Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir werden dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge – so heißt es richtig, Herr Hahn – zustimmen.
Gleichwohl möchte ich noch einige Punkte herausgreifen. Ich fange mit dem spannenden Thema Gebühren an, die jetzt nicht geregelt werden. Ich möchte an die Ausführungen des Kollegen Siebel anschließen, der hier den Vorschlag gemacht hat, dass sich der Hauptausschuss unabhängig von der kommenden Änderung oder zumindest im Vorgriff darauf schon mit dem Thema beschäftigen könnte. Ich finde, das ist eine ganz gute Idee. Das haben wir damals beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch so gemacht. Wir haben uns das Recht genommen, ein Thema selbstständig zu behandeln und haben damit möglicherweise der Landesregierung auch eine Meinung an die Hand gegeben. Von daher könnten wir das durchaus auch für die Rundfunkgebühren so halten.
Ich komme zu den Onlinediensten. Die Internet-PCs sind noch herausgenommen worden, das Moratorium ist in diesem Änderungsstaatsvertrag verlängert worden. Ich halte dies auch für sinnvoll, weil dann die Frage der Gebührenregelung insgesamt auf den Tisch kommt. Trotzdem beschleicht mich ein merkwürdiges Gefühl, wenn ich daran denke, dass Experten schon drei Jahre an der Frage
herumdiskutieren: Wie regelt man das eigentlich am besten? – Jetzt brauchen sie anscheinend noch einmal zwei Jahre. Es ist die Frage, ob das tatsächlich immer so lange dauern muss. Ich glaube, letztendlich greift hier die Tatsache, dass man im Jahr 2006 die Gebühren einheitlich regelt.
Was die Onlinedienste angeht: Die Mediendienste sind programmbegleitend als Möglichkeit festgelegt, allerdings ohne Werbung und ohne weitere Gewinnspiele und Ähnliches. Ich möchte darauf hinweisen, dass es schlecht wäre, „programmbegleitend“ zu eng zu sehen; denn schließlich gibt es das Problem der Altersdifferenz der Kunden von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien. Ich denke, auch die öffentlich-rechtlichen Medien sollten die Möglichkeit haben, diese Dienste programmbegleitend in Anspruch zu nehmen, dies etwas offener zu gestalten, um auch jüngere Altersgruppen anzuziehen.
Der Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Fernsehanstalten ist schon konkretisiert worden. Damit ist erstmalig die Filmförderung als Thema richtig verankert. Das halte ich für sinnvoll.
Wir haben jetzt im Staatsvertrag eine Festlegung, dass es erstmals am 01.10.2004 einen Bericht zur Qualität geben soll. Ich hoffe sehr, dass dies kein rein statistischer Bericht ist, wo irgendetwas gesammelt wird, das eh schon in irgendwelchen Statistiken vorhanden ist, sondern dass wir einen Bericht erhalten, der tatsächlich Aussagen darüber macht, wie sich die öffentlich-rechtlichen Medien gestalten wollen, was sie von ihrer Rundfunkfreiheit und ihren Schwerpunkten verwirklichen und wie sie es verwirklichen.
Ich glaube, da gibt es durchaus problematische Teile, die wir derzeit auch zu sehen kriegen. Ich glaube, freitagabends läuft zurzeit dieses furchtbare Format „BunteTV“.
Das wird abgesetzt. Es ist auch gut, dass es abgesetzt wird. Ich sage nur: Es gibt kritische Bereiche. – Ich denke, öffentlich-rechtliche Medien müssen genau darauf schauen, was sie ausstrahlen, in welchem Umfeld sie sich bewegen, dass sie sich durch solche Formate vor allen Dingen selbst das Thema Rundfunkgebühren kaputtmachen; denn man fragt sich, warum man für etwas Rundfunkgebühren bezahlen muss, was man in anderen Programmen kostenlos zu sehen bekommt.
Von daher glaube ich, dass es sinnvoll ist, erstens dieses Format herauszunehmen und zweitens Berichte zu erhalten, die es ermöglichen, über die Qualität und die Schwerpunktsetzung zu streiten. Ich hoffe, dass das dazu beiträgt, dass die öffentlich-rechtlichen Medien sich ihrer Qualität wieder etwas bewusster werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Ich will nur ganz kurz noch auf etwas eingehen. Ich halte es für
richtig, dass die Regionalfenster für zwei private Sendeformate vorgesehen sind und bundesweit ausgestrahlt werden sollen.Allerdings gibt es nach wie vor einen Streit darüber, wo das produziert wird. Wir in Hessen von der Landesmedienanstalt führen den Streit mit RTL. Ich denke, dass Regionalfenster dort produziert werden sollten, wo sie ausgestrahlt werden. Wo das dann geschnitten und von wo es ausgestrahlt wird, ist mir relativ Wurscht. Die Produktion hat aber Auswirkungen auf die Qualität. Da sollten wir von Hessen am Ball bleiben.
Ich glaube, ansonsten beinhaltet der Staatsvertrag gute Änderungen,denen wir nach Beratung im Ausschuss auch so zustimmen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte einige wenige Bemerkungen zu diesem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen. Ich will nicht alle Einzelheiten wiederholen, nach dem Motto: „Es ist alles schon gesagt worden, nur noch nicht von mir.“ Ich will auf die Diskussion eingehen, die wir hier geführt haben.
Erstens.Ich halte es für sinnvoll,dass wir die Anhörung im Hauptausschuss machen. Ich glaube, dass wir damals im Hauptausschuss mit dem Thema Jugendschutz gute Erfahrungen gemacht haben. Wir sollten den Vorsitzenden des Hauptausschusses bitten, dass die zuständigen Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingeladen werden, um zu dieser Frage im Vorfeld Rede und Antwort zu stehen. Ich glaube, das ist sehr interessant. Herr Kollege Hahn, das widerspricht natürlich ein bisschen dem, was Sie hier gemacht haben.
Für die Frage der Gebührenerhöhung haben wir alle miteinander ein Verfahren vereinbart, nämlich den KEF-Bericht. Das Hase-und-Igel-Spiel, dass im Vorfeld jeder der Schnellste sein will, um zu erklären, dass auch er gegen Gebührenerhöhungen ist, mag unter populistischen Aspekten schön sein, bringt in der Sache aber nicht sehr viel.
Das ist gegen jedermann gerichtet, der so verfährt, auch gegen Herrn Stoiber – das sage ich völlig unumwunden. Der Name Stoiber ist aber an der Stelle insofern wichtig, als gerade der Kollege Hahn, der Mitglied im Rundfunkrat ist, weiß, dass die Gebührenerhöhungen sehr unterschiedliche Wirkungen auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten haben.
Man muss schon darüber nachdenken, ob wir durch eine populistische Position möglicherweise dahin kommen, dass wir unsere eigene Landesrundfunkanstalt – den Sen
der des Landes Hessen – gefährden, aber andere, ich denke z.B.an den WDR oder den Bayerischen Rundfunk,
es problemlos verschmerzen können, wenn die Gebühren nicht erhöht werden, und wir am Ende die Gelackmeierten sind.
Von daher würde ich insbesondere deswegen, weil vereinbart wurde, dass man ein solches Verfahren durchführen und die Intendanten im Vorfeld anhören will, schon darum bitten, dass man vorher keine voreiligen Feststellungen trifft, die sich in der Öffentlichkeit zwar gut anhören, aber der Sache wenig angemessen sind.
Herr Kollege Siebel ist auf die Frage der Protokollnotizen eingegangen. Davon gibt es eine ganze Menge. Herr Kollege Siebel, auch Sie wissen, dass das, was Sie hier angesprochen haben, so nicht unwidersprochen stehen bleiben kann. Im Grunde genommen hat die Sozialdemokratische Partei diese Diskussion, die bundesweit geführt wird, selbst verursacht.
Wer unter dem Deckmantel der Klaus Lage GbR als Partei bei Radio FFH Unterschlupf sucht, der verstößt – –
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh, jetzt geht das schon wieder los! – Zuruf von der SPD: Das, was Sie hier sagen, ist so lächerlich!)
Wer unter dem Namen Klaus Lage GbR bei Radio FFH Unterschlupf sucht, verstößt erstens gegen das Transparenzgebot. Zweitens muss er sich natürlich die Frage stellen lassen, warum er das tut.
Herr Kollege Siebel, ich finde dabei noch etwas sehr viel Eigentümlicheres. Dies ist, dass nicht die ddvg oder die Verlagsgesellschaft Madsack,die möglicherweise ein wirtschaftliches Interesse haben,vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine solche mögliche Regelung vorgehen. Nicht eine der beiden Betroffenen ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Vielmehr haben interessanterweise Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion ein Normenkontrollverfahren in Karlsruhe angestoßen.
Das zeigt, dass das Interesse der Partei und das wirtschaftliche Interesse an dieser Stelle in einer Art und Weise verwoben sind,
wie es bei einem Sender eigentlich nicht hinnehmbar ist, auch wenn es sich um einen privaten Sender handelt, der das Programm ausstrahlt. Ich glaube von daher, es ist legitim, dies im Rahmen einer Protokollnotiz anzufügen. Ich lade Sie gerne dazu ein, dass wir auch dies im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses diskutieren.
Ich bin der Auffassung, dass wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag schnell werden umsetzen können. Das haben die Beiträge der Fraktionen gezeigt.Vielleicht können wir vereinbaren, in die Sitzung des Hauptausschusses, in der der Gesetzentwurf zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag behandelt werden wird, gleich auch noch die Anhörung aufzunehmen, die von den Kollegen der SPD und der GRÜNEN angeregt wurde.Vielleicht können wir das gleich miteinander verbinden. Dann würden wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Ich glaube, dass wir uns damit rechtzeitig in die Diskussion einfinden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.