Protokoll der Sitzung vom 27.11.2003

(Volker Hoff (CDU): „Das haben wir immer so gemacht“!)

Aber fast alle anderen Anzuhörenden – das war nicht nur die versammelte Banken- und Wirtschaftswelt – haben außerordentlich positiv bis zurückhaltend positiv reagiert. Das Ergebnis war für mich insoweit eine in der Deutlichkeit schon überraschende Bestätigung. Interessant war dabei der Vortrag des Vertreters der österreichischen Sparkassen, die diese Entwicklung in die Freiheit schon seit Mitte der Siebzigerjahre gegangen sind,mit einer Verstärkung Mitte der Achtzigerjahre und in den Neunzigerjahren.

Aber wir wollen hier nicht das österreichische Modell. Um ein Missverständnis, das sich auch durch die Anhörung gehangelt hat, gleich mit auszuräumen: Dieser Landtag will sich nicht anmaßen, festzulegen, wohin die Sparkassenentwicklung in diesem Land zu gehen hat.

(Beifall bei der FDP)

Wir müssen aber unser Sparkassengesetz ändern, damit die Sparkassen den Herausforderungen, die erkennbar auf sie zukommen,gewachsen sind – das sind nicht nur die schmale Renditemarge und die schwache Eigenkapitalausstattung, sondern auch die Marktentwicklungen, die darüber hinaus im Gange sind – und genügend Spielraum für die Entscheidungen ihrer Gesellschafterorgane haben.

(Beifall bei der FDP)

Auch der Wirtschaftsminister ist sicherlich nicht anderer Meinung. Herr Wirtschaftsminister, in einem Interview, das Sie dem „Handelsblatt“ gegeben haben, fordern Sie eigentlich nicht mehr und nicht weniger, als wir hier mit dem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Was die jeweiligen Träger der Sparkassen daraus machen, bleibt, wie gesagt, deren autonomer Entscheidung überlassen.Aber sie müssen handeln können. Das hat auch unser Ministerpräsident in einem Interview mit der „Börsenzeitung“ in der letzten Woche gesagt.

(Volker Hoff (CDU):Was du für Blätter liest!)

In Bezug auf das Verbundkonzept hat Roland Koch gesagt:

Das Verbundkonzept allein wird nicht ausreichen, um in der gegenwärtigen Konstellation die Leistun

gen zu erbringen, die nötig sind. Deshalb ist die Hessische Landesregierung einerseits dabei, in Gesprächen auszuloten, welche Kooperationsmöglichkeiten es gibt.Andererseits werden wir auch als Gesetzgeber Vorkehrungen dafür treffen, dass im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Prinzips Optionen eröffnet werden, um eine weiter gehende Zusammenarbeit für den Wirtschaftsraum zu ermöglichen.

(Beifall bei der CDU)

Völlig richtig, Herr Ministerpräsident. Genau diese Optionen werden mit unserem Gesetzentwurf eröffnet.

In der Sache muss ich hier nicht viel mehr ausführen. Der Kollege Posch hat den Gesetzentwurf bei der Einbringung ausführlich begründet. Wir hatten eine interessante und lange Anhörung, und wir haben im Ausschuss vertiefend darüber diskutiert.

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum weiteren Vorgehen machen. Ich werde jetzt – was ungewöhnlich ist – als Antragsteller förmlich eine dritte Lesung beantragen, um der Regierung und der Mehrheitsfraktion die Chance zu geben, hier direkt einzusteigen. Dabei können wir zugleich auch über das beraten, was Sie, Herr Minister, uns demnächst vielleicht einmal vorlegen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster hat Herr Abg. Frankenberger für die SPDFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Michael Denzin, man kann das auch anders sehen. Es ist schade,dass die Letzten in diesem Hause noch nicht gemerkt haben, dass die Annahme dieses Gesetzentwurfs in der Konsequenz dazu führen würde,dass das dreigliedrige System, das wir mit den Banken, den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken haben, aufgelöst würde.

(Nicola Beer (FDP): Die wissen es besser!)

Das ist nicht die Position der SPD-Fraktion. Ich meine auch, festgestellt zu haben, dass unsere Auffassung in diesem Hause auf einen breiten Konsens stößt.

(Beifall bei der SPD)

Die mündliche Anhörung hat unsere Auffassung bestätigt, dass sich auch nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast nichts an der Aufgabenstellung der Sparkassen ändern wird. Nach unserer Auffassung müssen die Sparkassen weiterhin vor Ort in der Fläche präsent sein, weil sie nur so Partner für den Mittelstand, für die Kommunen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger sein können.

(Beifall bei der SPD)

Das ist nicht nur vom Hessischen Sparkassenverband und vom Städtetag, sondern auch von anderer Seite festgestellt worden. Würde der Gesetzentwurf in dieser Form angenommen, hätte das zweifelsfrei zur Folge, dass sich die Konditionen für die Privatkunden erheblich verschlechterten. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen, dass die Sparkassen auch in Zukunft Partner für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft sind. Die Sparkassen – auch das hat die Anhörung gezeigt – verfügen über ausreichendes Eigenkapital.

(Lachen des Abg. Michael Denzin (FDP))

Herr Kollege Denzin, das hat die Anhörung gezeigt. Es ist nicht so, wie Sie es dargestellt haben, dass die Sparkassen insgesamt unterkapitalisiert sind.

(Michael Denzin (FDP): Das hat die Anhörung überhaupt nicht gezeigt!)

Damit ist ein mögliches Argument für die Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften hinfällig. Die Sparkassen – auch das hat die Anhörung gezeigt – sind auf der Grundlage der bestehenden Gesetzeslage ausreichend in der Lage,privates Kapital einzuwerben,wenn sie es denn wollen und wenn dazu die Notwendigkeit besteht. Dazu brauchen wir keine Änderung des Gesetzes.

Die SPD-Fraktion ist froh darüber, dass die Sparkassen mit der Annahme des Verbundkonzepts auf freiwilliger Basis eine aus unserer Sicht gute Lösung gefunden haben.

(Beifall bei der SPD)

Aber ich mache auch keinen Hehl daraus, dass das kein Endzustand sein darf. Vielmehr ist das ein Zwischenschritt, weil sich natürlich auch die Sparkassen unter den sich ständig verändernden Wettbewerbsbedingungen weiterentwickeln wollen.

(Michael Denzin (FDP): Wo soll es denn hingehen?)

Auf der Grundlage des Verbundkonzepts halten wir dies für möglich, weil hierdurch genügend Spielräume für die Weiterentwicklung der Sparkassen vorhanden sind.

Unter diesen Gesichtspunkten muss auch in Zukunft über den Finanzplatz Frankfurt geredet werden. Dieser Finanzplatz muss weiterentwickelt werden. Es muss auch klar werden, welche Bedeutung die hessische Sparkassenlandschaft und die Landesbank in Zukunft für diesen Finanzplatz haben werden. Machen wir uns nichts vor: Die Entwicklungen am Finanzplatz Frankfurt werden auf die gesamte Sparkassenlandschaft in Hessen Auswirkungen haben. Wir sollten auch in Zukunft darüber diskutieren und die notwendigen Schritte tun, damit die Sparkassen am Finanzplatz Frankfurt eine gute Zukunft haben. Ich habe im Ausschuss festgestellt, dass auch dazu in diesem Haus ein breiter Konsens besteht.

Insgesamt sind wir froh, dass die Sparkassen mit dem Verbundkonzept auf freiwilliger Basis eine Lösung gefunden haben. Das bedeutet keinen Stillstand. Wir glauben, auf dieser Basis lässt sich vernünftig für die Zukunft der Sparkassen weiter arbeiten. Deswegen besteht aus unserer Sicht kein Grund für die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Aber Sie haben eine dritte Lesung beantragt. Dann werden wir eben weiter darüber reden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat Herr Abg. Kaufmann das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird noch heftig und hektisch verhandelt, weil der Kollege Denzin eine dritte Lesung beantragt hat. Dabei hat er übersehen, dass in der Geschäftsordnung steht, es könne nur dann eine dritte Lesung stattfinden, wenn der Gesetzentwurf in zweiter Lesung nicht abgelehnt werde. Wenn es aber bei der Beschlussempfehlung in der Form, wie sie uns aus dem Ausschuss zugegangen ist, bleibt, ist damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt wird. Etwas Abgelehntes legt man ab und redet kein drittes Mal darüber. So steht es in unserer Geschäftsordnung. Von daher würde keine dritte Lesung stattfinden. – Ich denke, das ist jetzt allgemein klar.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird aus einem relativ einfachen Grund bei ihrer ablehnenden Haltung dem Gesetzentwurf gegenüber bleiben. Man kann über vieles diskutieren. Die Diskussion über die Weiterentwicklung im Sparkassenwesen ist in vollem Gange. Das haben wir nicht nur den Diskussionsbeiträgen,die wir bis jetzt gehört haben, entnehmen können, sondern auch den vielfältigen Zitaten aus der Presse, die der Kollege Denzin gebracht hat.

Nur, meine Damen und Herren, die FPD ist in diesem Falle mit der Einbringung des Gesetzentwurfs ein bisschen zu früh gestartet. Man kann sagen: besser zu früh als zu spät.

(Michael Denzin (FDP): Richtig!)

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen es schlecht ist, zu früh zu starten. Man sollte z. B. nicht springen, bevor die Feuerwehr angefangen hat, ihr Sprungtuch auszubreiten. Das könnte nämlich unangenehme Folgen haben. Das ist ein Beispiel dafür, dass auch ein zu früher Start manchmal falsch sein kann. In diesem Fall ist das so.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In diesem Fall hat das zwar nichts mit einem Sprungtuch zu tun, aber damit, dass die Diskussion darüber, wie sich die Sparkassen weiterentwickeln sollen, noch voll im Gange ist, sodass es für den Gesetzgeber – das sind wir – nicht der richtige Zeitpunkt ist, dies aufzugreifen.

Die Sparkassen haben sich weitgehend auf ein Verbundsystem geeinigt und dieses auf den Weg gebracht. Das ist gut, wobei wir die Folgen noch nicht ganz abschätzen können.Auch wir unterstützen ein Verbundsystem, insbesondere dann, wenn sich die damit verbundenen Erwartungen realisieren lassen: das gemeinsame Risikotransparenzsystem und die Einrichtung eines Frühwarnsystems, um die Risiken zu minimieren.

Wir wollen aber auch, dass die Sparkassen als wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft erhalten bleiben. Wir denken, nur dann können sie ihre Aufgabe, die Bedürfnisse und Ansprüche der regionalen und lokalen Wirtschaft gezielt zu befriedigen, tatsächlich erfüllen.

Wir üben manchmal Kritik an den Sparkassen und sehen mit Sorge, dass sie nicht immer das tun, was wünschenswert wäre. Die Entwicklung, die die FDP mit ihrem Gesetzentwurf offensichtlich befördern will, sehen wir aber eher noch kritischer, und zwar im Hinblick darauf, dass die Sparkassen ihre spezifischen Aufgaben erfüllen müssen, weil sie sonst auf Dauer ihren Unternehmenscharakter ändern und ein Stück weit ihre Existenzberechtigung

in Frage stellen würden, was wir ausdrücklich nicht wollen.

Durch die Verbundlösung schaffen die Sparkassen sinnvolle Voraussetzungen für das bevorstehende Rating. Die Ratingagenturen haben darauf positiv reagiert. Wenn es also tatsächlich gelingt, mit dem Verbundkonzept die regionale Verankerung und ein weltweites Rating miteinander zu verbinden, dann ist das eine sehr vernünftige Lösung.