Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

In dem Fall, in dem es nicht möglich ist, gibt es das Beratungshilfegesetz, das hierfür aufkommt. Es geht da nicht um Prozesskostenhilfe, wie Frau Fuhrmann vorhin angesprochen hat, sondern das wird im Rahmen des Beratungshilfegesetzes geregelt. Also gibt es auch hier eine Regelung.

Was ich aber sehr unerträglich finde, ist, wie hier seitens der SPD und der GRÜNEN darauf verwiesen wird, dass das Land Hessen diejenigen im Regen stehen lassen würde. Verursacher dieser Misere sind doch diejenigen,

die die Verantwortung dafür tragen, dass es in unserem Land insgesamt so viele Insolvenzen gibt.

(Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg.Priska Hinz und Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das sind nicht nur Verbraucherinsolvenzen.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zunächst einmal haben die meisten Verbraucherinsolvenzen damit zu tun, dass Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren.

(Beifall bei der CDU)

Darüber müssen Sie sich nicht lustig machen, für die Betroffenen ist es eine schlimme Situation. Es ist unanständig, die Landesregierung hierfür in Haftung nehmen zu wollen.

(Beifall bei der CDU – Priska Hinz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Das ist unerhört! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Caspar!)

Derjenige, der in persönliche Verschuldung gerät, tut dies in vielen Fällen, weil er vielleicht Fehlentscheidungen getroffen hat,

(Zuruf der Abg.Margaretha Hölldobler-Heumüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

in vielen Fällen aber auch unverschuldet, weil beispielsweise sein Arbeitsplatz in Verlust gerät und er vorher in dem Vertrauen darauf, dass die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land so verläuft, wie es Bundeskanzler Schröder 1998 angekündigt hat, und sich die Arbeitslosigkeit halbieren und Ähnliches passieren würde,

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Investitionen getätigt hat, sich vielleicht eine Wohnung gekauft hat und Ähnliches. Nun verliert er aufgrund der desaströsen Politik dieser Bundesregierung seinen Arbeitsplatz und kommt somit in eine schwierige Situation.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Caspar, Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

Ich meine daher, dass es richtig ist, diesen Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Es geht nicht darum, dass entsprechende Stellen seitens des Landes finanziert werden müssen; denn aufgrund der Gesetzeslage kommen hierfür auch „geeignete Personen“ – wie es im Gesetzestext heißt – infrage.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Caspar. – Das Wort hat Herr Kollege Rentsch, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Caspar, ich bin sehr dankbar, dass Sie das angesprochen haben. Dann können wir gleich in medias res gehen. Ich bin als Rechtsanwalt auf diesen Bereich spezialisiert, und meine Kanzlei kümmert sich vor allen Dingen um Insolvenzen.Sie wissen,dass es neben den Firmeninsolvenzen, die für eine Kanzlei noch relativ lukrativ sind, auch viele Verbraucherinsolvenzen gibt. Ohne den Kolleginnen und Kollegen Rechtsanwälten zu nahe treten zu wollen – es gibt einige in diesem Haus –,

(Michael Denzin (FDP):Viel zu viele!)

glaube ich, sagen zu können, dass es sich die Rechtsanwälte zu einem großen Teil nicht zutrauen, präventiv zu arbeiten, also nicht nur den Abwicklungsfall, sondern auch das, was die Schuldnerberatungsstellen machen, zu übernehmen.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Caspar, da lohnt sich ein Gespräch mit den Kollegen Rechtsanwälten. Normalerweise ist der Jurist zu allem imstande und zu allem fähig; das jedoch, glaube ich, geht ein Stück zu weit.

(Michael Denzin (FDP):Sie sind zu allem imstande, aber nicht zu allem fähig!)

Die Rechtsanwälte sind überhaupt nicht dafür ausgebildet, eine Schuldnerberatung durchzuführen. So sieht das faktisch aus.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg.Michael Bod- denberg (CDU))

Kollege Boddenberg,Zuhören erweitert den Geist,auch an dieser Stelle.– Wie sieht es in der Praxis aus? Die Leute kommen mit ihren Unterlagen in die Schuldnerberatungsstellen. Diese haben einen unglaublichen bürokratischen Aufwand. Sie müssen die Leute an die Hand nehmen. Sie müssen Rechnungen durchschauen. Sie müssen Konten eröffnen. Sie müssen mit Gläubigern sprechen. All das kommt auf die Schuldnerberatungsstelle zu. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die Rechtsanwälte in der Lage sind, dieses ganze Prozedere durchzuführen. Rechtsanwälte haben eine andere Ausbildung. Wenn es dazu kommt, führen sie die Insolvenz durch.Aber sie sind nicht dazu da, um eine Insolvenz zu verhindern.

(Beifall bei der FDP)

Hinzu kommt ein volkswirtschaftlich begründetes Argument. Es ist wirklich völliger Unsinn, wenn wir im Sozialbereich eine Leistung streichen, die wir dann im juristischen Bereich über die Kostenerstattung doch wieder gewähren.Was ist das für eine Politik, die hier eine Leistung streicht und sie dort wieder hereinholt?

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann wirklich weder Sinn noch Zweck sein.Wenn wir einmal alle Sparmaßnahmen der Landesregierung unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchleuchteten, würden wir in vielen Bereichen zu dem Ergebnis kommen, dass sich das nicht rechnet. Es mag zwar in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ein Erfolg sein, weil man kurzfristig zu Einsparungen kommt und den Haushalt im Moment etwas besser dastehen lässt; aber viele Maßnahmen haben langfristig große Kosten zur Folge und müssen

nachhaltig betrachtet werden. Es sind nun einmal keine nachhaltigen Maßnahmen.

Eine weitere Frage ist – das ist schon angesprochen worden –, wie das Ehrenamt eingebunden ist. Sie haben auf der einen Seite hauptamtlich tätige Personen und auf der anderen Seite Leute, die sich ehrenamtlich engagieren. Sie wissen genauso gut wie ich, dass diese Kombination nur dann funktioniert, wenn Sie auch genug Leute haben, die hauptamtlich dort arbeiten, wenn es also eine hauptamtliche Struktur gibt, zu der das Ehrenamt hinzukommt. Dieses Ehrenamt fällt weg, wenn Sie die Streichungen vornehmen, und langfristig wird alles teurer.

Als Kommunalpolitiker will ich noch ein Argument hinterher schieben: Die Kommunen sind es wirklich leid – das ist eigentlich ein Fall des Konnexitätsprinzips –,immer das aufzufangen, was sich das Land nicht mehr leisten kann. Die Kommunen sind hier wieder einmal die Leidtragenden.Auf die Kommunen wird das Ganze abgewälzt. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Wenn das Konnexitätsprinzip hier greifen würde – was es rechtlich leider nicht tut –, wäre das ein Fall der Kostenerstattung durch das Land.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte zum Schluss kommen. Ich will das, was der Herr Präsident gesagt hat, ernst nehmen und mich kurz fassen.

Frau Ministerin, Sie werden mit diesem Schuss nicht ins Ziel treffen. Er geht am Ziel vorbei. Ich glaube, Sie wissen das auch. Legen Sie uns ein anderes Konzept vor, das etwas zielführender ist und das das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich nicht vernichtet. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Das Wort hat die Frau Sozialministerin.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Wir haben das Thema inzwischen mehrfach diskutiert. Daher will ich Sie nur noch einmal auf einige Punkte hinweisen. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass eine Kürzung der Mittel für die Schuldnerberatungsstellen für viele eine schwierige Situation darstellt.

Nur bitte ich Sie,auch zu bedenken,dass wir heute in Hessen 50 anerkannte Schuldnerberatungsstellen haben, dass die Möglichkeit besteht, sich an geeignete Personen, z. B. Rechtsanwälte, zu wenden, dass 40 Stellen bisher vom Land gefördert wurden – also 10 anerkannte Stellen ohne Landesförderung auskamen – und dass wir bei den geförderten Stellen völlig unterschiedliche Förderungen haben, nämlich in der Größenordnung von 27 bis weit über 50 %.

Ich weise an dieser Stelle noch einmal auf die Zahlen hin, damit wir uns darüber im Klaren sind, dass wir auf der einen Seite über die unterschiedlichen Aufgaben, die die verschiedenen Schuldnerberatungsstellen übernehmen, sprechen, auf der anderen Seite aber auch über die unterschiedlichen Organisationsformen der Schuldnerberatungen vor Ort.

Der Kollege Rentsch hat am Ende seiner Rede die Prävention angesprochen. Auch ich halte präventive Arbeit für richtig. Nur, die Prävention ist genau der Bereich – wenn Sie schauen, wer heute in Schuldnerberatungsstellen mitarbeitet –, in dem sehr viele ehrenamtliche Kräfte mit hoher Kompetenz, wie übrigens in vielen Bereichen des Ehrenamts, eingesetzt sind.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir die Menschen auch weiterhin motivieren müssen, dort mitzuarbeiten. Dass das in einer Situation, in der die Haushaltsmittel heruntergefahren und Kürzungen vorgenommen werden, schwieriger ist, ist der eine Punkt. Nur, auf der anderen Seite ist es aber so, dass aufgrund der kompetenten Mitarbeiter im ehrenamtlichen Bereich und aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Schuldnerberatungsstellen in Hessen auch nach der Kürzung durch die Landesregierung ein flächendeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen und geeigneten Personen erhalten bleibt.

Es bedeutet eben nicht, dass deswegen keine Schuldnerberatung mehr möglich ist. Sie haben heute oft den § 305 der Insolvenzordnung zitiert. Dort geht es um die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und um die Ausstellung der dafür notwendigen Bescheinigung. Es geht darum, dass eine Schuldnerberatung im Sinne unseres Gesetzes zugelassen sein muss oder dass eine geeignete Person im Sinne der Beratungshilfe die Bescheinigung ausstellen kann. Diese Personen sind über das hessische Gesetz bestimmt. Das wird auch in Zukunft möglich sein.

Herr Kollege Rentsch,ich teile Ihre Auffassung an diesem Punkt nicht. Ich glaube, dass Rechtsanwälte durchaus in der Lage sind, eine solche Beratung durchzuführen. Es gibt verschiedene Kanzleien,die schon heute so etwas machen.

(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Ich bitte Sie allerdings, nicht allein zwischen den Rechtsanwälten und den Schuldnerberatungsstellen zu unterscheiden. An vielen Stellen müssen wir tatsächlich mit Hauptamtlichen zusammenarbeiten. Aber wie Sie selbst an der Bezuschussung des Landes, am Landesanteil, sehen, werden dort auch ehrenamtliche Kräfte in unterschiedlichem Ausmaß eingesetzt und gebündelt.

Wir können uns auf Dauer nicht alles leisten. Deshalb muss sowohl durch die Arbeit der ehrenamtlichen Kräfte