Protokoll der Sitzung vom 18.02.2004

Statt die europäische Freisetzungsrichtlinie, wie von der EU gefordert, in deutsches Recht umzusetzen und praxistaugliche Koexistenzregelungen zu schaffen, ist der von Rot-Grün vorgelegte Entwurf ein unübersichtliches Sammelsurium unpraktikabler und an der Realität vorbeigehender Vorschriften. Man hätte besser einmal nach Dänemark gucken sollen, wo morgen ein erheblich praxisnäherer Gesetzentwurf beraten wird. Dort setzt man auf die hohe Verantwortlichkeit der Anbauer, auf Information und auf Dialog zwischen den Bauern. Eines bleibt bei

dem Entwurf von Frau Künast sicherlich festzustellen: ihre Absicht – Herr Häusling, da reihen Sie sich nahtlos ein –, das alte Feindbild einer angeblichen Risikotechnologie weiter aufrechtzuerhalten.

(Zuruf des Abg. Martin Häusling (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Wir sind sehr gespannt,wie die EU-Kommission auf einen Gesetzentwurf reagieren wird, der eine entsprechende Hürde aufbaut. Die EU-Kommission hat selbst deutlich gemacht, dass sie eine schärfere Gangart gegenüber den Staaten einlegen will, die eine solche nationale Hürde für Gentechnik aufbauen werden. Genau dies ist auch in dem Gentechnikgesetzentwurf von Frau Künast der Fall.

Es ist einfach kurios:In dem Künast-Gesetzentwurf ist gar keine spezielle Regelung zu den von Ihnen gerade geforderten gentechnikfreien Zonen enthalten. Sie müssen ihn einmal richtig durchlesen. Es ist mithin nicht möglich, solche Zonen verbindlich vorzuschreiben. Es bleibt also bei der Freiwilligkeit im Verantwortungsbereich der Produzenten.Darüber hinaus fehlen in dem Entwurf,verursacht durch die jahrelange Forschungsverhinderung, Erfahrungen hinsichtlich einzuhaltender Sicherheitsabstände zwischen den GVO-Flächen und den konventionellen Flächen.

Es ist ein starkes Stück, dass uns alle Welt etwas über Erfahrungen mit grüner Gentechnik erzählt und Frau Künast selbst nicht einmal die so genannte gute fachliche Praxis definieren kann.

Vor diesem Hintergrund sind praktische Feldversuche eine dringende Notwendigkeit. Uns fehlen, wie gesagt, jegliche Erfahrungswerte zum praktischen Umgang mit der modernen Biotechnik auf Bauernhöfen, bei der Verarbeitung und der Vermarktung.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bundes wird der technologische Fortschritt im eigenen Land weiter ausgebremst. Der im Frühjahr in Sachsen-Anhalt vorgesehene Testanbau von gentechnisch verändertem Mais wird daher von uns absolut begrüßt.

Ein geradezu perfides Hindernis stellt die im Gesetzentwurf vorgesehene verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Haftung dar. Sämtliche Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen können in Haftung genommen werden,wenn sie als theoretische Verursacher für die Auskreuzung auf andere Felder in der Umgebung infrage kommen. Hier wird ein nicht versicherbares Risiko aufgebaut. Mal ehrlich: Mit einer Gleichberechtigung der Anbauformen hat das wenig zu tun. Im Übrigen ist noch nicht einmal definiert, Herr Häusling, was überhaupt ein Schaden ist.

(Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt einen sehr großen Schaden!)

Die Dänen sehen eine Schadenersatzpflicht nur dann vor, wenn der Anbauer gegen definierte Anbauregelungen verstoßen hat, die in dem Gesetzentwurf von Rot-Grün gar nicht enthalten sind.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Das mache ich gerne, Frau Präsidentin.

Alles in allem ist eine transparente Kennzeichnung zu fordern. Die Verordnung ist hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht durchzuführen. Ich darf Ihnen sagen: Der Antrag der GRÜNEN ist ein Vernebelungsantrag. Der Bundeskanzler hat selbst erklärt, die Gentechnik sei die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, und man solle endlich auch einmal die Chancen dieser Technologie sehen.Die CDU wird daher Ihren Antrag ablehnen und sich stattdessen mit einem eigenen Antrag für die Koexistenz in der hessischen Landwirtschaft einsetzen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat der Abg. Grumbach für die SPDFraktion das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich muss gestehen, ich finde die Debatten eigentlich langsam langweilig. Wir machen jetzt in der dritten Runde das gleiche Spiel: Herr Wintermeyer erklärt die Gentechnik für gut, Herr Häusling erklärt, die Gentechnik sei schlecht, und ich erkläre, es muss ein Etikett drauf. Herr Heidel steht dann sozusagen zwischen beiden Fronten und vertritt sowohl eine Kennzeichnungspflicht als auch einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Ich denke, wir sollten an der Stelle ein paar andere Aspekte einbeziehen. Da muss man auf die grundsätzlichen Fragen eingehen.

Die erste Frage ist:Was folgt eigentlich aus den Sonntagsreden über Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit? Die Frage ist also, ob wir die Folgen dessen, was wir tun, überschauen können oder nicht. Oder sind wir in der Situation,dass ein Teil der Folgen solche sind,dass die Generationen, die nach uns kommen, wenn wir dieses Projekt jetzt nicht richtig machen, unter Entscheidungen leiden, die sie nicht mehr korrigieren können? Deswegen ist es an der Stelle ganz wichtig, deutlich zu machen, dass einer der Grundsätze, nach denen wir uns richten müssen, ist, hier Entscheidungen zu treffen, die korrigierbar sind. Das bedeutet, dass man sehr präzise sagen muss, wo eine Kooperation und Koexistenz funktioniert und wo an einer bestimmten Stelle die Grenzen so gezogen werden müssen, dass man aus der Situation wieder herauskommt.

Der zweite Aspekt betrifft die Frage der AvantgardeFunktion von Politik. Da stellt sich die Frage der Haftungsregelung. Herr Wintermeyer, Sie haben hier ein Argumentationsproblem.Entweder gibt es kein Risiko,dann ist die Haftungsregelung aber auch kein Problem, oder aber es gibt ein Risiko, dann ist allerdings die Frage, warum Sie gegen eine Haftungsregelung dieser Art sind. Es ist nur eines von beiden möglich.

(Widerspruch des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))

An der Stelle werden Sie einen Moment lang Ihre Argumentation überprüfen müssen, denn der Kern des Problems ist doch,dass Sie sich im Prinzip auf eine andere Position stellen könnten, die ich sogar mitmachen würde, nämlich die, die der Bauernverband vertreten hat. Er hat gesagt: Okay, wenn es eine Haftung gibt, und zwar eine Gesamthaftung – es kann nämlich nicht sein, dass ein Landwirt, der betroffen ist, erst einmal eine lange Beweiskette angeben muss –, dann ist die Haftung von denen zu

finanzieren, deren wirtschaftliche Interessen hier auf dem Spiele stehen. Die Regelung, die der Bauernverband vorschlägt, zu sagen, wir wollen eine Haftung, und zwar getragen von der Saatgutindustrie und den damit verbundenen Unternehmen, ist eine Alternative, über die man diskutieren könnte. Es würde aber immer noch bedeuten – dabei bleibe ich –, dass es eine Haftungsregelung ist, die den Bauern nicht die Nachweispflicht aufzwingt und die dafür sorgt, dass es dann auch eine Gesamthaftung derer gibt, die von der Gentechnologie profitieren.

Ich glaube, dass wir an der Stelle einen Punkt haben, wo wir möglicherweise in einer längeren Debatte zu Lösungen kommen würden, die konkret anders sind und wo wir sagen könnten: Es gibt ein besseres Modell als das vorgeschlagene. Aber eine Gesamthaftung abzustreiten ist nicht möglich. Das dänische Modell lautet: Der Schaden ist mir herzlich egal.Du bist von der Haftung frei,wenn du dich an die Spielregeln gehalten hast. – Mit Verlaub, das findet noch nicht einmal im deutschen Industrierecht statt. Wenn ein Schaden eintritt und ein Verursacher gefunden wird, dann haftet der dafür – das ist auch okay so –, selbst dann, wenn er die Verfahrensregeln eingehalten hat.

(Axel Wintermeyer (CDU): Man muss aber Regeln übertreten haben!)

Ich finde, dass wir an der Stelle ein Stück weit eine spannende Debatte führen können.Aber wenn wir Spielregeln für die Gesellschaft haben wollen,können wir nicht sagen, dass die einen die Lasten aufgebürdet bekommen – nicht nur die Ökobauern, sondern auch die konventionell wirtschaftenden Bauern – und dass die anderen haftungsfrei die unternehmerischen Gewinne einstreichen können.An der Stelle müssen wir den Ausgleich anders konstruieren, als es Frau Künast vorgesehen hat. Darüber würde ich gerne einmal mit Ihnen in eine Sachdebatte eintreten. Es geht aber nicht, zu sagen: Dieses Konstrukt gefällt mir nicht, und eine Gesamthaftung lehne ich ab. – Wer an einer solchen Stelle ein derartiges Risiko eingeht, der muss vielmehr dafür sorgen, dass die Menschen geschützt werden. Ich denke, das ist eine der Grundregeln.

Deshalb werden wir,was Sie nicht verwundern wird,Ihren Antrag ablehnen.

Bei dem Antrag der GRÜNEN habe ich das Problem, dass sie versuchen, ein Element der Bürgergesellschaft im Landtag per Akklamation zu diskutieren. Dem Antrag kann man zustimmen, man kann ihn ablehnen, und man kann sich bei ihm enthalten, denn es ist eine reine Proklamation. Das kann ich zwar gut verstehen, aber es ist kein Antrag, dem man unbedingt zustimmen muss. Es tut mir Leid. Ich glaube, dass wir an der Stelle eine konkrete Debatte führen müssen. Ich fände es spannend, das im Ausschuss zu tun. Ich glaube nämlich, dass an der Stelle ein paar Weichen über die Frage der Gentechnik hinaus gestellt werden können. Die würden z. B. die Frage betreffen: Was darf Politik als Avantgarde? Ich sage, Politik als Avantgarde darf in der Rede alles; aber Taten durchsetzen, die nicht von einer Mehrheit der Bevölkerung getragen werden, das darf demokratische Politik nicht. Taten gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt, das hat ein gewisser Herr Uljanov gemacht. Der ist aber kein gutes Beispiel.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat der Abg. Heidel für die FDPFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute zum dritten oder vierten Mal über ein Thema, das, wie ich jetzt einmal behaupte, in drei Jahren überhaupt kein Thema mehr sein wird. Das wird in drei Jahren niemanden mehr interessieren, weil es gang und gäbe ist.

(Widerspruch bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich kann auch nicht verstehen, warum die Diskussion von den GRÜNEN bei der Gentechnik derart aufgemacht wird, während man die blaue Gentechnik akzeptiert.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die rote Gentechnik!)

Oder die rote Gentechnik. Den Unterschied müssen Sie mir einmal erklären. – Was passiert denn? Was ist das Spielchen, das die GRÜNEN jedes Mal treiben? Sie versuchen, ein Horrorszenario aufzubauen. Sie versuchen, die Bürgerinnen und Bürger zu verängstigen. Sie versuchen, an der einen oder anderen Stelle etwas Bürgerbewegung zu inszenieren, und behaupten in ihrem Antrag, den Willen der Mehrheit der Verbraucher zu repräsentieren. Die GRÜNEN haben das alles erforscht. Sie wissen, dass die Mehrheit der Bürger das nicht will. Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass jeder seine eigene Entscheidung trifft. Jeder Landwirt muss auf seinem eigenen Grund und Boden entscheiden können, ob er die Gentechnik einsetzt oder nicht.

(Beifall bei der FDP)

Ihre Einschränkungen lassen sich auch nicht mit dem begründen, was Sie vorgetragen haben. Ich will Ihnen einmal aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Nebeneinander der Gentechnik im Pflanzenbau zitieren. Da schreibt die Bundesregierung:

Die grüne Gentechnik führt nicht zu Gesundheitsschäden bei Menschen und belastet nicht die Umwelt.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Alexander Müller!)

Das ist die Aussage der Bundesregierung. Es heißt weiter:

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass die Erfahrungen von Pflanzenzuchtunternehmen mit der Gentechnik beim Anbau neuer Sorten mit unterschiedlichen Verwertungszielen, z. B. Braugerste/Futtergerste oder Stärke- oder Speisekartoffeln, eine wichtige Hilfestellung sein können.

Die Bundesregierung akzeptiert also,dass die Gentechnik eine wichtige Hilfestellung leisten kann.

Ein britisches Institut hat die Umweltwirkungen von Kulturpflanzen untersucht. Das Institut kommt zu folgendem Ergebnis:

Es wurde deutlichen, dass nicht die Züchtungsmethode, gentechnisch oder herkömmlich, entscheidend ist für die Umweltwirkungen einer Pflanzensorte, sondern die spezielle Eigenschaft einer Sorte.

Meine Damen und Herren, was bedeutet das? Es bedeutet genau das, was ich von diesem Pult aus schon mehrere Male erklärt habe. Die herkömmliche Züchtung ist ein Züchten über lange Zeiträume hinweg. Mit der Gentechnik habe ich die Möglichkeit,einer Pflanze kurzfristig spezielle Gene zuzuführen. Allein der Zeitgewinn ist der Unterschied, nicht mehr und nicht weniger.

Ganz neu ist das nicht. Das Institut für Technikfolgenabschätzung in Berlin ist in Bezug auf die Bewertung der Umweltwirkungen schon 1993 zu dem Ergebnis gekommen, das das englische Institut veröffentlicht hat. Es hat seine Bewertung bereits im Jahre 1993 so begründet.

Das Institut für Technikfolgenabschätzung in Berlin geht aber noch weiter und erklärt, dass durch einen gezielteren Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln Umweltentlastungen und Energieeinsparungen in einem größeren Umfang technisch möglich seien.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Da gibt es viele andere Untersuchungen, die etwas anderes aussagen!)

Aus diesen beiden Untersuchungen habe ich zitiert. Dann will ich Ihnen noch aufzeigen, wie wir eigentlich damit umgehen müssten. Der Bundeskanzler hat das bereits in derselben Richtung formuliert. Wir müssen die Chancen und die Risiken in einem großflächigen Anbau testen und untersuchen. Das ist dringend notwendig. Das bedeutet, dass die Haltung der Bundesministerin Künast, die die Umsetzung der EU-Richtlinie jahrelang verhindert hat, aufgebrochen werden muss. Sie muss es jetzt machen.

Nächster Punkt: Haftungsfragen.Auch diese Fragen müssen geklärt werden. Herr Grumbach, in diesem Punkt stimme ich Ihnen zu. Es kann nicht sein, dass der Kleinste der am stärksten Betroffene ist. Hier müssen wir uns mit der Industrie an einen Tisch setzen

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir nicht!)