Ich darf noch einmal daran erinnern, dass es die FDPFraktion, vertreten durch diesen Abgeordneten, war, die eine Große Anfrage im Hessischen Landtag eingebracht hat, um das Thema Ausbau des Frankfurter Flughafens überhaupt auf die Tagesordnung zu bringen.
Dann stellen Sie sich doch bitte nicht hierher, als seien Sie jetzt auf einmal die Heilsbringer für die Rhein-Main-Region.Das enttäuscht mich deswegen – Michael Denzin hat darauf hingewiesen –, weil Sie in einem Teilbereich durch beide Anträge einen Diskussionsbeitrag eingebracht haben, über den wir möglicherweise zu gegebener Zeit diskutieren müssen. Aber tun Sie doch bitte nicht so, als wüssten Sie nicht, dass beim Staatsgerichtshof ein Verfahren anhängig ist. Wenn der Staatsgerichtshof zu dem Ergebnis kommt, dass der Zuschnitt des Ballungsraums nicht der richtige ist, dann werden wir daraus Konsequenzen ziehen müssen.Dann beantwortet sich auch die Frage, die Sie angesprochen haben, dass der Oberbürgermeister von Wiesbaden von ganz alleine eine bestimmte Position bezogen hat.
Sie wissen, dass wir dann die Frage des Durchschneidens von Gebietskörperschaften neu diskutieren müssen. Wenn sich der Staatsgerichtshof zu der Frage äußert,ob es möglich und zulässig ist,
falls freiwillige Zusammenschlüsse nicht funktionieren, dann müssen wir diese Frage erneut diskutieren. Dann stellt sich in der Tat auch die Frage des Staatsaufbaus neu. Aber tun Sie doch nicht so, wenn gerade dieses Verfahren anhängig ist, als sei die Landesregierung jetzt gefragt, ihr Ballungsraumgesetz in den Mülleimer zu werfen und etwas Neues zu machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unredlich. Das geht nicht.
Der positive Ansatz, der in dieser Diskussion enthalten ist, wird durch eine Überlagerung mit der bundespolitischen Diskussion schlicht und ergreifend kaputtgemacht. Ich wünschte mir, dass wir über die Frage der Neuordnung oder der Gestaltung der Rhein-Main-Region etwas sachlicher diskutieren würden, um zu Ergebnissen zu kommen.
Herr Ministerpräsident, eines kann ich Ihnen auch nicht ersparen:Wenn Sie zum Thema Banken- und Finanzplatz etwas sagen, dann ist es erforderlich, dass diese Fragen in die Föderalismusdiskussion eingeführt werden. Sie werden das Thema Börsenaufsicht – mittlerweile europarechtlich dirigiert – nur dann in den Griff bekommen, wenn Sie bereit sind, mit der Bundesregierung über diese Dinge zu diskutieren und Entscheidungen herbeizuführen.
Das findet im Moment nicht statt. Bisher habe ich davon nichts gehört. Sie berufen sich immer noch auf ein Gutachten, das ich seinerzeit zum Thema Bankenplatz in Auftrag gegeben und vorgestellt habe.Dort,wo Sie selbst eine Möglichkeit hätten, etwas zu tun, machen Sie auch nichts. Jörg-Uwe Hahn hat darauf hingewiesen, wir hatten neulich eine Diskussion zum Thema Sparkassengesetz. Dabei wurde die Frage diskutiert, was man tun kann, um die Sparkassen wettbewerbsfähig zu machen. Ich weiß, dass da möglicherweise Gespräche geführt werden. Aber Sie scheuen die Diskussion wie der Teufel das Weihwasser, wenn es darum geht, beispielsweise bei den öffentlichrechtlichen Sparkassen privatrechtliche Holdings zuzulassen.
Das sagt mittlerweile auch Herr Koch-Weser. Im Bundesfinanzministerium werden derartige Fragen diskutiert. Die Frage, wie wir die dritte Säule, nämlich die Sparkassen, wirklich wettbewerbsfähig machen, ist bis heute nicht beantwortet. Sie hätten bei dem Gesetzentwurf der FDPFraktion zur Neuordnung des Sparkassenwesens eine Chance gehabt.
Deswegen sage ich:Es wird Zeit,ein Jahr,nachdem die Liberalen nicht mehr in der Regierung sind, dass diese Fragen konstruktiver angegangen werden.Ich will jetzt nichts zu dem speziellen Problem Flughafen sagen, das werden wir am morgigen Tag diskutieren. Es reicht aber nicht aus, sich auf dem auszuruhen, was die damalige Landesregierung im Rhein-Main-Gebiet hinterlassen hat. Ein bisschen mehr Aktivität auch Ihrerseits ist geboten.
Die Drucks. 16/1791, der SPD-Antrag, und die Drucks. 16/1821, der Dringliche Antrag der CDU-Fraktion, sollen an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden.Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 16/1804 zu Drucks. 16/60 –
Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass wir nachher über den Gesetzentwurf abstimmen und nicht
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 3. Plenarsitzung am 6. Mai 2003 überwiesen worden.
Der Innenausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr haben am 8. Oktober 2003 eine gemeinsame mündliche öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Januar 2004 behandelt und einstimmig beschlossen, dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum zu überlassen.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. Januar 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP die oben genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor waren in Einzelabstimmungen Art.1 Nr.1 bis 3 und Nr.6 sowie die Art.2 und 3 des Gesetzentwurfs jeweils mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP abgelehnt worden. Art. 1 Nr. 4 und 5 des Gesetzentwurfs wurden in Einzelabstimmungen jeweils mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Karl-Hermann Flach hat im Jahre 1971 in einer nicht nur für uns Liberale, sondern auch für die gesamte Gesellschaft wichtigen Ausführung geschrieben, dass es gut sei, so wenig Staat wie möglich und so viel Staat wie nötig zu haben.
Mit diesem Gesetzentwurf wollten wir, die FDP, erreichen, dass auf der kommunalen Ebene endlich ein fairer Wettbewerb zwischen den Kommunen einerseits und den Dienstleistern, dem Handwerk, andererseits stattfinden kann.
Wir wollten mit diesem Gesetzentwurf das erreichen, was in anderen Bundesländern – ich nenne nur RheinlandPfalz, ein sozial-liberal regiertes Bundesland – schon seit Jahren gang und gäbe ist, nämlich dass es für die Kommunen kein Prä gibt, sich wirtschaftlich zu beteiligen, son
dern dass die Kommunen nur dann sich beteiligen und auf diesem Gebiet agieren dürfen, wenn sie es günstiger und besser machen als private Unternehmer.
Eigentlich war schon in der ersten Lesung für uns Liberale erkennbar, dass die Mehrheitsfraktion in diesem Hause, die Union, und der hessische Innenminister, der für die HGO zuständig ist,dieselben Gedanken haben wie wir.Wir müssen aber heute feststellen, dass wir uns geirrt haben. Deshalb wende ich mich sehr dezidiert an die 56 Kolleginnen und Kollegen von der Union sowie an den hessischen Innenminister Volker Bouffier.
Ich frage mich, wie man in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, die nicht vorgestern, sondern immerhin schon am 6. Mai 2003, also vor einigen Monaten, stattfand, Folgendes vortragen kann – ich zitiere aus einer Rede des Innenministers, Seite 105 im Protokoll –:
eine entsprechende Novelle vorzulegen.Es versteht sich von selbst,dass dieses Thema einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf. Das kann auch nicht in den nächsten ein oder zwei Monaten sein, sondern wir werden uns eher Zeit lassen.Wenn das Haus in der Zwischenzeit eine Anhörung zu dem FDP-Gesetzentwurf durchführt, werden wir vielleicht neue Erkenntnisse gewinnen, die wir mit einbauen können.
Kolleginnen und Kollegen, das war der Beitrag der Union in diesem Hause zu einem fairen Wettbewerb auf kommunaler Ebene. Es kamen keine Änderungsanträge zu dem Vorschlag der FDP.Es kamen keine Anregungen,wie man etwas möglicherweise anders formulieren kann, sondern es kam die präzise Auskunft: Wir sind nicht bereit, wegen dieses einen Punkts die Hessische Gemeindeordnung zu ändern. – Dass man den fairen Wettbewerb auf kommunaler Ebene mit Formalismen weghaut, müsst ihr, die Union in Hessen, verantworten; die Liberalen müssen es nicht.
Das ist schon ärgerlich. Dabei haben wir in der letzten Legislaturperiode als Koalitionspartner der Union die entsprechenden Vorarbeiten geleistet. Ich habe bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass auf Volker Bouffiers, Karlheinz Weimars und meine Initiative eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, in der sich die Kommunen auf der einen Seite und die Verbände des Handwerks und der Kammern auf der anderen Seite zusammenfinden sollten. Das ist an der Halsstarrigkeit der Kommunalen Spitzenverbände gescheitert, wie mein Kollege Dr. Franz Josef Jung und ich vor ungefähr einem halben Jahr bei einer gemeinsamen Diskussion in der Börse festgestellt haben.
Es ist doch logisch, dass man dann einen zweiten Schritt tut und das Gesetz ändert. Herr Ministerpräsident, Sie haben in Ihrem Regierungsprogramm dazu auch Stellung genommen. Ich zitiere aus dem Regierungsprogramm:
Zu verbesserten Rahmenbedingungen für den Mittelstand zählt auch, dass die sich ausweitende wirtschaftliche Betätigung der Kommunen eingegrenzt wird. Wir werden daher das kommunale Wirtschaftsrecht mit dem Ziel überprüfen, dass die
Gründung kommunaler Wirtschaftsunternehmen künftig nur noch unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich ist. Ferner wird angestrebt, dem Landesrechnungshof Einblick in bereits bestehende kommunale Gesellschaften zu geben und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen sukzessive abzubauen.