer Sicht auch,dass nun im Gesetz vorgeschrieben ist, dass eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung bzw. ein Sprachkurs von den Studierenden besucht werden muss. Diese Regelung trägt der Europäisierung des Rechts und der Globalisierung Rechnung.
Kritisch zu hinterfragen ist aus unserer Sicht, warum in § 13 Abs. 2 des Gesetzentwurfs nur eine schriftliche Aufgabe aus dem Strafrecht vorgesehen ist und zwei aus dem öffentlichen bzw. aus dem Zivilrecht, denn § 7 des Gesetzentwurfs enthält hinsichtlich der einzelnen Prüfungsfächer keine besondere Gewichtung.
§ 25 Abs. 4 des Gesetzentwurfs, der die einzelnen Ausbildungsstationen näher umschreibt, ist aus unserer Sicht nicht so gelungen und könnte besser strukturiert werden und damit einem besseren Verständnis der Vorschrift dienen.
Von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Marburg werden auch Bedenken hinsichtlich der Übergangsregelung angemeldet, die nach deren Auffassung Studierende, die sich im Ausland befinden, benachteiligt. Diese Bedenken bestätigen uns in unserer Kritik, die wie bei der letzten JAG-Novelle angemeldet haben, indem wir gesagt haben, der Landesgesetzgeber möge die bundesgesetzliche Neuregelung abwarten, um damit das Landesrecht gesetzestechnisch sauber und mit möglichst wenig Übergangsregelungen ergehen zu lassen.
Für uns – entgegen Ihnen, Frau Beer – ist es folgerichtig, dass der Gesetzentwurf eine Abschaffung der Abschichtungsmöglichkeit vorsieht, denn diese wird in der Praxis so gut wie gar nicht genutzt. Ich weiß es auch aus eigener Erfahrung: Wer will schon mehrfach Examen mit verschiedenen Klausuren schreiben, um dann doch in der mündlichen Prüfung das gesamte Wissen zu brauchen?
Den Dringlichen Antrag der FDP begrüßen wir dem Grunde nach, denn es ist unbestritten, dass die Referendarausbildung hinsichtlich ihrer Qualität, was die einzelnen Ausbildungsstationen anbelangt, verbessert werden muss. Frau Beer, wir wollen aber, entgegen Ihnen, eine umfassende Kostenermittlung,was auch die Intensivkurse anbelangt. Mehr Qualität bedeutet wahrscheinlich auch mehr Geld. Aus diesem Grund reicht uns die Kostenermittlung, die Sie vorgelegt haben, nicht aus, sondern wir wollen es umfassend ermitteln.
Wir als SPD freuen uns natürlich auf eine angeregte Debatte bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf und tragen es im Grunde mit. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Danke, Frau Hofmann. – Ich darf Herrn Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt mit einem Thema, das zwischen den Fraktionen inhaltlich tatsächlich weitgehend unumstritten ist. Auf einen Punkt allerdings möchte ich auf jeden Fall eingehen, nämlich den hohen zeitlichen Verzug, den die Landesregierung hier hat eintreten lassen.
Endlich – so könnte man sagen – legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der schon lange überfällig ist.
Ich darf daran erinnern:Bereits am 11.Juli 2002 wurde die Gesetzesänderung auf Bundesebene verabschiedet, und sie ist bereits am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten.
Dieser lange Zeitraum von Juli 2002 bis Juli 2003 sollte eigentlich genutzt werden, um die Landesregelungen aufzustellen – vor allem deswegen, weil die juristischen Fachbereiche noch die Möglichkeit haben müssen, auf diese Änderungen zu reagieren.Weil sie als Universitäten erstmals an den juristischen Prüfungen beteiligt werden, müssen sie ihre Studien- und Prüfungsordnungen weitgehend und grundlegend ändern. Selbst wenn sie schon vernünftig vorgearbeitet haben, werden sie Schwierigkeiten haben – selbst wenn wir hier im Landtag zügig zu Potte kommen –, das noch zum Sommersemester 2004 umzusetzen.
Sie haben den Fachbereichen nicht die notwendige Zeit gelassen, wissen gleichwohl – das habe ich aus dem Gesetzentwurf entnommen – zwar nicht, wann das Gesetz in Kraft treten soll,denn da stehen zu Recht drei Pünktchen, aber Sie wissen schon genau, wann die Übergangsregelung greifen soll – nämlich für diejenigen, die sich bis zum 1. Juli 2006 melden. Diesen Punkt werden wir sicherlich noch besprechen müssen.
Meines Erachtens zeigt die verspätete Vorlage dieses Gesetzentwurfs einmal wieder deutlich,dass wir es mit einem Justizminister zu tun haben, der weitgehend das Interesse an der Landespolitik verloren hat.
Ich darf daran erinnern: Herr Wagner mischt sich lieber in die Bundespolitik ein. Er will das Jugendstrafrecht verschärfen. Das Strafvollzugsgesetz möchte er geändert haben – nur noch Vergeltung und Verwahrung. Den Länderfinanzausgleich möchte er gleich ganz kippen – Grundgesetz und Föderalismus hin oder her. Er beschimpft die Bundesregierung wegen angeblicher Mängel in der Terrorismusbekämpfung. Die DNA-Analyse will er als „Fingerabdruck“ bagatellisieren.
Das alles sind auf Bundesebene interessante Themen, mit denen er den rechten Rand bedient. Herr Wagner, mit Sicherheit sind das auch alles interessante Hobbys, denen Sie gern nachgehen können – wenn Sie Ihre Aufgaben hier im Lande Hessen erfüllt haben.
Wenn Sie dazu keine Lust mehr haben: Sie müssen es ja nicht tun. Sie können Ihren Hobbys nachgehen, nicht jedoch als Minister dieses Landes.Wenn Sie Minister dieses Landes bleiben wollen, sollten Sie Ihre Aufgaben hier zeitnah erledigen – vor allem deswegen, weil es in der Tat in der Sache relativ unkompliziert ist. Es geht um die Umsetzung des Bundesrechts. Wir hatten bei der letzten Novelle des Juristenausbildungsgesetzes sogar vorgeschlagen, das bereits in die vorige Wahlperiode vorzuziehen und gleich mit zu erledigen.Wie gesagt, ist es in der Sache relativ überschaubar, was gemacht werden soll.
Einige Punkte, die durchaus noch der kritischen Betrachtung bedürfen, sind von den Vorrednerinnen bereits erwähnt worden, sodass ich sie mir ersparen kann.
Auf einen Aspekt wollte ich hinweisen, den wir – möglicherweise auch gemeinsam mit anderen Ausschüssen – noch beraten müssen: Durch die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung wird natürlich das universitäre Studium – das bisher mit der rein staatlichen Prüfung nichts zu tun hatte – grundlegend geändert. Damit ändern sich auch die Aufgaben der Fachbereiche.
Natürlich müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir die drei juristischen Fachbereiche in Marburg, Gießen
Ein Punkt ist z. B., dass innerhalb der Fachbereiche die curricularen Normwerte möglicherweise der Überarbeitung bedürfen: wenn in einem Fachbereich etwas getan werden soll, was es dort bislang nicht gab.Wir müssen uns auch darüber unterhalten, ob das, was bisher im Justizministerium als Prüferentschädigung ausgegeben wurde, teilweise eingespart und möglicherweise den Universitäten zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Haushaltsansatz ist ja relativ unverändert geblieben. Aber dadurch, dass wir die Hausarbeit nicht mehr haben und die Prüfungskommission auf drei Personen reduziert wird, sparen wir.
Außerdem gibt es den, wie ich glaube, uns allen am Herzen liegenden Bereich der interdisziplinären Schlüsselqualifikationen. Die sollen durchaus erworben werden. Aber die werden Sie in den an den juristischen Fachbereichen üblichen Massenveranstaltungen natürlich nicht vermitteln können. Rechtskenntnisse in einer fremden Sprache lassen sich nicht in einer Massenvorlesung mit 500 Personen vermitteln. Dort muss noch einiges getan werden, um die Fachbereiche in die Lage zu versetzen, tatsächlich umzusetzen, was hier zu Recht vorgeschlagen wird. Hier muss die Landesregierung in einigen Punkten noch Farbe bekennen.
Zum Schluss möchte ich noch einen Satz – denn mehr steht mir wegen der kurzen Redezeit hier nicht zur Verfügung – zu dem Antrag der FDP betreffend Reform der Juristenausbildung sagen. Ich konnte das eben nur summarisch durchlesen und kann dazu noch nicht abschließend Stellung nehmen. Das wird man im Ausschuss sicherlich noch ausführlich besprechen können.
Allerdings habe ich auf den ersten Blick den Eindruck, dass hier eine sehr starke Verschulung des Vorbereitungsdienstes, des Referendariats, stattfindet. Da habe ich doch erhebliche Zweifel, ob man damit dem Praxisanteil in der Ausbildung – der den Schwerpunkt im Vorbereitungsdienst bilden soll – noch gerecht wird. Denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass man zwar theoretisch alles Mögliche vortragen kann, die Leute aber, die die praktische Anwendung lernen sollen, im Fall einer praktischen Aktenbearbeitung dann doch eher ihre Schwierigkeiten haben.
Da wird man sicherlich über den Anteil der Arbeitsgemeinschaften und der Ausbildungsstellen sprechen müssen. Ebenso werden wir uns über die mögliche Entlastung der Ausbilderinnen und Ausbilder unterhalten müssen.
Es gibt also sicherlich noch Beratungsbedarf.Wir werden, wie gesagt, beschleunigt beraten müssen, denn die Fachbereiche brauchen endlich Rechtssicherheit, wenn sie das, was auf Bundesebene schon lange gilt, auch in Hessen endlich umsetzen wollen.
Herr Dr. Jürgens, danke sehr. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Wintermeyer das Wort. Ihre Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Herr Dr. Jürgens, es wäre natürlich schöner gewesen, Sie hätten mehr zur Sache gesprochen und weniger die Landesregierung und den Justizminister beschimpft.
Hier geht es darum, ein Bundesgesetz umzusetzen, und unser Minister hat das gut gemacht – wie immer:Was unser Minister macht, macht er gut.
Meine Damen und Herren, die Reform der Juristenausbildung wird uns auch noch einige Zeit über den heutigen Tag hinaus beschäftigen. Das kann man hier und heute prophezeien. Denn das Bundesgesetz zur Reform der Juristenausbildung, das mit dem hier vorliegendem Gesetzentwurf in Landesrecht umgesetzt werden wird, ist eine wichtige Weichenstellung hin zu einer praxisnäheren und weltoffeneren Ausbildung junger Juristen in Deutschland.
und den Fraktionen von SPD und GRÜNEN freilich nicht. Sie haben einen alternativen Gesetzentwurf der FDP und des Bundesrates mit ihrer Mehrheit zum Scheitern gebracht. Denn wie immer bei dieser Bundesregierung ist von den großen Ankündigungen nicht viel übrig geblieben.
Das alte Problem – wie wir mit dem zweigliedrigen Ausbildungssystem umgehen und welche ernst zu nehmenden Alternativen es gibt, was mit früher Spezialisierung, Fremdsprachenausbildung und der Vorbereitung auf rechtsberatende Berufe ist – wurde nur im Ansatz angegangen, aber nicht bis zu Ende gedacht.
Über eines muss man sich klar sein: Das Hauptproblem des deutschen Juristen ist nicht die Juristenausbildung. Es ist die Komplexität des deutschen Rechts. Nicht umsonst schlägt Deutschland in diesem Gebiet mit seiner Fachliteratur alle Weltrekorde. An dieser Hypertrophie des Rechts sind bisher alle Versuche gescheitert, das Jurastudium zu verschlanken.
Umso begrüßenswerter sind nun die Versuche gerade der Hessischen Landesregierung, überflüssige oder doppelt gestrickte Rechtsvorschriften abzuschaffen. Das darf man in diesem Zusammenhang hier auch einmal erwähnen.
Das Grundproblem der Juristenausbildung ist der immense Stoffkanon, der in zwei Prüfungen bis ins Detail hinein beherrscht werden soll. Nicht umsonst bezeichnete der Richter am Bundesverfassungsgericht Hoffmann