Meine Damen und Herren,im Regierungsprogramm 2003 bis 2008 haben wir einen „Aktionsplan Hochwasserschutz“ vorgesehen.Wir arbeiten daran.
Wir werden die Richtlinie nach unserem Zeitplan zeitnah umsetzen. Vor allen Dingen wollen wir die notwendige Transparenz und die Beteiligung aller am Verfahren. – Danke schön.
Dann werden die beiden Anträge unter Tagesordnungspunkt 17 und Tagesordnungspunkt 53 an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überwiesen. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Missachtung des Parlaments durch die Landesregierung – Drucks. 16/1886 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Fragerecht zählt zu den wichtigsten Kontrollinstrumenten des Landtags.
Dieser Satz dürfte bei Parlamentariern eigentlich unstrittig sein. Nur, und dies zeigt sich im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode mehr als deutlich:Die Landesregierung ist offensichtlich nicht bereit, dieses Kontrollrecht des Landtags und insbesondere der Opposition ernst zu nehmen.
(Beifall bei der SPD und den Abg. Kordula Schulz- Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Nicola Beer (FDP))
Erstens. Von bisher 388 Kleinen Anfragen von Abgeordneten meiner Fraktion sind 256 unbeantwortet geblieben. Bei diesen 256 Anfragen ist bei 255, also bis auf eine einzige, die Frist zur Beantwortung von sechs Wochen überschritten.
Dies ist nicht hinnehmbar. Hier werden die von der Verfassung garantierten Rechte der einzelnen Abgeordneten – ich betone: der einzelnen Abgeordneten – von der Landesregierung mit Füßen getreten.
Zweitens. Von den sieben bisher eingebrachten Großen Anfragen der SPD-Fraktion war bis zur Einreichung unseres Antrages keine einzige beantwortet.
Bei vier Großen Anfragen war die Frist zur Beantwortung von drei Monaten überschritten. Ich will sie einmal nennen. Die Große Anfrage, die die Kommunalleasinggeschäfte betrifft, stammt vom 2. Juli 2003. Es ist angekündigt, dass sie im März 2004 beantwortet werden soll. Das war im letzten Sommer eine aktuelle Diskussion. Die Beantwortung der Großen Anfrage wird aber um ein Dreivierteljahr hinausgeschoben. Das ist unerträglich.
Die Große Anfrage hinsichtlich ständischer Versorgungswerke in Hessen stammt vom 3. September 2003. Die Be
Die Große Anfrage zur Kofinanzierung der Europäischen Strukturfonds stammt vom 29. September 2003. Heute nun liegt die Antwort vor.
Die Große Anfrage zur Weiterbildung an Hochschulen stammt vom 8. Oktober 2003. Keiner weiß, wann sie beantwortet werden wird.
Die Große Anfrage betreffend Bibliotheken nach PISA stammt vom 8. Dezember 2003. Die Beantwortung ist für April 2004 vorgesehen.
Die Große Anfrage betreffend hessische Bildungspolitik nach PISA stammt vom Dezember letzten Jahres. Hierzu liegen keine Informationen über den Zeitpunkt vor, wann sie beantwortet werden soll.
Die Große Anfrage betreffend Lage der Zeitungen in Hessen stammt vom 19. Dezember 2003. Es wurde jetzt angekündigt, dass diese Große Anfrage im Juni 2004 beantwortet werden soll.
Mit dieser Haltung befindet sich die von der CDU geführte Landesregierung in negativer Hinsicht in Kontinuität zu der Landesregierung der letzten Legislaturperiode.
(Clemens Reif (CDU): Diese furchtbaren Angriffe! – Michael Siebel (SPD): Das ist einmalig in dieser Republik!)
Seien Sie einmal ganz ruhig. – Dass Anfragen nicht fristgerecht beantwortet wurden, war auch Gegenstand der Behandlung in der Enquetekommission „Künftige Aufgaben des Hessischen Landtags an der Wende zum 21. Jahrhundert“,die in der letzten Legislaturperiode tagte.Dabei hat die Enquetekommission einstimmig – ich betone: einstimmig – Folgendes beschlossen:
In der Hessischen Verfassung sollte geregelt werden, dass die Landesregierung parlamentarische Anfragen unverzüglich zu beantworten hat.
Heute ist er als Chef der Staatskanzlei dafür verantwortlich, dass die Landesregierung die Anfragen nicht fristgerecht beantwortet. Herr Grüttner, da kann ich Sie nur fragen: Haben Sie so schnell vergessen, was Sie selbst – ich betone: Sie selbst – hinsichtlich der Rechte des Parlamen
Diese Landesregierung entzieht sich durch Nichtstun der parlamentarischen Kontrolle. Das kann so nicht hingenommen werden. Deshalb ist eine deutliche Rüge des Parlamentes mehr als angebracht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Volker Hoff (CDU): Oh!)
Ich will das ganz ernsthaft gerade auch den Mitgliedern der CDU sagen.Auch die Abgeordneten der CDU-Mehrheitsfraktion, die sich als Parlamentarier und nicht nur als bedingungslose Unterstützer der Regierung verstehen, dürften einen solchen Umgang der Exekutive mit dem Frage- und Kontrollrecht des Parlamentes nicht tolerieren. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich als Abgeordnete verstehen, sollten Sie das nicht zulassen.
Dann ist das noch schlimmer. – Ich betone es sehr klar: Hier muss das Parlament in seinem ureigenen Interesse ein klares und deutliches Zeichen setzen.
(Volker Hoff (CDU): Ich weiß noch, dass die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Jugendpolitik damals vier Jahre gedauert hat!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abg. Kahl, Sie haben vollkommen Recht. Ich habe als Mitglied der Enquetekommission deutlich darauf hingewiesen,dass das Fragerecht des Parlamentes ein hohes Recht ist. Da gibt es bei mir auch keinen Bewusstseinswandel. Alle, quer durch die verschiedenen Fraktionen, haben die Erfahrung gemacht, dass die Beantwortung nicht immer fristgerecht erfolgen kann. Ich habe dann den Verfahrensvorschlag gemacht, dass man dies zum Gegenstand einer parlamentarischen Debatte machen können sollte. Das bezog sich aber auf den jeweiligen Inhalt der Fragestellung und nicht auf eine pauschale Beurteilung. Dazu stehe ich nach wie vor. Ich habe den Vorschlag unterbreitet, dies in der Geschäftsordnung entsprechend zu verankern. So fand das dann auch Eingang in den Schlussbericht der Enquetekommission. – Ich wollte das nur sagen, damit man das weiß. Dazu stehe ich auch nach wie vor.