Protokoll der Sitzung vom 19.03.2004

Bei dem dritten Punkt geht es um die Frage – ich denke, wir werden Gelegenheit haben, im Ausschuss darüber zu sprechen, wobei ich gerne zugebe, dass der Gedanke zu

nächst einmal etwas Faszinierendes hat –:Kann man Menschen, die – warum auch immer – jetzt keine Behörde aufsuchen wollen,die Gelegenheit geben,sich der Waffen auf anonyme Weise zu entledigen, indem sie sie z. B. in einen Container werfen? Das ist ja bereits passiert.

Jenseits aller strafrechtlichen Fragen, inwieweit man das zulassen kann – Sie wissen, dass die Staatsanwaltschaften erhebliche Probleme damit haben –, gibt es einen Gesichtspunkt, den wir ernsthaft prüfen müssen.Waffen sind häufig Gegenstand krimineller Taten. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben.Wenn das in der Ausschussarbeit gelingt, stehe ich weiteren Verhandlungen und weiterem Nachdenken offen gegenüber.

Aber es kann nicht sein, dass wir die Möglichkeit eröffnen, sich auch solcher Waffen, mit denen unter Umständen schwerste Straftaten begangen wurden – der klassische Fall ist, dass jemand erschossen worden ist, dann ist die Waffe das wichtigste Beweismittel –, anonym und grundsätzlich straffrei zu entledigen. Das ist nicht nur ein Problem der Beweisführung, sondern aus meiner Sicht auch eine grundsätzliche Fehlentscheidung im Zusammenhang mit dem Thema innere Sicherheit, und – wenn Sie so wollen – es fehlt dann auch an Gerechtigkeit gegenüber den Opfern oder deren Angehörigen.

Alles in allem begrüße ich es sehr, wenn wir die Gelegenheit haben, im Ausschuss die Behandlung dieses Themas zu vertiefen. Die Tendenz ist deutlich geworden. Ich kann dem Haus – jedenfalls im Moment – nicht empfehlen, den Antrag gutzuheißen. Wenn die antragstellende Fraktion bereit ist, auch noch einmal über Fragen der Formulierung ins Gespräch zu treten, bin ich dafür offen.

Ich füge abschließend hinzu: Alle Bundesländer haben sich bei diesem Thema Mühe gegeben. Nach meiner Kenntnis ist es bislang in keinem Land gelungen, eine befriedigende Lösung herbeizuführen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.

Es ist vorgesehen, diesen Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen.

Verabredungsgemäß rufe ich Tagesordnungspunkt 17 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend überfällige Novellierung des Hessischen Wassergesetzes endlich umsetzen – Drucks. 16/1867 –

in Verbindung damit Tagesordnungspunkt 53:

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend erfolgreiche Wasserpolitik in Hessen – Drucks. 16/1936 –

Es sind fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vorgesehen. Erste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Frau Hammann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal hinkt Hessen bei der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben in das Landesrecht hinterher.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist längst überfällig. Andere Bundesländer haben dies längst getan – Bayern, Thüringen, Rheinland-Pfalz. Dort hat man fristgerecht die Umsetzung in das Wassergesetz des Landes vorgenommen.

Meine Damen und Herren, bereits vor mehr als drei Jahren, im Oktober des Jahres 2000, wurde auf europäischer Ebene die EU-Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Damit wurde auch entschieden,welche einheitlichen Zielvorgaben und welche Handlungsinstrumente benutzt werden sollen, um die europäischen Gewässer und das Wasser langfristig als Lebensmittel, als Lebensgrundlage zu erhalten. Die Vorgabe war, dass dies alles bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umgesetzt werden sollte.

Meine Damen und Herren, dies alles hätte Umweltminister Dietzel wissen müssen – immerhin ist er Mitglied der Umweltministerkonferenz, und seit Januar ist er sogar ihr Vorsitzender. Daher hätte er diesen Handlungsbedarf frühzeitig erkennen müssen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als er dieses Amt übernommen hat, hat er eine Presseerklärung herausgegeben und gesagt:Wir müssen die vielfältigen Entwicklungen auf europäischer Ebene beobachten und dann darüber beraten, wie diese konsequent in den Ländern umgesetzt werden sollen, wie das Ganze auch gestaltet werden sollte.

Meine Damen und Herren, was ich hier in Hessen vermisse, ist dieser Gestaltungswille, der in dieser Presseerklärung von Herrn Minister Dietzel kundgetan wurde.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das Wasserrecht ist einer der wenigen Bereiche im deutschen Umweltrecht, in dem die Bundesländer eine große Verantwortung haben.Wir müssen feststellen, dass das Land Hessen dieser Verantwortung offensichtlich nicht gerecht wird.

Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Ihnen ist bekannt, dass die Rahmenbedingungen festgehalten wurden, dass der Bund dies alles bereits im August 2002 nach einer intensiven Beratung – auch im Bundesrat mit den Bundesländern – verabschiedet hat. Daher erwarten wir von der Landesregierung, dass sie in diesem Bereich jetzt umgehend handelt. Denn diese Umsetzungen sind notwendig. Ich möchte das an vier Schwerpunkten deutlich machen.

Erstens erwarten wir von Ihnen, dass Sie die Rahmenbedingungen für eine geeignete Koordination der wasserwirtschaftlichen Aktivitäten zur Erreichung des geforderten „guten Zustandes“ für die Oberflächengewässer, deren Auen und das Grundwasser innerhalb des Einzugsgebietes dieser Gewässer schaffen.

Zweitens erwarten wir, dass eine Ausgestaltung bei den neuen Instrumenten „Bewirtschaftungspläne“ und „Maßnahmenprogramme“ erfolgt.

Drittens erwarten wir, dass eine vernünftige Datenermittlung erfolgt, unter Berücksichtigung anderer raumwirksamer Planungen wie natürlich die Raumplanung und die Naturschutzplanung.

Der vierte Punkt ist ein ganz wichtiger:Wir erwarten, dass eine intensive Öffentlichkeitsarbeit – auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit – betrieben wird.

(Beifall der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dies alles muss umgehend vorgelegt werden. Dabei ist eines sehr wichtig. Das, was die Versäumnisse am vorsorgenden Hochwasserschutz angeht, muss ebenfalls in diese Novellierung des Hessischen Wassergesetzes einfließen. Gerade zum Hochwasserschutzkonzept werden wir im Ausschuss noch eine weitere Diskussion haben. Deshalb werde ich Ihnen hier die Ausführung weiterer Einzelheiten ersparen. Ich will Ihnen aber fünf Punkte nennen, deren Beachtung bei einer Novellierung des Wassergesetzes hinsichtlich des vorsorgenden Hochwasserschutzes notwendig ist.

Herr Minister Dietzel, das ist erstens ein konsequentes Bauverbot in Überschwemmungsgebieten.

Das ist zweitens die Verpflichtung zu einer koordinierten Zusammenarbeit über administrative Grenzen hinweg, um die Flussgebietseinheiten im Auge zu behalten.

Drittens sind das die Ermittlung überschwemmungsgefährdeter Bereiche sowie die Festlegung entsprechender Nutzungseinschränkungen, soweit diese notwendig sind.

Viertens ist dies die Einschränkung im Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen.

Fünftens und letztens – ein sehr wichtiger Punkt – sind das die Einführung von Hochwasserschutzplänen und die Einbeziehung der Öffentlichkeit, um eine wirksame Eigenvorsorge der betroffenen Menschen zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, alle diese Dinge sind notwendig und müssen umgesetzt werden.Wir erwarten, dass die Hessische Landesregierung hier nicht länger untätig ist, sondern in diesem Bereich endlich handelt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Ich möchte hier noch einen weiteren wichtigen Punkt ansprechen. Wir haben – die CDU hat gehandelt – noch einen Dringlichen Antrag für diese Debatte vorgelegt bekommen, betreffend „erfolgreiche Wasserpolitik in Hessen“. Erlauben Sie mir, dass ich dazu noch einige Anmerkungen mache.

Sie wollen, dass wir beschließen, dass das Land Hessen hier den Zeitplan eingehalten hat.

Und ich will Ihnen sagen, dass Ihre Redezeit zu Ende gegangen ist.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Ich kann es auch ganz kurz machen.

Sie haben diesen Zeitplan eben nicht eingehalten.

(Michael Denzin (FDP):Genau das,was Sie im Moment im Begriff sind zu tun!)

So etwas beschließen zu wollen ist also blanker Unsinn.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist ein reines Ablenkungsmanöver, um über Ihre Versäumnisse hinwegzutäuschen. Da aber machen wir nicht mit. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Kollege Lenhart.