(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Gibt es eigentlich auch den Wirtschaftsminister zu diesem Thema? Dann könnt ihr den nämlich holen!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein zentrales Ziel der Landesregierung, Bürokratie abzubauen und Unternehmen und Betrieben mehr Freiraum zu ermöglichen, um ihre unternehmerischen Entscheidungen zu treffen.
Deregulierung und Bürokratieabbau hat die Hessische Landesregierung bereits vollzogen, indem sie über 3.000 Verordnungen abgeschafft hat.
Der vorliegende Antrag der FDP gibt allerdings auch mir Anlass zu der Frage, warum Sie nicht schon früher auf die Idee gekommen sind, als Sie noch mit in der Regierungsverantwortung waren.
Der bestehende Gesetzesrahmen gestattet es, dass Bäckereien und Metzgereien Speisen und alkoholfreie Getränke auch ohne eine Gaststättenerlaubnis ausgeben dürfen. Der Bundesgesetzgeber hat das jedoch nur mit der Einschränkung des Sitzverbotes gestattet, jedoch das Aufstellen von Stehtischen erlaubt.
Der CDU-Fraktion ist bekannt, dass nach mehreren Gesprächen mit den zuständigen Fachabteilungen und Verbänden im Moment ein Kompromissvorschlag erarbeitet wird. Es gibt Möglichkeiten, auf dem Erlasswege Regelungen zu treffen, wie sie schon von anderen Bundesländern geschaffen wurden, in denen die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis an bestimmte kleingastronomische Betriebe erfolgen kann, auch wenn diese Betriebe keine Gästetoiletten vorweisen können.
Dieser kundenfreundliche Erlass betrifft sämtliche Betriebe des Lebensmittelhandwerks sowie des -einzelhandels. Nach wie vor darf kein Alkoholausschank stattfinden, dieser bleibt den Gaststätten vorbehalten.Auch darf der Geschäftsbetrieb nur während der Ladenöffnungszeit zulässig sein. Die Fläche, auf der sich die Gäste aufhalten bzw.auf der sie sitzen dürfen,darf nicht mehr als 40 m2 betragen, und es dürfen nicht mehr als zehn Sitzmöglichkeiten geschaffen werden.
In der letzten Landtagsdebatte haben wir des Öfteren gehört, dass die Zahl der Insolvenzen bis zum Jahresende dramatisch ansteigen wird. Das ist auch der desaströsen Politik von Rot-Grün in Berlin zu verdanken.
Hiervon bleiben auch die mittelständischen Betriebe des Lebensmittelhandwerks und der Gastronomie nicht verschont. Um den Kampf dieser Betriebe um ihre Existenz und auch um die Ausbildungs- und die Arbeitsplätze, die sie bereitstellen, zu unterstützen, begrüßt die CDU-Fraktion,dass die Hessische Landesregierung bereits an einem entsprechenden Erlass arbeitet. Damit werden mehr Freiräume für mittelständische Unternehmen geschaffen, und es erfolgt eine sinnvolle Deregulierung.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, mit einer geeigneten Regelung kommt die Landesregierung der heute geäußerten Forderung nach, Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung umzusetzen, die unmittelbar den kleinen und mittelständischen Betrieben zugute kommen. Damit trägt sie dem aktuellen Verbraucherverhalten Rechnung und entlastet die mittelständischen Betriebe in diesem Bereich. Somit kann auch der viel zitierte „König Kunde“ beim kleinen Hunger einen bestimmten Komfort und Kundenservice in Anspruch nehmen. Die bisher starre Regelung wird gelockert werden, und der kostspielige Einbau von Toiletten wird nicht mehr zwingend notwendig sein.
Allerdings muss das Angebot auf Kleinbetriebe beschränkt werden. Das unterstützt aber den Unternehmergeist und die Schaffung von neuen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Ich freue mich sehr, dass die SPD diesem
Frau Lannert, das war Ihre erste Rede im Hessischen Landtag. Sie sind auch gleich innerhalb Ihrer Redezeit geblieben. Ich darf Ihnen zu diesem ersten Auftritt herzlich gratulieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie werden sicher verstehen, dass dieser Antrag auf Abschaffung des Sitzverbotes meine ungeteilte Sympathie findet –
schon deswegen, weil ich mich auch bisher noch nie an ein solches gehalten habe. Allerdings hat mich ein Blick ins Gesetz darüber belehrt, dass zum Glück die Nutzung von selbst mitgebrachten mobilen Sitzen – wie ich sie bevorzuge – nicht unter das Sitzverbot in den Stehcafés fällt.
Frau Lannert hat darauf hingewiesen: Nach dem Gaststättengesetz benötigt das Lebensmittelhandwerk dann keine Gaststättenerlaubnis, wenn es Speisen und alkoholfreie Getränke anbietet. Der Preis für diese Freiheit von der Erlaubnispflicht ist allerdings, dass im Geschäft keine Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden dürfen. – Bereitgestellt, d. h. selbst mitgebrachte würden nicht darunter fallen.
Wenn also Bäcker, Metzger oder auch der Gemüsehändler – der einen durchaus schmackhaften vegetarischen Imbiss anbietet und dabei vor dem gleichen Problem steht – ihren Gästen einen Hocker, einen Stuhl oder eine Bank anbieten, werden sie konzessionspflichtig. Das ist das Problem.
Salopp ausgedrückt, könnte man also sagen: Wer seinen Gästen einen Stuhl anbietet, muss ihnen auch die Möglichkeit geben, einen loszuwerden.
Das ist durchaus misslich.Das wird auch von meiner Fraktion so gesehen. Die meisten Mitglieder meiner Fraktion würden es auch begrüßen, ihren Imbiss im Sitzen einnehmen zu können.
Das Problem, das wir mit diesem Antrag haben, ist allerdings ein ganz anderes. In der Sache stimmen wir völlig überein. Es gibt ein rechtliches Problem. So einfach, wie Sie das vorgeschlagen haben, ist das nämlich nicht zu machen.Wer immer einen solchen Erlass erließe, erließe ihn rechtswidrig. Denn das Gaststättengesetz schreibt vor: Wenn Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden, dann ist zwingend eine Gaststättenkonzession nötig.
Nach meinem Dafürhalten gibt es nur zwei Wege. Entweder starten wir eine Initiative zur Änderung des Gaststät
tengesetzes auf Bundesebene – dann müsste der Antrag entsprechend umformuliert werden –, oder wir bleiben auf der Ebene des Landesrechts. Dann kann die Landesregierung im Wege der Verordnung, möglicherweise auch im Wege des Erlasses, wie von Ihnen vorgeschlagen, für kleine, dann allerdings konzessionierte, Gaststättenbetriebe eine Ausnahmemöglichkeit von der Toilettenpflicht zulassen.
Das ist im Übrigen der Weg, den Niedersachsen gegangen ist.Wenn Sie sich den Erlass aus Niedersachsen genau anschauen, sehen Sie: Der betrifft Gaststätten. Das hat natürlich den Vorteil, es würde nicht nur Bäckereien und Metzgereien, sondern sämtliche Kleinbetriebe betreffen. Es hat aber den Nachteil, dass damit die Konzessionspflicht nicht beseitigt ist. Das heißt, der bürokratische Aufwand – der doch abgebaut werden soll – würde eher steigen. Denn jetzt muss überprüft werden: Wie groß ist die Fläche in Quadratmetern? Wie viele Sitze gibt es dort? Nur dann darf die Konzession erteilt werden. Übrigens muss nach der niedersächsischen Regelung an einer Bäckerei der dort eher irritierende Hinweis an dem Geschäft angebracht werden, dass der Kunde ein eben solches dort nicht erledigen kann, dass also dort Toiletten nicht vorhanden sind.
Ich denke also, wir sind uns in der Sache einig. Es besteht aber Beratungsbedarf im Ausschuss. Bei dieser Gelegenheit sollten wir auch darüber reden, ob es nicht möglich ist, in kleinen oder vielleicht auch in mittleren Gaststättenbetrieben nicht mehr nach Geschlechtern getrennte Toiletten einzuführen. Auch das würde den bürokratischen Aufwand erleichtern.
Natürlich liegt es mir besonders am Herzen, noch einmal über den Grundsatz der Barrierefreiheit zu reden.Da gibt es seit dem letzten Jahr eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Wenn wir das alles zusammen besprechen könnten, kommen wir möglicherweise gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung. – Schönen Dank.
Ich darf an dieser Stelle fragen,ob die Regierung das Wort zu diesem Antrag wünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Dann spreche ich ihn direkt an: Herr Staatsminister Dr. Rhiel, wünschen Sie das Wort zu diesem Antrag oder nicht? – Nein, das ist eine klare Aussage, dann können wir fortfahren.
Es ist vorgesehen, den Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen.Wer spricht sich gegen die Überweisung aus? – Niemand. Dann verfahren wir so. Der Antrag wird im Ausschuss weiter beraten.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Überprüfung der hessischen Landtagsabgeordneten durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdien
Ich darf dazu der Geschäftsführerin der FDP-Fraktion, Frau Beer, das Wort erteilen. Fünf Minuten Redezeit, Frau Beer.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir möchten Sie auffordern, mitzumachen, dass sich der Hessische Landtag in seiner Gänze bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Hinblick auf etwaige Kontakte zur Staatssicherheitsbehörde überprüfen lässt.Wir möchten darüber hinaus, dass die Minister der Landesregierung, die nicht gleichzeitig Abgeordnete dieses Hauses sind, aufgefordert werden, sich ebenfalls mit einer Überprüfung einverstanden zu erklären.
Hintergrund unserer hier vorgelegten Initiative ist, dass der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung am 26. September 2003 eine Entschließung gefasst hat, und zwar mit einer sehr breiten, über alle parteipolitischen Grenzen hinweggehenden Mehrheit, dass eine Überprüfung aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten unter Beiziehung der so genannten Rosenholz-Dateien durchgeführt werden soll. Mit diesem Beschluss des Bundesrates wurden auch die Parlamentarier des Bundes und der Länder aufgerufen, sich ebenfalls solch einer Überprüfung zu unterziehen.
Nachdem wir bereits im Jahre 1991 in diesem Haus für eine Überprüfung der Abgeordneten des Hessischen Landtages aktiv wurden und diese gefordert haben, sie damals auch für unsere eigenen Fraktionsmitglieder durchgeführt haben, sind wir als FDP-Fraktion der Meinung, dass es nunmehr nach Freigabe der so genannten Rosenholz-Dateien sinnvoll ist, dass sich auch die Abgeordneten dieses Hauses einer Überprüfung unter Einbeziehung der neuen Erkenntnisse der Rosenholz-Dateien unterziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies gilt unserer Meinung nach dann aber auch für Mitglieder der Landesregierung, die – wie erwähnt – nicht gleichzeitig ein Abgeordnetenmandat in Hessen haben.
Ich darf für meine Fraktion dabei klarstellen, dass es uns als FDP-Fraktion nicht darum geht, konkrete Verdächtigungen gegen einzelne Mitglieder dieses Hauses oder der Landesregierung auszusprechen. Vielmehr meinen wir, dass ein solcher Beschluss, das Parlament insgesamt aufgrund der neuen Erkenntnisse überprüfen zu lassen, derartige Verdächtigungen vermeiden helfen würde. Es geht uns darum, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einen Anspruch auf ein stasifreies Parlament in Hessen haben.