3. In der Besoldungsgruppe B 6 wird die Amtsbezeichnung „Direktor des Hessischen Baumanagements“ eingefügt.
Das ist alles, was die Hessische Landesregierung am Besoldungsgesetz zu ändern gedenkt. Wenn es das ist, dann ist das ein sehr bescheidener Anspruch, muss ich sagen. Aber unser Anspruch ist ein bisschen höher.Insofern werden wir zwar dieser Änderung zustimmen, aber das kann bei weitem nicht ausreichen, meine Damen und Herren.
Das gilt auch für Art. 11, der sich mit der Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes der Insolvenzordnung beschäftigt. Hier sind erhebliche Argumente sachlicher Art vorgebracht worden,dass man die Schuldnerberatung nicht einfach hängen lassen kann. Es ist eben noch einmal unterstrichen worden, welche Konsequenzen das für die Schuldner und die Gläubiger hat, die sich darauf verlassen, dass es eine Schuldnerberatung gibt. Es sind auch Argumente rechtlicher Art vorgebracht worden.
Es gibt ein Rechtsgutachten. Der Finanzminister hat zugesagt, es prüfen zu wollen. Lassen Sie mich aber sagen:
Es ist sehr spät, es jetzt zu prüfen, nach der zweiten Lesung. Man hätte es schon ein bisschen eher prüfen sollen.
Wie hier vorgegangen wird, wird an einer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 27.10.2003 deutlich. Am 27.10.2003 fordert das Hessische Ministerium der Finanzen die Ressorts auf, die konnexitätsrelevanten Vorgänge zu melden. Das ist alles in Ordnung. Darauf haben wir auch hingewirkt. Die Frist, in der das geschehen soll:vom 27.10.bis zum 29.10.,also 48 Stunden. In 48 Stunden müssen alle konnexitätsrelevanten Vorgänge gemeldet werden, die im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt 2004 stehen. Meine Damen und Herren, dass man dann keine findet, darf niemanden verwundern.
Trotzdem bleibe ich dabei, auch wenn ich ein bisschen dafür beschimpft worden bin, dass ich mich als Landtagsabgeordneter um die Interessen der Kommunen kümmere: Die Frage der Konnexität muss auch im Falle der Insolvenzordnung sorgfältig geprüft und beantwortet werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das hat Karlheinz nicht so gemeint!)
Zum Landesblindengeld will ich gar nicht mehr sehr viel sagen. Das ist ein Thema, das sich zur Erörterung in diesem Rahmen gar nicht besonders gut eignet.
Ich will nur eines sagen: Es gibt – das habe ich auch schon im Zusammenhang mit anderen Gegenständen so formuliert – eine Pflicht zur Sensibilität. Diese Pflicht zur Sensibilität hat die Landesregierung in diesem Fall nicht in ausreichendem Umfang gesehen.
(Beifall bei der FDP, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Unter dem Strich – ich will die anderen Artikel jetzt nicht durchgehen; einige werden hier vielleicht noch angesprochen werden – lässt sich sagen: Das Zukunftssicherungsgesetz enthält viele Ansätze in wichtigen Bereichen.Viele davon gehen in die richtige Richtung. Die Nadel, mit der der Gesetzentwurf gestrickt wurde, war aber bedauerlicherweise zu heiß, sodass in vielen Fällen Murks herausgekommen ist. Wir können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich etwas zu den Beamten und den Angestellten sage, möchte ich auf das eingehen, was Frau Kollegin Dörr hier gesagt hat.Frau Kollegin Dörr,ich nehme Ihnen schon ab, dass das, was hier gerade diskutiert und beschlossen wird, für Sie auch persönlich bitter ist, weil Sie das mitbeschließen müssen.
Denn Sie werden von Ihren Wählerinnen und Wählern, von den Menschen in Ihrem Wahlkreis darauf angesprochen werden. Das weiß ich. Das weiß ich von ganz vielen Kolleginnen und Kollegen. Sich hierhin zu stellen und uns zu sagen, wir würden nur anprangern und Sie hätten über Besuchergruppen mitbekommen, dass das so aufgefasst wird,
Wir haben zu allen Bereichen, die von Kürzungen betroffen sind, auch zum Sozialbereich – die Kollegin SchulzAsche hat es hier dezidiert dargelegt – über 100 Änderungsanträge gestellt.
Dann zu sagen – und dabei Textbausteine dieser Landesregierung zu benutzen – es gebe dazu keine Alternativen, ist schlichtweg die Unwahrheit.
Wenn Sie hier etwas zum Blindengeld sagen: Ich finde, Herr von Hunnius hat zu Recht gesagt,Sie hätten hier einfach keine Sensibilität. Frau Kollegin Dörr, jetzt einmal ganz ehrlich: Es war ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Sie als Fraktion haben doch den Passus zum Blindengeld erst nachträglich „beantragt“.
Dann stellen Sie sich hierhin und erzählen uns, dass Sie in Gesprächen sind und Kompromisse schließen wollen, und reden davon, wie das aussehen soll. Die Abgeordneten des Hessischen Landtages, die über das Zukunftssicherungsgesetz in zweiter Lesung abstimmen müssen, wissen gar nichts davon, was Sie hier schon verhandelt haben wollen.
Noch etwas zu diesem zusätzlichen Antrag von Ihnen, der sich mit dem Blindengeld befasst. Sie haben es noch nicht einmal für nötig gehalten, die Verbände zu informieren. Es war die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,es war der Kollege Andreas Jürgens, der sich mit den Blindenverbänden kurzgeschlossen und ihnen gesagt hat, was ins Haus steht. Darüber sollten Sie sich aufregen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Das stimmt doch überhaupt nicht! Sollen wir Ihnen ein Heiligenschein aufsetzen? Das ist falsch!)
Ich rede jetzt gar nicht von Heiligenscheinen, sondern hier geht es darum, ein paar Sachen richtig zu stellen. Ich finde, das gehört zur Fairness in der Debatte dazu.
Ich finde, Sie hätten hier zugeben sollen, dass Sie in der Tat jetzt schon wieder nachbessern. Sie bessern einen Entwurf der Landesregierung an einem Punkt nach, wo Ihnen offensichtlich aufgefallen ist, dass Ihnen da die Gäule durchgegangen sind.
Dann kann man doch nichts anderes feststellen, als dass Sie in diesem Hause handwerklich Fehlerhaftes vorgelegt haben. Etwas anderes kann man dazu eigentlich nicht sagen.
Meine Damen und Herren, wir haben es bei dem Thema mit – wie ich finde – der brutalstmöglichen Verunstaltung der deutschen Sprache zu tun.
Wie man auf die Idee kommen kann, dieses Gesetz „Zukunftssicherungsgesetz“ zu nennen, ist mir vollkommen schleierhaft.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes,die von diesem Gesetz betroffen sind, müssen nicht nur um ihren Arbeitsplatz fürchten, sondern sie müssen das Gefühl haben, dass sie von Ihnen auch noch verhöhnt werden. Es ist schon schäbig, so mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzugehen.