der zum Ziel hat, der staunenden Öffentlichkeit ein Bild der recht- und schutzlosen hessischen Staatsdiener zu vermitteln.
Dass dies nicht gelingen kann, liegt auf der Hand. Die Dienst- und Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Landes Hessen sind in einer Art und Weise, etwa durch Beamtenrecht und Tarifvertrag, geschützt, wie es weltweit ohne Beispiel ist.
Meine Damen und Herren, nur ganz kurz einige Stichworte. In fünf Minuten ist mehr nicht zu machen.Wir wollen insbesondere Folgendes verändern: Verkürzung von Fristen – das gilt für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einführung eines Versagungskataloges – das ist Standard auf Bundesebene. Wir wollen die Verteilung von Freistellungen im Personalrat demokratisieren, gerechter gestalten, und wir werden – das sei nicht verschwiegen – einzelne Tatbestände der Mitbestimmung abbauen, um es ganz deutlich zu sagen.
Aber in Vorgängen, in denen etwa eine Neuorganisation von dem zuständigen Gremium beschlossen ist, kann es nicht sein, dass dann durch Einzelentscheidungen, etwa über die Versetzung oder Nichtversetzung eines Mitarbeiters, die Gesamtmaßnahme durch den Personalrat verhindert wird. Ich denke, das wäre absurd. Das darf keinen Platz in unserer Rechtsordnung haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wir haben auch Verantwortung für die Kommunen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Sie wissen, dass derzeit in den Kommunen permanent Umorganisationen vorgenommen werden, etwa Privatisierung oder aber die Umwandlung eines Bauhofs in einen Zweckverband und Ähnliches. Man stelle sich vor, dass die Stadtverordnetenversammlung oder der Kreistag einen derartigen Beschluss gefasst hat, und dann scheitert die Umsetzung dieses Vorhabens am Einspruch des Personalrats bei einer einzigen Einzelmaßnahme. Ich denke, hier wird die ganze Absurdität eines solchen Verlangens deutlich. Deshalb darf das nicht zum Tragen kommen.
Meine Damen und Herren, wir wollen ausdrücklich das Führungspersonal in der hessischen Verwaltung zusätzlich definieren. Wir wollen auch, dass insbesondere die Leiter von Schulen als Führungspersonal definiert werden. Bei allem Wohlwollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann es nicht sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ihren Chef selbst aussuchen. Das wird nirgendwo zum Erfolg führen, und das wird auch im Lande Hessen nicht fruchtbar sein.
Wie schon mit dem ersten Beschleunigungsgesetz aus der letzten Legislaturperiode werden wir auch mit diesem Gesetz den Rahmen für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Veränderung der hessischen Verwaltung – auch der Verwaltung der hessischen Kommunen – schaffen. Die berechtigten Interessen der Mitarbeiter des Landes Hessen bleiben dabei selbstverständlich gewahrt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön.
Herr Haselbach, Sie sind genau in der Zeit geblieben.Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Herr Rudolph für die SPDFraktion. Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind in der Tat keine neuen Argumente vorge
Erstens. Sie haben gesagt, es könne wohl nicht wahr sein, dass sich Bedienstete ihren Chef selbst aussuchen. Sie haben völlig Recht. Aber das war bisher die Rechtsgrundlage des HPVG. Führungspositionen, beispielsweise ab A 16 aufwärts, fielen nicht unter die Mitbestimmungspflicht des HPVG. Bauen Sie deshalb hier keinen Popanz auf. Sie haben an der Stelle schlicht und ergreifend nicht die Wahrheit gesagt. Das ist nicht in Ordnung und nicht redlich.
Zweitens. Sie haben das Ganze nur gemacht, um Ihre „Operation düstere Zukunft“ vorzubereiten. Die Standortschließungen, die Sie gestern verkündet haben, sollen erfolgen, ohne die Beschäftigten an diesem Prozess mitwirken zu lassen.
Das ist genau der falsche Ansatz. Unsere Kritik bleibt bestehen. Sie wollen nicht den mündigen, sondern den unmündigen Staatsdiener. Sie wollen obrigkeitsstaatliches Denken. Das ist der zentral falsche Ansatz bei der Änderung des HPVG.
Dritte Bemerkung. Sie wollen als Landesregierung noch mehr Einfluss auf die Besetzung von Führungspositionen haben.Sie haben die Auswahl von Führungspersonen verschärft, indem weitere Mitbestimmungstatbestände ausgeschlossen worden sind.Auch das ist der falsche Ansatz. Gute Führungskräfte setzen auf die Qualität der Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Auch das hat sich bei Ihnen noch nicht herumgesprochen. Aber genau das ist die politische Zielsetzung.
Im Übrigen wollen Sie nicht, dass sich die Mitarbeiter mit eigenen guten Vorschlägen bei der Umorganisation der hessischen Landesverwaltung einbringen.Auch das ist der falsche Ansatz. Aber auch an der Stelle handeln Sie zentralistisch, nach dem Motto:Was wir verordnen, ist richtig. Wenn wir etwas verordnen, ist es immer richtig. Das setzen wir durch, egal ob es der Sache dient oder nicht.
Von daher gibt es keine sachliche Notwendigkeit, das HPVG zu ändern. Es gibt keine sachliche Begründung. Sie haben beispielsweise keinen einzigen Fall benennen können, in dem Personalräte die Besetzung von Führungspositionen verhindert hätten. Ganz im Gegenteil, die Personalräte sind in der Lage – das hat die Anhörung deutlich ergeben –, innerhalb von 14 Tagen zu entscheiden, ob sie einer Stellenbesetzung zustimmen oder nicht. Es waren unfähige Führungskräfte oder nicht vorhandene politische Vorgaben, die das verhindert haben.
Herr Haselbach,nennen Sie uns einen einzigen sachlichen Grund, warum das HPVG zu ändern wäre. Nennen Sie – abgesehen von den ideologischen Gründen – einen einzigen sachlichen Grund, warum Sie die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst per se für falsch halten.
Wir hatten drei Lesungen. Wir haben Ihnen dreimal die Gelegenheit gegeben, einen unsinnigen Gesetzentwurf zu ändern.Aber auch hier sind Sie beratungsresistent.Da wir Realisten sind, nehmen wir das zur Kenntnis.Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wissen, was sie von dieser Landesregierung zu halten haben. Ihre Rechte werden mit Füßen getreten. Sie wollen keine kompetenten Mitarbeiter. Sie haben zu verantworten,
dass in den Verwaltungen eine hohe Demotivierung herrscht. Einen unsinnigen Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rudolph. – Ich darf Herrn Dr. Jürgens für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als die CDUFraktion in der letzten Lesung die dritte Lesung ihres Gesetzentwurfs beantragte,hatte ich noch die Hoffnung,dass sie vielleicht die Gelegenheit nutzen würde, die schlimmsten Unzumutbarkeiten aus ihrem Gesetzentwurf herauszunehmen.
Sie haben in der Anhörung des Ausschusses eine vernichtende Kritik geerntet. Diese vernichtende Kritik schlägt Ihnen in allen öffentlichen Veranstaltungen entgegen,und sie wird auch von der Opposition im Landtag vorgetragen. Aber die Hoffnung hat getrogen. Sie haben den Gesetzentwurf in unveränderter Form wieder vorgelegt.
Aber die Zeit ist nicht spurlos an uns vorbeigegangen. Es hat in der Zwischenzeit Ereignisse gegeben, die zumindest ein Schlaglicht auf die ideologischen Hintergründe Ihres Anschlags auf die Mitwirkungsrechte der Bediensteten werfen. Ich habe bei der zweiten Lesung gesagt, dieser Anschlag auf die Mitwirkungsrechte offenbart eine „Renaissance von Obrigkeitsdenken in feudaler Tradition“. Als ich das gesagt habe, konnte ich natürlich noch nicht ahnen, wie weit Ihre Liebe zu der feudalen Tradition tatsächlich geht.
Inzwischen wissen wir durch die Pläne für den Ankauf des gräflichen Schlosses in Erbach, wie die Vorstellungswelt der CDU-Fraktion tatsächlich aussieht. Die Schuldnerberatung zu streichen, aber gleichzeitig einem klammen Grafengeschlecht mit 13,4 Millionen € unter die Arme zu greifen; die Obdachlosen, deren Hilfen auch gestrichen werden, dafür aufkommen zu lassen, dass ein Adelsgeschlecht weiterhin hoch herrschaftlich wohnen kann; einen Bestand von zweifelhaftem historischem Wert anzukaufen und dafür Schulden aufzuhäufen – wobei die Schulden ohnehin schon exorbitant hoch sind –: Das kann nur jemandem einfallen,dem feudale Tradition und Werte wichtiger sind als die Menschen im Hier und Jetzt.
Das Schloss Erbach ist ein Symbol für die Politik dieser Landtagsmehrheit. Deswegen bin ich auch dankbar für die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Jetzt ist nämlich endgültig jedem in diesem Lande klar, welche Ideologie tatsächlich hinter dem Anschlag auf die Mitbestimmungsrechte steckt, nämlich genau die, die wir immer angesprochen haben: Obrigkeitsdenken in feudaler Tradition.
Es gibt kein sachliches Argument für das Gesetz.Der Kollege Rudolph hat schon darauf hingewiesen. Ich darf daran erinnern, dass es dadurch keine Beschleunigung in der Verwaltung gibt. Im Gegenteil, es wird zu Verzögerungen führen. Es ist tendenziell demokratiefeindlich, weil Wahlentscheidungen zum Personalrat durch gesetzliche Vorgaben weitgehend überlagert werden. Sie demotivieren und entmündigen die Mitarbeiterinnen und Mitar
beiter, und sie wollen die Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen zu Pausenclowns degradieren.
Wie gesagt, es gibt kein einziges sachliches Argument für Ihre Änderungen. Sie sind nur ideologisch zu verstehen. Als Fazit habe ich schon im November gesagt, Ihr politisches Ziel sei der reaktionär-konservative Durchmarsch im Land. Das rückwärts gewandte Denken, das in Ihrem Deal mit dem Erbgrafen von Erbach-Erbach inzwischen zum Ausdruck kommt, bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Jetzt wissen die Beschäftigten im Land nicht nur, wofür Sie das Geld, das Sie durch die Streichungen bei den Besoldungen zur Verfügung haben, ausgeben, sondern sie wissen auch, aus welchen ideologischen Gründen Sie ihnen die Mitbestimmungsrechte streichen.
Meine Damen und Herren von der Union, ich darf Sie allerdings darauf hinweisen, dass der Feudalismus historisch gescheitert ist, weil er dem Bedürfnis der Menschen nach Freiheit und Gerechtigkeit nicht gerecht wurde. Wenn Sie auf diesem Weg voranschreiten, werden Sie dieses Schicksal teilen und ebenfalls scheitern – was meine Fraktion allerdings sehr begrüßen würde und was uns die Gelegenheit gäbe, das Schlimmste von dem, was Sie hier heute anrichten, rückgängig zu machen und den Menschen in den öffentlichen Dienststellen die Mitwirkungsrechte, die sie tatsächlich verdient haben, zurückzugeben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Zeit nutzen und Ihnen sagen, dass keine Seite zwischen der zweiten und der dritten Lesung neue Argumente vorgebracht hat. Herr Dr. Jürgens, ich finde es etwas absurd, wenn Sie das Drama um den Verkauf oder den Nichtverkauf des Erbacher Schlosses jetzt hier in die Diskussion einbringen. Anscheinend haben auch Sie keine Argumente; denn das hat überhaupt nichts miteinander zu tun.
Wir haben zwischen der zweiten und der dritten Lesung nichts Neues gehört. Deshalb bleiben wir als FDP-Fraktion bei unserer Auffassung aus der zweiten Lesung, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Das Thema ist im Ausschuss ausführlich erörtert worden. Deshalb beschränke ich mich darauf, für die Landesregierung vier kurze Bemerkungen zu machen.